Leserbrief: „Anti-Diskriminierungs-Forderung“ verletzt

von Gastbeiträge

Uns hat ein Leserbrief erreicht, der die Doppelmoral von Politik und ÖRR, der entsprechend des Medienstaatsvertrags auf Objektivität und Unparteilichkeit zu achten hat (§26 (2) MStV), bezüglich ihrer angeblichen Antidiskriminierungspolitik kritisiert. Das Gewaltschutzinteresse für nahezu ausschließlich der weiblichen Hälfte der Menschen und die Rückkehr zu reinen Männerzwangsdiensten, also der übliche Doppelstandard „her body, her decision – his body, his dispossession“, der uns ja schon seit 2012/2013 beim Beschneidungssexismus begegnet, sind Zeugen dieser mangelnden Integrität unserer Politiker und des ÖRR.

Über den nachfolgendem Leserbrief an das Deutschlandradio, den Deutschlandfunk, und den NDR wurden wir vom Autor in Kenntnis gesetzt. Wir dürfen den Leserbrief auch mit Namen des Autors hier veröffentlichen. Vielen Dank dafür und für den Leserbrief.

Wir freuen uns sehr darüber, dass sich immer mehr Männer der ihnen gleichstellungspolitisch zugewiesenen Rolle des „Klappe haltens“ widersetzen und stattdessen ihr Grundrecht aus Art. 5 Abs.1 auch bei geschlechterpolitischen Themen wahrnehmen, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen (wie z.B. MANNdat) ungehindert zu unterrichten.

Der Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gleichberechtigung ist kein Privileg für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, sondern ein Grundrecht für alle Menschen jeglichen Geschlechts. Auch Olaf Scholz sagte zu Beginn seiner Amtszeit als Bundeskanzler einer Ampelkoalition noch:

„Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, ohne Wenn und Aber!“

In der letzten Zeit werden in Deutschlandfunk, Norddeutscher Rundfunk und anderen öffentlich-rechtlichen Sendern regelmäßig Regierungsverlautbarungen der rot-grünen Restregierung verkündet, wonach es Gewaltschutz nur für weibliche Opfer häuslicher Gewalt geben soll, ohne dass journalistisch kritisch hinterfragt wird, warum männliche, diverse und geschlechtslose (*) Opfer häuslicher Gewalt nicht genauso geschützt werden sollen wie weibliche Opfer häuslicher Gewalt.

Öffentlich-rechtlichen Sendern, die für alle Bevölkerungsgruppen da sind, stünde es gut an, kritisch zu hinterfragen, warum seitens der rot-grünen Restregierung der Verfassungsauftrag nach Artikel 3 des Grundgesetzes, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, ignoriert wird, indem im Gegenteil immer mehr am Geschlecht festgemacht werden soll, sodass es, einhergehend mit geschlechtsspezifisch einseitigen Darstellungen, beispielsweise männlichen Opfern häuslicher Gewalt noch schwerer gemacht wird, gleiche Empathie und gleichen Schutz wie weibliche Opfer zu erhalten.

Gleiches gilt für die geplante militärische Zwangsbefragung junger Männer, die nur für junge Frauen und junge Menschen anderen Geschlechts (im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes) freiwillig sein soll. Auch bei der geschlechtsspezifischen Zwangsbefragung zur Vorbereitung der geschlechtsspezifischen Zwangsrekrutierung soll seitens der rot-grünen Restregierung immer mehr am Geschlecht festgemacht werden, statt mit immer weniger Geschlechtsunterscheidungen, idealerweise durch abschaffen sämtlicher gesetzlicher Geschlechtsunterscheidungen einschließlich des nachträglich eingefügten Artikels 12a, auf die Gleichberechtigung hinzuwirken, wie es dem Verfassungsauftrag nach Artikel 3 des Grundgesetzes entsprechen würde.

Bewirkt das Ausscheiden der Liberalen als traditioneller Menschen- und Bürgerrechtspartei aus der Ampelkoalition, dass die rot-grüne Restregierung obige Anti-Diskriminierungs-Forderung für alle Geschlechter fallengelassen hat und ihren Verfassungsauftrag nach Grundgesetz Artikel 3, insbesondere das Grundrecht auf Gleichberechtigung für männliche, diverse und geschlechtslose (*) Opfer häuslicher Gewalt, ignoriert?

(*) = Menschen ohne standesamtlichen Geschlechtseintrag im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes.

Freundliche Grüße

Hartmut Völp

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