Beschneidung von Jungen – Fragen und Antworten zu einem politischen Tabuthema
Im Jahr 2010 wurde ein Gesetzentwurf zur härteren Bestrafung der Beschneidung von Mädchen im Bundestag beraten. Dies war Anlass für Personen und Organisationen, die sich ernsthaft für die Interessen und Anliegen von Jungen einsetzen, Petitionen einzureichen, die die Beschneidung von Jungen thematisierten.
Die Antworten der Bundesregierung zeigten eine erschreckende Ignoranz gegenüber den Fakten zur Beschneidung von Jungen. Im Umfeld der Diskussion haben wir festgestellt, dass die Bevölkerung ebenfalls kaum über die Beschneidung von Jungen informiert ist. MANNdat hat deshalb ein Informationspapier zu diesem Thema erstellt. Zu Wort kommt auch einer der führenden Rechtsexperten, Prof. Dr. Holm Putzke, mit einer Stellungnahme zur Argumentation der Bundesregierung.
Zum Informationspapier kommen Sie hier.
Überfordert Kölner Beschneidungsurteil die Zivilcourage der Politiker?
Mit Religion oder Religionsfreiheit hat die aktuelle, lautstarke Empörung von Religionsvertretern wenig zu tun, weit eher mit dem Versuch von Funktionären, politische Deutungshoheit zu behalten. Weder Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, noch Dieter Graumann vom Zentralrat der Juden, und schon gar nicht Politiker wie Reinhold Robbe (SPD), Jerzy Montag (Grüne), Guido Westerwelle (FDP) oder Norbert Lammert (CDU), die mit der deutschen Rechtsprechung offenbar „ein Problem“ haben, können glaubhaft beanspruchen, für die Gesamtheit der Religionsangehörigen oder gar die Interessen von kleinen Jungen zu sprechen. Im Gegenteil, es ist schäbig, Jungen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit abzusprechen, nur weil diese sich nicht wehren können.
Tolerant, wie wir Männerrechtler sind, zitieren wir dazu gerne die Vorstandsvorsitzende von Terres des Femmes, Irmingard Schewe-Gerigk, die das Urteil begrüßt. Es zeige deutlich, „dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf“.
Diesem wunderschönen, leider viel zu seltenen Beispiel von Übereinstimmung von Frauenrechtlerinnen und Männerrechtlern gibt es nichts hinzuzufügen.
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