Offene Anfrage an Familienministerin Anne Spiegel (Die Grünen)

von Manndat

Unsere offene Anfrage an Familienministerin Anne Spiegel (Die Grünen) vom 5. April 2022:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir sind eine geschlechterpolitische Initiative, die im Rahmen von Gender-Mainstreaming die Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern in die geschlechterpolitische Diskussion einbringt.

Sie setzten sich bereits als Familienministerin in Rheinland-Pfalz gegen Genitalbeschneidung ein, weil diese gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Menschenrechte verstößt. Menschenrechte, das sagt schon der Name, gelten aber für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht. Menschenrechte, die nicht für alle Menschen gelten, sind keine Menschenrechte, sondern Menschenrechtsvergehen. In Deutschland wurde Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung aber im Gegensatz zur Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung 2012 ausdrücklich gesetzlich erlaubt, somit auch die Nürnberger „Küchentischbeschneidung“, bei der ein Junge bei einer Beschneidung auf dem Küchentisch beinahe – völlig legal – verblutet wäre.

Werden Sie als oberste für Jungen zuständige Ministerin in Deutschland sich für Menschenrechte und die genitale Selbstbestimmung aller Kinder, auch für diejenigen männlichen Geschlechts, einsetzen und sich für ein Verbot dieser legalisierten Form von Körperverletzung an Jungen stark machen?

Allein seit dem Jahr 2000 gibt es 30 Urteile, bei denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Deutschland gegenüber Vätern Verletzungen gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte festgestellt hat. Dies betrifft Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Artikel 14 (Verbot der Benachteiligung). Bei diesen Urteilen handelt es sich nicht um Bagatellen, sondern um Menschenrechtsvergehen. Und diese Urteile stellen nur die Spitze des Eisbergs dar, denn nicht alle benachteiligten Väter wagen den Schritt bis zum EGMR, nicht alle Fälle werden überhaupt verhandelt und wenn, dann endet das Verfahren oft mit einer Einigung.

Ihre 13 Vorgängerinnen haben nichts Effektives gegen diese Menschenrechtsverletzungen getan. Und auch im Koalitionsvertrag ist lediglich die rechtliche Gleichstellung der lesbischen Partnerin mit der Mutter, nicht jedoch die des Vaters als Ziel geplant.

Werden Sie als oberste für Väter zuständige Ministerin in Deutschland sich für die völlige rechtliche Gleichstellung des nicht gebärenden Elternteils gegenüber der Mutter, unabhängig vom Geschlecht des nicht gebärenden Elternteils, also auch des Vaters, einsetzen?

Nach Artikel 7 der UN-Menschenrechtskonvention haben alle Menschen ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und damit auch Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, d. h. auch Schutz vor Gewalt. Nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Recht jedes Menschen auf Leben gesetzlich geschützt.

Gleichberechtigung beruht auf dem Prinzip, dass alle Menschen gleichwertig sind. Die Wahrnehmung von männlichen Opfern von Gewalt und das Engagement der politisch Verantwortlichen auch für männliche Gewaltopfer ist deshalb ein unmittelbares Maß für Gleichberechtigung.

Laut WHO Gewaltbericht aus dem Jahr 2003 sind weltweit über drei Viertel aller Opfer von Tötungsdelikten männlich. Fast doppelt so viele Männer wie Frauen werden Opfer eines Suizides.

Allein die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für ganz Deutschland im Jahr 2018 etwas mehr als 611.000 männliche und etwas mehr als 414.000 weibliche Gewaltopfer. Und dies, obwohl diese Statistik nicht die tatsächlichen Zahlen wiedergibt, sondern lediglich die Fälle, in denen die Polizei tätig wurde. Auch hier wird das Gender-Bias zuungunsten männlicher Opfer in vollem Umfang abgebildet.

Stand 2019 sind von 394 Opfern von Mord und Totschlag innerhalb einer Partnerbeziehung in Deutschland 23 Prozent männlich gewesen. Das betrifft jedoch nur das Hellfeld. Bei Opfern von Partnerschaftsgewalt existiert ein enormes Gender-Bias. Unzählige Dunkelfeldstudien belegen, dass Jungen und Männer etwa ebenso häufig Opfer von Partnerschaftsgewalt werden wie Frauen.

Stand 2020 stehen jedoch über 155 Mio. Euro Bundesmittel zum Schutz von Frauen vor Gewalt lediglich etwa 0,35 Mio. Euro zum Schutz von Männern gegen Gewalt zur Seite.

Werden Sie, als oberste für männliche Mitglieder einer Familie zuständige Ministerin in Deutschland sich für die Enttabuisierung männlicher Opfer und weiblicher Täter von Partnerschaftsgewalt einsetzen und männliche Gewaltopfer bezüglich Gewaltschutzprogrammen weiblichen Opfern gleichstellen?

Für eine Rückantwort wären wir dankbar.

 

Bildquelle: Urheber: MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ RHEINLAND-PFALZ; Link zur Lizenz: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Pressefoto_2_Anne_Spiegel_11-15_nahe.jpg

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Lesermeinungen

  1. By nico

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  2. By Gary

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    • By nico

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