Frauenpolitik will Männeranteil im Deutschen Bundestag reduzieren

von Manndat

Bild: Reichstagsgeäude, Fotolia.de, Urheber: pit24
Werden wir tatsächlich die Einschränkung des freien Wahlrechtes erleben?

Der politischen Elite gefällt nicht, was Wähler wählen. SPD und CDU wollen nun konkret das demokratische Wahlrecht ändern, wie sie es schon angekündigt hatten. Die Frauenpolitik, angeführt von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), will, dass das Geschlecht –. selbstverständlich ausschließlich das weibliche – bei dem, was die Bürger wählen dürfen, zukünftig eine stärkere Rolle spielt.

„Der aktuelle Frauenanteil im Bundestag von 30 Prozent ist für das Jahr 2018 beschämend“, erklärte Barley. Die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU), meint: „Ich sage ganz klar, das Thema Parität muss bei einer Wahlrechtsreform Eingang finden“.

Wie schon bei ihrer Rechtfertigung zur Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung verschweigt Barley den Bürgern wichtige Fakten und Widmann-Mauz trickst bezüglich Parität. Deutschland ist nämlich eine Parteiendemokratie, also ein demokratisches System, in dem die politischen Parteien die entscheidende Rolle bei politischen Entscheidungen innehaben. Das gilt auch für die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Zwar können rein theoretisch bei einer Bundestagswahl auch parteilose Direktbewerber kandidieren, indem der Bewerber nicht von einer Partei, sondern von einzelnen Wahlberechtigten im Kreiswahlvorschlag vorgeschlagen bzw. unterstützt wird. Das geschah aber bislang lediglich bei der ersten Bundestagswahl am 14. August 1949 und auch damals waren die betreffenden drei Personen nur formal parteiunabhängig. Eduard Edert gewann den Wahlkreis 2 (Flensburg). CDU, DP und FDP traten nicht an, Edert war im Prinzip deren Kandidat und ab 21. September 1949 Hospitant der CDU/CSU-Fraktion. Der sudetendeutsche Franz Ott gewann den Wahlkreis 6 (Esslingen) und war damals quasi der Kandidat der Heimatvertriebenen, die damals noch eine gewichtige politische Rolle spielten. Richard Freudenberg gewann den Wahlkreis 18 (Landkreis Mannheim). Die FDP verzichtete damals zugunsten Freudenbergs, der dann zeitweise Hospitant der FDP-Fraktion war, auf eine Kandidatur in diesem Wahlkreis.

Das bedeutet, dass faktisch nur ein Parteimitglied auch Abgeordneter werden kann. Wenn wir nun die Frauenanteile in den jeweiligen Parteien mit den Sitzen im Deutschen Bundestag vergleichen, stellt sich heraus, dass die insgesamt 28,4 % weiblichen Mitglieder der im Parlament vertretenen Parteien 30,9 % der Bundestagsabgeordnetensitze haben. Es gibt im Bundestag also prozentual mehr weibliche Abgeordnete als weibliche Parteimitglieder in den gewählten Parteien. Die Klage der Frauenpolitikerinnen über mangelnde Gleichberechtigung ist deshalb völlig gegenstandslos.

Quellen: Welt: Diese Fraktionen haben den geringsten Frauenanteil und Spiegel online: Die Parteien in Zahlen

Während SPD, Linke, Grüne und teilweise auch die CDU bei ihren Listenaufstellungen mit Frauenquoten arbeiten, gibt es in der CSU, FDP und AfD noch keine solchen Frauenprivilegien.

Einem Viertel der Parteimitglieder sollen also mind. 50% der Sitze zugestanden werden, nur aufgrund ihres – weiblichen – Geschlechts. Tatsächlich wird der Frauenanteil aber vermutlich deutlich mehr als 50%, da wahrscheinlich gefordert wird, dass auf der Liste zuerst eine Frau genannt werden muss, so wie es bei den Grünen gehandhabt wird. Bei den Grünen bedeutet deshalb „Gleichberechtigung“ bei 39% weiblichen Parteimitgliedern 58% der Sitze im Bundestag.

Unser Vorschlag:

Wenn die politische Elite das Wahlrecht so ändert, dass das herauskommt, was die Parteien wollen, sollten sie konsequenterweise zukünftig Wahlzettel mit schon vorgedruckten Kreuzchen verteilen. Das spart Kosten, der Wähler kann gemütlich zuhause sitzen und lesen, was er per Parteibeschluss diesmal gewählt hat und die Politiker müssen keine unliebsamen Überraschungen befürchten.

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Lesermeinungen

  1. By wolf

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  2. By Mario

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  3. By Bernd Jenne

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    • By Dr. Bruno Köhler

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    • By Dr. Bruno Köhler

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