Keine Beschneidung der Menschenrechte von Jungen!

von Dr. Bruno Köhler

In einem offenen Brief an die Fraktionen des Bundestages kritisiert MANNdat die beabsichtigte Beschneidung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit bei Jungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine Interessensvertretung für Jungen und Männer. In dieser Funktion kritisieren wir das Bestreben der Politik, Jungen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit mit einer Gesetzesvorlage zur Legalisierung der Beschneidung unmündiger Jungen und Babys faktisch aberkennen zu wollen.

Wir kritisieren, dass das Recht von Jungen auf körperliche Unversehrtheit gegenüber den Anliegen der Religionsgemeinschaften als nachrangig betrachtet wird, obwohl es genügend Ansätze gibt, religiöse Anliegen und das Recht von Jungen auf körperliche Unversehrtheit zu vereinbaren.

Wir kritisieren, dass entgegen Artikel 3 des Grundgesetzes Jungen nicht das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit zugestanden werden soll, wie Mädchen.

Nach den Regeln des Islam und des Judentums ist die Beschneidung grundsätzlich religionsbestätigend, jedoch nicht religionsbegründend.

Im Judentum wird die Beschneidung durchgeführt, sobald der Junge 8 Tage alt ist (1. Buch Mose Kap 17 Vers 10ff.). Die Beschneidung muss spätestens bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres durchgeführt werden, um den Bund zwischen Gott und dem Volk Israel nicht zu brechen (1. Buch Mose Kap. 17 Vers 25).

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. Bei nicht beschnittenen Erwachsenen wird eine symbolische Beschneidung vorgenommen.

Und es geht auch anders: Für jüdische Eltern, die ihren Sohn nicht beschneiden lassen möchten, die aber dennoch eine Feier zur Einführung des Jungen in die Religion wünschen, bieten manche Rabbis sogar eine alternative Zeremonie namens „Brit Shalom“ an. Die unbeschnittenen Gläubigen sind vollwertiges Mitglied in ihrer Religionsgemeinschaft.

Im Koran wird die Beschneidung nicht erwähnt. Stattdessen wird sie in der Sunna des Propheten Ibrahim (Abraham) überliefert. Ein Zeitpunkt der Beschneidung ist allerdings nicht genannt. Bei erwachsenen Konvertiten kann die Beschneidung sogar aufgeschoben bzw. ganz darauf verzichtet werden. Auch hier haben die unbeschnittenen Gläubigen die gleichen Rechte wie die beschnittenen.

Es gibt also sowohl im Judentum als auch im Islam unbeschnittene männliche Gläubige. Dies zeigt, dass es durchaus gangbare Wege gibt, Jungen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu gewähren und die Anliegen der Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen. Es fehlt lediglich am politischen Willen.

Ihnen ist bekannt, dass es keinen invasiven Eingriff gibt, dem man zu 100% Komplikationslosigkeit bescheinigen kann. Das Thema ist ja erst so hochgekocht, weil es Komplikationen bei einer „Routinebeschneidung“ eines Jungen gegeben hat. Auch Todesfälle insbesondere nach der Beschneidung von Neugeborenen, bei denen schon geringer Blutverlust Lebensgefahr bedeutet, kommen vor.

Wir appellieren an Sie, Jungen gleiches Recht auf körperliche Unversehrtheit zuzugestehen, wie es bei Mädchen parteiübergreifend unstrittig ist. Die irreversible Amputation der Penisvorhaut minderjähriger Jungen ohne medizinische Indikation darf nicht legalisiert werden!

Bildquelle: (c) Gabi Schonemann/www.pixelio.de

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