Antidiskriminierungsstelle duldet auch Diskriminierung sozial benachteiligter Männer

von Manndat

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Die Berliner Verkehrsbetriebe boten Frauen, auch hochbezahlten Managerinnen, zum „Equal Pay Day“ ein um 21 Prozent vergünstigtes Ticket an. Männer, auch im Niedriglohnsektor, mussten den vollen Preis bezahlen. MANNdat berichtete.

Cuncti hatte diesbezüglich die Antidiskriminierungsstelle (ADS) kontaktiert und prompt eine Absage bekommen. Die ADS duldet die individuelle Diskriminierung aufgrund Durchschnittswerte des Kollektivs. MANNdat geht in einem Schreiben an die ADS darauf näher ein.

Schreiben von MANNdat an die ADS vom 10.7.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihre Stellungnahme an Cuncti, mit der Sie deren Anfrage zur Diskriminierung von Männern durch den Sonderrabatt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nur für Frauen abschlägig beschieden haben. Der Sonderrabatt war von der BVG mit dem „Gender Pay Gap“ begründet worden.

Die Ablehnung kommt für uns nicht überraschend. Wer, wie Sie, sogar die Benachteiligung von kleinen behinderten Jungen bei der Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch Band IX allein aufgrund ihres Geschlechtes als „sozial erwünscht“ duldet und unsere Beschwerde dagegen ablehnt, dürfte auch eine extrem niedrige Akzeptanzschwelle haben, was die Diskriminierung von Männern betrifft. Zudem hat die Antidiskriminierungsstelle ja in ihrer Gender Pricing Studie ausdrücklich die Höherbepreisung von Männern angeregt.

Ihre Darlegung, dass die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Menschen zur Gewinnsteigerung und zum Anlocken von Kunden eine von der unternehmerischen Freiheit gedeckte Rabattmaßnahme sei, zeigt uns, dass Ihre Antwort lediglich aus einem lustlos zusammengestellten Sammelsurium von Allgemeinplätzen besteht, mit denen Sie seit Jahren auch uns gegenüber immer wieder erneut jegliche Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männer als zulässig verkaufen wollen. Denn diese Argumentation passt nicht zum Sachverhalt.

Die niedrigere Bepreisung von Frauen und damit verbunden die Höherbepreisung von Männern wurde nämlich eben nicht aus Gründen des Wunsches vorgenommen, den Frauenanteil bei den Kunden zu erhöhen, sondern ausdrücklich, um Männer auf Grund ihres Geschlechtes zu diskriminieren („Das ist Männern gegenüber nicht fair, die ganze Aktion ist nicht fair. Aber darum geht es ja“ oder „Es zahlt sich aus, eine Frau zu sein“). Es ist also eine Schlechterstellung einzig und allein aus dem Wunsch heraus, Männer zu diskriminieren. Ihre Begründungen wecken deshalb mehr den Anschein der zweckorientierten Willkür anstatt den einer neutralen, objektiven Beurteilung.

Sie rechtfertigen die pauschale Diskriminierung von Männern mit dem „Gender Pay Gap“, nach dem Frauen 21 Prozent weniger verdienen würden als Männer. Unabhängig davon, dass dieser Gender Pay Gap für sich gesehen ohnehin umstritten ist, sind Sie also der Auffassung, es sei „sozial erwünscht“, dass eine gut verdienende Frau, wie z. B. eine Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, lediglich einen verbilligten Fahrpreis zu bezahlen braucht, während der schlecht bezahlte Fernfahrer, Müllarbeiter, Arbeitslose oder gar ein Obdachloser einen höheren Preis bezahlen muss.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade einmal vor gut einem halben Jahr in Berlin männliche Obdachlose erfroren sind, glauben wir, aus der Kaltschnäuzigkeit, mit der Sie auch sozial schlechtgestellte Männer kurzerhand statistisch privilegiert rechnen, um ihre Diskriminierung allein aufgrund ihres Geschlechtes zu rechtfertigen, selbst für uns, mit unserer durchgehend negativen Erfahrung mit Ihrer Einrichtung, einen gehörige Portion Zynismus erkennen zu können.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf Paragraph 29 des AGG, der Sie grundsätzlich verpflichtet, Organisationen wie uns in Ihre Arbeit mit einzubeziehen, was Sie bislang nicht tun, womit Sie gegen das AGG verstoßen.

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Lesermeinungen

  1. By R. Popper

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