Lächerliches Urteil wegen Falschbeschuldigung
Lächerliches Urteil wegen Falschbeschuldigung: Eine Frau, die eine Vergewaltigung erfand, kam mit einem lächerlichen Urteil davon: „Fast ein Leben ruiniert, aber nur 40 Arbeitsstunden Strafe“.
Falschbeschuldigung und das Bundesamt für Justiz
MANNdat und Agens hatten schon 2013 gegenüber dem Bundesamt für Justiz angeregt, eine Verlaufsuntersuchung zu Fällen von Vergewaltigungsanzeigen im System der Strafverfolgungsbehörden zu unternehmen, so wie dies vom Bundeskriminalamt zuvor empfohlen worden war. Ziel der Untersuchung sollte sein, vor dem Hintergrund der seit Mitte der achtziger Jahre zunehmenden Zahl der Anzeigen bei gleichzeitig abnehmender Zahl der Verurteilungen nicht zuletzt auch das Phänomen der Falschbezichtigungen zu erhellen. Das Bundesamt für Justiz lehnte die Durchführung der von MANNdat und AGENS e. V. angeregten Forschungsvorhaben ab. Hier finden Sie das Antwortschreiben des Bundesamtes für Justiz.
Falschbeschuldigung und neues Familienrecht
Im neuen Familienrecht der Ampel-Regierung soll übrigens die Unschuldsvermutung durch eine Schuldvermutung ersetzt werden. Ein rechtsstaatlich ordentliches Strafverfahren bei Partnerschaftsgewalt mit Urteil wäre damit für das Sorge- und Umgangsrecht nicht mehr erforderlich. Es würde durch eine „Risikoanalyse“ ersetzt. Wie sichergestellt werden soll, dass dem Missbrauch bei Sorgerechts- und Umgangsrechtstreitigkeiten damit nicht Tür und Tor geöffnet wird, bleibt im Verborgenen. Dies wäre ein deutlicher Rückschritt im Familienrecht in die dunklen Zeiten des „Missbrauchs mit dem Missbrauch“ bei Sorgerechtskriegen.
Falschbeschuldigung als wachsendes Problem
Zum wachsenden Problem von Falschbeschuldigungen lässt die Stuttgarter Zeitung den Strafrechts-Professor Tonio Walter anhand eines Fallens, bei dem ein Inspekteur der Polizei sexuelle Nötigung vorgeworfen wurde, zu Wort kommen.
„Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht“: Die seien ein wachsendes Problem – nicht nur für Männer, sondern für die Glaubwürdigkeit der Justiz insgesamt, schrieb er bereits 2020 in einem wenig beachteten Aufsatz für die Zeitschrift „Schweizer Monat“.
Unter dem Titel „Die dunkle Seite von #MeToo“ beleuchtete Walter damals die Folgen der Reform des Sexualstrafrechts: Jede sexuelle Handlung gegen den Willen eines anderen werde zur Straftat, auch ohne körperlichen Widerstand – das erhöhe die Gefahr von Verleumdungen. Drohungen oder gar Gewalt müssten nicht bewiesen werden, bei entgegengesetzten Aussagen entschieden die Richter frei, wem sie glaubten.
(…) Verleumdungen seien häufiger als vermutet: das zeigten auch die Befunde von Ärzten. Im Verfahren um den Wettermoderator Kachelmann habe ein Rechtsmediziner ausgesagt, er gehe bei einem Drittel der Fälle von falschen Beschuldigungen aus. Die in seiner Opferambulanz untersuchten Frauen hätten sich die Verletzungen zu einem erheblichen Teil selbst beigebracht. In Rostock habe die Polizei laut einem Zeitungsbericht 80 Prozent der eingestuften Sexualdelikte als erfunden eingestuft. (…) Die Medien berichteten nicht gerne darüber – aus Sorge, als frauenfeindlich kritisiert zu werden. Untersuchungen über eine geringe Quote von Falschbeschuldigungen lässt Walter nicht gelten: selten seien alleine Strafverfahren, weil man die Lüge beweisen müsse; Geständnisse seien rar.
(…)
Die Hauptlehre lautet für Walter: „Polizisten, Staatsanwälte und Richter müssen die Unschuldsvermutung bei Sexualdelikten wieder ernster nehmen.“ Sie sollten den Frauen zwar mit Einfühlsamkeit und Verständnis begegnen, aber auch alles ermitteln, „was die Behauptungen erschüttern könnte“. „Das ist keine frauenfeindliche Schikane.“ Zudem empfiehlt der Professor, Glaubwürdigkeitsgutachten zu Belastungszeuginnen einzuholen und Beschuldigte am „Lügendetektor“ zu testen. Der Aufwand sei es allemal wert, um ein Fehlurteil zu verhindern.
Siehe hierzu auch unseren Beitrag „Mediale MeToo-Falschberichte sollten hart bestraft werden“.
Quelle Beitragsbild: adobestock_18909767_user_lennartz_justice-2
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Den Richter anzeigen wegen Rechtsbeugung. Ob’s klappt? Einen Erziehungseffekt hat es auf jeden Fall. Einfach mal probieren!