Schreiben an Bundestagsabgeordnete zum Gesetzentwurf Genitalverstümmelung
Sehr geehrte Abgeordnete,
wir beklagen, dass mit Drucksache 16/12910 ein Jungen diskriminierender Gesetzentwurf eingebracht wurde, der bewusst Jungen den Schutz vor Genitalverstümmelung vorenthält und somit Gewalt gegen Jungen fördert.
Wir kritisieren dies, weil hier rituellen, religiösen, aber auch kommerziellen Interessen Vorrang vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit von Jungen gegeben wird. Die spezifischen Interessen religiöser Gruppierungen müssen hinter dem Grundrecht des Individuums auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit zurück stehen. Eine Beschneidung aus religiösen Gründen können wir daher nur akzeptieren, wenn der Betreffende selbstbestimmt darüber entscheiden kann, mithin, wenn er volljährig ist. Eine stellvertretende Entscheidung durch Erziehungsberichtigte ist bei einem Eingriff, der nicht rückgängig gemacht werden kann, abzulehnen.
Wir kritisieren dies auch, weil Jungen damit weniger Menschenrechte zugestanden werden als Mädchen. Körperverletzungen an Mädchen erhalten damit einen eigenen Straftatbestand, Körperverletzungen an Jungen, bei denen dieselbe Argumentation greifen würde, werden ignoriert. Wir sind der Meinung, dass Menschenrechte unteilbar bleiben sollten.
In der Pressemeldung des Bundestages wird diese Initiative begründet mit den Worten: „Nach Auffassung der Abgeordneten ist der Staat verpflichtetet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor einem Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.“
Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb es nach Auffassung der Abgeordneten nicht auch Pflicht des Staates sei, Jungen und Männer vor einem Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Hier zeigt sich nicht nur, dass „Gender Mainstreaming“ nichts anderes ist, als die zunehmende Außerkraftsetzung von Menschenrechten für Jungen und Männer. Vielmehr wird Jungen hier einmal mehr Gewalterfahrung als ganz normaler Teil ihrer männlichen Initiation zugemutet.
Wir fordern Sie auf, das Wort „weiblich“ aus dem Entwurfssatz
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder diese auf andere Art verstümmelt werden oder “
zu streichen und die Formulierung in
„3. die Genitalien teilweise oder ganz verliert oder diese auf andere Art verstümmelt werden oder “
abzuändern.
Dadurch würden Frauen und Mädchen nicht geringer geschützt, dafür aber Jungen der gleiche Schutz zugestanden.
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