Das Projekt Gegneranalyse

von Manndat
  1. Das Projekt Gegneranalyse

2017 hat die Heinrich-Böll-Stiftung das Portfolio des real existierenden Feminismus um ein weiteres Merkmal totalitärer Ideologien erweitert, nämlich eine Dissidentenliste.

Im selben Jahr erhielt die Philipps-Universität in Marburg gut eine Million Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Projekt REVERSE, um „antifeministische“ Diskurse in Deutschland zu erforschen. Durchgeführt wurde dieses Projekt vom Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung unter Leitung von Frau Prof. Dr. Annette Henninger. Sie ist Spezialistin im Bereich Frauenförderung und Vertrauensdozentin der Hans-Böckler-Stiftung, also des Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerkes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), und der Rosa-Luxemburg-Stiftung, einer parteinahen Stiftung der Partei „Die Linke“. Wir hatten damals schon vermutet, dass ein generelles Verbot von Feminismuskritik das Ziel sein könnte.

Vor einiger Zeit ging in Berlin die Meldestelle für Antifeminismus an den Start. Betreiber ist die von der Bundesregierung geförderte Amadeu Antonio Stiftung.

Aber das ist noch nicht alles. Daneben gibt es auch noch das Projekt „Gegneranalyse“ der Grünen-nahen „Denkfabrik“ Zentrum Liberale Moderne (LibMod).

Florian Warweg von den NachDenkSeiten hat das Projekt kritisch analysiert. Die ganze Analyse auf den NachDenkSeiten. Hier nur ein Auszug:

Die Skandale rund um das umstrittene Projekt „Gegneranalyse“ der Grünen-nahen „Denkfabrik“ Zentrum Liberale Moderne (LibMod) reißen nicht ab. Den NachDenkSeiten liegen interne Unterlagen vor, die belegen, dass das Familienministerium das Projekt, welches zum erklärten Ziel hatte, „systemoppositionelle Medien“ zu überwachen, großzügig im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ finanzierte, obwohl grundlegende Anforderungen an die Projektfinanzierung nicht erfüllt waren. Auf Nachfrage räumte das Ministerium jetzt gegenüber den NachDenkSeiten ein, dass für LibMod extra eine Ausnahmeregelung erlassen wurde. Dies ist aber bei Weitem nicht die einzige Ungereimtheit bei der von Regierungsseite mit Steuergeld in Millionenhöhe finanzierten „Nichtregierungsorganisation“ mit dem fragwürdigen Status als „gemeinnützige GmbH“.

Hintergrund

Ausgestattet mit allein 284.590,33 Euro vom Bundesfamilienministerium (ausgerechnet im Rahmen des Programms „Demokratie leben“), dazu kamen noch Gelder von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), ging im August 2021 ein Projekt mit dem bezeichnenden Namen „Gegneranalyse – Gegenmedien als Radikalisierungsmaschine“ an den Start, das, ausschließlich mit Steuergeld finanziert, „Verfassungsschutz spielt“, wie es beispielsweise der Journalist Frank Lübberding in einem Beitrag für die Welt ausführte, der darin zudem „eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel für parteipolitische Ziele“ sah. Zu einem ähnlichen Urteil kamen auch die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin von Bündnis 90/Die Grünen, Antje Vollmer, in einem Interview mit Telepolis kurz vor ihrem Tod, in welchem sie das Projekt ihrer Parteikollegen als „Instrument eines ideologischen Lobbyismus“ bezeichnete, sowie der SPD-Politiker Mathias Brodkorb in einem Beitrag für den Cicero, der ergänzend von einem „staatlich finanzierten Eingriff in die unabhängige Meinungsbildung der Bürger“ sprach.

Der Autor legt weiterhin dar, dass (…) das Grünen-nahe Zentrum neben der von Friedrich Küppersbusch recherchierten „institutionellen Förderung“ in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr durch das Bundespresseamt (BPA) insgesamt rund fünf Millionen Euro Fördergelder durch aktuell von Grünen geleitete Ministerien (insbesondere Familien- und Außenministerium) erhalten hatte. Ebenso musste die Bundesregierung einräumen, dass der historisch aus der NS-Zeit vorbelastete Titel „Gegneranalyse“, unter dem das Projekt lief, ohne Absprache mit den Geldgebern erfolgte: „Dieses Vorgehen wurde nicht mit den fördernden Institutionen abgestimmt“, hieß es leicht pikiert auf eine entsprechende Anfrage.

(…)

Doch ist dies bei Weitem nicht die einzige Ungereimtheit bei der Bewilligung des Förderantrags für „Gegneranalyse“ durch das Bundesfamilienministerium, in welchem die LibMod-Gründerin Marieluise Beck jahrelang als Parlamentarische Staatssekretärin tätig war. So heißt es in den Förderbestimmungen für „Demokratie leben“ bezüglich der zu unterstützenden Projekte eindeutig:

„Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern (…).“

Angesichts von Inhalt und Ausrichtung des Projekts „Gegneranalyse“ kann man grundsätzlich ausschließen, dass sich dieses Projekt „in erster Linie“ an Kinder und Jugendliche wendet. (…)

Halten wir fest: „Gegneranalyse“ erfüllte weder buchhalterische noch inhaltliche Mindestanforderungen der Projektförderung bei „Demokratie leben!“– erhielt aber trotzdem den Zuschlag, dies zudem fast in Höhe der maximal zu vergebenden Fördersumme des Bundesprogramms. Ob es bei der Projekt-Bewilligung wirklich mit rechten Dingen zugegangen ist, darf angesichts der aufgezeigten Unstimmigkeiten bezweifelt werden. Um hier jeden Zweifel auszuräumen, wäre es angeraten, dass das Ministerium und insbesondere auch die „gemeinnützige GmbH“ reinen Tisch machen und den gesamten Antrags- und Bewilligungsprozess veröffentlichen. Bisher wehrt sich insbesondere LibMod mit allen Mitteln (man fragt sich wieso…), dies zu tun.

Ein entsprechendes Gesuch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurde bisher von der Geschäftsführung, dem Ehepaar Ralf Fücks und Marieluise Beck, abgelehnt. Auf dem Portal „Frag den Staat“ heißt es dazu noch sehr zurückhaltend formuliert:

„Das Zentrum für Liberale Moderne hat die Herausgabe der angefragten Informationen abgelehnt, da die Unterlagen angeblich schützenswertes „Know How“ für Förderanträge enthalten. Für eine Institution, die mit durch Steuerzahler geförderten Projekten vorgeblich die Demokratie stärken möchte, ist diese Form der Intransparenz kein Herausstellungsmerkmal.“

Wie scheinbar unangreifbar sich die Macher von LibMod fühlen, zeigt auch der Umgang mit dem bewilligten Projektantrag. Im fraglichen Antrag wird dargelegt, dass mit den Mitteln im Rahmen des Förderzeitraums von August 2021 bis Dezember 2022 unter anderem „monatliche Monitorings“, „Fallstudien zu vier ausgewählten Schlüsselmedien“, „Zwei Fachgespräche mit Vertreterinnen von Projekten aus dem Bundesprogramm“, „zusammenfassende Veranstaltungsberichte“, die „Erstellung eines Abschlussberichts“ sowie eine „öffentliche Präsentation mit Vertreter/innen aus Projekten und Partnerschaften des Bundesprogramms“ durchgeführt werden sollen. Zum Zeitpunkt der Projektlaufzeit im Dezember 2022 war kaum einer der genannten Punkte erfüllt. So wurden beispielsweise zwei der Fallstudien erst im April 2023, also geschlagene vier Monate nach Ende der Projektförderung, veröffentlicht. Ebenso gibt es mit Stand Mai 2023, also fünf Monate (!) nach Ende der Projektförderung, weder den versprochenen „Abschlussbericht“ noch die damit im Zusammenhang stehende „öffentliche Präsentation“ der Ergebnisse desselbigen.

Bildquelle: framing-adobestock_64955795-user-wavebreakmediamicro-200×200.jpg

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Lesermeinungen

  1. By Milan Hauth

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  2. By Thorsten D

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