Bundesjustizminister Marco Buschmann macht männliche Gewaltopfer unsichtbar
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will, wie die Tagesschau berichtete, Gewalt gegen Frauen künftig strenger bestrafen. Nach der Nachricht der Tagesschau geht es ihm allein um Frauen. „Geschlechtsspezifische Gewalt“ müsse als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden, argumentierte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Die Legal Tribune Online schreibt dazu:
„Laut Entwurf dient die Aufnahme der Klarstellung der bereits jetzt geltenden Rechtslage, wonach Hass gegen Frauen und LSBTI-Personen als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonst menschenverachtenden“ Beweggründe fällt und schon jetzt strafschärfend zu berücksichtigen sei.“
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Jungen und Männer
Wie wir sehen, macht man Hass zu einer geschlechtsspezifischen Gewaltform, indem man kurzerhand nur Hass gegen Frauen, nicht jedoch Hass gegen Männer strafschärfend berücksichtigt. Gleichberechtigung war gestern.
„Geschlechtsspezifische Gewalt“ kann von Buschmann ohnehin nur als Euphemismus, d.h. als beschönigender, verschleiernder Ausdruck, verstanden werden, da dies ein Minister sagt, der 2012 als Abgeordneter für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung stimmte. Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ist seitdem ausdrücklich gesetzlich erlaubt, darunter auch die „Küchentischbeschneidung“ in Nürnberg, als ein zwei Wochen alter Junge durch eine Beschneidung auf dem Küchentisch beinahe – völlig legal – verblutete. Dabei ist eine medizinische Indikation nicht notwendig. Es reicht, wenn die Eltern es einfach möchten. Beschneidung an Mädchen ist dagegen komplett verboten. Beschneidung ist damit ein Paradebeispiel für eine geschlechtsspezifische Gewaltform, Buschmann ist damals für sie eingetreten.
Eine weitere geschlechterspezifische Gewaltform ist die Männerwehrpflicht, wie sie auch in unserem Grundgesetz (Art. 12a) noch verankert ist. Danach können Männer – und zwar ausschließlich Männer – gegen ihren Willen der Freiheit beraubt und zwangsverpflichtet werden für Kriegsdienste. Zudem können Angehörigen der Streitkräfte (also auch zwangsrekrutierten Männern) nach Art. 17a GG „während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.“
Unsichtbar machen von männlichen Gewaltopfern sichtbar machen
Es wird so sein wie üblich bei der politischen Debatte, dass das Geschlecht mit den meisten Gewaltopfern wieder einmal unter den Teppich gekehrt wird – nämlich Jungen und Männer.
Im neuen Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs ist jedenfalls der Begriff „Täter“ nicht gegendert, womit sich der Paragraf nach dem Sprachverständnis der Genderbefürworter nur gegen männliche Täter richtet. Und tatsächlich macht Buschmann männliche Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch unsichtbar. Gewalttaten von Männern gegen Frauen „dürften nicht als ‚private Tragödien‘ oder ‚Eifersuchtsdramen‘ bagatellisiert werden“, sagte Buschmann, der damit mittelbar männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt bagatellisiert, weil er diese Opfer nicht erwähnt.
Natürlich sind die meisten Opfer von Gewalt nach wie vor Männer, und häusliche Gewalt ist unter den Geschlechtern gleich verteilt.
Bildquelle: Foto: BPA https://www.bmj.de/SharedDocs/Bilder/DE/Pressedownload/pressefoto_Dr_Marco_Buschmann_02.jpg?__blob=publicationFile&v=3
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Lesermeinungen
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Mit Männern kann man es ja machen. Sie lassen sich bekanntlich wie die Schafe zur Schlachtbank führen. Egal, ob im Krieg in der Ukraine oder in der zivilen Kriminalität. Aber Frauen tun so etwas ja nicht. Oder?
Hab mal wieder interessanten Lesestoff:
„USA: Frau stößt ihren dreijährigen Neffen absichtlich in See – und sieht 20 Minuten nur zu “
Qu.: https://web.de/magazine/panorama/usa-dreijaehriger-tante-absichtlich-see-gestossen-37313380
„… der Geschädigte … stürzte eine Böschung am nahegelegenen Flutkanal hinab. Dort fanden ihn die Angeklagten wenig später bäuchlings am Ufer liegend, schluchzend und um Hilfe bittend. …. Obwohl allen Angeklagten bewusst war, dass sich ihr Freund und Bekannter in diesem Zustand nicht mehr selbständig würde helfen können, leisteten sie ihm keinen Beistand und riefen keine Hilfe; stattdessen FILMTE DIE Angeklagte einige Szenen mit dem Mobiltelefon“ (Hervorh. v. mir). Der 22-jährige Geschädigte verstarb durch Ertrinken.
Qu.: BGH Urteil vom 21. September 2022 – 6 StR 47/22, PM Nr. 137/2022 vom 21.09.2022
„Laut Entwurf dient die Aufnahme der Klarstellung der bereits jetzt geltenden Rechtslage, wonach Hass gegen Frauen und LSBTI-Personen als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonst menschenverachtenden“
Menschenverachtend? Verbrechen!
Männerverachtend? Egal, denn: Sie zählen nicht zum Kreis der Menschen, die vor Gewalt geschützt werden müssen.
sehr traurig…
Sind wir schon wieder im Feudalismus? Damals gab es auch unterschiedliche Kasten.
Damals war berücksichtigt, WEN man ermordet, bestohlen oder beleidigt hat.
Es gab unterschiedliche Rechtsprechung und Strafmaß je nach Stand.
Jetzt haben wir eine neue, die da heisst: Frauen darfst du noch weniger morden als Männer.
Und wegen Eifersuchtsdramen: Eifersucht (zu 99% Affekthandlung) als Motiv war schon immer strafmildernd. Zumindest im Vergleich zur Gier, Missgunst, etc).
Dies bedeutete schon mal 2-3 Jahre ‚Rabatt‘ bei der sonst langen Haftstrafe.
Das möchte man offenbar jetzt ändern. Aber nur bei weiblichen Opfern.