Gleichstellungsbericht 2017 grenzt erneut Jungen, Väter und Männer aus

von Manndat

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Erneut finden die Benachteiligungen von Jungen, Männern und Vätern keine Berücksichtigung in der Gleichstellungspolitik

Zusammenfassendes Ergebnis

Der im März 2017 veröffentlichte Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beginnt mit einer Unwahrheit und endet mit einem Zynismus. Auf S. 16 heißt es:

Der Erste Gleichstellungsbericht enthielt bereits eine umfassende Analyse der Situation der Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland. Das vorliegende Gutachten knüpft konkretisierend am Ersten Gleichstellungsbericht und den dort geleisteten Analysen an. (S.16)

Eine Aussage, die so nicht korrekt ist. Wie unten im Abschnitt „Systematisierung der Mängel aus dem ersten Gleichstellungsbericht“ näher ausgelegt, hatte der erste Gleichstellungsbericht Problemfelder von Jungen, Vätern und Männern nahezu komplett ausgeblendet.

Am Ende des zweiten Gleichstellungsberichtes heißt es abschließend:

Die Sachverständigenkommission geht in diesem Gutachten davon aus, dass Gleichstellungspolitik die Belange und Bedürfnisse von Männern aktiv im Blick behalten muss. (S.187)

Ein Zynismus, denn der dazwischenstehende, 171 Seiten umfassende Text erfüllt nahezu alles, was Kritiker an der Geschlechterpolitik in Deutschland bemängeln. Er ist in jeder Hinsicht konsequent frauenförderpolitisch ergebnisorientiert, von der Auswahl der Sachverständigen über die Auswahl der Themen und der „Öffentlichkeit“, die bei der Entstehung des Berichtes einbezogen wurde, bis hin zur frauenförderfokussierten Selektion von Daten, Studien, Expertisen und Experten.

Er systematisiert die eklatanten Mängel des ersten Gleichstellungsberichtes und grenzt Jungen, Väter und Männer sowohl thematisch als auch organisatorisch fast vollständig aus. Das widerspricht eindeutig dem, was die politisch Verantwortlichen mit Einführung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes vor 15 Jahren versprochen haben. Noch 2003 versprach die Bundesregierung:

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein zu berücksichtigen. Gender Mainstreaming ist keine neue Variante der ‚Frauenförderung‘, sondern bringt ganz gezielt auch den ‚Mann‘ ins Spiel. Gender Mainstreaming führt bei konsequenter Anwendung zu einer ‚Win-win‘-Situation für beide Geschlechter und damit auch zu einer Förderung von Gleichstellung.

Der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung entlarvt diese Aussage endgültig als Unwahrheit. Es findet keine objektive und schon gar keine umfassende Darstellung der Situation beider Geschlechter mit ihren jeweiligen Problembereichen statt.

Gerade im Themenbereich Gewalt wird das Versagen von Geschlechterpolitik offenbar. Anstatt einer objektiven Analyse der Gewaltopfersituation beider Geschlechter werden Gewaltopferzahlen gegeneinander aufgerechnet und ein regelrechter „Gewaltopferwettbewerb“ veranstaltet, bei dem männliche Gewaltopfer ebenso wie weibliche Täterschaft verharmlost werden. Die Sachverständigen kolportieren damit ein rückständiges Rollenbild, das Gewalterfahrung von Jungen und Männern immer noch als unabdingbarer „normaler“ Bestandteil von Männlichkeit sieht und das Jungen und Männern ganz selbstverständlich immer noch weitaus mehr Gewalt zumutet als Frauen und Mädchen.

Unabhängig davon, ob tatsächlich Frauen und Mädchen anteilsmäßig deutlich höher von Gewalt auch innerhalb von Partnerschaft betroffen wären, was anhand mangelnder repräsentativer Daten zu männlichen Gewaltopfern gar nicht seriös belegbar ist, gibt es in einem Land, das Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz verankert hat, keinerlei legale noch legitime Rechtfertigung, auch nur ein einziges männliches Gewaltopfer als weniger wichtig zu betrachten als weibliche Gewaltopfer.

Beim Thema „Gender Pay Gap“ sehen wir einen versteckten Zirkelschluss, mit dem der „bereinigte Gender Pay Gap“ in Misskredit gebracht wird.

Am Beispiel der Benachteiligung behinderter Menschen zeigt sich nochmals die ausgeprägte Einseitigkeit geschlechterspezifischer Betrachtungen durch die geschlechterpolitisch Verantwortlichen.

Der zweite Gleichstellungsbericht ist tendenziös und polarisiert massiv in die üblichen Männertäter-Frauenopfer-Stereotype. Er ist ein rein frauenpolitisches Programm. Von der versprochenen „‚Win-win‘-Situation für beide Geschlechter und damit auch zu einer Förderung von Gleichstellung“, wie es die Bundesregierung 2003 versprach, ist dieser Gleichstellungsbericht weit entfernt.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Generation von geschlechterpolitischen Akteuren möglichst bald einer neuen Generation von Verantwortlichen Platz macht, die die Gleichstellung der Geschlechter auf objektiver Basis neu denken. Einer Generation, die die zunehmende Bildungsbenachteiligung von Jungen und die damit einhergehende Perspektivlosigkeit nicht als tollen Erfolg von Frauenförderung feiert, sondern als ein soziales und ein chancengleichheitswidriges Problem wahrnimmt, das es dringend zu beseitigen gilt. Eine Generation, die nicht mehr dort mit Geschlechterpolitik aufhört, wo Nachteile und Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern anfangen. Eine Generation, die nicht mehr über eine mangelnde Sorgeverantwortung von Vätern klagt, sondern endlich die gesetzlichen Barrieren beseitigt, die dazu führen, dass Väter, die sorgen wollen, nicht sorgen dürfen, weil Gesetzgeber und Rechtsprechung Väter immer noch als Eltern zweiter Klasse herabqualifizieren. Kurz: Eine Generation, die endlich das hält, was die geschlechterpolitisch Verantwortlichen Jungen, Vätern und Männern seit gut 40 Jahren versprechen, aber nie eingelöst haben.

Der Auftrag

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung vom 11.11.2005 war vereinbart, künftig einmal pro Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vorzulegen. Dementsprechend beauftragte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, im April 2015 eine interdisziplinare Kommission mit der Erstellung des Gutachtens zum Zweiten Gleichstellungsbericht.

Die Verantwortlichen

Verantwortlich dieses Gutachtens für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sind:

Prof. Dr. Eva Kocher (Vorsitzende); Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)

Prof. Dr. Thomas Beyer; Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Jun.-Prof. Dr. Eva Blome; Universität Greifswald

Prof. Dr. Holger Bonin; Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn und Universität Kassel

Prof. Dr. Ute Klammer; Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe; Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbrauchsforschung an der Universität Giesen

Prof. Helmut Rainer, Ph.D.; Ludwig-Maximilians-Universität München und ifo Institut

Prof. Dr. Stephan Rixen; Universität Bayreuth

Christina Schildmann; Hans-Böckler-Stiftung

Prof. Dr. Carsten Wippermann; Katholische Stiftungsfachhochschule München (KSFH), Abtl. Benediktbeuern; DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung, Penzberg

Anne Wizorek; Freiberufliche Autorin

Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok; Hochschule München

Besonders spektakulär war die Bestellung von Anne Wizorek als Sachverständige. Anne Wizorek behauptet in ihrem Buch „Weil ein Aufschrei nicht reicht“: „Frauen sind öfter Opfer von Gewalt“. Eine Aussage, die durch die WHO-Gewaltstudie eindeutig widerlegt wird. Anne Wizorek zeigte ihre mangelhafte Kompetenz u.a. auch mit der Falschbehauptung, die Zustände auf dem jährlichen Oktoberfest würden sich von denen der Kölner Silvesternacht nicht wesentlich unterscheiden.

Trotzdem wurde Wizorek von Frau Schwesig in den Beraterstab als Gutachterin im Bundesgleichstellungbericht berufen.

Diese im Vorfeld kritisch diskutierte Ernennung von Anne Wizorek zeigt, dass nicht nur wissenschaftliche Reputation, sondern frauenpolitisches Engagement ein wesentliches Kriterium für die Bestellung als Sachverständige war.

Auch Gleichmaß e.V. kritisierte schon 2015:

  • Acht der zwölf Mitglieder der eingesetzten Kommission kommen aus den Bereichen Gender Studies oder bekennen sich offen als Feministinnen. Mitglieder, die explizit die Lebenswirklichkeiten und Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern vertreten, sind nicht vorgesehen. Ein ausgeglichener, unvoreingenommener und ganzheitlicher Blick auf beide Geschlechter ist somit nicht möglich.
  • In die Kommission wurden zwei Nichtwissenschaftlerinnen berufen: Frau Christina Schildmann, eine Publizistin der Friedrich-Ebert-Stiftung, sowie Anne Wizorek, die sich selbst als feministische Aktivistin bezeichnet.

Im Gegensatz zum Gutachten zum ersten Gleichstellungsbericht wurde hier nicht das Fraunhofer-Institut beauftragt. Gleich ist jedoch, dass auch diesmal wieder ein Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes den Vorsitz führte. Damals war es Frau Prof. Harms. Diesmal war es Frau Prof. Kocher.

Systematisierung der Mängel aus dem ersten Gleichstellungsbericht

Schon das Gutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wies erhebliche Mängel bei der objektiven Darstellung der Situation beider Geschlechter auf. Das von der Sachverständigenkommission des Fraunhofer-Instituts damals vorgelegte Gutachten war höchst frauenzentriert einseitig, in seiner Argumentation inkonsistent sowie in der Themenwahl stark selektiv. Wichtige Daten zur Situation von Jungen und Männern wurden darin entweder marginalisiert oder blieben komplett unberücksichtigt. Insgesamt 18 Kritikpunkte hat der Verein MANNdat in seiner Stellungnahme zum Gutachten aufgeführt. In der Zusammenfassung unserer damaligen Analyse hieß es:

Das von der Kommission vorgelegte Gutachten ist insgesamt stark einseitig. Es vertritt fast ausschließlich Fraueninteressen im Gleichstellungsdiskurs. Hierbei steht wiederum verkürzend das Interesse an einer weitgehenden Erwerbsaktivierung der Frauen im Mittelpunkt, wobei einerseits ein volkswirtschaftliches Interesse vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Fachkräftemangels als auch eine entsprechende Motivationslage der Frauen a priori unterstellt werden.

Die geschlechterspezifischen Bildungsrückstände von Jungen und die zunehmende Arbeitslosigkeit von männlichen Jugendlichen werden offensichtlich nicht als Problem gesehen, das gleichstellungspolitisch zu beseitigen sei. Vielmehr hat es den Anschein, als würde diese Entwicklung eher als positive Rückmeldung einer Geschlechterpolitik verstanden, die sich auch heute noch ausschließlich auf die ‚Frauenfrage‘ beschränkt.

Selbst die unmittelbare Diskriminierung von Jungen (schlechtere Noten bei gleichen schulischen Kompetenzen und seltenere Empfehlung zu Gymnasien bei gleichen Noten wie Mädchen) wird nicht erwähnt.

Zwar wird eingangs des Gutachtens auch von der Notwendigkeit einer innovativen Gleichstellungspolitik für Männer gesprochen. Im Weiteren tauchen Männeraspekte jedoch nur rudimentär und dies auch nur dort auf, wo sie mit Fraueninteressen konform gehen.

Die Privilegien einer Handvoll hoch bezahlter männlicher Topmanager werden dabei offenbar instrumentalisiert, um die pauschale Vernachlässigung der Situation von Jungen und Männern in einer Vielzahl von Lebenslagen zu rechtfertigen.

Der sich selbst auferlegten Ausrichtung am Verwirklichungschancenansatz gemäß Amartya Sen wird die Kommission nicht gerecht. Regelungen, die dem Weltbild der Kommission entsprechen fordert diese, zu stärken und auszubauen. Anreize, die in eine andere Richtung gehen, möchte die Kommission durchgängig abgeschafft wissen. Sie will in (Berufs-) Schulen Gender Mainstreaming etabliert sehen. Arbeitsagenturen und Medien sollen das Ergreifen geschlechtsatypischer Berufe propagieren lassen. Die Partnermonate beim Elterngeld sollen ausgeweitet werden. Unternehmen ist angedacht, die Gleichstellungspolitik zu übernehmen und aktiv zu befördern. Ja sogar das Vergaberecht soll die öffentliche Hand dazu nutzen, Auftragnehmer zur Botmäßigkeit im Sinne der Gleichstellungspolitik zu zwingen. Über sanktionsbewehrte Quoten für Frauen in Führungspositionen soll zudem tief in die Selbstbestimmung von Unternehmen eingegriffen werden. Gleichzeitig aber soll über die Abschaffung geringfügiger Beschäftigungsformen, des Ehegattensplittings und über gesetzliche Mindestlöhne vermeintliche Stützen des traditionellen Rollenmodells zerstört werden. Eine Politik die tatsächlich wertfrei die Menschen unterstützt, das Leben zu führen, für das sie sich mit guten Gründen entschieden haben, sieht anders aus. Sie wäre neutral gegen über den Lebensentwürfen.

Nicht zuletzt trägt die Konzeption der Kommission eben jenen Mangel, den diese an den bisherigen Regularien des Rechts-, Bildungs-und Erwerbssystems beseitigt sehen möchte: Inkonsistenz.

Zwar wird durchgängig eine möglichst weitgehende Erwerbsneigung der Frau als Leitlinie zugrunde gelegt. Die sanktionsbewehrte Rigorosität, die die Kommission gegen andere wendet, die sich in diesem Ideal nicht fügen, will sie jedoch gegen Frauen wiederum nicht angewendet wissen. So hat die Kommission erkennbare Aversion dagegen, im Unterhaltsrecht die Konsequenz aus der ansonsten erhobenen Forderung nach ausnahmsloser wirtschaftlicher Eigenständigkeit der Ehepartner zu ziehen. Vollkommen kurios ist es, wenn die Kommission fordert, im Grundsicherungsbezug befindlichen Frauen nicht die Partnerwahl zu erschweren, indem bei der Bedarfsbemessung nicht mehr der Haushaltskontext berücksichtigen werden soll. Ebenso dürfte die der Kommission als gesetzlicher Güterstand anempfohlene Errungenschaftsgemeinschaft schwerlich einen Anreiz zum Streben nach wirtschaftlicher Selbständigkeit mit sich bringen, da sie ohne eigenes Zutun eine Verfügungsgewalt über die Vermögenserträge des Ehegatten beinhaltet.

Bestens bekannte und inzwischen schon amtlich verlautbarte Sachverhalte zur Entgeltgleichheit der Geschlechter scheinen der Kommission unbekannt zu sein. Die Kommission ist auch offenbar dahingehend ignorant, dass die mittleren Nettoeinkommen der Frauen diejenigen der Männer übersteigen. In diesem Zusammenhang sei auf die Veröffentlichung Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Amtes des Bundes und der Länder, Fachserie 15, Heft 6 vom 20.12.2006 verwiesen.

Aus dieser geht hervor, dass der Median des Pro-Kopf-Nettoeinkommens der Frauen im Jahr 2003 in Höhe von 1.134 Euro dasjenige der Männer in Höhe von 1.129 Euro sogar leicht überstieg. Den sich hieraus ergebenden Implikationen im Gleichstellungsdiskurs sieht MANNdat mit großer Freude entgegen.

Insgesamt bleibt also zu konstatieren, dass die Kommission ein höchst selektives und einseitiges Verständnis von Verwirklichungschancen hat. Es drängt sich der Eindruck auf, es gehe primär um die Verwirklichungschancen von stark erwerbsorientierten Karrierefrauen, sekundär um diejenigen der restlichen Frauen, nicht aber um diejenigen von Männern. Die folgenden im Gender-Index von MANNdat ausführlich und mit Zahlen hinterlegten Bereiche der Benachteiligung von Männern wurden von der Kommission überhaupt nicht thematisiert:

Arbeitslosigkeit
(tödliche) Arbeitsunfälle
Gesundheit
Gewalt
Sozialhilfe

Im Gender-Index von MANNdat mag man auch fündig werden, wenn man im Rahmen des angedachten Gender Accounting nach Gerechtigkeitslücken im Geschlechterverhältnis sucht.

Bei einer Anfrage bei der damaligen Sachverständigenkommission wurde die substantielle Auskunft, weshalb jungen- und männerspezifische Belange marginalisiert bzw. ausgeblendet wurden, verweigert. Stattdessen hieß es:

Vielen Dank für Ihre Anregungen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es sich um das Sachverständigengutachten für einen ersten Gleichstellungsbericht handelt, in dem erste Themen aufgegriffen wurden. Weitere Themen bleiben späteren Sachverständigengutachten für folgende Gleichstellungsberichte vorbehalten.

Auch die Sachverständigen des neuen Gleichstellungsberichtes stellen sich diesen Aufgaben nicht. Stattdessen knüpft der zweite Gleichstellungsbericht ausdrücklich an den ersten an und greift dessen Themen erneut auf. Dies bedeutet auch, dass die Mängel des damaligen Berichtes in Form der Ausblendung von Gender Gaps zuungunsten von Jungen, Vätern und Männern beibehalten und damit systematisiert werden.

Mangelhafte Einbeziehung von Fachleuten aus der Jungen- und Männergleichstellung

Wie schon beim ersten Gleichstellungsbericht wurden unabhängige Fachleute, die sich mit Jungen-, Väter und Männerforschung befasst haben, wie z. B. Prof. Gerhard Amendt, Professur Hurrelmann, Christine Gabe, Walter Holstein, Hans-Joachim Lenz, aber auch geschlechter- und männerpolitische Organisationen wie MANNdat oder Agens nicht in den Prozess mit einbezogen.

Gewaltopferbetrachtung, Gender Pay Gap, Benachteiligung männlicher Behinderter

Nachfolgend werden nur drei Themen des Gleichstellungsberichtes aufgegriffen. Da der zweite Gleichstellungsbericht, wie oben dargestellt, die Ausgrenzung wichtiger gleichstellungsrelevanter Daten von Jungen, Vätern und Männern des ersten Gleichstellungsberichtes beibehält, wäre eine erneute Diskussion dieser Mängel eine überflüssige Wiederholung. Wir verweisen hier auf unsere oben genannte Analyse des ersten Gleichstellungsberichtes.

Polarisierung Frauenopfer – Männertäter im Modul Gewalt

Die WHO zeigt in ihrem Gewaltbericht aus 2003, dass Männer weltweit in allen Altersbereichen häufiger Opfer von Tötungs- und Selbstmorddelikten werden als Frauen.

Aus: WHO: „Weltbericht Gewalt und Gesundheit“ 2003, S.10

Die Statistik des Bundeskriminalamtes zeigt ebenfalls eine deutlich höhere Gewaltopfererfahrung von Männern.

Es gibt deshalb keinerlei sachliche Rechtfertigung, männliche Gewaltopfer aus der geschlechterspezifischen Gewaltopferbetrachtung auszuschließen. Trotzdem versäumt die Bundesregierung seit Jahrzehnten, repräsentative Daten zu Gewalt gegen Männer zu erheben. 2004 wurde eine vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ beauftragte sozialwissenschaftliche Studie „Gewalt gegen Männer. Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland – Ergebnisse der Pilotstudie“ veröffentlicht. Die Pilotstudie kam zu dem Schluss:

Zum Ersten ist die Erweiterung des Wissens über Gewaltwiderfahrnisse von Männern zentral. Neben repräsentativer Forschung über die Häufigkeit, in der Männern die unterschiedlichen Gewaltformen widerfahren, sind spezielle Forschungen darüber nötig, welche Unterstützung sie brauchen, wie sie erreicht werden können und wie die Angebote ausgestaltet werden müssen, damit sie wirklich zur Bewältigung beitragen. In einer weiteren Perspektive geht es um die Integration eines Geschlechterverständnisses in die Gewaltforschung, welches berücksichtigt, dass auch Männer verletzbare Wesen sind.

Zum Zweiten ist die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für Ausmaß und Folgen der Gewalt gegen Männer von großer Bedeutung. Wichtig ist zunächst öffentliche Aufklärung über die Vielfalt und das Ausmaß der Gewalt – insbesondere über die bisher nicht wahrgenommene und übersehene.

Zum Dritten ist ein kompetentes Hilfesystem für gewaltbetroffene Männer und Jungen erforderlich. Vor allem bei den bisher tabuisierten Gewaltbereichen muss die Chance auf Unterstützung bei der Beendigung, Aufarbeitung und Bewältigung der gegen sie gerichteten Gewalt vergrößert werden. Bestehende Systeme sollten im Hinblick auf männer- und jungenspezifische Notlagen und Hilfesuchstrategien verbessert und deren AkteurInnen informiert und geschult werden. Auch die Angebotslücke im Hilfesystem bezüglich weiblicher Täterinnen sollte geschlossen werden.

Diese Maßnahmen zum Abbau von Gewalt gegen Männer sind ein wichtiger Teil der gesellschaftlichen Aufgabe, Einschränkungen in Gesundheit, Wohlbefinden und Lebenschancen für Menschen jeden Geschlechts zu verringern oder zu beseitigen. Zudem wird durch jede dieser Aktivitäten die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das passiert, was für eine Veränderung gleichermaßen notwendig ist: dass mehr Männer über Gewalt reden (können).

Nicht eine einzige dieser Forderung ist bis heute, also 14 Jahre nach dieser ersten Pilotstudie, realisiert worden und auch der Gleichstellungsbericht greift diese Forderung nicht auf. Im Gegenteil. Obwohl den politisch Verantwortlichen durch diesen Bericht klar war, dass Gewalt gegen Männer auch in Partnerschaften ähnliche Ausmaße hat wie Gewalt gegen Frauen, gibt es bis heute keine Nachfolgestudie zu Gewalt gegen Männer.

Der Gleichstellungsbericht stützt sich bei der Thematik der Gewalt in Paarbeziehungen auf eine Expertise von Frau Prof. Monika Schröttle aus dem Jahr 2017 „Gewalt in Paarbeziehungen. Expertise für die Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht“, die noch gar nicht veröffentlicht ist. So verweist das Quellenverzeichnis auf „Veröffentlichung in Vorbereitung“.

Andere Quellen, wie die aus dem Pilotbericht von 2004 oder Erkenntnisse der Dissertation von Bastian Schwithal „Weibliche Gewalt in Partnerschaften: Eine synontologische Untersuchung“ aus dem Jahr 2005, bleiben unberücksichtigt. Diese sagt z. B. aus:

Eine Reihe weiterer Studien zeigte, dass Gewalthandlungen nicht nur im privaten Bereich und in beträchtlichem Ausmaß von jungen Frauen und Mädchen – anders als oftmals glauben gemacht wird – ausgehen. (S.111)

„‚Studien: Severe Violence‘ gibt die Ergebnisse von 94 Studien und Untersuchungen hinsichtlich schwerer Gewaltformen (‚severe violence‘) wieder. Ähnlich wie bei ‚minor violence‘ lässt sich auch hier die Beobachtung machen, dass ein höherer Anteil an Frauen schwere Gewalt gegenüber einem Intimpartner gebraucht als umgekehrt. Das Verhältnis von Männern und Frauen im Hinblick auf ‚verübte Gewalt‘ ist 47,0% zu 53,0%. Bei ‚erlittener Gewalt‘ ergibt sich hinsichtlich der Geschlechtsverteilung folgendes Bild: 52,3% Männer gegenüber 47,7% Frauen hatten schwere Gewaltformen durch einen Intimpartner erlitten.“ (S.136)

„Hinsichtlich sexueller Gewalt lässt sich die Feststellung machen, dass Frauen häufiger diese Form der Gewalt erleiden als Männer. Allerdings lässt sich anhand der Ergebnisse in der Tabelle auch ablesen, dass Männer ebenfalls und im weitaus größeren Ausmaß als bisher angenommen sexuelle Gewalt (auch schwere Formen) erfahren. Beim Verüben von sexueller Gewalt ergibt sich ein Geschlechtsverhältnis von 57,9% Männer gegenüber 42,1% Frauen und hinsichtlich ‚erlittener Gewalt‘ ein Männer-Frauen-Verhältnis von 40,8% zu 59,2%.“ (S.138)

Im Gleichstellungsbericht findet eine ergebnisorientierte Selektion von Studien statt. Das ist unwissenschaftlich.

Konkrete Hilfsmaßnahmen bzw. deren Ausbau werden ausschließlich für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen gefordert.

Sachverständige erkennen eklatanten Widerspruch nicht

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Gleichstellungbericht zwar mehrfach betont, dass zu Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen keine repräsentativen Daten vorliegen würden:

Zu Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen liegen für Deutschland keine repräsentativen Daten vor. (S. 165)

und

Es fehlen jedoch aktuelle differenzierte Daten zur Gewalt gegen Frauen sowie repräsentative Vergleichsdaten zur Gewalt gegen Männer. (S.168)

Obwohl also nach Aussage des Sachverständigengremiums keine repräsentativen Daten zu Gewalt an Männern in Paarbeziehungen vorlägen, kommt die Expertin zu einem Schluss, der ohne repräsentative Daten gar nicht möglich ist:

Jedoch werden Männer häufiger im außerhäuslichen Bereich durch ihnen unbekannte Personen Opfer von Gewalt und sind seltener von schwerer, bedrohlicher und wiederholter Gewalt betroffen. (Schröttle 2017: 3) Frauen als Gewalttäterinnen wenden im Vergleich zu Gewalttätern in Paarbeziehungen seltener schwere Gewalt an und ihre Gewalthandlungen sind häufig Widerstandshandlungen oder Reaktionen auf vorher erlebte körperliche oder sexualisierte Gewalt durch einen Partner. Die Hypothese der Geschlechtersymmetrie bei Gewalt in Paarbeziehungen erweist sich daher vor dem Hintergrund unterschiedlicher Muster und Schweregrade von Gewalt im Paarkontext als unrichtig. (S.165f.)

Wie schon dargelegt: Auf diesen Schluss komm die Expertin ohne dass repräsentative Daten zu Gewalt gegen Männer vorliegen. Diesen eindeutigen Widerspruch hat die Sachverständigenkommission nicht erkannt.

Unseriöser „Gewaltopferwettbewerb“ statt Genderanalyse

Hier zeigt sich wieder das Problem von Gender Mainstreaming in einer extremen Form. Es sorgt nicht für eine Analyse der Gewaltopferzahlen beider Geschlechter, wie dies von der Bundesregierung behauptet wird. Vielmehr wird ein Wettbewerb um Gewaltopferzahlen veranstaltet, in dem männliche und weibliche Gewaltopfer und die Schwere der Gewalttaten gegeneinander ausgespielt werden. Die Geschlechterpolitik lässt dann den mutmaßlichen „Verlierer“ dieses „Gewaltopferwettbewerbs“ einfach außen vor. Das ist unseriös und nicht Sinn und Zweck einer geschlechterspezifischen Gewaltopferbetrachtung.

Rückständiges Rollenbildverständnis der Sachverständigen

Das Bagatellisieren und Marginalisieren der Opfererfahrungen von Männern spiegelt u. E. ein rückständiges Rollenbildverständnis der Sachverständigen wider, die Gewalterfahrung von Jungen und Männern offenbar immer noch als normal männlich konnotieren und männliche Gewaltopfer weniger als Opfer, sondern als Versager in ihrer Männlichkeit wahrnehmen. Der Gleichstellungsbericht kolportiert deshalb eine Gesellschaft, in der Männer keine Opfer und Opfer nicht männlich sein dürfen oder, wie es schon Kavemann 2009 formulierte, Männern „die Anpassung an schädigende Männlichkeitskonzepte abverlangt“. (Kavemann 2009: 47)

Die Sachverständigenkommission hat ebenfalls nicht erkannt, dass weibliche und männliche Gewaltopfer völlig unterschiedlich wahrgenommen werden. So schreibt Schwithal in seiner Dissertation:

Bei der printmedialen Darstellung von Gewalt und Tötungsdelikten gegenüber männlichen Intimpartnern fällt des Weiteren auf, dass sich ein Teil der Darstellungen – wenn auch nur ein verhältnismäßig kleiner – mit der Thematik in einer ironisierenden und ‚augenzwinkernden‘ Art und Weise auseinandersetzt. Interessanterweise handelt es sich bei diesen Fällen nicht immer nur um Artikel, die aus so genannten ‚Boulevardzeitungen‘ stammen, sondern oftmals um solche aus ‚renommierten‘ Tageszeitungen. So gut wie gar nicht findet innerhalb der Artikel ein Bezug zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen statt, wonach Männer im gleichen Maße von Gewalt betroffen sind, was in Anbetracht der durchschnittlichen Artikellänge jedoch nicht wirklich verwundert. (S. 307)

Diese Problematik wird im Gleichstellungsbericht überhaupt nicht aufgegriffen. Damit bewirkt der Gleichstellungsbericht das Gegenteil von dem, was er vorgibt erreichen zu wollen, nämlich Gleichstellung der Geschlechter.

Beispiel ist hier die Kampagne gegen Handys am Steuer. Hier wird körperliche Gewalt von Frauen gegen Männer als witziger Werbegag instrumentalisiert und damit nicht nur als normal, sondern als gerechtfertigt suggeriert.

Ansonsten betont der Gleichstellungsbericht bezüglich Gewalt gegen Männer ausschließlich noch, dass Männer vorwiegend Gewalt durch Männer erführen. Alles Weitere im Gleichstellungsbericht beschreibt ausschließlich die Frauensituation. Geschlechterspezifisch empfiehlt der Gleichstellungsbericht konsequenterweise auch ausschließlich Verbesserung der Hilfsmaßnahmen für weibliche Gewaltopfer. Dies deckt sich auch mit den bisherigen Arbeiten von Frau Prof. Schröttle, die sich seit Jahrzehnten mit männlicher Gewalt gegen Frauen beschäftigt. Die Polarisierung dieses Moduls auf die Stereotype Frauenopfer – Männertäter war deshalb u. E. durch die Auswahl der Expertin vorprogrammiert.

Ignorieren der Diskriminierung von männlichen Behinderten

Besonders fragwürdig zeigt sich die Einseitigkeit von Geschlechterpolitik bei behinderten Menschen. Im Sozialgesetzbauch Band IX (SGB IX), das die Sozialleistungen im Bereich der Rehabilitation regelt, gibt es mittlerweile zwei Paragraphen, in den männliche Behinderte gegen weiblichen Behinderten aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt werden.

  • 44 SGB IX (1) 3.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (…) werden ergänzt durch ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen.

Hier wird eine Sozialleistung also nicht nur anhand der ärztlichen Notwendigkeit festgemacht, sondern auch am Geschlecht des Menschen.

  • 33 SGB IX (2):

Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote.

Behinderten Männern werden dagegen keine gleichen Chancen im Erwerbsleben zugesichert. Das ist eine eindeutige Diskriminierung behinderter Männer. Auf diese gesetzliche Diskriminierung von männlichen Behinderten gehen die Sachverständigen gar nicht ein.

Stattdessen wird auch bei behinderten Menschen der Fokus ausschließlich auf Frauen gelegt:

Besondere Gewalterfahrungen machen auch Frauen mit Behinderungen: Sie werden zwei- bis viermal häufiger Opfer von Partnerschaftsgewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. S.166

und

In Anbetracht der besonderen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen sind geeignete spezifische Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln.(S.167)

Auch die Ergebnisse der Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.01.2013 „Lebenssituation und Belastung von Männern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland – Haushaltsbefragung – Forschungsbericht 435“ werden von den Sachverständigen des Gleichstellungsberichts ignoriert, in dem es auf S. 15 f. heißt:

Abschließend lässt sich festhalten, dass Männer mit Behinderungen und Beeinträchtigungen verschiedenste Diskriminierungen erfahren, wozu auch die deutlich höhere Gewaltbelastung im Erwachsenenleben gehört. Das deutlich höhere Gewaltrisiko für Männer mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gegenüber der männlichen Durchschnittsbevölkerung macht besondere Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen notwendig. Da es bisher kaum Erfahrungen mit spezifischen Unterstützungsangeboten für Männer und erst recht nicht für Männer mit Behinderungen und Beeinträchtigungen als Opfer von Gewalt gibt, sind hier Modellprojekte und vertiefende qualitative Studien erforderlich.

Der Gleichstellungsbericht ignoriert diese Forderungen.

Gender Pay Gap

Natürlich darf auch in diesem zweiten Gleichstellungsbericht der Gender Pay Gap nicht fehlen. Die Fachleute versuchen, den „bereinigten Gender Pay Gap“ in Misskredit zu bringen. Ab S. 37f. heißt es:

Der bekannteste Gleichstellungs-Indikator ist sicherlich die Entgeltlücke bzw. der Gender Pay Gap, der auch in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung als zentraler Indikator für Geschlechtergleichstellung dient (…). Er gibt an, um wieviel Prozent der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der erwerbstätigen Frauen niedriger ist als der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der erwerbstätigen Männer. (…)

Die sogenannte Bereinigung der Entgeltlücke ist ein Versuch einer rein statistischen Erklärung von Entgeltunterschieden. Die bereinigte Entgeltlücke misst den Abstand der durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen und Männern, der verbleibt, wenn man den Einfluss persönlicher Merkmale herausrechnet, die das Niveau der Bruttostundenlöhne systematisch beeinflussen. Das Statistische Bundesamt verwendet für diese Bereinigung 15 lohnrelevante Merkmale, darunter das Ausbildungsniveau, die Berufserfahrung, das Dienstalter, die Berufsgruppe, den Beschäftigungsumfang, die Tarifbindung des Arbeitgebers, die Unternehmensgröße, den Einfluss der öffentlichen Hand auf die Unternehmensführung, den Wirtschaftszweig und die Art des Wohnorts (Ballungsraum oder nicht). Bezöge man Erwerbsunterbrechungen und andere erwerbsbiografische Merkmale ein, ließe sich ein noch größerer Anteil des Entgeltabstands zwischen Frauen und Männern „erklären“ (…).

Versteckter Zirkelschluss

Interessant ist nun die Argumentation, warum durch die Bereinigung auch die Merkmale struktureller Diskriminierung herausfallen würden:

Die für die Bereinigung herangezogenen Merkmale reflektieren strukturelle Ungleichbehandlungen auf den Arbeitsmarkten und können sie deshalb weder rechtfertigen noch legitimieren.

Die strukturelle Ungleichbehandlung von Frauen auf den Arbeitsmarkten wird also von vorne herein vorausgesetzt, also genau das, was durch den Gender Pay Gap erst bewiesen werden soll.

Das Ganze ist das, was in der Wissenschaft als Zirkelschluss (Petitio Principii) bezeichnet wird. Es wird vorausgesetzt, dass Frauen strukturell benachteiligt sind. Denn nur unter dieser Voraussetzung (Prämisse) ist das Ergebnis (Konklusion) aus dem unbereinigten Gender Pay Gap, dass Frauen strukturell benachteiligt sind, überhaupt belegbar. Die Konklusion ist gleichzeitig die Prämisse, die zu der Konklusion führt. Aber es liegt natürlich auf der Hand, dass eine Prämisse nichts taugt, wenn sie lediglich die daraus abgeleitete Konklusion darstellt.

Unabhängig davon ist den Fachleuten zudem ebenfalls verborgen geblieben, dass der Gender Pay Gap in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile zuungunsten von Männern ausfällt, wie Zahlen der Landesarbeitsagenturen aus 2016 zeigen.

Eklatanter Datenmangel wurde nicht erkannt

Ein wesentlicher Mangel dieses zweiten Gleichstellungsberichtes wie schon des ersten Gleichstellungsberichtes ist, dass die Expertenkommission offenbar überhaupt nicht erkannt hat, dass ein massiver Datenmangel zur Situation von Jungen, Vätern und Männern vorhanden ist und somit einen objektiven Gleichstellungsbericht gar nicht möglich macht. Die Gründe dafür sind unterschiedlicher Natur. Beispiele:

  • Feministisch frauenpolitischer Filterbubble (Auswahl Sachverständige, Öffentlichkeitsbeteiligung vorrangig auf frauenpolitische Lobby beschränkt)
  • Dort wo Jungen, Väter oder Männer in der schlechteren Situation sind, wird das Thema Geschlecht einfach ignoriert. So verschweigt der Bundesbildungsbericht 2016 den Gender Education Gap zuungunsten der Jungen. Und während früher zur Zeit der höheren weiblichen Arbeitslosigkeit diese als wesentliches Merkmal der Diskriminierung angesehen wurde, fällt eine geschlechterspezifische Thematisierung nahezu vollständig weg, seit Männer die höheren Arbeitslosenzahlen stellen.
  • Es werden ausschließlich mädchen- und frauenspezifische Daten erhoben, z. B. bei den regelmäßigen Gewaltberichten oder die ausschließliche Thematisierung der Situation weiblicher Jugendlicher mit Migrationshintergrund ohne Pendant für männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund, obwohl dieser die größten Bildungsprobleme in Deutschland haben.
  • Jungen-, Väter und Männerberichterstattung kommt über Pilotberichte nicht hinaus. So gab es seit dem Pilotbericht zu Gewalt gegen Männern aus dem Jahr 2004 (!) nichts Weitergehendes. Und auch die Berichterstattung über männliche Behinderte ist im Pilotstatus versandet, wie oben dargelegt.
  • Männerberichte erscheinen, wenn überhaupt, erst viel später als Frauenberichte, wie z. B. der Männergesundheitsbericht, der 2014 erschien, also ganze 13 Jahre nach dem Frauengesundheitsbericht.
  • Keine politische Konsequenz aus den Ergebnissen, wie z. B. aus dem Bericht „Lebenssituation und Belastung von Männern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ (siehe oben) oder dem Männergesundheitsbericht.

Fazit

Auch der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017 ist wieder tendenziös einseitig und hat nichts mit dem zu tun, was er vorzugeben schein, nämlich die Gleichstellungssituation von Frauen UND Männern objektiv darzustellen. Er ist ein beeindruckendes Beispiel für das gebrochene Versprechen der politisch Verantwortlichen, die Situation beider Geschlechter gleichberechtigt zu berücksichtigen. Geschlechterpolitik bleibt auch gut 15 Jahre nach Einführung von Gender Mainstreaming ausschließlich eine Jungen-, Väter- und Männeranliegen ausgrenzende, rein frauenpolitische Lobbypolitik.

Die Konsequenzen dieser Politik der Ausgrenzung der berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern ist in einigen Bundesländern im Osten zu erkennen, wo heute ein Gender Pay Gap zuungunsten der Männer existiert. Das Berlin-Institut für Entwicklung hat schon 2007 in seiner Studie „Not am Mann“ vor dem Problem der zunehmenden Prekarisierung von Jungen und Männern gewarnt. Die Sachverständen waren aufgrund ihrer Frauenförderfokussierung nicht in der Lage, den sozialen Sprengstoff dieser Entwicklung zu erkennen.

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Lesermeinungen

  1. By wolf

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  2. By Dr. Bruno Köhler

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  3. By Thomas

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