Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung. Offener Brief von MANNdat und Agens an das Bundesamt für Justiz

von Manndat

Am 05.06.2013 hatten sich MANNdat und Agens beim Bundeskriminalamt (BKA) zu Strafverfolgungspraxis und Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik informiert – einerseits bezüglich der Delikte Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung und dem Delikt der Vortäuschung dieser Straftaten andererseits. Von Seiten des BKA konnte zwar die deutliche Diskrepanz zwischen der hohen Zahl an angezeigten Vergewaltigungen und der geringen Zahl an entsprechenden Verurteilungen insoweit plausibilisiert werden, als dass dieses Phänomen („Strafverfolgungstrichter“) bei nahezu allen Delikten zu beobachten ist. Die seit Mitte der achtziger Jahre gegenläufige Entwicklung, wonach Vergewaltigungsanzeigen zunehmen, Verurteilungen jedoch abnehmen, blieb jedoch unerklärt.

MANNdat und Agens greifen dies nun auf und wenden sich in einem offenen Brief an das Bundesamt für Justiz.

 Offener Brief von MANNdat und Agens an das Bundesamt für Justiz

An das Bundesamt für Justiz

Anmeldung von Forschungsbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere gemeinnützigen Vereine vertreten Familien-, Frauen- und Männerrechte. Mit Sorge beobachten wir in diesem Zusammenhang die Entwicklung der sog. Falschbezichtigung von Männern wegen sexueller Nötigung bzw. der Vergewaltigung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist im Deliktbereich Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Schlüssel 111000) seit Mitte der achtziger Jahre einen Anstieg der Anzeigen im Trend aus. Die Verurteilungsquote zum Delikt Vergewaltigung weist nach der Justizstatistik im Vergleichszeitraum dagegen einen rückläufigen Trend aus.

Delikt Vergewaltigung 1987 - 2011Delikte Vergewaltigung 1987 – 2011

Teilweise mögen veränderte Erfassungskriterien oder veränderte rechtliche Bewertungen den Verlauf dieser Entwicklung erklären. Aus unserer Sicht könnte der doch stetige Anstieg von Anzeigen mit einem einhergehenden Rückgang von Verurteilungsquoten aber auch auf eine gestiegene Bereitschaft zur Falschbezichtigung hinweisen. Der Befund würde sich einfügen in Untersuchungsergebnisse des Landeskriminalamtes Bayern aus dem Jahr 2005 (Elsner/Steffen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern). Demnach attestierten Kriminalbeamte in für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten teilweise sehr hohe Falschbezichtigungsquoten. Ein Kommissariatsleiter äußerte im Zusammenhang mit einer Expertenbefragung:

Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige. (S. 176)

Auch Braver, Cookston und Cohen (2002) weisen in einem unveröffentlichten Essay darauf hin, dass Rechtsanwälte in einer Befragung nur 25% der Beschuldigungen ihrer Klientinnen für zutreffend halten [1].

Nicht nur in unserem Bereich entsteht der Eindruck einer immer stärkeren Instrumentalisierung von Strafanzeigen (z. B. in Zusammenhang mit Scheidungsverfahren oder Konkurrenzsituationen am Arbeitsplatz). Auch in der Öffentlichkeit wurden vermehrt Fälle skandalisiert (u. a. Horst Arnold, Jörg Kachelmann, Dominique Strauss-Kahn, Andreas Türck). Im Interesse der tatsächlichen Geschädigten – dies betrifft sowohl Sexual-, als auch das Falschbezichtigungsopfer – sollten missbräuchliche Vergewaltigungsanzeigen unterbunden werden. Wir möchten Sie daher höflichst bitten, die Gründe des angestiegenen Anzeigensaufkommens bzw. die Gründe der sinkenden Verurteilungsquote sowie generell die Phänomenologie der Falschbezichtigung und möglichst auch den bereits vom Landeskriminalamt Bayern im Jahr 2006 angemahnten Forschungsbedarf (S. 180) in geeigneter Form einer kriminologischen, unabhängigen Untersuchung zuzuführen. Nach Auskunft des BKA ist hierfür eine auf Einzelfällen basierende Prozessstudie, die sowohl die Tätigkeit der Polizei als auch der Staatsanwaltschaften bis hin zur Einstellung bzw. bis vor Gericht verfolgt, geeignet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Schreiben im Internet veröffentlichen.

Für eine Rückantwort in der Sache wären wir dankbar. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

MANNdat e. V., i.V. Dr. Andreas Krausser
Agens e. V., Eckhard Kuhla

[1] Braver. S. L., Jeffrey T. Cookston (o. J.). Experiences of Family Law Attorneys Regarding Current Issues in Family Law: Results of a Survey Conducted at a Bar Association Conference, Arizona State University & Bruce R. Cohen, (unveröffentlicht). Zitiert bei Amendt: Dem Leid der Männer die Anerkennung verweigern. In: Matthias Franz/André Karger (Hrg): Scheiden tut weh, Vandenhoek und Ruprecht, 2013

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Lesermeinungen

  1. By Ulli

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  2. By Bell-Air-on-phone

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