FDP will rot-grüne Väter- und Männerdiskriminierung in NRW beseitigen
Laut Artikel 3 des Grundgesetzes darf kein Menschen wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Dieses Grundrecht wird für Jungen, Väter und Männer zunehmend faktisch außer Kraft gesetzt. Laut einem Gutachten ist das neue Landesbeamtengesetz verfassungswidrig. Die FDP strebt deshalb eine Verfassungsklage an.
Wir haben in drei Artikeln bereits über die derzeitige Antimänneroffensive der NRW-Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft berichtet:
- NRW-Behörden diskriminieren aktiv Männer
- Rot-grüne Antimänner-Offensive in NRW geht weiter
- Und wieder NRW oder „Hat uns der Feminismus belogen?“
Zwar ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechtes laut Artikel 3 des Grundgesetzes verboten, aber dieses Grundrecht wird für Jungen, Väter und Männer zunehmend faktisch außer Kraft gesetzt, da die politisch Verantwortlichen die Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männern heute kurzerhand als „positive“ Maßnahme und damit als gerechtfertigt definieren. Nun berichtet WDR-Online von einem Gutachten, dass die Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechtes durch das neue Landesbeamtengesetz doch verfassungswidrig sei:
Die Frauenförderung im Landesbeamtenrecht von NRW ist verfassungswidrig. Das geht aus einem am Freitag (03.02.2017) präsentierten Gutachten hervor, das der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke im Auftrag der FDP erstellt hat. (…)
Nach dem neuen Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen ‚ bei im Wesentlichen gleicher Eignung‘ bevorzugt zu befördern. Das Land habe aber keine Befugnis gehabt, damit den Leistungsgrundsatz im Grundgesetz zu durchbrechen, sagte der nordrhein-westfälische FDP-Fraktionschef Christian Lindner. (…)
Nach Angaben der FDP reichten bislang 75 Beamte Klage gegen das neue Gesetz ein. In fünf Eilverfahren sei bereits entschieden worden. In allen Fällen sei den Klägern Recht gegeben worden, bilanzierte Oebbecke. (…)
Gegen NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) erhob die FDP schwere Vorwürfe. In den Polizeipräsidien Aachen, Bochum, Bonn und Duisburg seien Beamten von ihren Vorgesetzten dienstliche Nachteile angedroht worden, falls sie nicht vorerst auf eine Klage gegen das neue Gesetz verzichteten.
Weiterhin forderte Lindner die Landesregierung auf, den Paragrafen zu streichen und wieder nach dem Prinzip der Bestenauslese vorzugehen. Strukturelle Benachteiligungen können besser durch ein modernes Personalbewertungssystem ausgeglichen werden, mit dem abgesichert werde, dass Teilzeit nicht zu schlechteren Noten führe. Dies wäre eine Regelung, die erziehende Elternteilen unabhängig von Geschlecht fördern würde. Denn die größten Verlierer des Männer diskriminierenden rot-grünen Gesetzes sind natürlich Väter, die Teilzeit arbeiten oder Elternzeit nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Denn sie werden entgegen Gender Mainstreaming doppelt diskriminiert, zum einen durch die beruflichen Ausfallzeiten und zum anderen nunmehr durch die gesetzlich vorgeschriebene Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechtes.
Aber Gleichberechtigung auch für Männer ist nicht nach dem Geschmack von Rot-Grün. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hält deshalb nach wie vor an ihrem Ziel fest, männliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst per Gesetz pauschal zu benachteiligen.
Die FDP-Abgeordnete Susanne Schneider bestätigte schon in einem Interview mit MANNdat die mangelnde Empathie der rot-grünen Landesregierung gerade gegenüber aktiv erziehenden Vätern. Wie Frau Schneider schon damals darlegte, wird es von Rot-Grün als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen, dass hier insbesondere aktiv erziehende Väter zusätzliche Benachteiligungen erleiden.
Die Liberalen streben deshalb eine Verfassungsklage an. So schön die Erkenntnis auch ist, dass sich immerhin eine einzige Partei für die Anliegen und Belange von Männern respektive Vätern einsetzt, muss doch die Realität nüchterner gesehen werden. Für eine Verfassungsklage bräuchte die FDP die Unterstützung aus anderen Fraktionen, da mindestens ein Drittel der Abgeordneten einem solchen Verfahren zustimmen müsste. Das ist bei der derzeit dermaßen männer- und väterdiskriminierend agierenden Mehrheit des NRW-Parlaments und insbesondere der NRW-Regierung unter Führung von Hannelore Kraft (SPD) jedoch sehr unwahrscheinlich, denn auch die CDU zögert. Es könnte sein, dass sie die Männer über die Klinge springen lässt um es sich kurz vor der Landtagswahl nicht mit den männerfeindlichen Grünen zu verscherzen.
Die FDP-Landtagsfraktion forderte die CDU erneut dazu auf, gemeinsam vor den Verfassungsgerichtshofe in Münster zu ziehen und einen Normenkontrollantrag zu stellen. Der Annahme der Union, dadurch würde das Verfahren verlangsamt, widersprach Professor Oebbecke ausdrücklich. Vielmehr würde über den Weg nach Münster ein schnelleres Ergebnis erzielt. Lindner kritisierte, dass die CDU vor der Landtagswahl bisher aus taktischen Gründen Rücksicht auf die Grünen genommen habe.
Bildquelle Vorschaubild (Christian Lindner, FDP):
Martin Kraft, Lizenz CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
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Wahlwerbung für die hoch neoliberale FDP, die für Massenarbeitslosigkeit (einschätzung Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup) abhängig beschäftigter Männer sehr weitgehend mit verantwortlich ist. Die FDP ist nicht mal eine schein-väter-freundliche Partei, sondern in dieser Richtung eher ein Lippenbekenntnisträge, die 2013 völlig zu Recht aus dem Bundestag geflogen ist. MannDat – mal abgesehen, dass die linken und scheinlinken Parteien natürlich auch die feministischsten und männerverachtensten sind, wird es ganz sicher die 5-%-Partei FDP nicht richten. Wenn Ihr politisch was erreiche wollt, müsst ihr in der Linksaprtei mitarbeiten und dort den Feminismus besiegen. Oder habt ihr immer noch nicht die Finanzkrise und die „Eigenverantwortungsfetischisten“ der FDP verstanden, die sich ab 2007/2008 vom Staat haben retten lassen. Anschließend haben sie dann von einer Staatsschuldenkrise gesprochen. Die Vorträge von Prof. Dr. Bontrup auf YouTube aus dem Jahr 2012 klären da bestens auf.
Hinweis: Ich bin nicht arbeitslos und verdiene im öffentlichen Dienst ziemlich gut. Ich muss auch keinen Unterhalt mehr zahlen!
Grundsätzlich ist es so, dass im neoliberalen Kapitalismus abhängig beschäftigte Ehemänner und erst recht Väter von minderjährigen Kindern ganz klar von reichen neoliberalen Unternehmern ausgebeutet werden, denen sich die FDP verbunden fühlt. Wer meint, das wäre nicht so, darf gerne weiter träumen, während seine Harz-IV-ExEheFrau ihm das Leben zur Hölle macht.
Die von Ihnen dargelegten Sichtweisen bestreitet der Artikel doch nicht. Soll man etwas Gutes in einer Partei ablehnen, weil der Rest schlecht ist? Die Wahrheit geht leider häufig verschlungene Pfade. Auch über die FDP.
Die CDU hat irgendwann begriffen, daß der Atomausstieg oder der Mindestlohn richtig sind. Vielleicht begreifen dereinst die linken Parteien auch, daß Männerdämonisierung und -benachteiligung nicht richtig sind. Der Artikel ist ja keine Wahlempfehlung für die FDP, sondern nüchterne Berichterstattung.
Das Gerichtsurteil ist aber leider kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt wird.
Denn gemäß Urteil soll lediglich die einfache dienstliche Beurteilung nicht ausreichend sein, um eine gleiche Qualifikation/Eignung vermuten zu können. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung dürfen Frauen auch weiterhin bei der Beförderung bevurzugt werden. (Ebenso, wie Frauen natürlich auch bei der Einstellung bevorzugt werden dürfen.)
Und damit wird dann eben immer noch gegen Artikel 3 Abs. Satz 1 verstoßen.
Zur FDP bleibt zu sagen: Schön, dass man bemerkt hat, dass bald Wahlen anstehen und damit vermutlich die potentielle Wählerschaft ins Blickfeld rücken lässt. Dank neoliberaler (teils Klientel-)Politik ist aber auch die FDP keine wählbare Alternative zu den übrigen männerfeindlichen Parteien.
Und wo wir gerade bei der Alternative sind – die schon erst recht nicht.
Wenn das einmal keine Meldung ist,
die man(n) hier nicht gern begrüßt!
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-urteil-6b110916-frauenfoerderung-beamtenrecht-nrw-verfassungswidrig/
Endlich erkennt eine größere Partei diese systematische Männerdiskriminierung . Während in Universitäten reihenweise Formulare zur gendergerechten Sprache bereits Pflicht ist, kümmert sich niemand darum, dass im Bürgerlichem Gesetzbuch die Paragraphen zur Unterhaltspflicht Pgrf. 1601 – 1615 BGB ausschließlich den Vater als Unterhaltspflichtigen vorsieht. Hier fehlt es an einer neutralen Formulierung, die ggf. auch die Kindesmutter als Unterhaltspflichtigen Elternteil vorsieht.