CORRECTIV – Wie seriös ist es wirklich? Teil 2

von Manndat

CORRECTIV gilt vielen als unabhängige, seriöse Plattform für einen Faktencheck. Nun veröffentlichte auch CORRECTIV zusammen mit der Süddeutschen Zeitung einen Artikel, der auch auf der Seite der Kampagne gegen das Wechselmodell „Familienrecht in Deutschland“ (https://www.familienrecht-in-deutschland.de/) aufgeführt wird. Dort steht er unter „Resonanz und Diskurs“ -> “Presseschau zur Studie“ unter „Investigativer Journalismus: CORRECTIV und Süddeutsche Zeitung, Maike Backhaus und Gabriele Keller, 24.3.2023: Plötzlich bist Du das Problem“ (https://correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/03/24/haeusliche-gewalt-den-gerichten-ausgeliefert-missbrauch-gerichte-justiz-kinder-frauen-manipulation/; Abruf 6.6.2023). Um diesen Artikel von der CORRECTIV-Webseite soll es hier gehen. Auf der Online-Seite wird er als „eine Recherche von CORRECTIV und Süddeutscher Zeitung“ angegeben.

Bei ihrer Parteinahme greifen Keller und Backhaus tief in die rabulistische Kiste der Scheinargumentation und diffamieren auch Vereine wie MANNdat.

In unserem ersten Teil haben wir den Artikel, deren Macherinnen und CORRECTIV näher vorgestellt und schon das erste Scheinargument gleich in der Überschrift betrachtet. Hier, im zweiten Teil, werden wir auf weitere Scheinargumente und Halbwahrheiten eingehen, die im betrachteten Artikel Anwendung finden. Weiterhin werden wir explizit die Diffamierung unseres Vereines MANNdat in dem Artikel näher analysieren.

Falsche Zitate?

Im genannten Beitrag „Plötzlich bist Du das Problem“ von CORRECTIV und der Süddeutschen heißt es:

Fälle wie diese sind der Grund, weswegen Frauenrechtlerinnen und Rechtsexperten Alarm schlagen und sogar der Europarat Deutschland rügt: „Mit Besorgnis“ beobachte man Hinweise auf das „hohe Risiko, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder“ vor Gericht „unerkannt bleibt und/oder bestritten wird“, schreibt die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder (GREVIO) in ihrem ersten Bericht über Deutschland und attestiert der deutschen Justiz erhebliche Mängel.

GREVIO ist nicht, wie im Beitrag dargestellt, eine „Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder“, sondern eine Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, d. h. auch gegen Gewalt gegen Kinder und Gewalt gegen Männer in der Familie. Allerdings vernachlässigt diese Expertengruppe tatsächlich häusliche Gewalt gegen Männer und auch Gewalt gegen Kinder und konzentriert sich nahezu ausschließlich auf häusliche Gewalt gegen Frauen. Dazu in einem separaten Artikel später mehr.

Wesentlich hier ist jedoch, dass manche Begriffe in Anführungszeichen gesetzt wurden. Das soll offenbar zeigen, dass es sich um Zitate von GREVIO aus ihrem ersten Bericht über Deutschland handelt. Sucht man im GREVIO-Bericht „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung der Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland“ nach diesen Begriffen, also in der Quelle, aus der Keller und Backhaus diese Zitate gefunden haben sollen, findet man keine Suchtreffer. Selbst die Begriffe „bestritten wird“ oder gar nur „bestritten“ kommen in diesem Bericht nicht vor.

Auch bei einer Suche in einer gängigen Suchmaschine mit dem Zitat „hohe Risiko, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder“ findet man nur drei Ergebnisse, die allesamt auf Artikel von Keller und Backhaus verweisen, in denen diese Aussagen ebenso wie im Artikel wiedergegeben werden.

Zweifelhafte Experten 1

Weiterhin schreiben die Autorinnen:

In Fachkreisen sind diese Probleme längst bekannt; kürzlich erschien dazu ein Fachbuch von der Sozialwissenschaftlerin Christina Mundlos, „Mütter klagen an: Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“.

Ob Frau Mundlos wirklich Expertin ist, wissen wir nicht. Was wir aber wissen, ist, dass sie zumindest keine unabhängige Expertin ist. Sie ist eine der Protagonistinnen der Kampagne gegen das Wechselmodell. Dies verschweigt CORRECTIV. Das von Zwangsgebühren finanzierte ZDF bietet Frau Mundlos bedenkenlos eine Bühne für ihre Diffamierungen. Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“, hat deshalb dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es:

Frau Mundlos bedient (…) ein ausschließliches „Täter = Väter“ und „Opfer = Mütter“-Bild. Sie stützt ihre Argumentation auf nachweislich falsche Behauptungen. So behauptete Frau Mundlos sowohl gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als auch im ZDF, 90% der häuslichen Gewalt würde von Männern ausgehen. Zutreffend ist, dass die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zum Thema Partnerschaftsgewalt 78,8% tatverdächtige Männer und 21,2% tatverdächtige Frauen ausweist. Tatverdächtige bedeutet nicht, dass es sich auch tatsächlich um Täter oder Täterinnen handelt. Bei häuslicher Gewalt weist die PKS 71% weibliche und 29% männliche Opfer aus. Diese Zahlen decken das Hellfeld der angezeigten Taten ab. Das Dunkelfeld ist, wie man aus zahlreichen Studien weiß und worauf auch die PKS hinweist, erheblich größer. Insbesondere bei Männern ist eine höhere Hemmschwelle zur Anzeige von erlittener Gewalt festzustellen, zumal es für diese nahezu keine Hilfs-Infrastruktur gibt. Dunkelfeldstudien haben immer wieder belegt, dass die Gewaltbetroffenheit zwischen Männern und Frauen in Beziehungen in etwa symmetrisch verteilt ist, mit Unterschieden bei den Gewaltformen.

Quelle: Markus Witt: „Stellungnahme zu öffentlichen Denunziationen des Vereins im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch“. 04.04.2023, https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_zu_verdecktem_Kindesmissbrauch.pdf, Abruf 12.4.2023

In ihrem Text schreiben Keller und Backhaus an einer Stelle selbst: „Häusliche Gewalt trifft in vier von fünf Fällen Frauen.“ Damit sind in einem von fünf Fällen, also in 20 Prozent der Fälle, Männer Opfer von häuslicher Gewalt. Verborgen bleibt in den Artikel von Keller und Backhaus, weshalb darin eine Frau Mundlos als Expertin aufgeführt wird, die nur von 10 % männlichen Opfern häuslicher Gewalt redet, wobei Keller und Backhaus selbst wissen, dass allein schon auf Basis der Hellfeldstudien von 20 % männlichen Opfern auszugehen ist. Männliche Opfer häuslicher Gewalt bleiben im vorliegenden Text und auch im Hammer-Papier nahezu unerwähnt.

Halbwahrheiten

Wenn Keller und Backhaus den Familienrechtsexperten Thomas Meysen, Leiter des SOCLES International Institute for Socio-Legal Studies in Heidelberg, zitieren, der Gesetzesänderungen fordert, stimmen wir dieser Forderung zu:

„Wir haben strukturelle Probleme – häusliche Gewalt ist beim Umgangs- und Sorgerecht bisher nicht abgebildet“, sagt der Jurist. „Wir haben keinen Fokus darauf: Was bedeutet die Gewalt für den betroffenen Elternteil – und wie kann er geschützt werden? Das fehlt im Gesetz völlig.“

Meysen macht im Gegensatz zu Keller und Backhaus aber keinen geschlechterspezifischen Unterschied. Denn, was Meysen sagt, gilt auch umgekehrt für den Missbrauch mit dem Missbrauch, der in Scheidungsfällen auch gegen Väter eingesetzt wird. Prof. Amendt hat dies in seiner Studie Scheidungsväter schon vor gut 20 Jahren feststellen können. MANNdat und Agens selbst fordern schon seit 2012 Falschbeschuldigungen zu untersuchen. Das Bundesamt für Justiz lehnt die Durchführung der von MANNdat und AGENS e. V. angeregten Forschungsvorhaben jedoch ab. Hier finden Sie das Antwortschreiben des Bundesamtes für Justiz. Dass echte Gewalt und Falschbeschuldigungen zu wenig untersucht werden, liegt also nicht an konstruierten, angeblichen Frauenfeinden, sondern an der Untätigkeit der Verantwortlichen.

Dann wenden sich Keller und Backhaus aber endgültig der reinen Rabulistik zu. Es geht los mit:

Seit einiger Zeit formieren sich sogenannte Väterrechtler – darunter Akteure, die Frauenhäuser als „rechtsfreien Raum“ bezeichnen und Berichte über häusliche Gewalt „realitätsferne Propaganda“ nennen. Der Einfluss dieser Lobbygruppen reicht bis in die Politik, über die CSU, die AfD und vor allem in die FDP.

Während frauenpolitische Interessen durch Gleichstellungsbeauftragte und Frauenministerien auf allen politischen Ebenen vertreten wird, wird hier versucht, die berechtigten Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern in die politische Diskussion einzubringen, immerhin ein Grundrecht aller Bürger unserer Demokratie, als etwas Niederträchtiges erscheinen zu lassen. Hier wird gezielt polarisiert, um die legitimen Anliegen von Jungen, Vätern und Männern in ein schlechtes Licht zu rücken.

Auch hier erscheinen wieder in Anführungszeichen gesetzte Begriffe, die vermutlich Zitate suggerieren sollen. Wenn man auf Google im Suchfeld „realitätsferne Propaganda“ sowie „häusliche Gewalt“ eingibt, erscheint nur ein einziges Ergebnis. Und dies ist der Artikel von Keller und Backhaus auf CORRECTIV.

Später heißt es:

Neue Hinweise legen nahe, dass die Männer auch gemeinsame Kinder nutzen, um Ex-Partnerinnen nach der Trennung weiter zu kontrollieren und unter Druck zu setzen

Quellen für diese Hinweise werden keine angegeben. Der Missbrauch des Missbrauchs wird nicht bestritten. Aber auch dies ist geschlechterunabhängig. Auf Beratung.de heißt es dazu:

Was kommt häufiger vor: Mutter manipuliert Kind gegen Vater. Oder: Vater manipuliert Kind gegen Mutter?

Statistisch gesehen sind Mütter 6-Mal häufiger der hauptbetreuende Elternteil in Deutschland. Also jener Elternteil, bei dem die Kinder wohnen. Aus diesem Grund gehen Schätzungen davon aus, dass Väter ebenfalls sechsmal häufiger von Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind als Mütter.

Dass Mütter in der Regel hauptsächlich die Kinder betreuen, hängt besonders damit zusammen, dass die Geschlechterrollenverteilung in Deutschland nach wie vor stark traditionell geprägt ist: Die Mutter betreut und erzieht die Kinder und hat dazu oft eine Doppelbelastung durch die zusätzliche Berufstätigkeit, während der Vater sich ganz auf den Beruf konzentriert und die Kinder nicht so oft sieht.

Und zur Vermeidung dieser Zustände wird genau das vorgeschlagen, was die Kampagne gegen das Wechselmodel zu verhindern versucht, nämlich das Wechselmodell:

Moderne Umgangsmodelle wie das Wechselmodell bzw. die Doppelresidenz sind aber auch in Deutschland immer mehr im Kommen. Dabei bekommen Frauen mehr Zeit für die berufliche Entwicklung und Männer mehr Zeit für die Kinder. In Skandinavien und in den Benelux-Staaten ist dieses Konzept schon sehr weit verbreitet.

Auch laut Statistischem Bundesamt übertrugen 2018 Richter das Sorgerecht in 914 Fällen auf die Mutter, aber nur in 102 Fällen auf den Vater. München (dpa). Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater.

Keller und Backhaus verschweigen das. Nur in einem kurzen Absatz verweisen sie auch auf weibliche Täter und männliche Opfer: 

Damit haben nicht nur Mütter zu kämpfen, es gibt auch gewalttätige Frauen. Und Männer, die sich an der Justiz aufreiben. CORRECTIV und SZ haben mit zwei betroffenen Vätern gesprochen. Sie beschreiben eine ähnlich verzweifelte Lage – nur spiegelverkehrt. „Man muss sich die Fälle sehr genau angucken“, sagt Stefanie Ponikau. „Dass vor Gericht im Schnellschnell-Verfahren Menschen in Kategorien von Gut und Böse aufgeteilt werden – das funktioniert nicht.“

Das bleibt aber der einzige Ansatz dazu. Dass Keller und Backhaus das Thema trotzdem nur als Frauenproblem darstellen, lässt auf eine hohe Parteilichkeit der beiden schließen. Schließlich wird dann auf das schon mehrfach erwähnte Hammer-Papier verwiesen, wobei dies gleich noch zur „Studie“ erhöht wird, obwohl Hammer selbst sein Papier gar nicht als Studie deklariert, weil es lediglich eine Sammlung spezieller Fälle darstellt, die Hammers These stützen, wie wir oben schon beschrieben haben:

Vor gut einem Jahr stellte der Soziologe Wolfgang Hammer seine Studie „Familienrecht in Deutschland“ vor und kam darin zu einem vernichtenden Ergebnis: „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, schreibt Hammer: „Psychische, physische und sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Müttern wird in den untersuchten Verfahren teilweise ignoriert, bagatellisiert oder negiert. Vielfach erfolgt eine Täter-Opfer-Umkehr.“

Weiter heißt es:

Fünf Jahre ist es her, dass Deutschland ein Übereinkommen des Europarates ratifiziert hat, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, besser bekannt als Istanbul-Konvention. Darin steht klar: Ist es zu häuslicher Gewalt gekommen, muss die Sicherheit des Kindes und des betroffenen Elternteils zwingend berücksichtigt werden. Tatsächlich gibt es Familiengerichte, die entsprechende Hinweise sehr ernst nehmen. Inzwischen liegen Urteile vor, die sich in der Begründung auf die Istanbul-Konvention beziehen.

Wie wir oben schon zu GREVIO dargelegt haben betrifft die Istanbul-Konvention nicht nur „Gewalt gegen Frauen“ sondern „Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, d. h. auch gegen Gewalt gegen Männer in der Familie. Da diese Auslassung wiederholt erfolgt, ist davon auszugehen, dass dies absichtlich geschieht, vielleicht um eine Einseitigkeit zu erzeugen, also um zu polarisieren. Dazu passt, dass zwar immer von der Istanbul-Konvention die Rede ist, die Europarat-Resolution von 2015, in der von den Mitgliedsstaaten gefordert wird, „in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen“, jedoch weiterhin konsequent verschwiegen wird. Also jenes Wechselmodell, gegen das die Kampagne, dessen Bestandteil der hier analysierte Artikel ist, ja geführt wird. Die angeblichen Halbwahrheitenbekämpfer entpuppen sich hier als Halbwahrheitenproduzenten.

PAS

Wie beim Hammer-Papier wird auch bei CORRECTIV das Elterliche Entfremdungssyndrom PAS als ein Instrument zur Unterdrückung der Mütter durch die Väter präsentiert. Begonnen wird mit dem Scheinargument der sogenannten Brunnenvergiftung, einer Spezialform des Ad Hominem-Scheinarguments. Bei dieser Methode der Scheinargumentation handelt es sich darum, die Quelle einer Information zu diskreditieren, im vorliegenden Fall einer derjenigen, die den Begriff mitgeprägt haben:

Das sogenannte Elterliche Entfremdungssyndrom PAS ist heftig umstritten. Geprägt wurde der Begriff von dem amerikanischen Psychologen Richard A. Gardner, der auch dafür warb, Kindesmissbrauch als normal zu akzeptieren statt den Täter zu verurteilen; Kinder wollten Geschlechtsverkehr und „können den Erwachsenen verführen“.

Zum einen sind charakterliche Mängel einer Person kein sachliches Gegenargument. Wichtiger ist hier aber anzumerken, dass Gardner den Begriff in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts mitgeprägt hat und methodische Mängel überhaupt nicht bestritten werden. Seitdem sind jedoch etwa 40 Jahre vergangen. In diesen 40 Jahren sind in rund 1.300 Forschungsarbeiten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung neue, weitere Ergebnisse hinzugekommen. Den Vorwurf die Eltern-Kind-Entfremdung lediglich auf Gardner zu reduzieren und als Instrument pädophiler und gewalttätiger Väter zu diskreditieren, ist übrigens keine neue Strategie.

Entgegen der von Keller und Backhaus suggerierten Forschungslage gibt es mittlerweile einen weltweit breiten Konsens über die Existenz von Eltern-Kind-Entfremdung und die Schädlichkeit entfremdenden Verhaltens. Einen sehr guten Überblick über den Stand der Forschungen liefert ein Artikel von Wilfrid Boch Galhau aus dem Jahr 2018 (in deutsch) „Parental Alienation (Syndrom) – eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung“ (Springer Neuropsychiatrie, http://dx.doi.org/10.1007/s40211-018-0267-0). Vgl. hierzu auch Väteraufbruch für Kinder e. V.: „ANALYSE ZUR „STUDIE“ FAMILIENRECHT IN DEUTSCHLAND“, S.54ff.. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. ist als Mitglied des Bundesforums Männer offizieller Vertreter der Interessen von Vätern in Deutschland.

CORRECTIV verbreitet weiterhin massiv Halbwahrheiten, wenn es ergänzt:

PAS ist weder von der American Psychiatric Association noch von der Weltgesundheitsorgationisation als Störung anerkannt. Ende 2022 warnten die Vereinten Nationen vor der zunehmenden Verwendung des Begriffs: „Obwohl diesen Konzepten eine universelle klinische oder wissenschaftliche Definition fehlt“, stützen Gerichte weltweit ihre Entscheidungen darauf. „In der Folge werden viele weibliche Gewaltbetroffene zum zweiten Mal zum Opfer, weil sie für ihre Hinweise auf die Gewalt bestraft werden.“

Auch hier fehlt wieder die Quellenangabe. Wir gehen vom Communique-Parental-Alienation-EN.pdf als Quelle aus. Danach äußern der Sachverständigenausschuss des MESECVI und die Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen der Vereinten Nationen ihre Besorgnis über die unzulässige Verwendung des Begriffs des elterlichen Entfremdungssyndroms gegen Frauen.

Eltern-Kind-Entfremdung aber war und ist nie ein geschlechterspezifisches Thema gewesen, sondern ein verhaltensorientiertes, das beide Elternteile betreffen kann. Das kann man schon daran erkennen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung Pisica ./. Moldavien (23641/17 vom 29.10.2019) festgestellt hat, „dass staatliche Behörden eine aktive Pflicht haben, rechtzeitig notwendige Maßnahmen gegen eine Eltern-Kind-Entfremdung zu ergreifen und zur Kontakt-Wiederherstellung zu ergreifen. Dabei müssen sie zügig vorgehen. Notfalls ist auch eine Fremdunterbringung des Kindes zur Wiederanbahnung des Kontakts angemessen. Es wurde festgestellt, dass der artikulierte Wille von Kindern nicht immer auch deren Wohl entsprechen muss.“ In diesem Fall von 2019 wurde dieses PAS zugunsten der entfremdeten Mutter eine Entschädigung in Höhe eines 4-fachen durchschnittlichen Jahresgehaltes zugesprochen. PAS deshalb als Unterdrückungsmittel gewalttätiger Väter gegen Mütter zu präsentieren, ist unpassend und überflüssig.

Schließlich verlässt CORRECTIV endgültig die Basis zumindest halbwegs sachlicher Informationen. Keller und Backhaus schreiben:

Männergruppen propagieren fragwürdige Konzepte, pflegen Kontakte in Politik

Solche Konzepte verbreiten sich nicht zufällig, es gibt Gruppen, die sie vehement propagieren: Anfang des Jahres rief ein Bündnis aus mehreren Gruppen in einer Aktion mit dem Titel „Genug Tränen“ dazu auf, „Elterliche Entfremdung“ als Form von psychischer Gewalt gegen Kinder anzuerkennen, ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und bei der Ausbildung von Familienrichtern verpflichtend mit einzubeziehen.

Hinter dem Bündnis stehen mehrere Väterrechtsgruppen, darunter auch Akteure mit Verbindungen ins Maskulinisten-Milieu. Maskulinisten sind selbsternannte Männerrechtler. Sie halten Männer für das eigentlich unterdrückte Geschlecht, bestreiten strukturelle Benachteiligungen von Frauen und verbinden ihre Forderungen mit antifeministischen Ressentiments – und bisweilen mit offenem Frauenhass.

Nach diesem Feuerwerk an weiteren Strohmann-Argumenten und weiteren unbelegten Behauptungen stoßen wir auf einen altbekannten MANNdat-Diffamierer als weiteren „Experten“.

Zweifelhafte Experten 2

Diesmal ist es Thomas Gesterkamp. Gesterkamp ist von seinem Feindbild „Väter- und Männerrechtler“ offenbar dermaßen besessen, dass die Faktenbasiertheit seines medialen Gepolters deutliche Mängel aufweist. So hat er z. B. MANNdat sogar schon einmal in einem Diffamierungsartikel als Redner in einen Antifeministenkongress hineinerfunden, an dem MANNdat gar nicht teilgenommen hat. Doch wie wir schon wissen, geziemt es sich nicht in einer sachlichen Diskussion, Argumente an charakterlichen Mängeln oder einer generellen Inkompetenz der Argumentierenden zu messen, denn das wäre – wie wir oben dargelegt haben – scheinargumentativ. Lesen wir deshalb, was der „Experte“ Gesterkamp zu dem Thema konkret beizutragen hat. Keller und Backhaus schreiben:

Thomas Gesterkamp, Experte für Geschlechter- und Männerpolitik, hat eine Studie über die Strategien von Anti-Feministen verfasst und plädiert für einen differenzierten Blick auf die Szene der Väteraktivisten: „Das ist eine sehr heterogene Gruppe“, sagt er. „Ich würde sagen, verbitterte, enttäuschte Väter werden wie beim Rattenfänger von Hameln vereinnahmt von rechten Väterrechtlern.“

Bei der angeblichen Studie Gesterkamps handelt es sich vermutlich um das Pamphlet Gesterkamps im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, die auf derart unwissenschaftlicher Basis beruht, dass sogar die Initiatorin des Pamphlets in ihrem Vorwort darauf hinweist, dass bislang keine einzige umfassende Darstellung und eine wissenschaftlich abgesicherte Empirie fehlt und sich der „Experte“ deshalb bei seinen Recherchen „neben den gedruckten Quellen in den Massenmedien und den eher flüchtigen, teilweise schnell wieder verschwindenden Spuren im Internet auch auf persönliche Beobachtungen im Kontext von Veranstaltungen“ zurückgreift. Doch weiter mit dem Artikel von Keller und Backhaus:

Ein Beispiel ist der Verein „Forum soziale Inklusion“ (FSI). Der Name klingt harmlos, dahinter steckt offenbar Kalkül: Gesterkamp nennt das „Maskulinisten-Mimikri“. Das heißt: Diese Initiativen verstecken ihre antifeministischen Positionen hinter weichen, fast progressiv klingenden Begriffen. Und sie suchen systematisch Einfluss auf die Politik.

Das war es. Mehr hat der „Experte“ nicht beizutragen. Das übliche polemische Gepolter Gesterkamps über sein Lieblingsfeindbild. Ein Sammelsurium von Ad-Hominem-Scheinrhetorik. Ob Gesterkamp tatsächlich keine Fakten, keine Belege und schon gar keine Quellen beigetragen hat oder diese so zweifelhaft sind, dass selbst Keller und Backhaus sie nicht zu nennen wagen, wissen wir nicht.

Investigativ-Journalismus oder Vertuschungs-Journalismus?

Schließlich geht CORRECTIV konkret auf das Forum Soziale Inklusion ein:

Das FSI ist im Lobbyregister des Bundestages erfasst: Wie es aussieht, pflegen die Väterrechtler gute Kontakte zur CSU, zur AfD und zur FDP. 2020 beschloss die Große Koalition, dass das FSI 400.000 Euro Fördermittel erhalten sollte – dafür hatte ein CSU-Politiker gesorgt. Später allerdings verhinderte das Bundesfamilienministerium eine Auszahlung der Gelder.

Wie schon oben dargelegt, ist die politische Teilhabe von Bürgern – und damit auch von Vätern – kein Verbrechen, sondern ein Charakteristikum demokratischer Teilhabe und im Grundgesetz verankert. Zur Großen Koalition gehörte neben CDU und CSU auch die SPD und nicht FDP oder AfD. Tatsache ist jedoch, dass das Bundesfamilienministerium, das oberste für Väter und ihre Anliegen zuständige Ministerium, den Beschluss der Großen Koalition und damit die Teilhabe von Vätern vorsätzlich verhindert. Das kann man, wie CORRECTIV, positiv sehen, wer pluralistisch gesinnt ist, wird es eher negativ sehen.

Zudem verschweigen Keller und Backhaus in ihrem Artikel, dass das Ministerium von Paus allein 2022 weit über 400.000 Euro Fördergelder für den VAMV, der Alleinerziehenden-Verein, bei dem Paus selbst Mitglied ist oder zumindest war und der bei der Kampagne gegen das Wechselmodell wesentlich mitmischt, alimentiert. CORRECTIV erfindet den Begriff „Investigativ-Journalismus“ neu, wenn es die Mächtigen durch das Verschweigen solcher Vernetzungen schützt. Sollte dies nicht eher „willfähriger Vertuschungs-Journalismus“ heißen?

MANNdat als „trüber Bereich“

Anstatt als „investigative Journalisten“ diese „trüben Bereiche“ der Förderpraxis des Frauenministeriums zu beleuchten, geht CORRECTIV den bequemen, den politisch korrekten Weg. Keller und Backhaus bezeichnen den FSI-Vorsitzenden Gerd Riedmeier als jemanden, der „Verbindungen in trübe Bereiche zu pflegen“ scheine. Als „Beweis“ für diese „trüben Bereiche“ nennt CORRECTIV unseren Verein MANNdat e.V. (=Kontaktschuldmethode), der von einer „generellen Hasskultur gegen Männer“ phantasiere und der den AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider interviewt hätte.

Zudem wird Riedmeier vorgeworfen, er wäre auch als Mitveranstalter beim „Deutschen Genderkongress“ 2015 aufgetreten, einem, so CORRECTIV wörtlich „Vernetzungstreffen von Väterrechtlern, Anti-Gender-Aktivisten und anti-feministischen Organisationen wie dem Hetzportal Wikimannia.“

Innerhalb weniger Zeilen greift CORRECTIV dabei auf eine Vielzahl weiterer Scheinargumente zurück, um die Person Riedmeiers zu diffamieren (Ad Hominem), weil sachlich keine Argumente gegen die Förderung des FSI sprechen.

In einer Gesellschaft, in der #killallmen oder #menaretrash, also gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, hier u. a. durch den unverblümten Aufruf zur Tötung aller gruppenzugehörigen Menschen, (wieder) als normal und gesellschaftlich akzeptiert gilt, ist eine generelle Hasskultur gegen Männer keine Phantasie, sondern Realität, unabhängig davon, ob man sie wahrnimmt oder sich lieber blind und taub stellt.

Tatsächlich haben wir 2016 Herrn Tillschneider interviewt. Was CORRECTIV aber (wieder einmal) verschweigt, ist, dass wir alle Parteien um ein Interview zu unseren Themen gebeten hatten und nur zwei dieser Bitte nachgekommen sind, neben Tillschneider auch MdB Sabine Zimmermann von der Partei DIE LINKE. Die anderen Parteien hatten schon damals keinerlei Interesse an den berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern. Auch diese sehr wichtige Information verschweigt CORRECTIV. Halbwahrheiten ohne Ende.

Bei einer solchen „Dekontextualisierung“, wie sie CORRECTIV hier nutzt, wird ein Ereignis aus seinem tatsächlichen Kontext herausgelöst, so dass das Ereignis nur für sich, also isoliert, wahrgenommen wird. Damit fehlen zu diesen Ereignissen die Vorgeschichte und der Hintergrund, so dass das Ereignis vom Leser nicht richtig eingeordnet und interpretiert werden kann. Bei der Dekontextualisierung wird also eine Information fragmentiert, der Volksmund spricht von einer Halbwahrheit. Durch dieses Verschweigen, dass wir auch DIE LINKE interviewt haben, sollen wir in die rechte Ecke geschoben werden. Die angeblichen Halbwahrheitenbekämpfer entpuppen sich einmal mehr als Halbwahrheitenverbreiter.

Mit der Unterstellung, der Gender-Kongress sei ein „Vernetzungstreffen von Väterrechtlern, Anti-Gender-Aktivisten und anti-feministischen Organisationen“ schließt sich der Kreis. Wie schon beim Eingangsscheinargument, dass Gerichte Frauen ihre Kinder wegnehmen würden, wenn sie häusliche Gewalt und Missbrauch schildern, wird hier erneut die billigste Form von Scheinargument verwendet, nämlich eine Unwahrheit.

Wahr ist dagegen: Gender-Kongresse sind Veranstaltungen, zu denen sowohl Frauen- als auch Männerverbände, die Politik, Medien, Justiz und das Bildungswesen eingeladen sind. Grundlage des Diskurses sind gegenseitige Wertschätzung und ein paritätisches und partnerschaftliches Verständnis von Mann und Frau auf Augenhöhe.

Die Kongresse möchten einen Beitrag leisten zur Überwindung der bestehenden Polarisierung und der tradierten Rollenmuster in der vorherrschenden Gleichstellungs-, Bildungs- und Familienpolitik in Deutschland.

 Zielgruppen sind

  • Frauen und Männer mit Interesse an ganzheitlicher Geschlechter- und Familienpolitik
  • Mitglieder von Verbänden aus der Jungen-, Männer- und Väterarbeit
  • Mitglieder von Verbänden aus der Mädchen-, Frauen- und Mütterarbeit
  • Vertreter/-innen aus der Politik, Justiz und den Medien
  • Mitarbeiter/-innen aus der Jugendhilfe, den Wohlfahrtsverbänden und der öffentlichen Verwaltung
  • Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Ist bei diesen Falschaussagen Vorsatz im Spiel? Denn diese Informationen sind leicht von der Homepage https://www.genderkongress.org/ zu entnehmen. Die Tatsache, dass die angebliche Interessenvertretung von Jungen, Vätern und Männern, das „Bundesforum Männer“, unsere Einladung und das Angebot, beim ersten Gender-Kongress über unsere Anliegen zu diskutieren, perfide dazu missbraucht hat, um uns bei den Rednern als frauenfeindlich zu diskreditieren, um uns aus der grundgesetzlich verbürgten politischen Teilhabe auszugrenzen, macht diese Falschbehauptung nicht wahrer. Im Gegenteil, es zeigt, mit welch niederträchtigen Mitteln in diesem Milieu gearbeitet wird. Und Sie ahnen es bereits, auch dieses perfide Mittel zur Diffamierung der Gender-Kongresse wird natürlich wieder von Keller und Backhaus verschwiegen.

Damit rutscht der Beitrag von Keller und Backhaus endgültig in den Sumpf pauschaler Falschbehauptungen, Unterstellungen, Halbwahrheiten und rabulistischer Scheinargumentation. Eine weitere halbwegs sinnvolle Auseinandersetzung mit dem Text ist nicht mehr möglich, da er das Mindestniveau sachlicher Auseinandersetzung mit dem Thema endgültig unterschritten hat.

Fazit

Dass Journalisten gerne mal scheinargumentativ tricksen, um Berichte etwas interessanter zu machen, ist in Maßen vielleicht duldbar. Das Ausmaß und Niveau an Scheinargumenten und das Sammelsurium von Halbwahrheiten, die CORRECTIV hier zusammen mit der Süddeutschen gebraucht, ist jedoch erschreckend und hat mit „investigativem Journalismus“, den CORRECTIV sich auf seinen Fahnen geschrieben hat, nichts zu tun. Sie richten sich abwertend gegen die Zielperson und sind untauglich für eine journalistische und erst recht für eine wissenschaftliche oder juristische Beweisführung. Vorverurteilung wird hier Vorrang vor Erkenntnisinteresse gegeben. Das ist schlechtes journalistisches Handwerk.

CORRECTIV, das angetreten war, um wieder Faktenbasiertheit in den Journalismus zu bringen, scheint stattdessen in Richtung McCarthy zu gehen. Gemessen an seinen hehren Ansprüchen ist es für CORRECTIV ein Weg nach unten. CORRECTIV begibt sich mit dieser Art von Journalismus in die Nähe jener Propaganda- und Konzern-Medien, die bereitwillig und unreflektiert dem politischen Kurs der Machthaber folgen.

Statt Recherche kommen Wertungen. Statt investigativem Journalismus gewinnt man den Eindruck, CORRECTIV wolle sich für höhere Aufgaben im Lohnschreiber-Milieu qualifizieren, als wolle man „denen da oben“ zeigen, dass die Redaktion brauchbar ist, dass sie geeignet ist, den Lesern klarzumachen, was sie zu denken haben. Und wenn die Fakten nicht passen, werden sie passend gemacht.

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Lesermeinungen

  1. By "Andreas Kreutz"

    Antworten

  2. By Auch Väter fühlen Schmerz

    Antworten

  3. By Helmut Stelzer

    Antworten

    • By Bruno

  4. By Mathematiker

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