Gleichstellungsbeauftragte verhindern Gleichstellung – Teil 1

von Manndat

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass, wenn wir uns an Gleichstellungsbeauftragte mit unseren Anliegen wenden, wir mit der immer gleichlautenden Ausrede abgespeist werden: Wir können uns nicht auch noch um Männer kümmern: Suchen Sie Gleichgesinnte und vernetzt euch.

Wir werden hier darlegen, dass Gleichstellungsbeauftrage nicht das sind, was uns das Bundesgleichstellungsgesetz suggeriert, nämlich Kämpferinnen für die Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern wie eh und je einseitig als rosinenpickende reine Frauenvertretungen agieren und im Gegenteil Gleichstellungsbemühungen für Väter aktiv verhindern.

Gleichstellungsbeauftragte sind somit nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Wir zeigen dies am Beispiel der Diffamierungskampagne der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) gegenüber einem Verein, der sich für Väteranliegen einsetzt, dem dadurch demokratisch legitimierte Förderung nach Intervention des BAG verweigert wird.

Der Antrag

Das Forum Soziale Inklusion (FSI) ist ein gemeinnütziger Verein. FSI arbeitet unabhängig und versteht sich überparteilich. FSI setzt sich für die oft gleichen, mitunter auch unterschiedlichen Bedürfnisse und Bedarfe von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern und getrennt erziehenden Müttern und Vätern ein. FSI beantragte am 17. Dezember 2020 beim zuständigen Bundesministerium die Auszahlung von institutioneller Förderung in Höhe von 400.000 Euro für 2021 – unter Bezugnahme auf die erfolgte Bewilligung durch den Deutschen Bundestag in der Haushaltsdebatte vom 10.12.2020.

Obwohl es im Bundeshaushalt 2021 Teilbereich 17 BMFSFJ (S. 2686) heißt: „Zu den Schwerpunkten der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung gehören … der weitere Ausbau der Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer“, verweigert die Leiterin von Abteilung 4 Gleichstellung im BMFSFJ, Daniela Behrens, jedoch bislang die Auszahlung der rechtmäßig bewilligten Gelder (https://fsi-ev.de/bundesfrauenministerium-behindert-auszahlung-bewilligter-gelder/; Abruf 24.2.2021). Frau Behrens verweigerte nach Aussage des FSI seit ihrer Amtsübernahme im August 2019 jedes Gespräch mit FSI – dem Verein, der sich gleichberechtigt für die Belange von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern sowie von (getrennten) Müttern und Vätern einsetzt.

Bundesregierung widersetzt sich erneut einem Auftrag des Parlaments

Es ist übrigens nicht zum ersten Mal, dass sich das Bundesfamilienministerium selbstherrlich über Bundestagsbeschlüsse hinwegsetzt.

So hat das Bundesfamilienministerium den vom Bundestag angenommenen Antrag der eigenen Regierungsfraktion aus CDU/CSU und FDP Drs. 17/5494 zur Jungenförderung aus dem Jahr 2011 kurzerhand ignoriert. In dem Auftrag an die Bundesregierung hieß es:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, (…) sich bei den Bundesländern dafür einzusetzen, dass diese geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Lesekompetenz der Jungen zu stärken und ihr Leseengagement weiter zu erhöhen.

Schon in der PISA-Studie 2000 hat die OECD die größten geschlechterspezifischen Leistungsunterschiede im Lesen zuungunsten der Jungen festgestellt und Jungenleseförderung als große bildungspolitische Herausforderung formuliert. Eine Herausforderung, der sich die schwarz-gelbe Bundesregierung aber nicht stellen will. Als Begründung für die Weigerung der Umsetzung des Antrages antwortete damals Frau Dr. Icken, Leiterin des Referats für Jungen- und Männerpolitik im Frauenministerium, dass keine relevanten geschlechterspezifischen Unterschiede im Lesen vorhanden seien, die eine spezielle Jungenleseförderung sinnvoll erscheinen lassen würde. Damit ignorierte die Bundesregierung die seit der PISA-Studie im Jahr 2000 schon lange geäußerte Meinung von Fachleuten im Bereich der geschlechterspezifischen Leseförderung, wie sie z. B. Prof. Christine Grabe von der Universität Köln im Handbuch für Jungenpädagogik vom Beltz-Verlag aus 2012 so zusammengefasst hat:

Alle Studien der letzten Jahrzehnte zu Leseverhalten und Mediennutzung verweisen darauf, dass die Unterschiede in puncto Lesen zwischen Mädchen und Jungen, Frauen und Männern erheblich sind.

Auch damals blieb der Deutsche Bundestag als Kontrollorgan der Bundesregierung ebenso untätig, wie er es diesmal bleibt. Auch hier duldet der Deutsche Bundestag trotz Kontrollaufgabe die Verweigerung der Auszahlung der Fördermittel und die Missachtung der Vorgaben aus dem Bundeshaushalt. 

Die Diffamierungskampagnen

Laut Studie des Frauenministeriums von 2016 „Männer-Perspektiven – Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung?” äußern vor allem junge Männer (68 %) den Wunsch nach einer offensiveren, differenzierten und systematischen Gleichstellungspolitik für Männer. Aber sie haben viele Gegner.

Zu den Gegnern zählen außer den üblichen feministischen Diffamierungsprofis, wie Gesterkamp, Kemper und Co., u. a. auch das Frauenministerium und damit die Bundesregierung selbst, Mainstream-Medien, das Bundesforum Männer, die Grünenfraktion im Bundestag. Dazu empfehlen wir Dokumente aus folgenden Quellen:

alle Abruf 17.2.2021.

Betrachtet man die in die Diffamierungskampagne involvierten Medien wie RTL, die Süddeutsche Zeitung und die Augsburger Allgemeine, ist feststellbar, dass in diesen Artikeln weder die Parteien zu Wort kommen, die die Förderung des FSI unterstützen, wie die Freien Wähler, noch das diffamierte FSI selbst, sondern ausschließlich die Grünen. Die Medien agieren hier also nicht objektiv überparteilich, sondern einseitig parteilich.

Wir konzentrieren uns hier auf die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), weil hier unzweifelhaft deutlich wird, dass die Gleichstellungsstellen in der Praxis nicht so agieren, wie sie ihrem Namen nach und nach dem Bundesgleichstellungsgesetz agieren sollten.

Welche Aufgabe haben Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gleichstellungsgesetze sind ohne Zweifel an vielen Stellen immer noch sehr altmodisch und rückständig sehr frauenzentriert ausgerichtet. Das erkennt man am besten an § 19 Absatz 1 und 2 Bundesgleichstellungsgesetz. Danach sind ausschließlich weibliche Beschäftigte wahlberechtigt und wählbar. Männer haben also bis heute kein Wahlrecht. Auch wenn das in manchen Landesgleichstellungsgesetzen so nicht ausdrücklich bestimmt ist, bestätigen Gerichtsurteile, dass ausschließlich Frauen wählen und ausschließlich gewählt werden dürfen. Dass dieser maximal mögliche Sexismus geschlechterpolitisch heute nicht mehr zeitgemäß ist, dürften nur noch fanatische Geschlechterkriegsdenker bestreiten. Eine moderne Geschlechterpolitik im Zeichen eines Gender Mainstreaming und einer Gender Diversity sind an den Gleichstellungsstellen und dem Gesetzgeber spurlos vorübergegangen.

Unabhängig davon, dass die heutigen Gleichstellungsgesetze immer noch eine sehr rückständige Geschlechterpolitik kolportieren, haben Gleichstellungsbeauftragte nach §25 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere (aber nicht nur!) bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz vor sexueller Belästigung (auch von Männern!) am Arbeitsplatz.

Und z. B. in der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes von Niedersachen heißt es in der Begründung explizit: „Die Novelle wendet sich damit ab von der reinen Frauenförderung und verfolgt das Ziel der Gleichstellung beider Geschlechter im Beruf und bei der Vereinbarkeit mit Familienaufgaben.“

Aber Papier ist nun mal geduldig. Den elitären Frauenkränzchen der Gleichstellungsfunktionärinnen ist das egal. Das lässt sich leicht erkennen, wenn man sich anschaut, was die BAG will.

Was will die BAG?

2019 beschrieb Christina Runge, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, ihre Arbeitsgemeinschaft so:

Die ‚Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen‘ (BAG) ist ein professionelles Netzwerk der institutionalisierten Frauenbewegung. Sie dient der Vernetzung und mischt sich als offenes Bündnis von Frauen in politische Entscheidungsprozesse in Deutschland ein.

Hier ist also nichts mehr von Gleichstellung von Frauen und Männern zu hören, sondern es ist ausschließlich von rein parteiisch einseitiger Frauenförderpolitik die Rede. Hier ist nichts mehr erkennbar von einem Abwenden von der reinen Frauenförderung hin zum Ziel der Gleichstellung beider Geschlechter.

Das Netzwerk umfasst laut BAG ca. 1.900 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland und wird durch ein mehrköpfiges gewähltes Sprecherinnengremium vertreten.

Wofür macht sich die BAG stark?

Frau Runge nennt folgende Punkte:

  • dass Frauen genauso gute Berufs- und Aufstiegschancen haben wie Männer
  • dass sie für gleiche Arbeit nicht 1/3 weniger Geld bekommen
  • dass mehr Frauen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik mitentscheiden
  • dass Mädchen nicht stärker von Arbeitslosigkeit und Ausbildungsplatzmangel betroffen sind als Jungen
  • dass sich Frauen und Männer Hausarbeit und Kindererziehung teilen
  • dass sich Frauen und Mädchen überall angstfrei bewegen können und keiner seelischen und körperlichen Gewalt ausgesetzt sind
  • dass das Gesundheitssystem auch Frauen eine gute und adäquate Versorgung bietet

Auch hier werden rein frauenförderpolitische Forderungen genannt. Gehen wir auf die einzelnen etwas näher ein.

dass Frauen genauso gute Berufs- und Aufstiegschancen haben wie Männer

Die Förderung der Integration von Männern in frauendominierte Berufsbereiche wird nicht genannt. Laut § 25 Abs. 2 Ziffer 2 Bundesgleichstellungsgesetz gehört aber zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten insbesondere, bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern [Hervorhebung durch Autor], die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Es verwundert deshalb nicht, dass in Verwaltungsbereichen oder im Bildungswesen Männer unterrepräsentiert sind, wenn Gleichstellungsbeauftragte ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommen.

dass sie für gleiche Arbeit nicht 1/3 weniger Geld bekommen

Damit sind wir völlig einverstanden und unterstützen dies ausdrücklich. Allerdings muss dies auf wissenschaftlicher Basis erfolgen und nicht auf Basis statistischer Trickserei wie der Gender Pay Gap. Zum Gender Pay Gap siehe

dass mehr Frauen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik mitentscheiden

Das stellt den Sachverhalt zumindest in Teilbereichen auf den Kopf. Wir verweisen hier nochmals darauf, dass Männer bis heute kein Wahlrecht haben (siehe oben). Zudem gibt es Frauenministerien, Frauenvereinigungen in nahezu allen Parteien und eben Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage für Frauen, aber keine Ministerien oder Beauftragte, die die Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männer in die geschlechterpolitische Diskussion parteilich einbringen.

dass Mädchen nicht stärker von Arbeitslosigkeit und Ausbildungsplatzmangel betroffen sind als Jungen

Auch das stellt den Sachverhalt auf den Kopf: Die Arbeitslosigkeit von Männern und männlichen Jugendlichen ist seit Jahren höher als die von Frauen und Mädchen. Siehe

Ausgewählte Daten zur Jugendarbeitslosigkeit in Europa und den deutssprachigen Ländern; aus [ESTAT] abgefragt am 01/03/2021

Dass Jungen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Mädchen, ist den Gleichstellungsbeauftragten egal. Das zeugt von mangelndem Empathievermögen.

dass sich Frauen und Männer Hausarbeit und Kindererziehung teilen

Diese Rosinenpickerei ist eine sehr machiavellistische Einstellung. Es geht nur darum, dass Männer Frauen bei der Hausarbeit und Kindererziehung entlasten, aber nicht darum, Vätern ein gleichberechtigtes Sorgerecht zuzugestehen. Hier wird Gleichstellung lediglich dazu benutzt, um Männer als Frauenfördermittel zu instrumentalisieren (Mittel zum Zweck). Unabhängig davon haben Gleichstellungsbeauftrage nicht die Aufgabe, sich in die private Aufteilung von Hausarbeit und Kindererziehung einzumischen. Gleichstellungsbeauftragte haben laut Bundesgleichstellungsgesetz

  • nach § 15 dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten sind, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit erleichtern.
  • nach § 16 dafür Sorge zu tragen, dass Anträgen von Beschäftigten (und zwar männlichen wie weiblichen) mit Familien- oder Pflegeaufgaben auf familien- oder pflegebedingte Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung möglichst entsprochen wird und den Beschäftigten (sowohl männlichen wie weiblichen) mit Familien- oder Pflegeaufgaben auch Telearbeitsplätze, mobile Arbeitsplätze oder familien- oder pflegefreundliche Arbeits- und Präsenzzeitmodelle angeboten werden.
  • nach § 17 dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigten (und zwar männlichen wie weiblichen) der Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung und der berufliche Wiedereinstieg ermöglich wird.
  • nach § 18 dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigten (und zwar männlichen wie weiblichen) keine Benachteiligungen entstehen aus Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten sowie der Teilnahme an flexiblen Arbeits- oder Präsenzzeiten, Beurlaubungen auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben.

dass sich Frauen und Mädchen überall angstfrei bewegen können und keiner seelischen und körperlichen Gewalt ausgesetzt sind

Auch hier eine sehr unempathische Einstellung. Gewalt gegen Jungen und Männern sind den Gleichstellungsstellen offenbar egal. Wir erinnern hier an die Absetzung der Gleichstellungsbeauftragten Monika Ebeling in Goslar, weil sie auch Gewalt gegen Männer thematisieren wollte (https://manndat.de/geschlechterpolitik/duerfen-gleichstellungsbeauftragte-maennerfreundlich-sein.html). Ebeling hat damals keine Unterstützung von der BAG erhalten. Ob alle Gleichstellungsbeauftragte, die nicht auf Linie sind, rausgeworfen werden, wissen wir nicht. Viele davon dürfte es nicht geben. Wie wir schon gesehen haben, handelt es sich bei den Gleichstellungsbeauftragten um einen eingeschworenen exklusiven Frauenclub.

dass das Gesundheitssystem auch Frauen eine gute und adäquate Versorgung bietet

In Deutschland ist die Lebenserwartung von Männern 5 Jahre niedriger als die von Frauen, es gibt ein ausgeprägtes Frauengesundheitswesen, aber kein Männergesundheitswesen und die Bekämpfung von Brustkrebs ist nationales Gesundheitsziel, die Bekämpfung von Prostatakrebs nicht. Siehe

Diese Fakten sind den Gleichstellungsbeauftragen offenbar verborgen geblieben oder ihnen ist empathielos an einer gesundheitlichen Gleichstellung von Männern nicht gelegen.

Der Artikel aus 2019 (siehe oben „Was will die BAG“), in dem Frau Runge diese Punkte nennt, lief übrigens unter dem irreführenden Titel „Die Gleichberechtigung gelingt nur dann, wenn tradierte Rollenbilder aufgebrochen werden“. Die Doppelmoral ist offensichtlich. Für eine Gleichberechtigung bei der Bekämpfung von Gewaltopfern oder der verbesserten Geschlechtermedizin sowie der Gleichberechtigung im Familienrecht setzt sich die BAG eben gerade nicht ein. Er tut stattdessen genau das Gegenteil, wie wir in den nachfolgenden Teilen noch sehen werden.

Wir stellen fest, Gleichstellungsbeauftragte dienen nicht der Gleichstellung von Männern und Frauen, sondern agieren als rein frauenpolitische Lobbyistinnen, die alte Rollenbilder dort beibehalten wollen, wo sie Frauen nutzen.

Fortsetzung im 2.Teil

Im zweiten Teil gehen wir auf die Diffamierungskampagne der BAG und deren „Argumente“ ein. Wir werden dabei alte Bekannte wiedertreffen und eine Möglichkeit vorstellen, wie man sachlich konstruktive Argumente von unsachlich destruktiven Argumenten unterscheiden und somit auch die Qualität von Journalismus bewerten kann.

 

Bildquelle: gender-adobe-288900571-vonmonster-ztudio-200×200-1.jpg

 

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Lesermeinungen

  1. By Bernd Jenne

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