CORRECTIV – Wie seriös ist es wirklich? Teil 1

von Manndat

CORRECTIV gilt vielen als unabhängige, seriöse Plattform für einen Faktencheck. Nun veröffentlichte auch CORRECTIV zusammen mit der Süddeutschen Zeitung einen Artikel, der auch auf der Seite der Kampagne gegen das Wechselmodell „Familienrecht in Deutschland“ (https://www.familienrecht-in-deutschland.de/) aufgeführt wird. Dort steht er unter „Resonanz und Diskurs“ -> “Presseschau zur Studie“ unter „Investigativer Journalismus: CORRECTIV und Süddeutsche Zeitung, Maike Backhaus und Gabriele Keller, 24.3.2023: Plötzlich bist Du das Problem“ (https://correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/03/24/haeusliche-gewalt-den-gerichten-ausgeliefert-missbrauch-gerichte-justiz-kinder-frauen-manipulation/; Abruf 6.6.2023). Um diesen Artikel von der CORRECTIV-Webseite soll es hier gehen. Auf der Online-Seite wird er als „eine Recherche von CORRECTIV und Süddeutscher Zeitung“ angegeben.

Bei ihrer Parteinahme greifen Keller und Backhaus tief in die rabulistische Kiste der Scheinargumentation und diffamieren auch Vereine wie MANNdat.

Das Wechselmodell

Um was es beim Wechselmodell geht, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil, das im „Merkur“ unter dem Titel „Wenn Eltern streiten: Wechselmodell ist trotzdem möglich“ vom 02.05.2023 kommentiert wird:

Das paritätische Wechselmodell ist eine Möglichkeit, wie getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ihr Kind betreuen können. Voraussetzung für das Modell ist in der Regel, dass die Eltern miteinander kooperieren und kommunizieren.

Doch es gibt Ausnahmen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 21 UF 304/21). (…)

Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn. Der Vater hat das paritätische Wechselmodell angestrebt, die Mutter legte dagegen Beschwerde ein. Sie argumentierte, dass wichtige Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien. Es fehle an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten der Eltern.

Das Gericht ordnete dennoch das Wechselmodell an. Zwar sah es die Streitigkeiten der Eltern. Entscheidend war hier aber der Wunsch des Kindes. Der Junge hatte sich während des Verfahrens mehrfach eindeutig für das Wechselmodell ausgesprochen.

Nach der persönlichen Anhörung waren die Richter überzeugt: Der Wunsch entspricht dem wirklichen Willen des Jungen und spiegelt die Bindung zu beide Eltern wider. Er sei Ausdruck seines eigenen tiefgreifenden Gerechtigkeitssinns. Und dies sei zu respektieren.

(…)

Würde man den Willen des knapp 12-Jährigen ignorieren, berge dies die Gefahr, seine kindliche Selbstwirksamkeitserwartung zu schwächen. Negative Folgen für seine psychische Entwicklung seien denkbar.

Schon in der UN-Kinderrechtskonvention,1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und 1992 in Deutschland in Kraft getreten, wird die Beziehung zu beiden Elternteilen als Kinderrecht definiert. Die UN-Kinderrechtskonvention wird durch drei Protokolle ergänzt, die Deutschland auch alle ratifiziert hat. Laut Art. 9 Abs. 3 achten die Vertragsstaaten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Am 02.10.2015 beschloss die Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg die Resolution 2079 (2015) „Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung, die Rolle der Väter“. Darin wurde u. a. gefordert, dass „das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.“

Es sei „sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.“

Weiterhin seiin ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen [Hervorhebung durch den Autor], und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind.“

Die Resolution wurde bei keiner Gegenstimme und zwei Abwesenden mit 46 Stimmen einstimmig verabschiedet.

Nun ist Väterfreundlichkeit alles andre als eine Stärke unserer Politiker in Deutschland. Wir verweisen hier nur auf die Missachtung der EU-Richtline zum Vaterschaftsurlaub durch unsere Bundesregierung. Und mit der neuen Bundesregierung und Familienministerin Paus sieht sich die Alleinerziehenden-Lobby gestärkt.

Denn Paus ist (oder war zumindest) selbst Mitglied im Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV), also jenem Verband Alleinerziehender, der von Paus Ministerium allein 2022 mit 468.000 Euro Fördergelder unterstützt wird. Im Webarchiv des Bundestages zur Wahlperiode 2017 – 2021 wurde noch explizit aufgeführt: „Mitglied im Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV)“ (https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien19/P/paus_lisa-522568; Abruf 7.6.2023). In der neuen Infobox des Bundestages zu Lisa Paus ist eine solche Mitgliedschaft nicht mehr aufgeführt (https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/P/paus_lisa-857850; Abruf 7.6.2023). In einem Artikel des Merkur vom 25.8.2022 wird diese Mitgliedschaft beim VAMV aber ebenfalls aufgeführt.

Wie dem auch sei. Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag in Zeile 3401 f. ausdrücklich beschlossen „Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.“

Aber geschehen ist bislang noch nichts.

Die Kampagne gegen das Wechselmodell

Nach Jahrzehnten intensiver Alleinerziehenderfamilienpolitik ist die Alleinerziehendenlobby natürlich nicht begeistert, dass immer häufiger auch Väter miterziehen dürfen und das Wechselmodell das Alleinerziehendenmodell als Regelfall ablösen soll. Derzeit findet deshalb eine Kampagne der Alleinerziehendenlobby gegen das Wechselmodell und ihre Befürworter statt. Kern der Kampagne gegen das Wechselmodell ist das „Hammer-Papier“, ein aggressives Argumentationspapier, das die Alleinerziehenden-Lobby stärken und das Wechselmodel schwächen soll. Wir haben darüber schon berichtet. Dabei haben wir ausgeführt, insbesondere auf die Rolle von CORRECTIV einzugehen.

Dass wir nur über die Rolle CORRECTIVs schreiben und nicht auch über die Süddeutsche, mit der CORRECTIV hier kooperiert, hat damit zu tun, dass wir schon in der Vergangenheit über väter- und männerfeindliche Tendenzen in der Süddeutschen berichtet haben. Siehe „Männerhass auf Süddeutsch?“ oder „Süddeutsche liefert Frauen Anleitung zur Falschbeschuldigung

Und schon 2019 hat die Süddeutsche mitgemischt, als in der damaligen Antiväterkampagne pauschal auf Väter als angebliche Unterhaltspreller eingedroschen wurde. So verlautbarte Heribert Prantl, von 2018 bis 2019 Leiter des Ressorts Meinung der Süddeutschen Zeitung in München und von 2011 bis 2019 Mitglied der Chefredaktion, damals im Stile eines Fernsehpfarrers beim „Wort zum Sonntag“ bedeutungsschwanger in einem Video:

Jeder zweite getrenntlebende Vater zahlt nicht für sein Kind. Keinen Cent, keinen Euro, keinen Knopf an Unterhalt. Sie protzen auch noch damit. Viele tun es, manche tun es; sie protzen auch noch damit, dass sie nichts zahlen. Sie empfinden das als gelungene Rache an der Mutter und sie feixen über die Tricks, mit denen es ihnen gelingt, sich arm zu rechnen und sich der Unterhaltspflicht zu entziehen.

Er forderte, dass der Einzug von Unterhalt auf Behörden übertragen wird, die sich auf „das Zupacken“ verstehen.

Die Süddeutsche ist also bekannt dafür, sich bei Antiväterkampagnen mit den schnellen, den einfachen, den dämlichen Erklärungen in Szene zu setzen. Deshalb verwundert uns die Teilhabe der Süddeutschen an dieser Kampagne nicht.

Gabriela Keller und Maike Backhaus

Die Autorinnen des Artikels, den wir hier betrachten, Gabriela Keller und Maike Backhaus, sind MeToo-Aktivistinnen und haben zu Partnerschaftsgewalt im Profifußball recherchiert. Klickt man auf den CORRECTIV-Info-Link zu Maike Backhaus, heißt es dort: „Maike Backhaus ist freie Investigativ-Journalistin.“ (https://correctiv.org/autor/maike-backhaus/, Abruf 7.6.2023). Der Text unter dem Link von Gabriela Keller (https://correctiv.org/team/gabriela-keller/) ist etwas ausführlicher. Da heißt es:

Bei CORRECTIV kümmert sich Gabriela Keller seit November 2020 um Themen wie Parteienfinanzierung, Lobbyismus, fragwürdige Investoren in den Erneuerbaren Energien und Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen. … Zu ihren Stationen zählt auch die taz, wo sie als Reporterin über Themen wie Rechtsextremismus, das Reichsbürger-Milieu und soziale Ungleichheit schrieb. … Sie hat Englische, Deutsche und Französische Philologie in Münster und Sheffield studiert.

Der CORRECTIV-Beitrag „Spielerberater im Fußball: Macht, Geld und Gewalt“ der beiden Autorinnen (https://correctiv.org/aktuelles/2022/11/11/spielerberater-im-fussball-macht-geld-und-gewalt/, Abruf 13.4.23) ist durchaus interessant. Dort geht es darum, wie physische und psychische Einflussnahme in Familien im Profifußball hineinreichen, speziell am Fall Jérome Boateng, wie in diesem hier betrachteten Beitrag auch.

Gabriela Keller und Maike Backhaus tun ihrer Sache und auch der Authentizität von CORRECTIV keinen Gefallen, wenn sie die Erkenntnisse aus ihrer Recherche aus dem Profifußballbereich für die Kampagne gegen das Wechselmodell, mit dem die Bindung zwischen beiden Elternteilen und den Kindern auch nach Scheidung gestärkt wird, pauschal gegen die berechtigten Anliegen von Trennungsvätern einsetzen. Wie intensiv dabei noch manipulierende Scheinargumente verwendet werden, werden wir nachfolgend zeigen. Immerhin gibt es aktenkundig Fälle von diskriminierten Vätern, die bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen sind. Der EGMR hat dabei regelmäßig Verletzungen gegen folgende Artikel der Konvention zum Schutz der Menschenrechte festgestellt:

  • Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
  • Artikel 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Artikel 13: Recht auf wirksame Beschwerde
  • Artikel 14: Verbot der Benachteiligung (wg. des Geschlechts bzw. Ehestandes).

Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs, denn viele Väter wagen aus psychischen und finanziellen Gründen diesen Gang gar nicht und wenn sie es wagen, finden viele Fälle durch Vergleiche eine vorzeitigen Abschluss, ohne dass ein Urteil gefällt worden wäre.

CORRECTIV

Auf der Internetseite von CORRECTIV steht unter „Über uns“ u. a.

Wir recherchieren langfristig – im Sinne des öffentlichen Interesses, mit Sorgfalt und Ausdauer – und decken strukturelle Missstände, Korruption und unethisches Verhalten auf.

Im Unterpunkt „Für einen faktenbasierten Diskurs“ heißt es:

Fakten sind die Grundlage informierter Entscheidungen in unserer Demokratie. Gezielte Desinformation, Falschbehauptungen und Halbwahrheiten sorgen für Hass und Respektlosigkeit in öffentlichen Debatten. Wir wollen dem mit Fakten entgegenwirken und so gegen die Spaltung unserer Gesellschaft vorgehen. Mit einer eigenständigen Faktencheck-Redaktion setzen wir uns gegen Falschinformationen ein, decken Halbwahrheiten und Gerüchte auf und bieten Kontext an.

Und unter „Für eine starke Demokratie“ steht u. a.:

Es ist auch unser Ziel, dass sich Menschen sachkundig informieren und in Debatten einbringen können.

All diesen Punkten können wir zustimmen. Aber sie müssen auch authentisch sein. Wir werden zeigen, dass sie nicht authentisch sind. Einen Beleg dafür können wir hier schon einmal vorwegnehmen. Obwohl uns CORRECTIV namentlich diffamiert, hat ein Interview von CORRECTIV mit uns nie stattgefunden. Ebenso hat CORRECTIV keine konkreten Fragen an unseren Verein herangetragen. Dieser journalistische Stil von CORRECTIV, zwar über andere, aber nicht mit anderen zu reden, unterscheidet sich in keiner Weise von dem üblichen Schmuddeljournalismus, mit dem man uns seit Jahrzehnten diffamiert und den wir hier auf unserer Seite schon mehrfach dargelegt haben. Offenbar hat man Angst, im direkten Kontakt mit den Diffamierten auf Fakten zu stoßen, die das eigene Feindbild gefährden könnten. Und das wäre schlecht für die Story. Übrigens spielt auch ein altbekannter Akteur dieses Schmuddeljournalismus im vorliegenden Fall noch eine Rolle. Man kennt sich in dem Milieu offenbar.

Wer steht hinter CORRECTIV

Wenn man wissen möchte, wer hinter CORRECTIV steht, der muss dem Weg des Geldes folgen. Das haben schon andere getan. Bezüglich der Finanzierung von CORRECTIV verweisen wir hier beispielhaft nur auf zwei Beiträge, die dies schon näher beleuchtet haben.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=84691

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/correctiv-als-selbsternannte-staatszensur/

Autor Gunnar Kunz legt in seinem aktuellen Buch „Sie verlassen den demokratischen Sektor“, Independently published, ISBN-13:‎ 979-8396314573, 2023, dar:

Das angeblich „unabhängige Recherchezentrum“ ´Correctiv´ wurde zu Beginn mit 3 Millionen Euro durch Anneliese Brost, Chefin eines der einflussreichsten deutschen Medienkonzerne (früher WAZ, jetzt Funke Mediengruppe) finanziert. Auch der Milliardär George Soros mischt mit. Inzwischen ist Ebay-Gründer Pierre Omidyar Hauptfinanzier von ´Correctiv´ und fördert praktisch sämtliche spendenbasierten Faktenchecker weltweit. Und siehe da: Das ´International Fact Checking Network´, das ´Correctiv´ zertifiziert hat und von ´Correctiv  als „weltweit führend in der Forschung zu Desinformation“ beschrieben wird, wird ebenfalls von Omidyar finanziert.

Am Anfang steht ein Scheinargument

Der Artikel beginnt nach der Überschrift „Plötzlich bist Du das Problem“ gleich mit einem doch ebenso reißerischen wie sehr zweifelhaften Scheinargument:

Gerichte nehmen Frauen ihre Kinder weg, wenn sie häusliche Gewalt und Missbrauch schildern.

Hier wird diese Behauptung einfach so in einer Schlagzeile als Tatsache dargestellt. Diese Bestimmtheit soll den Leser jeden Zweifel daran ausschließen lassen. Solche Behauptungen sind ein einfacher und schneller Weg, sich im Bewusstsein der Menschen festzusetzen. Der Haupteffekt dieser Propagandatechnik ist schon erreicht, wenn die Nachricht als solche aufgenommen worden ist. Der Trick besteht darin, dass Menschen im Prinzip gutgläubig sind, insbesondere dann, wenn man meint, die Aussage würde von angeblichem „Qualtätsjournalismus“ stammen.

Tatsächlich handelt es sich aber um einen informellen Trugschluss (Strohmannargument). Solche „Strohmänner“ zielen nicht auf Debatte, sondern darauf, die Zielperson als getrieben von bösen Absichten hinzustellen: „Die Zuschreibung übler Absichten macht den Beweis der eigenen Aufrichtigkeit überflüssig… Sich solche Botschaften auch nur anzuhören käme einem Verrat an ‚unserer‘ Identität gleich, durch den unsere Entschlossenheit geschwächt und die Grundfesten der Welt, zu der wir gehören: unserer Welt, untergraben werden könnten.“ (Quelle: Bauman, Zygmunt: Retrotopia. Frankfurt a.M. 2018(2), S. 84f.)

Beim Leser wird Sympathie mit den Autoren erzeugt, weil jeder die Kritik an einer solch eindeutigen Ungerechtigkeit, in diesem Fall der Behauptung, Gerichte würden Frauen ihre Kinder wegnehmen, wenn sie häusliche Gewalt und Missbrauch schildern (in diesem Fall der „Strohmann“), natürlich unterstützt.

Als Beleg stützt sich der Beitrag auf das sehr umstrittene Papier des Soziologen Wolfgang Hammer, in dem er massiv und pauschal die Judikative angreift. Die Judikative hat deshalb dazu Stellung bezogen. So heißt es z. B. in  Pressemeldung der Neuen Richtervereinigung vom 13.4.22.:

Leider ist die Ausarbeitung kein seriöser Beitrag zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Familienrechts und der familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland. Zunächst kann die gewählte Untersuchungsmethode nicht im Ansatz für sich in Anspruch nehmen, repräsentativ zu sein: Es werden 92 Sorge- und Umgangsverfahren ausgewertet, die in den letzten etwa 20 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof ihren Abschluss gefunden haben. Bei jährlich etwa 150.000 Verfahren vor deutschen Familiengerichten, ist das nicht einmal ein minimaler Ausschnitt. (…) Aber auch die inhaltlichen Schlussfolgerungen sind nicht seriös abgeleitet: Die Zitate aus Gerichtsentscheidungen sind nicht einzuordnen. Es ist nicht zu erkennen, ob sie den Inhalt einer Entscheidung des Gerichtes wiedergeben oder nur das, was die Gerichte als den Sachvortrag der Beteiligten darstellen. Es wird nicht mitgeteilt, wie die Gerichte in den jeweiligen Fällen denn nun entschieden haben. Wenn in den weitaus meisten Fällen, die Hammer bespricht, die Beschwerden von den Vätern eingelegt worden sein sollen, dann scheinen die Gerichte in den Fällen also zunächst eher „pro Mutter“ entschieden zu haben. Die Fachgruppe Familienrecht der NRV ist weit davon entfernt, die Situation der familiengerichtlichen Verfahren als problemlos darzustellen. Allerdings ist es kein auch nur halbwegs wissenschaftliches Vorgehen, aus einer Sammlung von Einzelfällen zu zitieren, um vermeintlich allgemeingültige Schlussfolgerungen abzuleiten. Die nach der Untersuchung angeblich zutage getretenen Narrative und Thesen finden sich nach unserer Erfahrung in der Wirklichkeit der Familiengerichte des Jahres 2022 nicht wieder.

Aber CORRECTIV übernimmt nicht nur unreflektiert die Aussagen des Hammer-Papiers. CORRECTIV übernimmt auch die Strategie, die dahintersteckt. So wie Hammer aus jährlich etwa 150.000 Verfahren nur die 92 Sorge- und Umgangsverfahren auswertet, die seine These stützen, greifen Keller und Backhaus auf lediglich etwas mehr als 10 Verfahren ab, die ihre These unterstützen:

„CORRECTIV und Süddeutsche Zeitung (SZ) haben mehr als zehn Verfahren in Kindschaftssachen recherchiert, in denen Hinweise auf körperliche oder psychische Gewalt von Gerichten beiseite gewischt oder schlicht ignoriert wurden, mehr noch: Die Frauen, mit denen CORRECTIV und SZ sprachen, gerieten selbst unter Verdacht – wegen Belastungseifer, Bindungsintoleranz oder Entfremdung, so die Fachbegriffe.“

Weiter in Teil 2

Weiter geht es in Teil 2. Dort werden wir auf weiteren Scheinargumenten und Halbwahrheiten eingehen, die im betrachteten Artikel Anwendung finden. Weiterhin werden wir explizit die Diffamierung unseres Vereines MANNdat in dem Artikel näher analysieren.

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Lesermeinungen

  1. By Hugo Scheer

    Antworten

  2. By Markus Witt

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