MANNdat unterstützt Petition für §175er-Opfer
MANNdat e.V. unterstützt die Petition zur Entschädigung nach § 175 StGB in Deutschland verurteilten homosexuellen Männer. Bis 1994 wurden sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Eine gesetzliche Anerkennung und Entschädigung der Oper des Gesetzes blieb bislang aus. Die Beseitigung der Diskriminierung von männlichen Homosexuellen deckt sich mit unserem Vereinsziel, nämlich der Beseitigung von Nachteilen und Benachteiligungen von Männern. Leider haben Antidiskriminierungsstelle und Petitionsausschüsse ebenso wie der Bundestag bislang wenig Engagement gezeigt, die berechtigten Anliegen von Jungen und Männern ausreichend und angemessen zu würdigen. Wir hoffen, dass dieser Petition mehr Glück beschieden ist.
Hier geht es zur Petition.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
Dass homosexuelle Handlungen unter Männern bis zur Wiedervereinigung unter Strafe standen ist blödsinnig falsch (wird aber gern von Feministinnnen und Feministen behauptet, um „die Gesellschaft und die Kirche etc.“ zu attackieren), die Gesellschaft war damals in sexuellen Dingen eher toleranter als heute. Richtig ist, dass Sex von Erwachsenen mit Minderjährigen im StGB verboten war, dass aber für Homosexuelle (denen man damals eine grössere Nähe zur Pädophilie unterstellte … das Thema ist dann irgendwie seltsam verschwunden und durch den Missbrauchsvater abgelöst worden, während Schwule und Pädophilie irgendwie nicht mehr zusammengehörten …) andere „Altersbeschränkungen“ galten – Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen waren verboten, zwischen Heterosexuellen nur, wenn die Minderjährige/der Minderjährige UNTER 14 JAHRE ALT waren. Jetzt gilt diese 14 Jahre Regelung auch für Schwule. Ob dadurch wirklich so viel gewonnen ist, und ob es nicht doch besonderer Regelungen zum Schutz von Jungen gegenüber notorisch jungen- und kinderfixierten Schwulen geben sollte ?!? Zumindest eine Diskussion wäre es wert !