Will Heiko Maas Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung „legalisieren”?
Immer mehr Menschen fangen an, die einseitig auf die Belange von Frauen und Mädchen ausgerichtete Geschlechterpolitik zu hinterfragen und getrauen sich auch, Kritik daran öffentlich zu äußern. Ein interessantes Beispiel haben wir dazu auf der Seite von MOGiS e.V. gefunden. Es geht um Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigungen.
Ein ideologisierter Feminismus, der nichts mehr erklären möchte, sondern nur dogmatisch behauptet und fordert, der fundamentale Bedürfnisse von Männern ignoriert und sogar dann noch übergeht, wenn sie geäußert werden, der Männer objektifiziert und ihnen ihre eigene Sicht der Dinge abspricht, ist nicht besser als das Patriarchat, das er zu ersetzen versprochen hat. Er schafft nur noch Gegner und keine Verbündeten mehr. Langfristig hat er verloren.
Diese Aussage könnte vom Verein MANNdat e.V. stammen. Tut sie aber nicht. Sie stammt von Christian Bahls, dem Gründer des Vereins MOGiS e.V., der ursprünglich als „MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren“ gegründet wurde. Mittlerweile engagiert sich MOGiS e.V. in den Bereichen Kinderschutz, Kinderrechte (u.a. auch gegen Beschneidung von Mädchen UND Jungen) und Opferhilfen.
Der Feminismus war äußerst erfolgreich. Vielleicht war er zu erfolgreich, denn er wirkt heute zunehmend selbstgefällig, ja sogar arrogant und ignorant. Er dogmatisiert zunehmend dort, wo er das offene Gespräch suchen müsste, er grenzt zunehmend dort aus, wo er integrieren müsste, er diskriminiert zunehmend dort, wo er vorgibt, Diskriminierungen beseitigen zu wollen. Kurz: Ein Feminismus, der die berechtigten Anliegen von Jungen und Männern ausgrenzt, ist unglaubwürdig. Und das wird mittlerweile auch immer öfter von profeministischen Menschen so gesehen. Auf der Internetseite von MOGiS hat Christian Bahls nun die oben genannten Aussagen getätigt, und zwar im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung des Strafgesetzes bei Vergewaltigung, federführend durch den Bundesjustizminister Heiko Maas, bei dem man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, er befinde sich seit Amtsantritt auf einem Kreuzzug gegen Jungen und Männer.
Der Gymnasiallehrer Horst Arnold musste für 5 Jahre hinter Gitter, weil seine Kollegin behauptet hatte, sie sei von ihm vergewaltigt worden. Horst Arnold wurde 2011 im Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Kassel freigesprochen. Im Februar wurde der Freispruch des Landgerichtes Kassel durch den BGH bestätigt. Doch Arnolds Gesundheit hatte gelitten. Er starb nur wenige Monate nach der Haftentlassung. Arnold wurde nie rehabilitiert. Der Antrag auf Haftentschädigung wurde nicht bearbeitet. Die Staatsanwaltschaft hat die Kollegin noch nicht einmal angeklagt.
Solche Fälle sind nicht selten, aber selten werden sie so bekannt wie im Fall Arnold. Diese Zustände sind unhaltbar und die politisch Verantwortlichen reagieren nun auch. Doch sie reagieren in einer für die jungen- und männerfeindliche Politik und Gesellschaft unserer Zeit typischen Art und Weise. Nicht die männlichen Opfer von Falschbeschuldigungen sollen geschützt werden, sondern Falschbeschuldigung soll faktisch erleichtert werden, indem der Tatbestand der Falschbeschuldigung aufgeweicht wird. Eine Vergewaltigung ist zukünftig grundsätzlich dann eine Vergewaltigung, wenn die Frau das behauptet. Der Mann müsste dann nachweisen, dass die Frau ausdrücklich dem Geschlechtsverkehr zugestimmt hat. Das ist in der Praxis nahezu unmöglich. Selbst wenn ein Mann ein schriftliches Einverständnis seiner Partnerin vorweisen könnte, könnte es ja abgenötigt worden sein. Das gilt auch, wenn der Vergewaltigungsvorwurf viele Jahre nach dem Geschlechtsakt erhoben wird. Der neue Gesetzesentwurf atmet förmlich den Geist eines scheinbar längst überwundenen Radikalfeminismus, wonach im Grunde genommen jeder Geschlechtsakt eine Vergewaltigung von Frauen wäre. Er erweitert die “Böse Mädchen”-Literatur, in der Frauen Ratschläge gegeben werden, wie sie “Scheißkerle fertig machen” können, um einige Kapitel.
Doch Christan Bahls äußert nicht nur die o.g. Aussage, er begründet diese auch dermaßen gründlich, sachlich und entwaffnend nachvollziehbar, dass wir seinen Artikel hier komplett zitieren möchten.
Wir danken dem Autor und Verein MOGiS e.V. für die im Artikel integrierte großzügige Zitiererlaubnis, was davon zeugt, dass dieser Beitrag eine längst notwendige öffentliche Diskussion in Gang bringen will.
Hinweis: Der nachfolgende, Artikel ist unter der Lizenz CC-BY-SA-3.0 DE veröffentlicht. Er kann ganz oder in Auszügen zitiert werden, wenn auf das Original verwiesen wird und der Urheber benannt wird. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Verschärfung des Sexualstrafrechts, oder: Ein Feminismus, der sich nicht mehr erklärt, hat verloren #unschuldsvermutung
von Christian Bahls; auf der Webseite des MOGiS e.V., veröffentlicht am 7. April 2015
Ich möchte eines vorausschicken: ich bin den Frauen, die mir bisher in meinem Leben geholfen haben, die mich gerade in schweren Zeiten unterstützt haben und so ermöglicht haben, ein würdevolles Leben zu führen, unendlich dankbar – insbesondere auch deswegen, weil ich in der Vergangenheit deutlich mehr Unterstützung von Frauen als durch Männer erfahren habe.
Dankbar bin ich auch dem Feminismus der zweiten Welle, und zwar dafür, dass er Traumatisierungen durch interpersonelle Gewalt und durch sexuellen Missbrauch auf die gesellschaftliche Tagesordnung gebracht hat, sodass mir als Mann später die Möglichkeit gegeben war, auch über meine Verletzungen als Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs zu sprechen – und Gehör zu finden.
Diese Dankbarkeit ist leider etwas gewürzt mit Bitterkeit, denn die Diskussion um den Schutz von Kindern kreiste in der Vergangenheit (in den Fachkreisen bis in die neunziger Jahre, in der Öffentlichkeit noch bis in dieses Jahrtausend) vor allem um Mädchen als Opfer, während Jungen als Opfer von Männern und Frauen ignoriert wurden. Während man zum Beispiel schon Anfang der 80er verstand, dass es in der Sexualität Erwachsener mit weiblichen Kindern keine Einvernehmlichkeit geben kann und solche Verhältnisse grundsätzlich als Missbrauch zu werten sind, liefen in der linksliberalen Szene und auf Parteitagen der Grünen (sowie auf deren Podien und in ihren Gremien) erwachsene Männer mit männlichen Kindern herum und propagierten unwidersprochen den Sex mit ihnen als eine sexuelle Befreiung der betroffenen Jungen.
So wie damals verliert auch jetzt wieder eine feministisch geprägte Debatte berechtigte Belange von Jungen und Männern aus dem Blick. Diesmal geht es um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts und der Neudefinition des Begriffes „Vergewaltigung“.
Es ist natürlich völlig verständlich, dass der Feminismus vor allem Frauen und Mädchen im Fokus hat. Er sollte jedoch nicht vergessen, dass er aus einem radikalen Humanismus geboren ist – einem Humanismus, der damals deswegen radikal war, weil er jedem Menschen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung fundamentale Rechte zusichert und Gleichberechtigung fordert.
Glaubwürdig kann eine Forderung nach Gleichberechtigung nur sein, wenn sie auch berechtigte Belange, Bedürfnisse und Wünsche von Männern ernsthaft und vor allem gleichberechtigt diskutiert. Ein partnerschaftlicher Feminismus erkennt, dass Männern, genauso wie Frauen, Gestaltungsspielräume brauchen, um ihre Rechte zu verwirklichen.
Ein berechtigtes Bedürfnis von Männern ist der Wunsch, nicht wegen Vergewaltigung falsch beschuldigt zu werden und den Folgen einer möglichen Falschbeschuldigung nicht wehrlos ausgesetzt zu sein. Zurzeit wird dieses Anliegen in manchen feministischen Kreisen nicht ernsthaft erwogen – zumindest nicht öffentlich.
Im Strafgesetzbuch in Paragraph 177 wird als sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung eine sexuelle Handlung bezeichnet, die mit Gewalt oder Drohung gegen den Willen des Opfers geschieht:
(1) Wer eine andere Person
- mit Gewalt,
- durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
- unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
- der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)
Der wesentliche Punkt bei dieser Aufzählung ist, dass diese Tatbestandsvoraussetzungen so angelegt sind, dass sie im Gerichtsverfahren objektiv nachprüfbar sein sollen.
Nicht zu eigen gemacht haben sich die Gerichte jedoch bisher die Haltung, dass auch sexuelle Handlungen als Vergewaltigung zu bezeichnen wären, bei denen vom Täter weder Gewalt noch Zwang ausgeübt wurde und auch kein Ausgeliefertsein ausgenutzt wurde. Dies wird nun als ein Versagen der Rechtsprechung transportiert.
Ich finde die Debatte im Moment teilweise unredlich, da die Fälle, die mir bisher in der Kampagne zur Umdefinition des Begriffs Vergewaltigung bekannt wurden, deutlich weniger eindeutig sind, als dies manchmal behauptet wird. Häufig wäre eine Verurteilung mit Haftstrafen ohne Bewährung zu erreichen, wenn die Teile des §177 StGB zur sexuellen Nötigung konsequent angewendet würden.
Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tagt seit Februar 2015 eine Kommission zur Reform des Sexualstrafrechts, dieses arbeitet bis Mitte 2016 an einer Reform des Sexualstrafrechts. Erste Ergebnisse wurden von Justizminister Maas bereits für den Sommer dieses Jahres angekündigt.
Schauen wir nun zu den Eckpfeilern eines zukünftigen Entwurfs. In Zukunft soll der Tatbestand einer Vergewaltigung auch vorliegen:
- bei „Opfer[n], die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten“,
- bei „Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat“,
- in „Fälle[n], in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen“,
- wenn „das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war“.
Als Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs und durch den Kontakt mit anderen männlichen und weiblichen Betroffenen sexueller Gewalt sensibilisiert, sind diese Ziele für mich grundsätzlich legitim und wünschenswert.
Jedoch finde ich die Umsetzung und die dazu laufende Kampagne fragwürdig. Nach einigem Nachdenken und aus der Diskussion heraus sensibilisiert, sind für mich inzwischen verschiedene Szenarien vorstellbar, in denen zukünftig eine fahrlässige Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung – also die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale – ohne Wollen und Wissen des Täters vorliegen kann.
Insbesondere glaube ich, dass zukünftig eine Vergewaltigung tatbestandlich auch dann vorliegen kann, wenn das Opfer dem Täter seinen entgegenstehenden Willen nicht gezeigt hat – also weder „Nein!“ gesagt noch anderweitig sein Nicht-Wollen bekundet hat. Ein wichtiger Aspekt bei der dazu folgenden Betrachtung ist die Annahme einer Vortraumatisierung beim Opfer – solche Traumatisierungen, die zu Persönlichkeits- oder Bewusstseinszuständen führen können, in denen der eine Sexualpartner ohne das Wollen und Wissen des anderen handlungsunfähig wird.
Es ist zum Beispiel denkbar, dass ein Opfer sexuellen Missbrauchs (aber auch körperlicher oder psychischer Gewalt) im Kindesalter im Erwachsenenalter bei sexuellen Handlungen getriggert wird, z.B. durch einen Geruch, spezifische Bilder, Berührungen oder Gefühle, und dadurch kurzzeitig die Handlungsfähigkeit verliert.
Diese Handlungsunfähigkeit kann aus einer inneren Angst geschehen, die vom damaligen Täter und der Tat auf den aktuellen Sexualpartner übertragen wird (1: „Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten“), oder in Form einer reflexartigen Starre, einer Dissoziation (2: „Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat“).
Diese Zustände können es unmöglich machen, angemessen zu handeln, zum Beispiel sich zu äußern und die (unter Umständen retraumatisierenden) sexuellen Handlungen zu beenden.
Gerade die dissoziativen Zustände, in denen sich Teile des Bewusstseins und der Persönlichkeit abspalten, sind für einen Laien von außen nicht unbedingt als solche zu erkennen – wenn man denn überhaupt um sie weiß.
Insbesondere sind sie objektiv schwer von Situationen zu unterscheiden, in denen sich ein Sexualpartner dem anderen schlicht hingibt.
Was ist zum Beispiel, wenn der eine Partner erst beim Geschlechtsverkehr merkt, dass er das nicht möchte, sich aber nicht dementsprechend äußern und seinen Willen deutlich machen kann?
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Lesermeinungen
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Wir brauchen härteste Strafen für Falschbeschuldigerinen.
Und wir brauchen genaueste, penibelste, analytischste Verfahren, die Opfer und Unschuldige strikt und eisern zu schützen und von Verbrecher(innen) zu separieren.
Aber brauchen überhaupt erst ein Bekenntnis daszu, dass Falschbeschuldigung ein folgenschwerstes Verbrechen ist und Opfern von Falschbeschuldigungen schwerstes Unrecht geschehen ist !
Wie ist es überhaupt möglich, dass sowas offensichtliches und gleichzeitig so extremes so behandelt wird, als ob es garnicht existieren würde ?! Das ist doch schwert krank und zeigt wie die absolut Menschenverachtend die Gesellschaft mit Männern umgeht!!!
Es ist vollkommen legal, jeden x beliebigen unschuldigen Mann, 10-20 Jahre in ein Zimmer mit Mördern einzusperren.
WEIL MÄNNER KEINERLEI MENSCHENRECHTE HABEN !!!!!!
Neben all dem juristisch und pseudo-psychologisch geschwurbelten Novellentext mal ein ganz praktischer Vorschlag für (überwiegend noch) heterosexuelle Beziehungen. Einfach den Vorschlag machen, eine dritte Person zuzulassen. Als Zeuger/Zeugin [Ja, das mit Plural und mannlich/weiblich kriege ich nie ganz hin]. Wird dann „Nein“ gesagt, hat sich die Partnerperson den Spass versaut. Und ich habe keine Falschbeschuldigung am Hals.
Vorwarnung: bevor jemand anfängt „der ist für Vergewaltigung!“ zu denken: weiterlesen.
Wie wäre es mit einer Aktion in der Art von „Ich habe Abgetrieben“, nur mit „Ich bin ein Vergewaltiger“, um die Absurdität der neuen Gesetzgebung deutlich zu machen?
Sowas wie: Ich habe in meinem Leben schon mit einer Frau geschlafen, nachdem sie klar und deutlich „Nein“ gesagt hat. Nach der geplanten Gesetzgebung könnte sie mich wegen Vergewaltigung verklagen. Dass sie hinterher mit Worten und Taten ihre Meinung geändert hat schützt mich nicht, ich bin der Willkür dieser Frau ausgeliefert.
Diese Gesetzgebung kriminalisiert das gesellschaftlich normale und vorgegebene sexuelle Verhalten, da Frauen auf die Frage „Willst du mit mir schlafen?“ automatisch „Nein“ antworten, und aus dem einen oder anderen Grund später am Abend ihre Meinung ändern können.
Sorry aber der Autor hat sie wohl nicht mehr alle!?
„Gerade die dissoziativen Zustände, in denen sich Teile des Bewusstseins und der Persönlichkeit abspalten, sind für einen Laien von außen nicht unbedingt als solche zu erkennen – wenn man denn überhaupt um sie weiß.“ Ahja, er fürchtet also aus Versehen jemanden zu vergewaltigen ( es können übrigens auch Männer Opfer werden und für diese gelten die selben Gesetze) weil er nicht bemerkt, dass der- oder diejenige allein aufgrund eines Traumas sich nicht deutlich genug wehrt…Mal ein echt einfacher Vorschlag: freundlich fragen und nur „Ja“ heisst „Ja“!
Wir haben in Deutschland eine der niedrigsten Verurteilungsquoten bei Vergewaltigungen aller G20 Staaten, hier Panik vor massenhaften Falschbeschuldigen als Grund für die Ablehnung der Verbesserung unserer Gesetzeslage zu schüren, ist – mit Verlaub – dämliche Kackscheisse!!!
Hallo Samuel,
vielen Dank für den Kommentar, denn er zeigt hervorragend, dass der Autor völlig recht hatte.
Du vereinst zwei Merkmale, die er exakt am Feminismus kritisiert hat: Fehlinterpretation der Realität und harte Ausdrucksweisen anstelle von sachlicher Argumentation.
Zu der Fehlinterpretation: Ja, die Verurteilungsquote ist gesunken. Aber warum? Sie berechnet sich als Verurteilungen/Anzeigen. Die Zahl der Verurteilungen ist recht konstant geblieben, dagegen die Zahl der Anzeigen massiv gestiegen. Wenn diese Anzeigen berechtigt gewesen wären, wäre auch die Anzahl der Verurteilungen gestiegen. Sie ist es nicht, also waren es Fälle in denen mindestens keine Beweise vorlagen, wenn nicht sogar Falschbeschuldigungen. Hat also nichts mit mangelhaftem Opferschutz zu tun.
Dein Vorschlag ein Ja einzuholen ist mit Verlaub unzureichend. Du hast ja keinen Beweis, und wenn die Frau hinterher behauptet, es nicht gesagt zu haben – WAS DANN? Wenn keine objektiven Beweise mehr nötig sind, dann kann selbst völlig einvernehmnlicher GV mit einer Verurteilung wegen Vergewaltigung enden; schlicht weil es sich die Frau anders überlegt.
Schon richtig, die Gesetze gelten auch andersherum. Aber welche Polizisten, Staatsanwälte und Richter nehmen vergewaltigte Männer denn ernst und verfolgen die Sache? Und selbst wenn, würde die Täterin milde davon kommen, wenn sie vorgibt psychisch traumatisiert zu sein o. Ä.
Ganz generell: „dämliche Kackscheisse“ solche Begriffe zeugen nicht davon, dass Du wirklich sachlich argumentieren willst. Eigentlich ist an manndat.de die sehr sachliche und nicht emotional aufgeregte Art zu schätzen. Schade, dass Du Dich da nicht anschließt
Die erneute Verschärfung von § 177 StGB wird nur zu folgenden Ergebnis führen: 1.) Es wird noch mehr (möglicherweise falsche) Strafanzeigen geben, in denen Gerichte ohne irgendwelche Beweise klären müssen, wem zu glauben ist, wer als Täter und wer Opfer ist. 2.) Dies wird zwangsläufig zu vielen enttäuschten realen Opfern führen, die sich im Vertrauen auf eine neue Rechtslage dem belastenden Prozess gestellt haben und am Ende durch einen Freispruch mangels Beweisen bitter enttäuscht wurden. Denn eines ist mal klar: Die Beweisproblematik wird durch die Verschärfung keineswegs verbessert und sogar teilweise auf das Opfer verlagert. Es wird bewiesen werden müssen, dass das Opfer „Nein“ gesagt oder zumindest gemeint hat – wie soll das in einer Zweierkonstellation bewiesen werden? Es bleibt also bei einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation mit allen damit einhergehenden Folgen.
Weitaus wichtiger ist in meinen Augen die Problematik von weit zurückliegendem sexuellen Missbrauch, wenn das (vermeintliche) Opfer ein Familienmitglied (meist den Vater) nach Jahren oder Jahrzehnten anzeigt. Häufig passiert dies bei psychiatrischen Auffälligkeiten, insbesondere der Borderline-Persönlichkeitsstörung: http://www.sexualstrafrecht.hamburg/sexualstrafrecht/bgh-glaubwuerdigkeit-bei-borderline-stoerung/
Oftmals verweigern Gerichte in diesem Fall eine aussagepsychologische Begutachtung, weil sie das vermeintliche Opfer für glaubwürdig halten und die psychiatrischen Auffälligkeiten nicht ausreichend thematisiert werden.
Feminismus hatte noch nie etwas mit Gleichberechtigung zu tun, sondern damit einseitige Vorteile für Frauen in allen Bereichen des sozialen Lebens herauszuschlagen. Es ging Schwarzer als erstes um den straffreien Mord an ungeborenem Leben (‚mein Bauch gehört mir‘) : Damit war das feministische Programm klar: Egoismus und Selbstgefällige Narrenfreiheit in allen bereichen, dies ist konsequent umgesetzt worden: Wie der Entwurf zeigt geht es nur noch darum zu sagen, man habe ‚Angst‘ , – damit wird grds. jeder zum Vergewaltiger ob er es nun tut oder nicht,ein feministischer Allmachts-Traum geht damit in Erfüllung. Jede Rechtfertigung einer derartigen faschistoiden Haltung auch mit eigenen Opfererfahrungen scheint mir nicht angebracht. Denn damit ganz gezielt systematischer Missbrauch mit dem Missbrauch ermöglicht !
Das ist nicht korrekt. Der Feminismus wurde als Bewegung zur Gleichberechtigung der Geschlechter gegründet und hat diese auch in großen Teilen bis in die 90er so vertreten. Es waren ein paar wenige Radikalistinnen die von ihren eigenen Mitstreiterinnen quasi ausgeschlossen wurden, die sich dann erfolgreich in Professoren- und Tutoren-Stellen gearbeitet haben um ihre dogmatischen Indoktrinationsversuche an die nächste Generation weiterzubringen.
Die moderaten Feministinnen haben weiter – erfolgreich – für Gleichberechtigung gearbeitet. Aber wie in jedem Teil des Lebens werden nie die Stimmen der Vernunft gehört, sondern nur die Arschlöcher, die versuchen sich auf Vormachtsposition zu setzen.
Bei allem Respekt, Reideen, aber da bin ich anderer Meinung. Zwar bin ich mir sicher, dass der durchschnittliche Feminist sein Herz grundsätzlich am rechten Fleck hat, aber mit Gleichberechtigung hatte diese Bewegung noch nie viel zu tun, ganz egal, wohin man ihre Anfänge legt. Mir ist kein feministisches Anliegen bekannt, bei dem nicht für eine Bevorzugung anstatt einer Gleichberechtigung gekämpft wurde.
Frauenwahlrecht? Ja, aber ohne die Wehrpflicht! Und das zu den Zeiten, wo das Wahlrecht an die Wehrpflicht gekoppelt war. Eine uneingeschränkte Männerwahlrecht sieht man heutzutage immer noch selten, aber als Frau hat man ja ein Recht darauf, ohne Wenn und Aber. Körperliche unversehrtheit? Ja, aber doch nur für Frauen! Jeder weiß doch, dass Genitalverstümmelung nur bei Frauen ein Frevel ist; bei Männern ist das ja ästhetisch, hygienisch und überhaupt so zivilisiert und kulturell. Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt? Ach wocher denn, es muss eine Quote her bei den Prestigejobs – die Anzahl der männlichen Professoren, Politiker, Beamten, CEOs und so Zeugs ist vieeeel zu hoch, das kann ja nicht angehen. Die Anzahl der männlichen Müllentsorger, Kammerjäger, Kanalisationssanierer etc. ist natürlich absolut in Ordnung. Und was ist das wieder für ein Quatsch, dass Männer für Kinder aufkommen müssen und deshalb die alleinige Entscheidungsgewalt über sie haben? Zahlen sollen sie natürlich weiterhin, aber entschieden muss doch zusammen werden, geht doch nur gemeinsam. Und die reproduktiven Rechte, natürlich! Verhütungsmittel müssen her, am besten gleich mehrere, mechanische und hormonelle, muss ja einiges her um die vielen, vieeeeelen Optionen für Männer da auszugleichen. Und falls die versagen, Schwangerschaftsabbruch, das gehört ja zum Recht auf Selbstbestimmung dazu! Man kann doch keine Person dazu zwingen, unwillentlich ein Elternteil zu werden, zumindest keine weibliche Person, das wäre ja nicht Gleichberechtigung, immerhin haben die Männer da auch so viele Möglichkeiten.
Was hören wir da? Erin Pizzey hat das erste Asyl für Opfer von häuslicher Gewalt aufgemacht? Großartig! Irgendowin müssen diese armen Frauen doch fliehen können, gut gemacht Erin! Moment, wie bitte? Die lässt da auch männliche Opfer rein? Und sie behauptet, viele der Frauen sind genauso gewalttätig wie die Männer? Ist sie denn von Sinnen? Warum muss sie denn so gegen die Gleichberechtigung sein? Da müssen wir sie wohl mit Morddrohungen aus dem Land verjagen, ist ja für eine gute Sache.
Wenn ich davon ausgehen soll, dass Feminismus tatsächlich als Bewegung zur Gleichberechtigung gegründet und von den moderaten Feministen auch so praktiziert wurde, so kann ich anhand der Ergebnisse daraus nur maßlose Inkompetenz schlußfolgern.
Super! Wir schon seit Mai 2014!
https://manndat.de/falschbeschuldigungen/falschbeschuldigungen-kriminologen-und-forschungsbedarf.html
Aber egal, wann und wo, es muss thematisiert werden.
Ein herzliches Dankeschön an Christian Bahls für diese substantiellen Ausführungen!
Ich glaube, dass die Feministen und Feministinnen die Vergewaltigung und Häusliche Gewalt, die historische Schuld der Männer im Alten Rom und im Sudan und wie diese ganzen Mythen denn alle gehen auch zu einem ganz anderen Zweck dienen: Sie sollen die juristisch völlig normale, gerechtigkeitstheoretisch jedoch höchst zweifelhafte Ausgrenzung von Männern aus Familien moralisch rechtfertigen. „Solchen Typen kann man doch in den Familien keine Rechte einräumen, die armen Kinder – seht doch mal selbst, was das für Monster sind !“ Das ist der eigentliche Subtext, der diesen Quatsch antreibt und er Diskussionen beendet, bevor sie begonnen haben.
also Vergewaltigung darf es nicht geben. Aus, Punkt!
Die armen Frauen, denen das zu allen Zeiten unabhängig von Ort und Raum geschieht,die lebenslang Traumatisiert sind und darunter zu Leiden haben, verdienen unser Mitgefühl und Unterstützung.
Es gibt aber meiner Meinung nach die unterschiedlichsten Schattierungen von Vergewaltigung.
Jedenfalls,wenn ich mir anschaue,wie der Kachelmann,damals ohne wirklich Nachzufragen und ohne das wirklich hingesehen worden wäre , von etlichen Frauen wie Schwarzer von vornherein verurteilt wurde, gibt mir das zu denken. Deshalb vermisse ich bei den Abstimmungen,Männerparteien , Männerverbände bzw Männerorganisationen.
Der Gegenstand, der im unteren Link diskutiert wird, hat seine Daseinsberechtigung, jedoch möchte ich sehen, das zb. Terres Des Femmes nicht allein , sondern mit einem gleichwertigen bzw kompetenten Gegenstück dazu, den Bundespräsidenten Gauck berät bzw fördert..
https://www.youtube.com/watch?v=80DphXPNM-I
Einiges davon verdient 100 Prozentige Zustimmung und Unterstützung,jedoch wieviel Einseitigkeit hier vorliegt ist unglaublich!
Dieses einseitige Gerede von zb Zwangsverheiratung( und vieles mehr) wo nur Frauen zwangsverheiratet usw werden ist doch gar nicht wahr!!!!, bzw es ist schon wahr….. aber bedarf einer Erweiterung !!!! sozusagen eine prozentualen, messbaren Erweiterung an Wahrheit,welche in das Bewusstsein der Öffentlichkeit dringt und der Bundestag, die Politiker haben auf die berechtigten Themen von uns Männern einzugehen.Schließlich wählen wir sie, im Vertrauen darauf uns zu vertreten. Ohne uns würden die kein Geld verdienen.
https://www.youtube.com/watch?v=A3fqcOnDkCM
Die haben nicht aus Liebe geheiratet
die Sc.ham und die Angst dieser Männer ist noch viel größer als die der Frauen-(möglicherweise)
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Vergewaltigung ist die eine Sache.Eine Falschbeschuldigung wieder eine andere. Und das, das derart ignoriert wird , von Heiko Maas ist, unglaublich.
Mir fehlt hier die Klarheit damit die Masse weiß was Sache ist.Dieses Volkfremde Gerede,dieses Praxisfremde Geschwafel. Der Artikel welcher Tobias SP bezüglich Thomas Fischer;Richter am BGH gepostet hat ist super. ehrlich. Diese Prägnants und Klahrheit vermisse ich bei Heiko Maas politischen Ausführungen.
https://www.youtube.com/watch?v=zGdOylLI-j0
Dieser Satz (im Artikel von Thomas Fischer) „um die praktische Umsetzung brauchen wir uns nicht kümmern“ zeigt mir , wieviel wirkliche Substanz und fachkundiger Wille da tatsächlich am Werk ist bei unseren Politiker innen.
Gibt es eigentlich einen Paragrafen gegen Falschbeschuldigung?
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Wann ist jetzt eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung.?
https://www.youtube.com/watch?v=lTSb05sGnHs
Ich finde dieses Video sehr interresant.. was das Fragen bezüglich der Vergewaltigung angeht.
Jedoch sexuelle Belästigung,man gehe zu 4:10 bei 4:15 sieht man sogar ein richtig interresantes Bild.
Da wird eine Frau nämlich gerade Opfer eines Arschgrabschers und nicht wie im Text von einem Mann sondern offensichtlich von einer Frau. Das wäre auch mal interresant zu fragen.
Wieviele Frauen wurden schon mal von Frauen (sexuell) belästigt? Lesben möglicherweise.
Und übrigens diese Statistik irgendwo hörts auf. Wenn ich überlege,all diese Variablen hernehme dann wird mir gerade bewusst das ich seit meinem 15 Lebensjahr sicher mehr als 10 mal ungewollt an markanten Stellen von Frauen jeglichen Alters begrabscht wurde.Wo ich mich nur wunderte und dachte, na die hats wohl nötig.Und bei einigen kann man es genau so als Altweiber-scherz abtun.Und die Kommentare dazu gezählt……. naja mir wirds zu blöd.
Da brauchen wir gar nicht mit zweierlei Maß messen. Ich bin mir sicher min. 40 Prozent aller Männer wurden schon mal sexuell belästigt. a geh weider.
wenn schon denn schon!
wünsche ich mir für Frauen und Männer, eine von erfahrenen weltgewandten Männern und Frauen aus der Polizei,Psychologie,Rechts,Staatsanwaltschaft,Politik eine neu Ausarbeitung und Erweiterung dieses Paragrafen so, das sowohl Vergewaltigung als auch Falschbeschuldigung besser und zuverlässiger erkannt wird.
Eine tatsächliche Vergewaltigung, sowie eine tatsächliche Falschbeschuldigung ,sollte es nicht geben und deswegen muss beides so gut wie möglich ,erkannt werden und genau hingesehen werden.
Angesichts der vielen Fälle von Falschbeschuldigung: Ist tatsächlich irgendeine Aufweichung von §177 StGB sinnvoll?
Und neben dem noch weiter geöffnetenScheunentor der Verleumdung es ist auch kein sinnvoller Weg, die Frauen zum stillen hypnotisierten Häschen zu stilisieren, während die Männer Fähigkeiten im Gedankenlesen erwerben sollen.
Das ganze Menschenbild dahinter ist übel und verstärkt die vorhandenen Klischees – die Männer brutal und die Frauen unfähig, dumm, schwach und nur unter Führung einer Elite lebensfähig.
In dubio pro mulier
Die tun echt etwas, bei der SPD,
Fahimi und Schwesig zeigen es.
Auch die ASF ist so für diese Idee.
Mann Maas setzt es um: I can, Yes!
Band 1.Potentielle Vergewaltigung,
er ist Märchenprinz für die Frauen.
Es gibt keine falsche Beschuldigung,
Aussagen Frau ist voll zu vertrauen.
https://www.spd.de/aktuelles/125592/20141125_gewalt_gegen_frauen.html
Lesenswerter Kommentar von Thomas Fischer, Richter am BGH sowie Herausgeber des gleichnamigen Kommentars zum Strafgesetzbuch:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht
Wir weisen auf dieses Thema schon seit November hin.
http://nicht-feminist.de/2014/11/defintionsmacht-mit-justizministerin-heiko-maas/