FDP will rot-grüne Väter- und Männerdiskriminierung in NRW beseitigen

von Dr. Bruno Köhler
MANNdat-Mitglieder wurden geladen als Experten zur Anhörung im Nordrhein-Westfälischen Landtag

MANNdat-Mitglieder wurden im April 2015 geladen als Experten zur Anhörung im Nordrhein-Westfälischen Landtag: Dr. Andreas Kraußer, Susanne Schneider (FDP-Abgeordnete und Initiatorin des Antrags), Arne Hoffmann (Publizist und MANNdat-Mitglied) (v.l.n.r.)

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes darf kein Menschen wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Dieses Grundrecht wird für Jungen, Väter und Männer zunehmend faktisch außer Kraft gesetzt. Laut einem Gutachten ist das neue Landesbeamtengesetz verfassungswidrig. Die FDP strebt deshalb eine Verfassungsklage an.

Wir haben in drei Artikeln bereits über die derzeitige Antimänneroffensive der NRW-Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft berichtet:

Zwar ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechtes laut Artikel 3 des Grundgesetzes verboten, aber dieses Grundrecht wird für Jungen, Väter und Männer zunehmend faktisch außer Kraft gesetzt, da die politisch Verantwortlichen die Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männern heute kurzerhand als „positive“ Maßnahme und damit als gerechtfertigt definieren. Nun berichtet WDR-Online von einem Gutachten, dass die Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechtes durch das neue Landesbeamtengesetz doch verfassungswidrig sei:

Die Frauenförderung im Landesbeamtenrecht von NRW ist verfassungswidrig. Das geht aus einem am Freitag (03.02.2017) präsentierten Gutachten hervor, das der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke im Auftrag der FDP erstellt hat. (…)

Nach dem neuen Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen ‚ bei im Wesentlichen gleicher Eignung‘ bevorzugt zu befördern. Das Land habe aber keine Befugnis gehabt, damit den Leistungsgrundsatz im Grundgesetz zu durchbrechen, sagte der nordrhein-westfälische FDP-Fraktionschef Christian Lindner. (…)

Nach Angaben der FDP reichten bislang 75 Beamte Klage gegen das neue Gesetz ein. In fünf Eilverfahren sei bereits entschieden worden. In allen Fällen sei den Klägern Recht gegeben worden, bilanzierte Oebbecke. (…)

Gegen NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) erhob die FDP schwere Vorwürfe. In den Polizeipräsidien Aachen, Bochum, Bonn und Duisburg seien Beamten von ihren Vorgesetzten dienstliche Nachteile angedroht worden, falls sie nicht vorerst auf eine Klage gegen das neue Gesetz verzichteten.

Weiterhin forderte Lindner die Landesregierung auf, den Paragrafen zu streichen und wieder nach dem Prinzip der Bestenauslese vorzugehen. Strukturelle Benachteiligungen können besser durch ein modernes Personalbewertungssystem ausgeglichen werden, mit dem abgesichert werde, dass Teilzeit nicht zu schlechteren Noten führe. Dies wäre eine Regelung, die erziehende Elternteilen unabhängig von Geschlecht fördern würde. Denn die größten Verlierer des Männer diskriminierenden rot-grünen Gesetzes sind natürlich Väter, die Teilzeit arbeiten oder Elternzeit nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Denn sie werden entgegen Gender Mainstreaming doppelt diskriminiert, zum einen durch die beruflichen Ausfallzeiten und zum anderen nunmehr durch die gesetzlich vorgeschriebene Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechtes.

Aber Gleichberechtigung auch für Männer ist nicht nach dem Geschmack von Rot-Grün. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hält deshalb nach wie vor an ihrem Ziel fest, männliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst per Gesetz pauschal zu benachteiligen.

Die FDP-Abgeordnete Susanne Schneider bestätigte schon in einem Interview mit MANNdat die mangelnde Empathie der rot-grünen Landesregierung gerade gegenüber aktiv erziehenden Vätern. Wie Frau Schneider schon damals darlegte, wird es von Rot-Grün als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen, dass hier insbesondere aktiv erziehende Väter zusätzliche Benachteiligungen erleiden.

Die Liberalen streben deshalb eine Verfassungsklage an. So schön die Erkenntnis auch ist, dass sich immerhin eine einzige Partei für die Anliegen und Belange von Männern respektive Vätern einsetzt, muss doch die Realität nüchterner gesehen werden. Für eine Verfassungsklage bräuchte die FDP die Unterstützung aus anderen Fraktionen, da mindestens ein Drittel der Abgeordneten einem solchen Verfahren zustimmen müsste. Das ist bei der derzeit dermaßen männer- und väterdiskriminierend agierenden Mehrheit des NRW-Parlaments und insbesondere der NRW-Regierung unter Führung von Hannelore Kraft (SPD) jedoch sehr unwahrscheinlich, denn auch die CDU zögert. Es könnte sein, dass sie die Männer über die Klinge springen lässt um es sich kurz vor der Landtagswahl nicht mit den männerfeindlichen Grünen zu verscherzen.

Die FDP-Landtagsfraktion forderte die CDU erneut dazu auf, gemeinsam vor den Verfassungsgerichtshofe in Münster zu ziehen und einen Normenkontrollantrag zu stellen. Der Annahme der Union, dadurch würde das Verfahren verlangsamt, widersprach Professor Oebbecke ausdrücklich. Vielmehr würde über den Weg nach Münster ein schnelleres Ergebnis erzielt. Lindner kritisierte, dass die CDU vor der Landtagswahl bisher aus taktischen Gründen Rücksicht auf die Grünen genommen habe.

Bildquelle Vorschaubild (Christian Lindner, FDP):
Martin Kraft, Lizenz CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Lesermeinungen

  1. By Heinrich Sommerfeld

    Antworten

    • By Bildungsferner AfD-Wähler

  2. By Mario

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  3. By wolf

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  4. By zahldepp

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