Will Heiko Maas Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung „legalisieren”?
Um dafür ein plastisches Beispiel zu geben: ich bin in der Vergangenheit bei sexuellen Handlungen mit einer Partnerin selber einmal in einen solchen dissoziativen Zustand gefallen. Ich war zwar bei vollem Bewusstsein, konnte mich aber nicht mehr bewegen oder anders verständlich machen, dass ich nicht mehr „dabei“ war – es mir also lieber wäre, wenn sie aufhören würde. Sie hat davon in ihrer Ekstase leider nichts mitbekommen. Ich möchte ihr aber auch nichts vorwerfen, ich wusste damals noch nicht um – diese – Folgen des Missbrauchs, den ich erlitten habe, sodass ich etwas mehr auf mich hätte achten und auch sie um etwas mehr Sorgfalt und Wachheit hätte bitten können.
Da ein Laie schlecht einschätzen kann, ob der Partner unter solchen triggernden und die Handlungsfreiheit einschränkenden Traumata leidet, könnte zugespitzt gesagt werden, dass man in Zukunft den sexuellen Kontakt mit traumatisierten Menschen lieber völlig meidet oder wenigstens eine psycho-traumatologische Ausbildung hat, um feststellen zu können, ob der Partner oder die Partnerin gerade einwilligungsfähig ist, bevor man sexuelle Handlungen initiiert.
Ich denke ja, dass es am Ende darum geht, sich darüber auszutauschen, wie es für einen ist, was es für einen bedeutet, was es mit einem macht.
Ich sehe dies auch als Bringschuld – sich zu äußern, wenn einen das Sexualverhalten des Partners stört, verletzt oder sogar schädigt. Wer anderes fordert, behandelt mündige Erwachsene wie Kinder. (siehe auch [2])
Dies berührt unter anderen auch den Punkt (3): „Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen“ – gerade in Zeiten von veröffentlichten Frauenphantasien wie „50 Shades of Grey“ wird es einem durchschnittlichen Menschen nicht gerade einfacher, sich ein kohärentes Bild davon zu formen, was als sexuelle Handlung angemessen ist und was nicht.
Der opferparteiliche Ansatz, der sich die subjektive Wahrnehmung betroffener Menschen zu eigen macht – und ihnen damit Definitionshoheit über das eigene Empfinden gibt -, ist natürlich die richtige Art und Weise des persönlichen Umgangs, ob nun als Partner, Therapeut oder als Mitarbeiter einer Beratungsstelle.
So sehr man es sich aber als Opfervertreter auch manchmal wünschen mag, kritisch sind die von Justizminister Maas vorgestellten Eckpunkte (insbesondere (4) „Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage“) auch deswegen, weil sie vom Gericht fordern, sich von objektivierbaren Tatbestandsmerkmalen zu lösen und sich die subjektive Sicht des (vermeintlichen) Opfers zu eigen zu machen.
Für den Tatbestand der Vergewaltigung würde es dann zum Beispiel reichen, wenn das Opfer glaubt, die Tür wäre verschlossen gewesen, ohne dass dies auch der Fall war. Auch eine empfundene Angst bräuchte keinen objektiven Anlass, es würde reichen, wenn sie subjektiv begründet werden kann – zum Beispiel mit einer Traumatisierung im Kindesalter. Wie bereits dargestellt, braucht das Opfer einen entgegenstehenden Willen auch nicht geäußert zu haben, es kann sich darauf berufen, handlungsunfähig gewesen zu sein.
Was viele nach der ausufernden Berichterstattung der letzten Jahre vergessen zu haben scheinen: Es gibt ein Recht auf ein faires Verfahren, zu dem die Annahme der Unschuld des Beschuldigten bis zum Beweis seiner Schuld gehört (niedergeschrieben zum Beispiel auch in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention). In der öffentlichen Wahrnehmung sind Beschuldigte jedoch bereits jetzt bei Verdacht schuldig bis zum unwiderlegbaren Beweis des Gegenteils. Dies stellt eine Beweislastumkehr dar, die rechtsstaatlichen Grundsätzen diametral entgegensteht.
Dieses Recht wird nun aber dadurch weiter ausgehöhlt, dass vom Gesetzgeber – und der Justiz – gefordert wird, die subjektive Wahrnehmung eines Opferzeugen zu einem zentralen tatbestandlichen Merkmal zu machen.
Eigentlich kann kein Interesse daran bestehen, dass nicht mehr klar ist, wann sexuelle Handlungen einvernehmlich sind – auch rechtssicher, sodass es zukünftig keinen Dissens zwischen den Sexualpartnern darüber gibt, ob eine Einvernehmlichkeit bestand – und wo eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung beginnt. Eigentlich brauchen wir schon jetzt ein klareres Sexualstrafrecht als eines, das sich in so vielen Tatbestandsmerkmalen verliert, dass nicht einmal mehr Experten es verstehen.
Oder wie es der Richter am Bundesgerichtshof Fischer formuliert:
Die Begriffe „Mehrheit“ und „Minderheit“ beziehen sich hier freilich auf eine mikroskopisch kleine Gruppe von Personen, die professionell mit dem Sexualstrafrecht befasst sind. Selbst unter ihnen ist strittig, was heute schon geregelt ist und was nicht.
Die meisten Menschen in Deutschland wissen überhaupt nicht, wovon die Rede ist.
Gerade auch der letzte Satz des Herrn Fischer zeigt einen – in einem Rechtsstaat – ausgesprochen wichtigen Aspekt: Es muss für einen wohlgesonnenen Laien jederzeit möglich sein zu erkennen, ob das eigene Verhalten rechtmäßig ist – wo also rechtmäßiges Verhalten endet und wo rechtswidriges und strafbares Verhalten beginnt – dies insbesondere und vor allem dann, wenn ein möglicher Beschuldigter so exorbitant viel zu verlieren hat.
Ehrlicherweise kann ich an dieser Stelle auch nicht verstehen, wie frauenbewegte Mütter, die ihre Söhne lieben, eine (zukünftige) Gesetzgebung hinnehmen können, die ihre Kinder so eklatant den Gefahren einer falschen Beschuldigung auszusetzen bereit ist – denn selbst wenn das Verfahren gegen ihn dann irgendwann aus Mangel an Beweisen eingestellt wird – in der Wahrnehmung der Umgebung wird er immer der mögliche Vergewaltiger von nebenan bleiben. Seine Stelle hat er da vielleicht schon verloren, einen großen Teil seiner Freunde sowieso.
Mal abgesehen davon werden solche Gerichtsverfahren in Zukunft wahrscheinlich noch eher in Gutachterschlachten münden – deren Ausgang schon jetzt mehr einem Münzwurf zu gleichen scheinen als der Wahrheitsfindung dienlich. Wie sorgfältig Gutachter in Gerichtsverfahren arbeiten, haben wir eindrücklichst im Fall Mollath feststellen dürfen, der auf Veranlassung seiner Frau zwangs-psychiatrisiert wurde.
Ein partnerschaftlicher Feminismus würde anerkennen, dass es Männern nun möglich erscheint, unter der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung, auch wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen der Vergangenheit, einem Vergewaltigungsvorwurf und den entsprechenden Folgen (gesellschaftliche Ächtung, Arbeitsplatzverlust, Untersuchungshaft und Verurteilung) unschuldig – und vor allem: wehrlos – ausgesetzt zu werden.
Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren verstärkt diese Unsicherheit bereits jetzt.
Ein Grund für die Angst heterosexueller Männer vor Falschbeschuldigungen ist das Ohnmachtsgefühl, die eigene Unschuld eventuell nicht zweifelsfrei beweisen zu können. Dass es natürlich auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu ähnlichen Situationen kommen kann, ist unstrittig, aber nicht Gegenstand dieser Ausführungen, da sich die Debatte mit ihren Fallkonstellationen explizit an heterosexuelle Männer als Täter wendet.
Dass es solche falschen Beschuldigungen bereits unter der aktuellen Gesetzgebung gibt, ist ausreichend dokumentiert – das prominenteste Opfer einer solchen ist Horst Arnold, der fünf Jahre im Gefängnis saß, weil eine Kollegin eine Vergewaltigung erfand. Er wurde nie völlig rehabilitiert – weder wurde er wieder angestellt, auch wurde kein Schmerzensgeld gezahlt. Er verstarb an den Folgen des Verfahrens arbeitslos und in Armut.
Ich kann an dieser Stelle überhaupt nicht verstehen, warum sich der Feminismus nicht ebenso vehement von Frauen distanziert, die sich durch Vortäuschung einer Vergewaltigung zum Täter machen, wie von Männern erwartet wird, sich von möglichen Vergewaltigern zu distanzieren. Stattdessen wird mit Aussagen wie „In diesem Fall mag die Frau gelogen haben, aber überleg‘ mal, warum sie so verzweifelt war, dass sie lügen musste. Sie hat psychische Probleme, und sie ins Gefängnis zu schicken, wird ihr nicht bei ihren Problemen helfen“ versucht, an das Mitgefühl zu appellieren.
Nicht alle falschen Beschuldigungen sind übrigens wissentlich und willentlich falsch – es gibt auch irrtümlich und fahrlässig falsche Verdächtigungen.
Dass der Anteil falscher Verdächtigungen und Vortäuschungen von Vergewaltigungen schon in der Vergangenheit nicht unerheblich war, lässt sich verschiedentlich der Literatur entnehmen, unter anderem der Studie von Elsner und Steffen:
Die an der Sachbearbeiterbefragung beteiligten polizeilichen Sachbearbeiter schätzen den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB im Durchschnitt auf ein Drittel (33,4%).
Beinahe zwei Drittel (63,6%) der von ihnen bearbeiteten und von der Staatsanwaltschaft mit den Begründungen „Aussage gegen Aussage“, „keine Aussage des Opfers“, „widersprüchliche Aussage des Opfers“ und „Tatbestand nicht erfüllt“ gem. § 170 II StPO eingestellten Verfahren halten sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (36,5%) oder „eher“(27,1%) für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung und nicht für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. […]
Keine wesentlichen Unterschiede zeigten sich auch zwischen Männern und Frauen. Insgesamt lag der berechnete Mittelwert für die Schätzungen des Anteils der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung angezeigten Vorfällen bei 33,4 Prozent, Frauen erreichten mit 35,5 Prozent einen geringfügig höheren Wert als Männer (32,5%).
Selbst die gerne mit 3% zitierte Studie der feministischen Autorinnen Seith, Lovett und Kelly kommt zu dem Schluss:
Gegen weniger als die Hälfte der einvernommenen Verdächtigen wurde Anklage erhoben ([34] von 74). [Zahlendreher im Original, d.A.] Die meist von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet.
In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.
Ein glaubwürdiger Feminismus würde sich gerade im aktuellen Gesetzgebungsverfahren mit diesen Erkenntnissen auseinandersetzen und anerkennen, dass es Frauen gibt, die so etwas machen, und dass ein nicht unwesentlicher Teil dieser Falschbeschuldigungen wissentlich und willentlich geschehen (zum Beispiel aus strategischen Erwägungen in Sorgerechtsstreitigkeiten oder auch aus Rache am (Ex-)Partner).
Die Ausführungen unseres Justizministers lesen sich in diesem Zusammenhang aber geradezu wie eine Gebrauchsanleitung für den Missbrauch eines Vergewaltigungsvorwurfs.
(*Achtung folgende Tatschilderung kann triggern, eventuell überspringen, wenn Traumatisierungen durch erlittene Missbrauchs- oder Misshandlungserlebnisse vorliegen*)
Eine Frau, die sich zukünftig an einem Sexualpartner rächen wollen würde, könnte einem Polizisten (oder der Staatsanwaltschaft) Folgendes berichten: Sie habe gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihrem Partner gehabt. Diesen entgegenstehenden Willen konnte sie aber nicht äußern, weil sie wie gelähmt war und sich nicht wehren konnte, unter anderem, weil alles so schnell ging – aber auch, weil sie als Kind missbraucht wurde und die Situation von damals dieser jetzt so ähnlich war, dass sie extreme Angst bekam. Auch hätte sie sich nicht zur Seite rollen oder sich anderweitig dem Geschehen entziehen können, weil sein Körpergewicht sie daran hinderte. Zudem wusste sie nicht, ob sie Hilfe erreichen könnte, weil sie glaubte, die Wohnungstür nach seiner Ankunft verschlossen zu haben.
Diese Frau bräuchte übrigens nicht einmal Anzeige zu erstatten – Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt -, ein Staatsanwalt und die Polizei müssen bereits bei Verdacht ermitteln. Nach dem bereits geltendem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (StORMG) würde zudem die Anzahl der Vernehmungen reduziert werden, auch kann es sein, dass die Opferzeugin nicht einmal mehr vor Gericht aussagen muss, sondern dass ihre Aussage durch eine Videoaufnahme ersetzt wird.
Gerade als Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs muss ich einsehen, dass eine solche falsche Beschuldigung, gerade bei Vorliegen eines Kindheitstraumas, wahrscheinlich sehr glaubwürdig vorgebracht werden kann – die dafür nötige Emotionalität wäre sicherlich mobilisierbar, auch der Erlebnisgehalt könnte glaubhaft konstruiert werden. Was dann noch fehlen würde, wäre der Wille und der Anlass, so etwas auch zu tun. (Zuletzt ist ein Fall bekannt geworden, bei dem eine Frau ihr Missbrauchs-Trauma dadurch zu „bewältigen“ versuchte, dass sie serienmäßig Männer (insgesamt 11) der Vergewaltigung beschuldigte.
Es scheint nun manchen – abseits von völliger Enthaltsamkeit – völlig unklar, wie auszuschließen wäre, dass ein Sexualpartner zu irgendeinem späteren Zeitpunkt – zum Beispiel einer möglichen Trennung, bei Sorgerechts- oder Vaterschaftsstreitigkeiten – willens und in der Lage wäre, einen falsch zu beschuldigen.
Mal ganz praktisch: Wie soll ein unschuldig Beschuldigter im Zweifelsfall auch nach Jahren noch rechtssicher nachweisen können, dass vergangene sexuelle Handlungen einvernehmlich stattgefunden haben?
Unschuldig der Vergewaltigung beschuldigt zu werden scheint nun ein weiteres Lebensrisiko zu werden, dem man Männer schutz- und bedingungslos auszusetzen bereit ist.
Ein Feminismus, der nicht bereit oder in der Lage ist, die berechtigten Ängste vor Falschbeschuldigungen wahrzunehmen, sie in die Diskussion zu integrieren und sie jenseits von Plattitüden zu beantworten, ist weder partnerschaftlich noch glaubwürdig, er opfert die Rechtsstaatlichkeit auf dem Altar einer fragwürdigen, weil unmündigen, Auffassung sexueller Selbstbestimmung.
Ein Feminismus, der ernsthaft daran interessiert wäre, dass man Vergewaltigungsbetroffene wieder ernster nimmt, würde sich von denjenigen distanzieren, die das Strafrecht ausnutzen, um Rache an ihren (Ex-)Partnern zu verüben. Die Verurteilungsquoten sind auch deswegen so gering – und vor allem gesunken (von 20% auf 13%) -, weil die Praktiker (Polizisten, Staatsanwälte, Richter) einfach viel zu häufig mit Falschvorwürfen konfrontiert werden und deswegen im Zweifel für den Beschuldigten entscheiden.
Wer daraufhin nun die Unschuldsvermutung erodiert – mit der Forderung, die Behörden sollen sich zukünftig die subjektive Sicht der Beschuldigenden bei der Beurteilung des Sachverhalts zu eigen machen -, der stellt sich auf die Seite derjenigen, die das Recht missbrauchen, um Gewalt an anderen auszuüben.
An dieser Stelle mein Beileid mit Horst Arnold und allen anderen unschuldig Verurteilten.
Ein ideologisierter Feminismus,
- der nichts mehr erklären möchte, sondern nur dogmatisch behauptet und fordert,
- der fundamentale Bedürfnisse von Männern ignoriert und sogar dann noch übergeht, wenn sie geäußert werden,
- der Männer objektifiziert und ihnen ihre eigene Sicht der Dinge abspricht,
ist nicht besser als das Patriarchat, dass er zu ersetzen versprochen hat, er schafft nur noch Gegner und keine Verbündeten mehr, langfristig hat er verloren.
PS: Hier ging gerade folgender Link ein: Vergewaltigung – Opfer verwickelt sich in Widersprüche. Die Anzeigende hat in einer anderen Stadt einen Mann mit der Drohung einer Anzeige erpresst, dieser ging daraufhin zur Polizei, woraufhin auch die andere Falschbezichtigung aufgeklärt wurde.
PPS: Dieser Artikel ist CC-BY-SA-3.0 DE. Er kann ganz oder in Auszügen zitiert werden, wenn auf das Original verwiesen wird und der Urheber benannt wird. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
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Lesermeinungen
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Wir brauchen härteste Strafen für Falschbeschuldigerinen.
Und wir brauchen genaueste, penibelste, analytischste Verfahren, die Opfer und Unschuldige strikt und eisern zu schützen und von Verbrecher(innen) zu separieren.
Aber brauchen überhaupt erst ein Bekenntnis daszu, dass Falschbeschuldigung ein folgenschwerstes Verbrechen ist und Opfern von Falschbeschuldigungen schwerstes Unrecht geschehen ist !
Wie ist es überhaupt möglich, dass sowas offensichtliches und gleichzeitig so extremes so behandelt wird, als ob es garnicht existieren würde ?! Das ist doch schwert krank und zeigt wie die absolut Menschenverachtend die Gesellschaft mit Männern umgeht!!!
Es ist vollkommen legal, jeden x beliebigen unschuldigen Mann, 10-20 Jahre in ein Zimmer mit Mördern einzusperren.
WEIL MÄNNER KEINERLEI MENSCHENRECHTE HABEN !!!!!!
Neben all dem juristisch und pseudo-psychologisch geschwurbelten Novellentext mal ein ganz praktischer Vorschlag für (überwiegend noch) heterosexuelle Beziehungen. Einfach den Vorschlag machen, eine dritte Person zuzulassen. Als Zeuger/Zeugin [Ja, das mit Plural und mannlich/weiblich kriege ich nie ganz hin]. Wird dann „Nein“ gesagt, hat sich die Partnerperson den Spass versaut. Und ich habe keine Falschbeschuldigung am Hals.
Vorwarnung: bevor jemand anfängt „der ist für Vergewaltigung!“ zu denken: weiterlesen.
Wie wäre es mit einer Aktion in der Art von „Ich habe Abgetrieben“, nur mit „Ich bin ein Vergewaltiger“, um die Absurdität der neuen Gesetzgebung deutlich zu machen?
Sowas wie: Ich habe in meinem Leben schon mit einer Frau geschlafen, nachdem sie klar und deutlich „Nein“ gesagt hat. Nach der geplanten Gesetzgebung könnte sie mich wegen Vergewaltigung verklagen. Dass sie hinterher mit Worten und Taten ihre Meinung geändert hat schützt mich nicht, ich bin der Willkür dieser Frau ausgeliefert.
Diese Gesetzgebung kriminalisiert das gesellschaftlich normale und vorgegebene sexuelle Verhalten, da Frauen auf die Frage „Willst du mit mir schlafen?“ automatisch „Nein“ antworten, und aus dem einen oder anderen Grund später am Abend ihre Meinung ändern können.
Sorry aber der Autor hat sie wohl nicht mehr alle!?
„Gerade die dissoziativen Zustände, in denen sich Teile des Bewusstseins und der Persönlichkeit abspalten, sind für einen Laien von außen nicht unbedingt als solche zu erkennen – wenn man denn überhaupt um sie weiß.“ Ahja, er fürchtet also aus Versehen jemanden zu vergewaltigen ( es können übrigens auch Männer Opfer werden und für diese gelten die selben Gesetze) weil er nicht bemerkt, dass der- oder diejenige allein aufgrund eines Traumas sich nicht deutlich genug wehrt…Mal ein echt einfacher Vorschlag: freundlich fragen und nur „Ja“ heisst „Ja“!
Wir haben in Deutschland eine der niedrigsten Verurteilungsquoten bei Vergewaltigungen aller G20 Staaten, hier Panik vor massenhaften Falschbeschuldigen als Grund für die Ablehnung der Verbesserung unserer Gesetzeslage zu schüren, ist – mit Verlaub – dämliche Kackscheisse!!!
Hallo Samuel,
vielen Dank für den Kommentar, denn er zeigt hervorragend, dass der Autor völlig recht hatte.
Du vereinst zwei Merkmale, die er exakt am Feminismus kritisiert hat: Fehlinterpretation der Realität und harte Ausdrucksweisen anstelle von sachlicher Argumentation.
Zu der Fehlinterpretation: Ja, die Verurteilungsquote ist gesunken. Aber warum? Sie berechnet sich als Verurteilungen/Anzeigen. Die Zahl der Verurteilungen ist recht konstant geblieben, dagegen die Zahl der Anzeigen massiv gestiegen. Wenn diese Anzeigen berechtigt gewesen wären, wäre auch die Anzahl der Verurteilungen gestiegen. Sie ist es nicht, also waren es Fälle in denen mindestens keine Beweise vorlagen, wenn nicht sogar Falschbeschuldigungen. Hat also nichts mit mangelhaftem Opferschutz zu tun.
Dein Vorschlag ein Ja einzuholen ist mit Verlaub unzureichend. Du hast ja keinen Beweis, und wenn die Frau hinterher behauptet, es nicht gesagt zu haben – WAS DANN? Wenn keine objektiven Beweise mehr nötig sind, dann kann selbst völlig einvernehmnlicher GV mit einer Verurteilung wegen Vergewaltigung enden; schlicht weil es sich die Frau anders überlegt.
Schon richtig, die Gesetze gelten auch andersherum. Aber welche Polizisten, Staatsanwälte und Richter nehmen vergewaltigte Männer denn ernst und verfolgen die Sache? Und selbst wenn, würde die Täterin milde davon kommen, wenn sie vorgibt psychisch traumatisiert zu sein o. Ä.
Ganz generell: „dämliche Kackscheisse“ solche Begriffe zeugen nicht davon, dass Du wirklich sachlich argumentieren willst. Eigentlich ist an manndat.de die sehr sachliche und nicht emotional aufgeregte Art zu schätzen. Schade, dass Du Dich da nicht anschließt
Die erneute Verschärfung von § 177 StGB wird nur zu folgenden Ergebnis führen: 1.) Es wird noch mehr (möglicherweise falsche) Strafanzeigen geben, in denen Gerichte ohne irgendwelche Beweise klären müssen, wem zu glauben ist, wer als Täter und wer Opfer ist. 2.) Dies wird zwangsläufig zu vielen enttäuschten realen Opfern führen, die sich im Vertrauen auf eine neue Rechtslage dem belastenden Prozess gestellt haben und am Ende durch einen Freispruch mangels Beweisen bitter enttäuscht wurden. Denn eines ist mal klar: Die Beweisproblematik wird durch die Verschärfung keineswegs verbessert und sogar teilweise auf das Opfer verlagert. Es wird bewiesen werden müssen, dass das Opfer „Nein“ gesagt oder zumindest gemeint hat – wie soll das in einer Zweierkonstellation bewiesen werden? Es bleibt also bei einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation mit allen damit einhergehenden Folgen.
Weitaus wichtiger ist in meinen Augen die Problematik von weit zurückliegendem sexuellen Missbrauch, wenn das (vermeintliche) Opfer ein Familienmitglied (meist den Vater) nach Jahren oder Jahrzehnten anzeigt. Häufig passiert dies bei psychiatrischen Auffälligkeiten, insbesondere der Borderline-Persönlichkeitsstörung: http://www.sexualstrafrecht.hamburg/sexualstrafrecht/bgh-glaubwuerdigkeit-bei-borderline-stoerung/
Oftmals verweigern Gerichte in diesem Fall eine aussagepsychologische Begutachtung, weil sie das vermeintliche Opfer für glaubwürdig halten und die psychiatrischen Auffälligkeiten nicht ausreichend thematisiert werden.
Feminismus hatte noch nie etwas mit Gleichberechtigung zu tun, sondern damit einseitige Vorteile für Frauen in allen Bereichen des sozialen Lebens herauszuschlagen. Es ging Schwarzer als erstes um den straffreien Mord an ungeborenem Leben (‚mein Bauch gehört mir‘) : Damit war das feministische Programm klar: Egoismus und Selbstgefällige Narrenfreiheit in allen bereichen, dies ist konsequent umgesetzt worden: Wie der Entwurf zeigt geht es nur noch darum zu sagen, man habe ‚Angst‘ , – damit wird grds. jeder zum Vergewaltiger ob er es nun tut oder nicht,ein feministischer Allmachts-Traum geht damit in Erfüllung. Jede Rechtfertigung einer derartigen faschistoiden Haltung auch mit eigenen Opfererfahrungen scheint mir nicht angebracht. Denn damit ganz gezielt systematischer Missbrauch mit dem Missbrauch ermöglicht !
Das ist nicht korrekt. Der Feminismus wurde als Bewegung zur Gleichberechtigung der Geschlechter gegründet und hat diese auch in großen Teilen bis in die 90er so vertreten. Es waren ein paar wenige Radikalistinnen die von ihren eigenen Mitstreiterinnen quasi ausgeschlossen wurden, die sich dann erfolgreich in Professoren- und Tutoren-Stellen gearbeitet haben um ihre dogmatischen Indoktrinationsversuche an die nächste Generation weiterzubringen.
Die moderaten Feministinnen haben weiter – erfolgreich – für Gleichberechtigung gearbeitet. Aber wie in jedem Teil des Lebens werden nie die Stimmen der Vernunft gehört, sondern nur die Arschlöcher, die versuchen sich auf Vormachtsposition zu setzen.
Bei allem Respekt, Reideen, aber da bin ich anderer Meinung. Zwar bin ich mir sicher, dass der durchschnittliche Feminist sein Herz grundsätzlich am rechten Fleck hat, aber mit Gleichberechtigung hatte diese Bewegung noch nie viel zu tun, ganz egal, wohin man ihre Anfänge legt. Mir ist kein feministisches Anliegen bekannt, bei dem nicht für eine Bevorzugung anstatt einer Gleichberechtigung gekämpft wurde.
Frauenwahlrecht? Ja, aber ohne die Wehrpflicht! Und das zu den Zeiten, wo das Wahlrecht an die Wehrpflicht gekoppelt war. Eine uneingeschränkte Männerwahlrecht sieht man heutzutage immer noch selten, aber als Frau hat man ja ein Recht darauf, ohne Wenn und Aber. Körperliche unversehrtheit? Ja, aber doch nur für Frauen! Jeder weiß doch, dass Genitalverstümmelung nur bei Frauen ein Frevel ist; bei Männern ist das ja ästhetisch, hygienisch und überhaupt so zivilisiert und kulturell. Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt? Ach wocher denn, es muss eine Quote her bei den Prestigejobs – die Anzahl der männlichen Professoren, Politiker, Beamten, CEOs und so Zeugs ist vieeeel zu hoch, das kann ja nicht angehen. Die Anzahl der männlichen Müllentsorger, Kammerjäger, Kanalisationssanierer etc. ist natürlich absolut in Ordnung. Und was ist das wieder für ein Quatsch, dass Männer für Kinder aufkommen müssen und deshalb die alleinige Entscheidungsgewalt über sie haben? Zahlen sollen sie natürlich weiterhin, aber entschieden muss doch zusammen werden, geht doch nur gemeinsam. Und die reproduktiven Rechte, natürlich! Verhütungsmittel müssen her, am besten gleich mehrere, mechanische und hormonelle, muss ja einiges her um die vielen, vieeeeelen Optionen für Männer da auszugleichen. Und falls die versagen, Schwangerschaftsabbruch, das gehört ja zum Recht auf Selbstbestimmung dazu! Man kann doch keine Person dazu zwingen, unwillentlich ein Elternteil zu werden, zumindest keine weibliche Person, das wäre ja nicht Gleichberechtigung, immerhin haben die Männer da auch so viele Möglichkeiten.
Was hören wir da? Erin Pizzey hat das erste Asyl für Opfer von häuslicher Gewalt aufgemacht? Großartig! Irgendowin müssen diese armen Frauen doch fliehen können, gut gemacht Erin! Moment, wie bitte? Die lässt da auch männliche Opfer rein? Und sie behauptet, viele der Frauen sind genauso gewalttätig wie die Männer? Ist sie denn von Sinnen? Warum muss sie denn so gegen die Gleichberechtigung sein? Da müssen wir sie wohl mit Morddrohungen aus dem Land verjagen, ist ja für eine gute Sache.
Wenn ich davon ausgehen soll, dass Feminismus tatsächlich als Bewegung zur Gleichberechtigung gegründet und von den moderaten Feministen auch so praktiziert wurde, so kann ich anhand der Ergebnisse daraus nur maßlose Inkompetenz schlußfolgern.
Super! Wir schon seit Mai 2014!
https://manndat.de/falschbeschuldigungen/falschbeschuldigungen-kriminologen-und-forschungsbedarf.html
Aber egal, wann und wo, es muss thematisiert werden.
Ein herzliches Dankeschön an Christian Bahls für diese substantiellen Ausführungen!
Ich glaube, dass die Feministen und Feministinnen die Vergewaltigung und Häusliche Gewalt, die historische Schuld der Männer im Alten Rom und im Sudan und wie diese ganzen Mythen denn alle gehen auch zu einem ganz anderen Zweck dienen: Sie sollen die juristisch völlig normale, gerechtigkeitstheoretisch jedoch höchst zweifelhafte Ausgrenzung von Männern aus Familien moralisch rechtfertigen. „Solchen Typen kann man doch in den Familien keine Rechte einräumen, die armen Kinder – seht doch mal selbst, was das für Monster sind !“ Das ist der eigentliche Subtext, der diesen Quatsch antreibt und er Diskussionen beendet, bevor sie begonnen haben.
also Vergewaltigung darf es nicht geben. Aus, Punkt!
Die armen Frauen, denen das zu allen Zeiten unabhängig von Ort und Raum geschieht,die lebenslang Traumatisiert sind und darunter zu Leiden haben, verdienen unser Mitgefühl und Unterstützung.
Es gibt aber meiner Meinung nach die unterschiedlichsten Schattierungen von Vergewaltigung.
Jedenfalls,wenn ich mir anschaue,wie der Kachelmann,damals ohne wirklich Nachzufragen und ohne das wirklich hingesehen worden wäre , von etlichen Frauen wie Schwarzer von vornherein verurteilt wurde, gibt mir das zu denken. Deshalb vermisse ich bei den Abstimmungen,Männerparteien , Männerverbände bzw Männerorganisationen.
Der Gegenstand, der im unteren Link diskutiert wird, hat seine Daseinsberechtigung, jedoch möchte ich sehen, das zb. Terres Des Femmes nicht allein , sondern mit einem gleichwertigen bzw kompetenten Gegenstück dazu, den Bundespräsidenten Gauck berät bzw fördert..
https://www.youtube.com/watch?v=80DphXPNM-I
Einiges davon verdient 100 Prozentige Zustimmung und Unterstützung,jedoch wieviel Einseitigkeit hier vorliegt ist unglaublich!
Dieses einseitige Gerede von zb Zwangsverheiratung( und vieles mehr) wo nur Frauen zwangsverheiratet usw werden ist doch gar nicht wahr!!!!, bzw es ist schon wahr….. aber bedarf einer Erweiterung !!!! sozusagen eine prozentualen, messbaren Erweiterung an Wahrheit,welche in das Bewusstsein der Öffentlichkeit dringt und der Bundestag, die Politiker haben auf die berechtigten Themen von uns Männern einzugehen.Schließlich wählen wir sie, im Vertrauen darauf uns zu vertreten. Ohne uns würden die kein Geld verdienen.
https://www.youtube.com/watch?v=A3fqcOnDkCM
Die haben nicht aus Liebe geheiratet
die Sc.ham und die Angst dieser Männer ist noch viel größer als die der Frauen-(möglicherweise)
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Vergewaltigung ist die eine Sache.Eine Falschbeschuldigung wieder eine andere. Und das, das derart ignoriert wird , von Heiko Maas ist, unglaublich.
Mir fehlt hier die Klarheit damit die Masse weiß was Sache ist.Dieses Volkfremde Gerede,dieses Praxisfremde Geschwafel. Der Artikel welcher Tobias SP bezüglich Thomas Fischer;Richter am BGH gepostet hat ist super. ehrlich. Diese Prägnants und Klahrheit vermisse ich bei Heiko Maas politischen Ausführungen.
https://www.youtube.com/watch?v=zGdOylLI-j0
Dieser Satz (im Artikel von Thomas Fischer) „um die praktische Umsetzung brauchen wir uns nicht kümmern“ zeigt mir , wieviel wirkliche Substanz und fachkundiger Wille da tatsächlich am Werk ist bei unseren Politiker innen.
Gibt es eigentlich einen Paragrafen gegen Falschbeschuldigung?
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Wann ist jetzt eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung.?
https://www.youtube.com/watch?v=lTSb05sGnHs
Ich finde dieses Video sehr interresant.. was das Fragen bezüglich der Vergewaltigung angeht.
Jedoch sexuelle Belästigung,man gehe zu 4:10 bei 4:15 sieht man sogar ein richtig interresantes Bild.
Da wird eine Frau nämlich gerade Opfer eines Arschgrabschers und nicht wie im Text von einem Mann sondern offensichtlich von einer Frau. Das wäre auch mal interresant zu fragen.
Wieviele Frauen wurden schon mal von Frauen (sexuell) belästigt? Lesben möglicherweise.
Und übrigens diese Statistik irgendwo hörts auf. Wenn ich überlege,all diese Variablen hernehme dann wird mir gerade bewusst das ich seit meinem 15 Lebensjahr sicher mehr als 10 mal ungewollt an markanten Stellen von Frauen jeglichen Alters begrabscht wurde.Wo ich mich nur wunderte und dachte, na die hats wohl nötig.Und bei einigen kann man es genau so als Altweiber-scherz abtun.Und die Kommentare dazu gezählt……. naja mir wirds zu blöd.
Da brauchen wir gar nicht mit zweierlei Maß messen. Ich bin mir sicher min. 40 Prozent aller Männer wurden schon mal sexuell belästigt. a geh weider.
wenn schon denn schon!
wünsche ich mir für Frauen und Männer, eine von erfahrenen weltgewandten Männern und Frauen aus der Polizei,Psychologie,Rechts,Staatsanwaltschaft,Politik eine neu Ausarbeitung und Erweiterung dieses Paragrafen so, das sowohl Vergewaltigung als auch Falschbeschuldigung besser und zuverlässiger erkannt wird.
Eine tatsächliche Vergewaltigung, sowie eine tatsächliche Falschbeschuldigung ,sollte es nicht geben und deswegen muss beides so gut wie möglich ,erkannt werden und genau hingesehen werden.
Angesichts der vielen Fälle von Falschbeschuldigung: Ist tatsächlich irgendeine Aufweichung von §177 StGB sinnvoll?
Und neben dem noch weiter geöffnetenScheunentor der Verleumdung es ist auch kein sinnvoller Weg, die Frauen zum stillen hypnotisierten Häschen zu stilisieren, während die Männer Fähigkeiten im Gedankenlesen erwerben sollen.
Das ganze Menschenbild dahinter ist übel und verstärkt die vorhandenen Klischees – die Männer brutal und die Frauen unfähig, dumm, schwach und nur unter Führung einer Elite lebensfähig.
In dubio pro mulier
Die tun echt etwas, bei der SPD,
Fahimi und Schwesig zeigen es.
Auch die ASF ist so für diese Idee.
Mann Maas setzt es um: I can, Yes!
Band 1.Potentielle Vergewaltigung,
er ist Märchenprinz für die Frauen.
Es gibt keine falsche Beschuldigung,
Aussagen Frau ist voll zu vertrauen.
https://www.spd.de/aktuelles/125592/20141125_gewalt_gegen_frauen.html
Lesenswerter Kommentar von Thomas Fischer, Richter am BGH sowie Herausgeber des gleichnamigen Kommentars zum Strafgesetzbuch:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht
Wir weisen auf dieses Thema schon seit November hin.
http://nicht-feminist.de/2014/11/defintionsmacht-mit-justizministerin-heiko-maas/