„… werden hier nicht bedient“

von Manndat

„… werden hier nicht bedient“

Nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle ist das Absondern sexistischer, rassistischer und homophober Sprüche offenbar so charakteristisch für Männer, dass es gerechtfertigt sei, alle Männer pauschal von Friseurdienstleistungen auszugrenzen.

Februar 2024: In Brandenburg bedient ein Landwirt keine Grünen und Grünenwähler mehr. Eine Kreistagsabgeordnete der Grünen kommentierte: „Da ist blindwütiger Hass im Spiel“. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung, denn nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) wird, wer u. a. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung wegen dessen Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

September 2024: In Berlin bedient ein Friseurladen keine Männer mehr. Das „Bundesforum Männer“ kommentiert NICHTS, die Staatsanwaltschaft ermittelt NICHT wegen Volksverhetzung, OBWOHL jemand, der nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung wegen dessen Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird. Im Gegenteil, die Ungleichbehandlung wird von oberster für Gleichbehandlung zuständiger Behörde offiziell abgesegnet.

Zwei Fälle, bei denen Menschen aufgrund Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe ausgegrenzt werden. Beim einen Fall – Angehörige einer Regierungspartei werden ausgegrenzt – ermittelt die Staatsanwaltschaft, beim anderen – Angehörige eines Geschlechts werden ausgegrenzt – erklärt die zuständige Behörde für Gleichbehandlung, dass das seine Richtigkeit hat.

„…werden hier nicht bedient“ hat in Deutschland eine lange Tradition, die sogar über die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte zurück reicht. Gelernt hat man daraus offenbar nichts. Man echauffiert sich über vergangene Generationen, die so etwas Menschenverachtendes taten, macht aber heute das Gleiche. Nur das „…“ hat gewechselt. Und Männer, insbesondere in seiner rassistischen Form „weiße Männer“, sind heute zeitgeistgemäß das erlaubte Hassobjekt und damit derzeit das Füllwort für „…“.

Im vorliegenden Fall gibt es für Friseurmeisterin Daniela Mechow in ihrem Friseursalon in Berlin-Neukölln für Diskriminierung keinen Platz mehr. Deshalb bedient sie in ihrem Friseursalon nur noch Frauen. Männer werden nicht mehr bedient.

Wer jetzt meint, Frau Mechow würde dies tun, um aus reiner Profitabsicht aufgrund des Gender Pricing Gaps in Frisiersalons bei Frauen mit dieser Aktion mehr abkassieren zu können oder um mit den Schlagzeilen kostenlose Werbung für ihren Salon zu machen (warum sollen nur Gillette, Klosterfrau oder EDKA Männerfeindlichkeit als Werbegag nutzen dürfen?), der hat natürlich nur böse Gedanken und irrt sich. Denn Frau Mechow benachteiligt in ihrem Anti-Männer-Frisiersalon ja völlig zeitgeistkonform nur Männer. Sie gehört also zu „den Guten“. Auch ihre Erklärung ist entsprechend zeitgeistkonform. Ihre Mitarbeiterinnen müssten sich von ihrer männlichen Kundschaft „sexistische, rassistische und homophobe Sprüche“ anhören.

Haben Sie heute schon Frauen mit „sexistischen, rassistischen und homophoben Sprüchen“ belästigt? Wenn nicht, dann sind Sie offenbar kein Mann. Denn nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle ist ein solches Verhalten offenbar so charakteristisch für Männer, dass diese lapidare und pauschalisierende Unterstellung nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle ausreicht, um pauschal allen Männern Grund- und Menschenrechte zu entziehen. Nach Ansicht der Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten Monika Flores spricht rechtlich nichts dagegen, dass Daniela Mechow männliche Kunden aus ihrem Friseursalon verbannt. Das verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sagte Flores dem rbb.

Es zeigt nochmals deutlich den Sinn und Zweck des AGG. Es nicht eingeführt worden, um Männer und Frauen gleich zu behandeln, denn die Ungleichbehandlung ist ja schon laut Grundgesetz verboten. Es dient dazu, um Männer legal diskriminieren zu können. Die entscheidende Regelung im AGG ist nämlich § 5. Nach § 5 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn „durch geeignete und angemessene Maßnahmen“ bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes, also Benachteiligungen u. a. aus Gründen des Geschlechts, verhindert oder ausgeglichen werden sollen.

Und wer entscheidet, ob eine solche Maßnahme nun „positiv“, also völlig in Ordnung, oder „negativ“, also sexistisch oder gar volksverhetzend, sind? Das entscheiden die gleichstellungspolitischen Funktionäre und diese Posten sind wiederum fest in den Händen der Frauenförderlobbyisten. In dem Fall die Verantwortlichen der Antidiskriminierungsstelle.

Es zeigt, wie viel privilegierte Macht heute diejenigen haben, die von den Medien immer noch als Opfer dargestellt werden. Die Antidiskriminierungsstelle hat die Macht, allein aufgrund einer bloßen pauschalisierenden, männerfeindlichen Unterstellung allen Männern ihre Grund- und Menschenrechte einzuschränken oder vorzuenthalten. Und zur gleichen Zeit fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, mehr Geld und Meldestelle gegen Hass und Hetze.

Die Begriffe „Antidiskriminierung“, „Gleichstellung“, „Gleichberechtigung“ oder „Geschlechterpolitik“ sind heute nur noch Rechtfertigungsfloskeln für Misandrie.

Quelle Beitragsbild:frau-mit-gesetzbuch-fotolia_50414936_speter-atkins

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