Radikale Ignoranz männlicher Opfer häuslicher Gewalt beim BMFSFJ

von Manndat

Im Rahmen unserer Initiative „Unsichtbarmachen männlicher Gewaltopfer sichtbar machen“ weisen wir auf ein krasses Beispiel hin:

Quelle: 𝐝𝐚𝐭 𝐋𝐮𝐢 – Team Dihydrogenmonoxid auf Twitter: „2020 gab es 7,4% mehr männliche Opfer häuslicher Gewalt als im Jahr zuvor! / Twitter

Hier machen wir direkt schon auf einige Unzulänglichkeiten aufmerksam. Zum einen wird hier von Opfern häuslicher Gewalt geredet, dabei werden „nur“ die Opfer von Partnerschaftsgewalt betrachtet. Das ist ein Unterschied. Bei den Opfern häuslicher Gewalt kommen noch Gewalttaten gegen Kinder hinzu.

Zum anderen werden hier nur Daten aus der Tätigkeitsstatistik der Polizei zugrunde gelegt. Das heißt Fälle, in den die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgab. Aber die Polizei ist nur Exekutive, keine Judikative. Ob es zur Verurteilung kam, und damit aus der Tätigkeitsmeldung tatsächlich ein Täter und ein Opfer resultierten, ist nicht entnehmbar.

Zudem ist die Zusammenstellung der Partnerschaftsgewaltstatistik nicht ergebnisneutral. Die Frauenpolitik ist bei der Tatbestandsauswahl beteiligt. So gelten Zwangsprostitution und mangelnder Kindesunterhalt als Partnerschaftsgewalt.

Dagegen werden „Falschbeschuldigung“ und „Missbrauch mit dem Missbrauch“ (Falschbeschuldigung bezüglich Kindesmissbrauchs in Sorgerechtsverfahren) nicht aufgeführt. Zwar sind beides keine eigenen Straftatsbestände, sie stellen aber sehr wohl Straftatbestände dar, soweit sie unter den Tatbestand der Verleumdung fallen. Auf Anfrage legte das Bundeskriminalamt (BKA) am 19.2.2019 jedoch dar, dass das Delikt Vortäuschen einer Straftat § 145d StGB nicht in der Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt betrachtet wird.

Stattdessen ist sogar das Gegenteil der Fall. Im Falle einer „Falschbeschuldigung“, wie z. B. beim Fall Kachelmann oder im Fall Arnold, tauchen die Täterinnen in der Opferstatistik auf und die Opfer in der Täterstatistik, soweit zum Zeitpunkt der Übergabe an die Staatsanwaltschaft die Anschuldigung noch aufrechterhalten wird.

Auch die Tatbestände der Kindesentführung und der Personenstandsfälschung (z. B. das Unterschieben eines Kuckuckskinds) werden nicht in der PKS geführt.

Siehe hierzu unseren Beitrag „BKA-Statistik ‚Partnerschaftsgewalt‘ – objektive Statistik oder frauenpolitisches Werkzeug?

Zudem bezieht sich die Zahl auf das kriminalpolizeilich erfasste Hellfeld. Der enorme Gender Bias, gerade bei der offenen und versteckten Wahrnehmung männlicher Gewaltopfer in Partnerschaften, wird hier nicht Rechnung getragen. Die Dunkelfeldstudien zeigen schon seit Jahrzehnten, dass Frauen nicht weniger Täter und Männer nicht weniger Opfer als jeweils das andere Geschlecht ist. Siehe hierzu unsere Auflistung entsprechender Studien im Beitrag „Männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt – Dunkelfeldstudien

Doch all diese Unzulänglichkeiten werden noch übertroffen durch die radikale Ignoranz des Bundesfamilienministeriums in Person von Ministerin Lambrecht (SPD), das für männliche Gewaltopfer in der Familie ebenso zuständig ist wie für weibliche:

Quelle: Familien-, Senioren-, Frauen- & Jugendministerium auf Twitter: „Für viele #Frauen kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein. Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von #Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner.“ Christine #Lambrecht / Twitter

Die männlichen Gewaltopfer sind dem Bundesfamilienministerium und deren Ministerin keinen Satz, keine Zeile, kein Wort wert.

Quelle Beitragsbild: adobestock-140432298-scaled.jpeg

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Gerechtigkeit

    Antworten

    • By Mathematiker

  2. By Thorsten dröge

    Antworten

  3. By Norbert W.

    Antworten

  4. By Hartmut Wolters

    Antworten

  5. By Bruno

    Antworten

    • By Mathematiker

    • By Mathematiker

  6. By Mathematiker

    Antworten

    • By Martin Lembert

    • By Mathematiker

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.