Ethikrat: Kein Blankoscheck für Beschneidung!
Nein, der Ethikrat hat sich nicht einstimmig für die Legalisierung ritueller Beschneidungen ausgesprochen, auch wenn das in verschiedenen Medien absichtlich so dargestellt wird. Im Gegenteil: Es gab äußerst kontroverse Diskussionen. Der Jurist Prof. Merkel, Uni Hamburg, Ethikratsmitglied, hob das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Priorität des Kindeswohls hervor und warnte eindrücklich vor einem „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ und einem „Sündenfall des Rechtsstaats“. Der Ethikrat hat somit lediglich eine humanere Form der Beschneidung angemahnt, wenn denn die Bundestagsabgeordneten Jungen unbedingt ans Messer liefern wollen.
Aber dies spielt für Volker Beck (Die Grünen), Claudia Roth (Die Grünen), Guido Westerwelle (FDP) und die vielen anderen Befürworter blutiger religiöser männlicher Initiationsrituale im Bundestag keine Rolle. Aus den differenzierten Ausführungen picken sie sich das heraus, was ihre vorgefertigte Meinung am ehesten zu stützen scheint. So funktioniert Politik hierzulande.
So erreichte uns kurz nach der Debatte des Ethikrates eine Antwort der FDP auf unsere mehrere Wochen zurückliegende Anfrage, in der die Forderungen des Ethikrats zu einer Legalisierung religiös motivierter Eingriffe schlicht in eine Zustimmung umgedeutet wurden. Die kritischen Stimmen von Prof. Merkel wurden in dem Brief hingegen nicht erwähnt. Gebetsmühlenhaft versicherte man uns stattdessen, dass das Kindeswohl berücksichtigt würde.
Wir können allerdings nicht erkennen, dass bei der Beschneidungsdebatte das Kindeswohl im Vordergrund stünde. Auch ein mit „wirksamer Erklärung“ erfolgter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist nur dann im Kindeswohl, wenn er notwendig ist. Und das ist eine religiös motivierte Beschneidung eben nicht. Im Gegenteil. Jeder invasive Eingriff birgt auch Risiken für Komplikationen.
Außerdem sind in heutiger Zeit viele Jungen und Männer im Judentum und im Islam nicht beschnitten und trotzdem gleichberechtigte Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft. Das zeigt, dass eine Beschneidung keine wirklich entscheidende Voraussetzung für die Teilnahme am religiösen Leben ist, dass es genügend Raum für einen Kompromiss gäbe, bei dem die körperliche Unversehrtheit und die Anliegen der Religionsgemeinschaften ausreichend berücksichtigt werden könnten. Aber David hat keine Stimme gegen Goliath, gegen die Funktionäre zweier Weltreligionen, die Beschneidungsindustrie und unseren – wie wir meinen – rückgratlosen Politiker im Bundestag. Jungen haben keine mächtige Lobby.
Und so diskutieren Politiker gar nicht erst über das „ob“, sondern lediglich über das „wie“ der Beschneidung, obwohl Artikel 140 des Grundgesetzes eindeutig klarstellt, dass die bürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden und niemand zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an religiösen Übungen bzw. Eidesformen gezwungen werden darf. Zu diesen Rechten gehört auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 des Grundgesetzes. Aber Jungen oder Babys können keine Verfassungsklage einlegen. Stattdessen soll Jungen ein Vetorecht eingeräumt werden. Aber hat ein 12-jähriger Junge wirklich eine echte Chance, sich gegen den Willen seiner Eltern und gegen den Druck von Familie und Religionsgemeinschaft zu entscheiden? Und im Judentum findet die Beschneidung innerhalb 8 Tage nach der Geburt statt. In diesem Fall nähmen die Eltern das Vetorecht des Jungen wahr, also genau die, die zur Beschneidung drängen – eine Farce.
Bei Mädchen sind zu Recht selbst Ersatzrituale streng verboten. Mädchen wird das Recht auf Gewaltfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 des GG zugestanden, Jungen dagegen nicht. Die Legalisierung religiöser Beschneidungen von Jungen ist deshalb auch eine Teilung von Menschen- und Grundrechten. Die Entscheidung des Ethikrates macht deutlich, dass auch im 21.Jahrhundert Jungen immer noch mehr Gewalt zugemutet wird als Mädchen. Gewalt und Gewalterfahrung bleibt für die Beschneidungsbefürworter offenbar ein unabdingbarer Bestandteil der Männlichkeitsinitiation.
Der Ethikrat hat nichts entschieden, er hat auch kein Urteil gefällt, wie es verschiedentlich in übler Absicht dargestellt wurde. Das stünde ihm als beratendem Gremium auch überhaupt nicht zu. Er liefert dem Bundestag keineswegs eine Absolution für die Beschneidung der Grundrechte von Jungen. Aber die Politik konstruiert aus der Stellungnahme des Ethikrates ein Feigenblatt für eine längst getroffene Entscheidung. Dem Ethikrat könnte man allerdings vorwerfen, dass er sich mit seiner uneindeutigen Haltung dazu missbrauchen lässt.
Unser Dank gilt daher all denjenigen, die die Zivilcourage besitzen, sich weiter für das Recht von Jungen auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzusetzen.
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