Väter – Deutschland verletzt erneut Menschenrechte
Wieder einmal tut sich Deutschland bezüglich Menschrechten von Vätern schwer. „Eltern für Kinder im Revier e.V.“ berichtet:
In der Entscheidung EGMR 58718/15 vom 20. April 2021 stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut die Verletzung des Artikel 8 ‚Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens‘ der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland fest. Im Fall ‚Stüker gegen Deutschland‘ ging es um ein von seinem Vater entfremdetes Kind, welchen gegen seinen erklärten Willen vom neuen Partner der Mutter adoptiert wurde.
Leider ist es in Deutschland noch immer üblich, dass Elternteile gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und -bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt werden. Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall 23641/17 definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.
Originaltext EGMR 58718/15 CASE OF STÜKER v. GERMANY
Deutsche Übersetzung des Urteils von Franzjörg Krieg
Menschenrechtsvergehen gegen Väter – eine deutsche Tradition
Am 02.10.2015 beschloss die Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg die Resolution 2079 (2015) „Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung, die Rolle der Väter“.
Darin wurde in Ziffer 1 dargelegt, dass innerhalb der Familie die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden muss und zwar von dem Moment an, an dem das Kind auf die Welt kommt. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.
In Ziffer 2 heißt es:
Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) ‚Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung‘, fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.
In Ziffer 3 wird betont, dass für jedes Elternteil und sein Kind die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens ist. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung.
In Ziffer 5 forderte die Versammlung die Mitgliedstaaten deshalb u. a. auf:
5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.
5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;
5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;
(…)
5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;
(…)
5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Elternzeiten zu bevorzugen ist.
https://www.vev.ch/wp-content/uploads/2015/12/Resolution2079_deutsch.pdf, Abruf 10.5.2021
Die Resolution wurde bei keiner Gegenstimme und zwei Abwesenden mit 46 Stimmen einstimmig verabschiedet und sollte von den Mitgliedsstaaten schnellstmöglich ratifiziert werden. Abstimmungsergebnis im Detail:
http://assembly.coe.int/nw/xml/Votes/DB-VotesResults-EN.asp?VoteID=35776&DocID=15575, Abruf 10.5.2021
Väter und Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zaunegger-Urteil 2009 das deutsche Sorgerecht als diskriminierend und menschenrechtswidrig verurteilt, nachdem Horst Zaunegger als Kläger acht(!) Jahre lang in Deutschland vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Am 3. Dezember 2009 urteilte die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass die in der Bundesrepublik praktizierte, rechtliche Benachteiligung von Vätern gegenüber Müttern bei nicht verheirateten Paaren eine eindeutige Diskriminierung der ledigen Väter sei. Bis dahin konnten unverheiratete Väter nur dann das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder bekommen, wenn die Mutter es genehmigte. Ein Widerspruchsrecht hatten die Väter nicht. Väter hatten also nach deutschem Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnte.
Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) hat 2020 die Benachteiligung von Vätern im deutschen Familienrecht nochmals fortgeschrieben. Siehe unseren Beitrag „Bundesjustizministerium wird unter Christine Lambrecht (SPD) schwulen- und väterfeindlicher“.
Allein seit der „großen Kindschaftsrechtsreform“ in Deutschland von 1998 gab es bis 2021 eine Vielzahl von Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR, immer mit Vätern als Kläger. Nachfolgend eine Liste aus http://www.archeviva.com/kooperationen/egmr-europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte/, Abruf 2.5.2018 mit Ergänzung Fall Stüker.
Allein schon vor diesem Hintergrund ist es skandalös, dass die Bundesregierung vom Bundestag genehmigte Fördermittel für Vereine, die die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern voranbringen wollen, verweigert. Es geht hier nicht nur um einfache Versäumnisse, sondern um Verhinderung von Gleichberechtigung, es geht um die Verletzung von Menschenrechten.
Väter – Gewinner vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nicht abschließend!)
- 2000 Elsholz
- 2001 Hoffmann
- 2002 Kutzner
- 2003 Sahin
- 2003 Sommerfeld
- 2004 Görgülü
- 2005 Wimmer
- 2005 Süß
- 2008 Luck
- 2008 Adam
- 2009 Zaunegger
- 2010 Wildgruber
- 2010 Afflerbach
- 2010 Döring
- 2010 Anayo
- 2011 Tsikakis
- 2011 Kuppinger
- 2011 Schneider
- 2012 Döring
- 2015 Kuppinger
- 2021 Stüker
Bundesforum Männer schweigt wieder
Was sagt eigentlich das Bundesforum Männer, die von der Frauenpolitik finanzierte Interessensvertretung für Männer, zum Fall Stüker? Es folgt dem im männerpolitischen Gleichstellungsdosier der Bundesregierung vorgesehen Rollenbild der Männer und macht, was es am besten kann, wenn es um Benachteiligungen von Männern geht – die „Klappe halten“.
Menschenrechtsverletzung gegen Väter – Fall Stüker;
Bei der „Interessensvertretung“ für Jungen, Männer und Väter kein Thema.
Quelle: Homepage Bundesforum Männer, Abruf 13.10.2021
Beitragsbildquelle: vater-und-sohn_auremar_123rf_718.jpg
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„In seiner Resolution 1921 (2013) ‚ Die Gleichstellung der Geschlechter, […]“
Wieso Gleichstellung? Es sollte Gleichberechtigung sein. Ziel ist doch nicht, dass 50% der Männer das Sorgerecht erhalten, sondern dass jeder Mann eine faire Chance auf sein Sorgerecht er-/be-hält.
Das Wechselmodell sollte die Ausgangslage sein. Nur die ewig-Gestrigen (=Feministen) wehren sich dagegen.
Wie ironisch, dass auf der einen Seite Feministen angeben, gegen die klassische Rolle der Mutter zu kämpfen, denn Väter sollten sich auch um die Kinder kümmern, aber beim Sorge-/Scheidungsrecht gehören die Kinder nun doch zu der Mutter?
Afghanistan
In den Nachrichten hört man öfters von „Soldatinnen und Soldaten“, und den 59, die ihr Leben dort lassen mussten.
Wo jedermann weiß, dass es überwiegend Männer waren, die dort eingesetzt wurden und bei den Toten? Auf dieser Seite finde ich nur Männernamen:
http://aixpaix.de/afghanistan/deutsche_tote.html
Gut, die Resolution heißt halt so. Dass zwischen Gleichstellung und Gleichberechtigung wesentliche Unterschiede bestehen, sondern sogar oftmals das Gegenteil bedeuten, ist klar. Gleichberechtigung wird ja laut GG Frauen und Männern zugestanden. Gleichstellung ist nur reine Frauenförderung, wie die Gleichstellungsgesetze belegen, nach denen ja ausschließlich Frauen das aktive und passive Wahlrecht haben, also per Gesetz reine Frauenlobbyfunktion haben. Das führt dazu, dass zunehmend Gesetze geschaffen werden, bei denen Männer keine gleichen Rechte haben (z.B. Quotengesetze, Sozialgesetzbücher, usw.), also die Ungleichberechtigung sogar deutlich zunimmt. Das ist ja der Tenor unserer Homepage. Den Unterschied Gleichstellung und Gleichberechtigung müssen wir aber nochmals in einem eigenständigen Artikel aufarbeiten.
Bezüglich Afghanistan schreib ich dir was im Afghanistan-Artikel .