CDU übernimmt SPD-Frauenforderung nach Einschränkung des freien Wahlrechtes
Die neue GroKo beginnt, wie die alte geendet hat. Die SPD fordert, die CDU nickt ab.
Wie schon in unserem Beitrag „Frauen- und Männeranteile in den Parteien und im Bundestag“ dargelegt, passt es der SPD nicht, was die Bürger bei der Bundestagswahl 2017 gewählt haben. Deshalb wollte die SPD-Frauenchefin Elke Ferner kurzerhand das Wahlrecht ändern. Die CDU mit ihrem neuen Politikerstern und CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer wird dies unterstützen. In Berlin haben SPD, Linke und Grüne bereits einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Dort zeigt sich Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) zwar noch skeptisch wegen der Vereinbarkeit mit der „aktuellen“ Verfassung. Aber das wird erfahrungsgemäß kein Hindernis sein. Wer hätte noch vor zehn Jahren gedacht, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, Männer aufgrund ihres Geschlechtes nachrangig einzustellen und zu befördern.
Zwar gäbe es bei der CDU schon ein Frauenquorum, aber dies würde nicht ausreichen, meint Kramp-Karrenbauer. Warum dies nicht ausreiche, erwähnt sie jedoch nicht. Der Frauenanteil in der CDU beträgt lediglich 25 %. Sachlich gerechtfertigt ist die Forderung ohnehin nicht. Die insgesamt 28,4 % weiblichen Mitglieder der im Parlament vertretenen Parteien haben 30,9 % der Abgeordnetensitze. Also auch in dem neuen Bundestag gibt es prozentual mehr weibliche Abgeordnete, als es dem Verhältnis der weiblichen Parteimitglieder in den gewählten Parteien entspräche.
Da die CDU meint, parteiinterne Quoten reichten nicht aus, ist davon auszugehen, dass man direkten Einfluss bei der Wahl nehmen wird. Das hat natürlich eine ganz andere Dimension als die üblichen Frauenprivilegierungen durch Frauenquoten in den Parteien. Hier will die politische Elite offenbar direkt auf die Wahlentscheidung jedes einzelnen Wählers in der Wahlkabine Einfluss nehmen. Ein solches Wahlrecht wird mit Demokratie im bisherigen Verständnis vermutlich nicht mehr viel zu tun haben. Zukünftig wird das Wahlergebnis nicht mehr den Wählerwunsch, sondern den durch die politische Elite korrigierten Wählerwunsch darstellen. Es ist eine Entmündigung des Bürgers. In Berlin hat die rot-rot-grüne Regierung diese aktive Manipulation des Wählerwillens nun offiziell beschlossen.
Annalena Baerbock stolz auf Grünen-Sexismus
Wie scheinheilig die Forderung ist, macht uns aber die Frauenpolitik selbst in Person der Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock deutlich. Bei den Grünen liegt der Frauenanteil unter den Abgeordneten bei 58 % bei einem Anteil von 41 % unter den Parteimitgliedern. Bezüglich der Frage, wie sie zu diesem Sexismus ihrer Partei steht, meinte sie in der für die Grünen so typisch rotzfrechen Doppelmoral:
Das ist aktive Frauenpolitik. Ich bin stolz drauf, dass das bei uns so ist.
Jonas von Geschlechterallerlei geht davon aus, dass die Grünen etwas vorsichtig sein werden wegen der Quotierung der Wahlergebnisse, weil der zu hohe Frauenanteil der Grünen-Abgeordneten dadurch gefährdet werden könnte. Jonas setzt dabei eine ehrliche, gleichberechtigte Geschlechterpolitik voraus. Da sind wir etwas skeptischer, denn selbstverständlich wird am Ende die Quote wieder nur für Frauen gelten. Bei 0 % Männeranteil sieht die Politik bekannterweise keinen geschlechterpolitischen Handlungsbedarf. So forderte z.B. die Linkspolitikerin Ines Schmidt „paritätisch quotierte Wahllisten und Frauenquoten für Ämter und Gremien bis hin zum Bundestag“. Es geht also nicht um Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern wieder einmal nur um Frauenquoten.
Wo bleiben die Männerthemen, Frau Kramp-Karrenbauer?
Zwar teilen wir durchaus die Ansicht von Frau Kramp-Karrenbauer, dass die CDU nur dann Volkspartei sein könne, wenn „sie die Breite der Gesellschaft“ abbilde. Aber dazu müsste die CDU in ihrer Geschlechterpolitik auch mit 50 % ihrer Themen auf die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern eingehen und dies tut sie noch nicht einmal ansatzweise. Das tut sie nämlich überhaupt nicht.
Ist Katarina Barleys erste Aktion als Justizministerin die Beseitigung von Demokratie?
Gleich zu Beginn ihres neuen Amtes als Justizministerin will Katarina Barley, die sich selbst für unverzichtbar für die Regierung hält, prüfen, „welche Stellschrauben bei einer Wahlrechtsreform gedreht werden können“, damit die Wähler bei der nächsten Wahl nicht mehr so wählen können, wie sie – die Wähler – wollen, sondern so wählen müssen, wie die politische Elite es will.
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Die politische Elite lässt erst dann locker, wenn Frauen auch ohne die bürgerliche Zustimmung per Wahl direkt in die Regierung bestellt werden können. Das sollte durch das deutsche Grundgesetz natürlich nicht möglich sein. Die Betonung liegt auf „sollte“. Bislang haben Frauen immer ihre Interessen durchgesetzt. Warum sollte es nun an diesem Vorhaben scheitern?
Die Doppelmoral der deutschen Politik ist doch aber schon wieder bemerkenswert. Man achte nur darauf, wie stark deutsche Politiker den ungerechten und undemokratischen Ablauf der Wahlen in Russland kritisieren. Machen wir uns nichts vor, wir sind auf dem besten Weg, mit solchen Änderungen im Wahlrecht unsere bislang freien Wahlen ungerechter und undemokratischer zu gestalten. Die verantwortlichen Frauen wollen ihre Regierung eben selbst definieren können. Dazu brauchen sie die Bürger mit deren Meinung nicht.
Am einfachsten wäre es, die Kreuze schon auf die Wahlzettel vordrucken. Dann wäre die politische Elite vor unliebsamen Überraschungen bei der Wahl sicher. Und die Wähler müssten nicht so viel Verantwortung übernehmen.
Parteien die so eklatant eine Einbahnstraßen-Frauenpolitik betreiben verstehen nur eine Lehre: Den massenhaften Austritt männlicher Parteimitglieder! Was hat es mit Gleichberechtigung zu tun wenn ein politisch aktiver Mann deutlich geringere Chancen auf ein politisches Mandat hat als eine politisch aktive Frau? Wenn die Parteien gleiche Anteile von Männern und Frauen in politischen Ämtern wollen (was ja grundsätzlich richtig ist!), dann können die Parteien das parteiintern in Form einer Mitgliederfrauenquote regeln. Dies durch eine Änderung des Wahlrechtes über die Köpfe der Bürger hinweg erzwingen zu wollen in ein Angriff auf unsere Demokratie und unsere Wahlfreiheit! Ich kann nur allen männlichen Parteimitgliedern raten Parteien die diese Politik unterstützen zu verlassen! Gleichberechtigung kann nur von der Parteibasis aus kommen, nicht per Gesetz von oben! Wenn sich Frauen weniger als Männer politisch engagieren dann darf und kann das nicht zu einer Männerdiskriminierung führen! Hierdurch würde der politische Einsatz der Männer auch noch bestraft. Wer das als Mann noch mitmacht ist selber Schuld!
Ich stimme dir zu, aber die männlichen Parteimitglieder machen das doch bereitwillig mit, sie nicken jeden frauenpolitischen Wunsch bereitwillig ab.
Ich verstehe zwar die Absicht, aber erreicht man mit Austritten nicht genau das Gegenteil? Wäre es nicht richtiger, drin zu bleiben und für Unruhe zu sorgen? Z.B. den Mitgliedsbeitrag auszusetzen etc. Einfache Abkehr überlässt der Gegenseite das Feld, ein bestelltes noch dazu.
Ich habe ja nicht gesagt dass man politisch inaktiv sein soll. Es gibt auch noch etliche Parteien die Männer nicht systematisch diskriminieren! Aber nichts schreckt Parteien neben fehlenden Wählerstimmen mehr als ein Mitgliederschwund! Wenn man in der Partei drinbleibt unterstützt man diese Politik direkt und indirekt!
Ich finde es mehr als bedenklich, dass immer mehr Frauen gewählt werden müssen. So sollte doch die gerade die Wahl geschlechterunabhängig stattfinden und auch deren Ergebnisse als Spiegel der Gesellschaft gesehen werden.
Wenn man uns nun zwingen möchte Frauen zu wählen, so sehe ich eine schwindende Beteiligung der Wähler voraus. Es mag voreingenommen klingen, aber man hat mehrfach und jahrelang gesehen, wohin uns eine erzwungene Frauenbeteiligung führt. Nämlich nicht in’s „gelobte Land“ sondern ein feministisch regiertes Land, welches die Bedürfnisse der eigenen Bürger hinten an stellt!
„Dort zeigt sich Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) zwar noch skeptisch wegen der Vereinbarkeit mit der „aktuellen“ Verfassung.“
Die Geschichte wiederholt sich: Nach 1933 galt die Weimarer Verfassung unverändert. Dies hinderte den Gesetzgeber nicht, die bekannten Rassegesetze zu erlassen.