Ministerin Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen) duldet Ausgrenzung von Vätern

von Manndat

Bild: Fotolia.com @tashatuvangoa

„Mit Sexismus wird die Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts beschrieben.“
(Quelle: Fachstelle „Gender und Rechtsextremismus“)

In Osterholz-Tenever wurde ein Vater aus dem Eltern-Kind-Schwimmen ausgegrenzt – weil er ein Mann ist, was einer Frau nicht gepasst hat. Wir haben darüber berichtet und einen offenen Brief an die zuständige Ministerin geschickt. Wir dokumentieren die Reaktion und die Antwort von MANNdat:

Die Antwort im Namen von Frau Senatorin Stahmann vom 10. Januar 2019

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Senatorin Stahmann, die mich gebeten hat Ihnen zu antworten.

Der Sachverhalt stellte sich allerdings anders dar, als er in den Medien vermittelt wurde.

Es geht um eine Eltern-Kind-Gruppe mit regelmäßig zehn bis zwölf Kindern und je einem Elternteil, davon zwei Väter. Diese Gruppe hat einen festen Raum in einer Einrichtung der Stadt Bremen. Dieser Raum stand an einem der Tage ausnahmsweise nicht zur Verfügung, weil er für eine Vortragsveranstaltung benötigt wurde. Die Gruppe wollte ihr regelmäßiges Treffen aber nicht ausfallen lassen und ist in die Diskussion über eine Alternative eingetreten. Anstatt beispielsweise einen Spielplatz zu besuchen oder die Stadtbücherei, hat sich die Gruppe entschieden, das Bad zu besuchen. Einer der Gründe war, dass die Gruppenleiterin über eine Zusatzqualifikation zum Babyschwimmen verfügt. Bei diesem Treffen war der Vater, der an die Medien gegangen ist, nicht anwesend und konnte sich in die Entscheidungsfindung nicht einbringen. Er hat von der Entscheidung der Gruppe über eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter erfahren. Er war gebeten worden, seine Tochter ausnahmsweise nicht selbst zum Gruppentreff zum Ausweichtermin im Bad zu begleiten, sondern sie von der Mutter begleiten zu lassen. Hintergrund war der Wunsch der muslimischen Frauen in der Gruppe, die nicht gemeinsam mit einem Mann ins Schwimmbad gehen wollten.

Falsch ist der Eindruck, der Vater dürfe mit seiner Tochter das Bad generell nicht besuchen. Im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten hat er jederzeit Zugang zu dem Bad.

Falsch ist auch der Eindruck, es habe sich um einen regelmäßigen Schwimmkurs gehandelt, an dem er nicht teilnahmen dürfe. Es hat sich um eine einmalige Entscheidung zu einem einmaligen Ausweichtermin gehandelt.

Der Fall eignet sich unseres Erachtens nicht für eine grundsätzliche gesellschaftliche Debatte über Toleranz und Intoleranz, weil an dieser Stelle ausschließlich Gruppenregeln verletzt worden sind – nämlich die Regel, dass alle Gruppenmitglieder in Entscheidungen eingebunden werden sollen, die die ganze Gruppe betreffen.

Im Sinne einer gelingenden Integration halten wir es im Übrigen nicht für erforderlich, dass Menschen aus anderen kulturellen Zusammenhängen Normen und Werte vollständig übernehmen und eigene Normen und Werte vollständig aufgeben. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass das Zusammenleben nur in gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Achtung vor dem anderen als Individuum funktionieren kann. Gegenseitiger Respekt bedeutet auch, Wünsche und Bedürfnisse des anderen zu akzeptieren, auch wenn sie von den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abweichen und sie nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen. Wie in vielen Bereichen unserer toleranten und offenen Gesellschaft sollten wir im Zusammenleben stets bemüht sein, Lösungen anzustreben, die allen Seiten gerecht werden.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Dr. Dorothea Staiger
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Senatorinnenbüro / Grundsatzfragen und Koordinierung politischer Gremienarbeit
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
Tel.: +49 421 361-3418; Fax: +49 421 496-3418
Mobil: +49 172 2038425
E-Mail: dorothea.staiger@soziales.bremen.de
Internet: www.soziales.bremen.de

Unsere Rückantwort vom 17.3.2019

Sehr geehrte Frau Senatorin Stahmann,

sehr geehrte Frau Staiger,

vielen Dank für Ihre Rückantwort, die allerdings an unseren konkreten Anliegen vorbeiläuft. Sie geben nur das wieder, was wir aus Ihrer Pressemeldung bereits wissen.

Wir sind ein Verein, der das Gleichwertigkeitsprinzip lebt. Nach unserer Auffassung sind Menschen gleichermaßen wertig, egal ob Mann oder Frau. Im vorliegenden Fall wurde ein Vater aus einer Eltern-Kind-Veranstaltung ausgegrenzt, weil eine Frau ihn nicht dabei haben wollte, weil er ein Mann ist. Sie rechtfertigen dies mit dem kulturellen Hintergrund der Frau.

Entsprechend der Fachstelle „Gender und Rechtsextremismus“, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, handelt es sich dabei um Sexismus. Denn Sexismus wird dort wie folgt definiert:

Mit Sexismus wird die Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts beschrieben. Damit beruht Sexismus auf dem Umstand, dass gesellschaftlich und kulturell Unterschiede zwischen den Geschlechtern gemacht werden.

Nach GG, Artikel 3, Abs. 3, darf niemand u.a. wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden. Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass Sie diesen Sexismus unterstützen und werden dies so kolportieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Lesermeinungen

  1. By Lucas Schoppe

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

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