Gleichstellungsbeauftragte verhindern Gleichstellung – Teil 2

von Manndat

Fortsetzung von Teil 1

Das Forum Soziale Inklusion (FSI) beantragte am 17. Dezember 2020 beim zuständigen Bundesministerium die Auszahlung von institutioneller Förderung in Höhe von 400.000 Euro für 2021 – unter Bezugnahme auf die erfolgte Bewilligung durch den Deutschen Bundestag in der Haushaltsdebatte vom 10. Dezember 2020.

Im ersten Teil haben wir dargelegt, wie im Rahmen einer Diffamierungskampagne die Auszahlung der dem jungen-, männer- und väterfreundlichen FSI zustehenden Gelder verhindert wird. Unter den Akteuren der Diffamierungskampagne ist auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), die wir vorgestellt haben.

In diesem Teil gehen wir nun auf die „Argumente“ der BAG ein.

Der Diffamierungsbrief der BAG

Wir haben im ersten Teil gezeigt, dass Gleichstellungsbeauftragte nicht der Gleichstellung von Männern und Frauen dienen, sondern ausschließlich rein frauenpolitische Lobbyistinnen sind, die alte Rollenbilder dort beibehalten wollen, wo sie Frauen nutzen.

Es verwundert deshalb nicht, dass genau diese BAG, deren Mitglieder sich als Gleichstellungskämpferinnen inszenieren, massiv gegen die Förderung eines Vereins wettert, der sich eben für die partnerschaftliche Gleichstellung von Vätern im Sorgerecht stark macht.

Im offenen Brief der BAG (unterzeichnet von Christel Steylaers, Bundessprecherin und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Remscheid, an Herrn Ralph Brinkhaus, CDU/CSU, und Herrn Dr. Rolf Mützenich, SPD) empört sich die BAG über die Förderung des FSI und wirft dem FSI folgende Vergehen vor:

  1. Es setze sich nicht für eine gleichberechtigte Teilhabe ein.
  2. Es zähle zur sogenannten Männerrechtsbewegung.
  3. Es richte sich gegen partnerschaftliche Gleichstellung der Geschlechter.
  4. Es sei antifeministisch.
  5. Es würde die Benachteiligung von Frauen negieren.
  6. Es würde die Bekämpfung von Diskriminierung als unberechtigte Bevorzugung von Frauen darstellen.

Unabhängig davon, dass ein Zählen zur sogenannten Männerrechtsbewegung kein Verbrechen darstellt, selbst wenn das FSI dazuzählen würde, wofür es sich nirgendwo ausspricht, führt die BAG als „Belege“ für vorgenannte Diffamierungen folgende Aussage auf der Webseite der FSI auf:

Die aktuell erfahrbare Bundespolitik setzt den Fokus nahezu ausschließlich auf Frauen und Mütter und ihre Interessen. Die Belange von Jungen, Männern und Vätern werden durch die Bundespolitik nicht gesehen; sie werden vielfach vorsätzlich unsichtbar gemacht. Aus dieser Erfahrung heraus sieht sich FSI gezwungen, sich für eine Übergangszeit deutlich den Bedürfnissen von Jungen, Männern und (getrennt erziehenden) Vätern zu widmen.

BAG geht gegen die Wahrheit vor

Dieser Satz, den die BAG so vehement beklagt, stammt eindeutig vom FSI. Dessen Aussage ist aber auch ebenso eindeutig belegbar. Die BAG selbst ist ein institutioneller Beleg dafür. Wie wir im ersten Teil ausgeführt haben, besteht bundesweit die gesetzlich implementierte kommunale Gleichstellungspolitik ausschließlich aus Frauen. Nur Frauen dürfen gewählt werden und nur Frauen dürfen wählen.

Des Weiteren gibt es in allen Landesregierungen Ministerien, die explizit schon im Namen oder zumindest in der Organisation für Frauen zuständig sind. Ministerien, die konkret für Männer zuständig wären, gibt es nicht. Das gleiche gilt auch für die Bundesebene mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Politisch sind Frauen also von der Kommune bis zur Bundesregierung explizit vertreten, Männer auf keiner dieser Ebenen.

Zudem gewährt Bundesministerin Franziska Giffey öffentliche Fördermittel nur für feministische Verbände. Authentische Männer- und Väterverbände gehen leer aus. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verweigert also nachweislich die paritätische Verteilung der Fördergelder.

Die im Ministerium zuständige Abteilung Gleichstellung begründet die einseitige Bewilligung mit dem „Omnibusprinzip“. In einen vollen Bus könnten nur Fahrgäste zusteigen, wenn andere ausstiegen. Übertragen auf das Budget des BMFSFJ bedeutet dies: Der Bus ist voll – kein Platz für Männerverbände.

Bundesfrauenministerin Giffey (Selbstbezeichnung) bewilligte dem Deutschen Frauenrat im Jahr 2019 816.000 €, Business And Professional Women Germany 523.000 € und dem Frauendachverband i.d.a. 1,2 Mio. € – jährlich. Authentische Männer- und Väterverbände erhielten 0 €.

Der Bundesgeschäftsstelle eines Verbandes (VAMV), der sich nahezu ausschließlich getrennt erziehenden Müttern widmet, wurden 2019 allein zur Finanzierung seiner Bundesgeschäftsstelle in Berlin 427.000 € gewährt. Und das, obwohl der Verband unausgewogene Politik betreibt: Er ignoriert den zweiten getrennt erziehenden Elternteil. Gleichstellungs- und Klientelpolitik à la SPD.

Sehr kritisch sehen Männerverbände insbesondere die Förderung zweier Verbände, die Männern durch ihre Satzung die Mitgliedschaft verweigern: Deutscher Frauenrat und Deutscher Juristinnenbund (djb). Näheres siehe hierzu unter https://manndat.de/geschlechterpolitik/staatliche-foerderung-nur-fuer-frauenverbaende.html

Und die Teilhabe an der Förderung, will das BAG ja ausdrücklich verhindern. Die BAG bestätigt damit also nicht nur mit ihrer 100%-Frauenquote (und damit 0% Gender Diversity), sondern auch durch ihren Wunsch, Vereinen, die sich für die berechtigten Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern einsetzen, eine Förderung zu verweigern, genau das, was das FSI auf seiner Homepage schreibt.

Frauenministerium bestätigt Gleichstellungspolitik als reine Frauenförderpolitik

2020 hat die Bundesregierung ein Dossier vor, das „die Perspektiven von Frauen und Männern zusammendenken“ soll. Erstellt wurde dieses Machwerk vom Schweizer Feministen Markus Theunert. Darin wird gefordert, dass Jungen und Männer „einfach mal die Klappe halten“ sollen.

Schließlich und endlich am 10.März 2021 gab Bundesfrauenministerin Giffey (SPD) auf Twitter bekannt:

Heute haben wir im Bundeskabinett beschlossen, eine ‚Bundesstiftung Gleichstellung‘ zu errichten. Die Schaffung einer solchen Stiftung wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sieht die Gründung einer Bundesstiftung vor, die sich „wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet.“

Es geht also nur um die „Partizipation von Frauen“. Deutlicher kann man nicht mehr bestätigen, dass Gleichstellungspolitik das bleibt, was sie immer war, nämlich ausschließlich Frauenförderpolitik, sonst nichts.

Die Aussage auf der Homepage des FSI ist damit eindeutig belegt und kein Grund, bewilligte Fördermittel zu verweigern.

Diskriminierende Zeitung und unwissenschaftlicher Dissidentenjäger als Quellen

Als weitere „Belege“ für die Diffamierungen gegen das FSI verweist die BAG lediglich noch auf „Recherchen der TAZ“, nach denen Vorsitzende des FSI durch rechtspopulistische Aussagen und Kontakte zur AFD aufgefallen wären. Auch hier werden keine Beispiele oder Belege genannt.

Die taz und die BAG sind beides Einrichtungen, die kein Gender Diversity umsetzen. Die BAG ist laut Gesetzgebung ein reiner 100-Prozent-Frauenclub und auch die taz hat eine 100 Prozent weibliche Führungsspitze, eine weibliche Doppelspitze und eine weibliche Vertretung.

Weiterhin verweist die BAG auf den Soziologen Andreas Kemper, der den „Verein und seine Mitglieder analysiert“ habe und im taz-Interview festgestellt hätte: „Die wollen in der Öffentlichkeit nicht als antifeministisch betrachtet werden. Aber sie sind es.“ Laut Soziologe Kemper bediene sich der Verein explizit Begriffen, die sonst nur von der AfD verwendet werden: „Er spricht zum Beispiel von ‚Altparteien‘, die sich seiner Auffassung nach nicht ausreichend für die Förderung von Jungen und Männern einsetzen.“ Die BAG verweist dabei auf einen Diffamierungsartikel der taz vom 15.12.2020, der ebenfalls erstellt wurde, um die bewilligte Förderung des Vereins FSI zu verhindern. („Zum Teil weit ins rechte Spektrum“, taz, 15.12.2020)

Die taz verstieß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Die feministische taz ist eine Zeitung, die schon gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hat. Im Jahr 2014 grenzte die Berliner Tageszeitung (taz) Männer bei der Stellenanzeige für ein journalistisches Volontariat aufgrund ihres Geschlechts aus. Die Stellenanzeige verstieß daher gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wie das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin auf die Klage eines Bewerbers entschied, und musste drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen (Urt. v. 05.06.2014, Az. 2 Ca 1530/14). Männer dürften bei einer Bewerbung nicht von vorne herein ausnahmslos ausgeschlossen werden.

Die Tatsache, dass sich die BAG, deren Mitglieder ja für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zuständig sind, ausgerechnet mit einer Zeitschrift verbündet, die schon nachweislich zuungunsten von Männern gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hat, ist nicht nur fragwürdig. Es deutet auch darauf hin, dass die BAG Gleichstellung und das AGG lediglich als rein frauenförderpolitisches Instrument wahrnimmt.

Es gibt noch weitere Parallelen in der Kampagne gegen das FSI. Sowohl BAG als auch taz verweisen auf den Soziologen Kemper als „Antifeminismusexperten“. Beide, also sowohl BAG als auch taz, haben nicht direkt mit dem FSI Kontakt aufgenommen. Ihre Diffamierungskampagne basiert auf dem Hörensagen ihres „Antifeminismusexperten“. Eine solche Vorgehensweise ist nicht seriös. Der Volksmund nennt so etwas Klatsch und Tratsch.

Wir verweisen hier noch auf die Reaktion der IG Jungen Männer Väter (IG JMV), insbesondere auf Schlussfolgerung:

Die Reaktion von Frau Steylears beweist, dass eine authentische Arbeit für die Interessen von männlichen Bürgern dringend stärker gefördert werden muss. Die Förderung von Männerverbänden, welche sich für die Beseitigung von Diskriminierung von Männern einsetzen, muss ebenso selbstverständlich sein, wie die Förderung von Frauenverbänden.

Fortsetzung

In dem letzten Teil werden wir die Argumentation der von BAG und taz benannten „Experten“ betrachten, stellen eine Möglichkeit vor, wie man sachlich konstruktive Argumente von unsachlich destruktiven Argumenten unterscheiden kann und geben ein Fazit zur Diffamierungskampagne gegenüber dem FSI.

 

Bildquelle: gender-adobe-288900571-vonmonster-ztudio-718px.jpg

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Lesermeinungen

  1. By Mario

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  2. By Widerstrahl

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  3. By Widerstrahl

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    • By Dr. Bruno Köhler

  4. By Widerstrahl

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  5. By Widerstrahl

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    • By Dr. Bruno Köhler

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