Frauenpolitische Manipulationstechniken am Beispiel Gender-Pricing-Studie

von Manndat

Bild: fotolia.com, Urheber: ivanko80
Die tendenziöse Berichterstattung zur Gender-Pricing-Studie enthüllt eine massive Manipulation der Bürger durch Antidiskriminierungsstelle und ARD.

„Priming“ und „Framing“ sind Bezeichnungen psychologischer Konzepte, mit denen Bürger durch Medien und Politik dazu gebracht werden sollen, ihre Themenprioritäten so zu setzen, wie es Medien und Politik gerne haben wollen. Die Gender-Pricing-Studie, deren Ergebnisse im Dezember 2017 von der Antidiskriminierungsstelle (ADS) vorgestellt wurden, liefert ein hervorragendes Beispiel, wie diese Methoden frauenpolitisch genutzt werden.

Wir werden im nachfolgenden Beitrag deren Ablauf, von der Auswahl der beteiligten Protagonistinnen bis hin zur Darstellung der Ergebnisse in den Medien bis hin zu der nachträglichen Änderung der Ergebnisdarstellung, ausführlich analysieren. Begeben Sie sich mit uns auf eine spannende Reise, wie Frauenpolitik funktioniert.

Zusammenfassung

Zur Gender-Pricing-Studie wurde schon einiges geschrieben. Wir verweisen hier nur auf die Analysen auf Sciencefiles oder Alles Evolution. Ansonsten gab es aber im mainstreamkritischen Raum nur wenig Resonanz dazu. Die Gender-Pricing-Studie ist aber weitaus mehr als nur eine der üblichen Halbwahrheiten, die die Frauenlobby verbreitet. Die Durchführung und Präsentation der Studie ist ein sehr gutes Paradebeispiel, mit welchen Tricks die Frauenlobby agiert, um einseitige Frauendiskriminierungen zu suggerieren, die in der dargestellten Form gar nicht existieren. Und die Gender-Pricing-Studie zeigt deutlich, wie parteiisch frauenpolitisch die Antidiskriminierungsstelle dabei arbeitet. In unserer Analyse wollen wir dies näher ausführen.

Die Gender-Pricing-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es Bereiche gibt, in denen Frauen höher bepreist werden, als auch Bereiche, in denen Männer höher bepreist werden. Für die Höherbepreisung von Frauen beim Reinigungsservice und bei den Friseuren gibt es genauso wie für die Höherbepreisung von Männern bei den Schuhreparaturen sachliche Begründungen, die von den Macherinnen der Gender-Pricing-Studie nicht abschließend widerlegt, ja sogar bestätigt werden konnten, wie aus der Studie selbst hervorgeht. Die größten Höherbepreisungen wurden bei den „sonstigen Dienstleistungen“ (Datingportale, Diskotheken, Sportveranstaltungen) festgestellt, und zwar allesamt zuungunsten von Männern.

Die Verantwortlichen der Studie und die Medien suggerieren aber mit der Darstellung ihrer Ergebnisse eine einseitige Benachteiligung von Frauen, die gar nicht existiert. Die Gender-Pricing-Studie überrascht hier mit der Offenheit, wie Ergebnisse frauenpolitisch zweckorientiert nutzbar modelliert und vor allem den zwangsfinanzierten Medien unkritisch auch so verbreitet werden.

Die Durchführung der Gender-Pricing-Studie und die Darstellung deren Ergebnisse zeigt, wie „Genderwissenschaft“ oft funktioniert. Es geht dabei häufig um keine ergebnisoffene Wissenschaft, wie der Begriff suggeriert. „Genderwissenschaft“ agiert hier als Prozess der Faktenmodellierung. Von Beginn an wird die frauenpolitische Lobby in den Prozess mit einbezogen. Egal, wie die Ergebnisse ausfallen, sie werden so modelliert, drapiert und unbequeme Fakten kleingeredet, dass unter dem Strich das herauskommt, was die Auftraggeberinnen gewünscht haben, nämlich die die Notwendigkeit von Frauen- und Mädchenförderung und die Zulässigkeit von Jungen- und Männerdiskriminierung zu „beweisen“. 

Diese Analyse wird im Benehmen mit der Antidiskriminierungsstelle, dem Beratungsunternehmen 2HM & Associates GmbH und der ARD veröffentlicht, d. h., ihnen wurde Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Ihre Stellungnahmen wurden im nachfolgenden Text berücksichtigt. Die Antworten sind in voller Länge im Anhang beigefügt.

Darauf angeschrieben reagieren sie mit einem penetranten Kleinreden der Tatsache, dass die Studie die größten Preisbenachteiligungen im Bereich der sonstigen Dienstleistungen ermittelt hat und diese durchgehend und ausschließlich zuungunsten von Männern ausfallen. Dies geht sogar so weit, dass die ADS eine neue Version der Gender-Pricing-Studie veröffentlichte, bei der die Bezugsgrößen für die Untersuchungen bei Datingportalen, Besuch von Sportveranstaltungen und Diskotheken verschwiegen werden, so dass das Ausmaß der Preisdiskriminierung zuungunsten der Männer nicht erkennbar ist.

Gerade diese Penetranz, mit der versucht wird, den von den Forscherinnen selbst ausgewählten Untersuchungsrahmen dort kleinzureden, wo er dem frauenpolitischen Nutzen schadet, zeigt, dass die Studie von Beginn an nicht objektiv, sondern zweckdienlich frauenpolitisch geplant war.

Die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtete Bundesbehörde. Gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind laut BMFSFJ (Stand Januar 2018):

  • Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, ggf. Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen,
  • Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen,
  • regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag, verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen.

Eine Zusammenarbeit ist gesetzlich vorgeschrieben mit

  • den Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, deren Zuständigkeit berührt ist (zum Beispiel Integrationsbeauftragte, Behindertenbeauftragte),
  • Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind.

Die Antidiskriminierungsstelle soll Anlaufstelle für alle Menschen sein, die sich wegen der im AGG genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Geschlechterspezifische Ambivalenz

In der Vergangenheit haben wir schon mehrfach kritisiert, dass die ADS ihrer Aufgabe nicht geschlechterneutral nachkommt. So lehnt die ADS z. B. seit Jahren unser Anliegen ab, die durch zahlreiche Studien belegte Benachteiligung von Jungen im Bildungssystem zu beseitigen oder zumindest darauf aufmerksam zu machen.

Die ADS duldet die Benachteiligung von behinderten Jungen und Männern bei der Rehabilitation nach §64 (im alten SGB noch wortgleich in §44 SGB IX) Band IX Sozialgesetzbuch. Danach werden ärztlich verordnete Übungen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, nur behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen ausdrücklich zugestanden, nicht jedoch behinderten oder von Behinderung bedrohten Jungen und Männern. Behinderten Jungen werden also nur aufgrund ihres Geschlechtes diese Maßnahmen, auch wenn sie ärztlich für notwendig erachtet werden, nicht in gleichberechtigt gewährt.

Ebenso lehnt die ADS eine Zusammenarbeit mit MANNdat ab, obwohl eine Zusammenarbeit der ADS mit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gesellschaftliche Akzeptanz von Diskriminierung als soziales Konstrukt

Die Historie lehrt, dass es sich beim Diskriminierungsverständnis um einen Entwicklungsprozess handelt. Viele Benachteiligungen, die sich für frühere Generationen als unproblematisch und unvermeidbar darstellten, hat man erst im Rückblick als ungerechtfertigt erkannt. Es ist z. B. gerade einmal fünf Generationen her, dass in den USA, dem ersten modernen Land mit einer explizit auf Menschenrechten basierenden Verfassung, Sklaverei legal war und es erst eines blutigen Bürgerkrieges bedurfte, um diese offiziell abzuschaffen.

Aber es gibt auch den umgekehrten Fall, nämlich, dass Diskriminierungen zunehmend gesellschaftlich akzeptiert werden. Wer hätte noch vor zehn oder fünfzehn Jahren gedacht, dass es in Deutschland einmal ein Gesetz geben wird, nach dem ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet wird, einen arbeitslosen, alleinerziehenden Vater gegenüber einer kinderlosen weiblichen Managerin allein aufgrund seines Geschlechtes bei Beförderung und Einstellung zu benachteiligen? Heute gilt dies schon als völlig normal und wird gar nicht mehr hinterfragt. Die normative Kraft des Faktischen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde nicht eingeführt, um Diskriminierung zu verbieten, denn diese war seit Bestehen des Grundgesetzes schon in dessen Artikel 3 verboten, sondern um dieses Grundrecht auf Diskriminierungsfreiheit einzuschränken, also um ausdrücklich Diskriminierung zu erlauben. „Positive“ Diskriminierung oder „positive“ Maßnahme, wie es im AGG steht, nennt man dies euphemistisch. Seitdem ist die Akzeptanzschwelle für die Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männern immer weiter gesunken. Die Antidiskriminierungsstelle hat dazu wesentlich mit beigetragen. Wie niedrig diese Schwelle ist, ist aus o.g. § 64 SGB IX (früher §44) erkennbar. Die laut AGG erlaubten „positiven“ Maßnahmen gegen männliche Mitbürger gehen heute also schon so weit, dass man es als gerechtfertigt findet, kleinen behinderten Jungen allein aufgrund ihres Geschlechts die gleichen Chancen auf Integration in die Gesellschaft zu erschweren oder gar komplett zu behindern.

Dienstleistungen nur für Frauen, aber mitbezahlt von Männern

Die speziellen Parkplätze nur für Frauen sind schon legendär. Verkehrsbetriebe stellen spezielle Abteile ausschließlich für Frauen zur Verfügung. Bezahlt werden diese ausschließlich Frauen zur Verfügung stehenden Sonderleistungen auch durch Männer, die trotz geringerer Dienstleistung das gleiche für diese Dienstleistung (Parken, Fahrkarte) bezahlen müssen.

Im öffentlichen Bereich ist es noch extremer.

Manche Städte bieten Frauentaxis an. Frauenhäuser werden großzügig von der öffentlichen Hand finanziert, Männerhäuser nicht. Frauentelefone beschäftigen sich ausschließlich mit weiblichen Gewaltopfern. Und dies, obwohl Männer deutlich häufiger Opfer von Gewaltverbrechen werden und obwohl den politisch Verantwortlichen bekannt ist, dass der Anteil männlicher und weiblicher Opfer an häuslicher Gewalt vergleichbar ist.

Es gibt Sporthallen, die ausschließlich von Frauen benutzt werden dürfen. An speziellen Frauenbadetagen müssen Männer draußen bleiben. Manche Universitäten stellen Bibliotheken ausschließlich für Frauen zur Verfügung. 300.000 Euro erhält eine Hochschule, wenn sie weibliche männlichen Bewerbern bei Professuren vorzieht, nur weil sie Frauen sind.

In allen Kommunen, auf Landesebene und auf Bundesebene gibt es Frauen- und Gleichstellungsstellen, die ausschließlich für Frauenanliegen da sind. Und wer sich vom Begriff „Gleichstellung“ immer noch damit blenden lässt, Gleichstellungbeauftragte wären für Gleichstellung von Frau UND Mann anstatt für reine Frauenlobbyarbeit zuständig, soll einen Blick auf das Berufsbild der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werfen. Dort wird als wichtige Kompetenz für diesen Posten u. a. beispielhaft genannt:

  • mehrjährige Berufserfahrung in frauenrelevanten Bereichen von Projekten, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften u.ä. Institutionen, die im Ausnahmefall auch ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ersetzen kann
  • frauenspezifische Interessenvertretung/Parteilichkeit
  • Geschichte und Positionen der Frauenbewegung
  • Feministische Gesellschaftsanalyse/geschlechtsspezifische Systemkritik
  • Kenntnisse einschlägiger frauenrelevanter Gesetzeswerke
  • langfristiges Ziel: Frauenbelange in alle Studiengänge so zu integrieren, dass damit auch eine Grundqualifikation für Frauenbeauftragte gegeben ist

All diese Dienstleistungen werden von Männern im Rahmen von Steuern und Abgaben mitbezahlt, stehen aber ausschließlich Frauen zur Verfügung. Und nein, das ist kein gerechter Ausgleich für irgendwelche Frauendiskriminierung, denn die hochbezahlte Topmanagerin darf diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ein arbeitsloser alleinerziehender Vater von drei Kindern aber nicht. Was soll daran gleichberechtigt sein?

Es sind nur wenige Beispiele, die zeigen, dass es auch für Männer durchaus sinnvoll und wichtig ist, die geschlechterspezifische Benachteiligung im Dienstleistungsbereich einmal darzustellen, vorausgesetzt, diese Darstellung geschieht objektiv. Eine solche Studie gibt es nun. Aber ist sie wirklich objektiv? Wir gehen dieser Frage nach.

Die Protagonistinnen

Gleich neun Frauen und/oder Einrichtungen arbeiteten Hand in Hand, um aus der Gender-Pricing-Studie das zu machen, zu was sie medial gemacht wurde:

  • Antidiskriminierungsstelle
  • Christine Lüders
  • 2HM & Associates GmbH
  • IF!
  • Iris an der Heiden
  • Maria Wersig
  • Deutscher Juristinnenbund
  • Tagesschau
  • Sandra Stalinski

Auftraggeberin der Studie und mitverantwortlich für die Darstellung des Ergebnisses war die Antidiskriminierungsstelle (ADS) mit ihrer Leiterin Frau Christine Lüders.

Die Antidiskriminierungsstelle arbeitet völlig unabhängig“, sagt Lüders. „Wir sind zwar räumlich beim Familienministerium angesiedelt, aber ich muss mich mit niemandem abstimmen und nehme keine Weisungen entgegen.

Christine Lüders war u. a. als Vorstandsreferentin und Abteilungsleiterin bei Lufthansa tätig und leitete das Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen. Seit Februar 2010 ist sie Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Frau Lüders ist bekennende Feministin.

Hauptverantwortlich für die Durchführung der Studie und mitverantwortlich für die Darstellung des Ergebnisses sind Iris an der Heiden, IF! Institut für sozioökonomische Forschung der 2HM & Associates GmbH (2HM) und Prof. Dr. Maria Wersig (siehe nachfolgend) von der Fachhochschule Dortmund.

Diese Doppelzuständigkeit ergibt sich aus der Zweiteilung der Studie. Der erste Teil bis Seite 129 bezieht sich auf die Durchführung der Studie. Ab Seite 130 schließt sich die antidiskriminierungsrechtliche Bewertung der Studie an.

2HM führte die Studie durch.

Seit 2010 führt 2HM erfolgreich Auftragsforschung für öffentliche Auftraggeber wie Bundesministerien und -institute durch. Aus diesen Aktivitäten ist 2015 das IF! als Institut für sozioökonomische Forschung und Beratung entstanden.

Seit 2015 gibt es als Teil von 2HM das IF! als Institut für sozioökonomische Forschung und Beratung. 2HM verspricht auf seiner Homepage, auf der es IF! vorstellt, ausdrücklich „nützliche“ Ergebnisse zu erstellen:

Für unser Versprechen, wissenschaftliche Ergebnisse nützlich und mit belastbaren Handlungsimpulsen zu erstellen, steht das Ausrufungszeichen des IF!

Frau Prof. Dr. Maria Wersig ist Mitglied und seit September 2017 sogar Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Sie war für die „antidiskriminierungsrechtliche Bewertung“ der Studie zuständig.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. ist ein frauenpolitisch aktiver Verein. Laut Satzung ist Zweck des Vereins u. a. „die Förderung der Wissenschaft durch Fortentwicklung des Rechts, unter anderem auf dem Gebiet der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familie sowie der rechtlichen Absicherung der Lebenssituation von Kindern und alten Menschen.“

Der Satzungszweck wird u. a. verwirklicht durch die Mitwirkung an rechtspolitischen Kampagnen und sonstigen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, die kostenlose Erarbeitung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen gegenüber den Gesetzgebungskörperschaften und Regierungen von Bund und Ländern und dem Bundesverfassungsgericht.

Mitglied werden können ausschließlich Frauen.

Mitverantwortlich für die breite Öffentlichkeitswahrnehmung des Ergebnisses und deren Darstellung ist die Tagesschau, insbesondere hier Frau Sandra Stalinski. Sandra Stalinski ist eine vom Bundestag mit dem Medienpreis 2015 ausgezeichnete Journalistin.

Unterschiedliche Versionen der Gender-Pricing-Studie

Mittlerweile liegen zwei Versionen der Gender-Pricing-Studie vor. Unsere erste Analyse der Gender-Pricing-Studie basierte auf der Variante vom Dezember 2017. Nach Rückantwort der ADS auf unsere Kritik haben wir im März 2018 feststellen müssen, dass mittlerweile eine neue Variante der Gender-Pricing-Studie vorliegt.

Nachfolgend haben wir die Originaltabelle 19 vom Dezember 2017, auf Basis derer wir unsere Analyse machten, und die Tabelle 19, wie sie nach unserem Brief an die ADS nun auf der Homepage der ADS zum Download bereitsteht. Der Unterschied besteht im untersten Zeilenbereich von Tabelle 19 aus S.121, die wir mit den roten Umrandungen kenntlich gemacht haben.

Tabelle 19 aus der Gender-Pricing-Studie vom Dezember 2017

Tabelle 19 aus der Gender-Pricing-Studie neue Version 2018

Man sieht, in der neuen Version werden die Erhebungsbasisdaten für Diskotheken, Datingportalen und Sportveranstaltungen, also die Bereiche, in den denen die größten Preisdiskriminierungen auftreten (alle durchweg zuungunsten von Männern), im Gegensatz zur Originalversion unterschlagen und lediglich durch die pauschale Aussage „normalerweise preisgleich“ ersetzt. Durch Verschweigen der Datenbasis ist die Studie nicht mehr wissenschaftlich nutzbar.

Dass es sich hierbei tatsächlich um unterschiedliche Varianten handelt, können Sie selbst nachvollziehen, wenn Sie auf der Seite von Sciencefiles nachsehen. Dort wurde die Gender-Pricing-Studie schon im Dezember 2017 analysiert. Dabei wurde auch die damalige Version der Tabelle 19 abgedruckt. Ebenso ist diese Version auch noch auf der Homepage von 2HM downloadbar, zumindest bis zur Veröffentlichung dieser Analyse. Dies ist also die Variante vom Dezember 2017. Die neue Gender-Pricing-Studie, in der die Erhebungsdaten der sonstigen Dienstleistungen eliminiert und somit in diesem Bereich wissenschaftlich unbrauchbar gemacht wurde, ist mittlerweile auf der Homepage der ADS veröffentlicht.

Offenbar hat die Kritik an der Gender-Pricing-Studie die ADS veranlasst, eine alte durch eine neue Version zu ersetzen, die das Ausmaß der Höherbepreisung von Männern unsichtbar machen soll. Dieser Austausch wurde von der ADS bei der ersten Rückantwort nicht erwähnt.

Auf diese nachträgliche Änderung und deren Auswirkungen werden wir weiter unten nochmals ausführlicher eingehen.

Darf die Antidiskriminierungsstelle Männer benachteiligen?

Mit Frau Wersig, Mitglied und mittlerweile Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, hat die ADS von Beginn an nicht nur die frauenpolitische Lobby bei der Studie beteiligt, sondern ihr die Bewertung der Ergebnisse überlassen. Wir haben hier übrigens ein gängiges Verfahren in der Geschlechterpolitik. Auch die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung werden federführend von Mitgliedern des Deutschen Juristinnenbundes, also unter Mitwirkung der frauenpolitischen Lobby, erstellt. Höherbepreisung von Männern bedeutet Dienstleistungsprivilegierung von Frauen. Dass eine frauenpolitische Lobby wenig Interesse daran hat, solche Preisprivilegierungen ihrer Klientel beseitigen zu wollen, liegt auf der Hand.

Laut § 29 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) soll die ADS zwar ausdrücklich gleichstellungspolitisch aktive NGOs einbeziehen:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll bei ihrer Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes tätig sind, in geeigneter Form einbeziehen.

Ein Einbezug des Deutschen Juristinnenbundes e.V. ist also rechtlich zulässig, aber diese Verpflichtung zum Einbezug gilt selbstverständlich auch gleichberechtigt für gleichstellungspolitisch aktive NGOs, die Nachteile und Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern beseitigen wollen.

Das Vereinsziel von MANNdat ist es, Nachteile und Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern bekannt zu machen und zu beseitigen und deckt sich damit vollumfänglich mit der der ADS aus dem AGG zugewiesenen Aufgabe. Trotzdem weigert sich die ADS seit Jahren, MANNdat bei der Betrachtung geschlechterspezifischer Diskriminierung miteinzubeziehen.

Wir hatten diese Einseitigkeit des Handelns der ADS schon in einem Schreiben an die ADS im Jahr 2013 kritisiert. Mit Antwortschreiben vom 3.12.2013 behauptet diese, es läge in ihrem Ermessen, wen sie einbeziehen. Diese Behauptung ist u. E. nicht richtig.

Im betreffenden Gesetzestext aus §29 liegt nämlich ein sog. „eingeschränktes Ermessen“ vor, was man an dem Wort „soll“ erkennt. §29 AGG schafft hier nicht die Möglichkeit, mit den genannten Organisationen und Einrichtungen nach eigenem Gusto zusammenzuarbeiten, wie die ADS dies offenbar interpretiert. Vielmehr wird die Behörde verpflichtet, im Regelfall die genannten Einrichtungen und Organisationen einzubeziehen. Dies gilt aber für männerpolitische NGOs gleichberechtigt wie für frauenpolitische NGOs. Das ist hier nicht geschehen.

Sympathie oder Antipathie von ADS-Verantwortlichen gegenüber einer NGO dürfen bei der Einhaltung des pflichtgemäßen Ermessens der ADS selbstverständlich keine Rolle spielen.

Zwar können nicht alle geschlechterpolitisch aktiven NGOs einbezogen werden, aber durch eine einseitige Einbeziehung einer frauenpolitischen Lobby bei gleichzeitiger Ausgrenzung männerpolitischer NGOs darf keine Ungleichbehandlung von frauen- und männerspezifischen Anliegen resultieren. Das ergibt sich aus dem Ziel des AGG, der in §1 formuliert ist:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Die ADS hat deshalb u. E. nicht nur einen Ermessensfehler begangen, sondern sogar benachteiligt.

Frauenpolitische Ausrichtung der Studie

Die einseitige Mitwirkung der frauenpolitischen Lobby ließ natürlich von vorneherein befürchten, dass die Studie auch einseitig frauenpolitisch ausgerichtet sein könnte.

Ein Hinweis dazu zeigt sich auch schon durch das Weglassen der im Eingang zu dieser Analyse vorhandenen Dienstleistungseinrichtungen, die von Männern mitfinanziert werden, aber ausschließlich Frauen zur Verfügung stehen, also Frauenparkplätze, reine Frauenabteile in Zügen, Frauentaxis, Frauenbibliotheken, Frauensporthallen, Frauenbadetage, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte usw. Diese uns täglich begegnenden offensichtlichen Dienstleistungsbenachteiligungen werden gar nicht erst betrachtet.

Dabei spielte es für die Bewertung der Wissenschaftlichkeit der Studie auch keine Rolle, ob diese einseitigen Dienstleistungsangebote, die von Männern mitfinanziert werden, aber ausschließlich Frauen zur Verfügung stehen, nach Meinung der ADS vielleicht gerechtfertigt wären. Das wäre nämlich eine Vorwegnahme eines Ergebnisses, das die Studie ja gerade erforschen soll. D. h., rein theoretisch hätten die für die Durchführung der Studie Verantwortlichen vielleicht zu dem Ergebnis kommen können, dass diese Benachteiligungen gerechtfertigt wären. Sie wurden bei der Studie aber von Beginn an gar nicht erst berücksichtigt. Das Weglassen dieser eklatanten Dienstleistungsbenachteiligungen von Männern verfälscht das Ergebnis.

Die ADS geht in ihrer Antwort an uns auf diese Kritik nicht konkret ein. Sie legt dazu lediglich aus, dass in der Studie ausschließlich Dienstleistungen betrachtet wurden, die für Frauen und Männer zur Verfügung stehen. Das war uns bewusst, geht an unserem Kritikpunkt aber vorbei. Unsere Kritik in diesem Punkt war ja gerade, dass diese geschlechterspezifische Diskriminierung, nämlich, dass es Dienstleistungen ausschließlich für Frauen, nicht aber für Männer gibt, aber von beiden durch Abgaben und Steuern finanziert werden, ohne, dass dies sachlich abschließend begründbar wäre, bei einer Studie, die die geschlechterspezifische Diskriminierung darstellen will, einfach ignoriert wird.

Untersucht man die Gender-Pricing-Studie auf die Häufigkeit, mit der die Wortfolge „Frauen“ oder „Männer“ bzw. die Häufigkeit der konkreten Wörter „Frauen“, „Männer“, „Frau“ und „Mann“ vorkommen, ergibt sich folgendes Ergebnis:

Verhältnis Wortfolge „Frauen“/ Wortfolge „Männer“: 1,4

Verhältnis Wort „Frauen“/Wort „Männer“: 1,8

Verhältnis Wort „Frau“/Wort „Mann“: 1,7

Auch diese Zahlen weisen auf eine sehr stark frauenzentrierte Ausrichtung der Studie hin.

Deutlicher wird es dann schon ab S. 22, in der die „Studie“ der Werbebranche unverblümt schmackhaft macht, Männer höher und Frauen niedriger zu bepreisen:

Wenn ‚Männlichkeit‘ von Männern über einen Duft transportiert wird, kann ein Duschgel „for men“ erfolgreich sein und Männer ansprechen. Vor diesem Hintergrund könnten auch Männer-Parfüms und -Kosmetikartikel, die aktuell überwiegend günstiger sind als Frauen-Produkte, inzwischen ggf. teurer verkauft werden. … Friseure könnten vielleicht viel mehr Geld verdienen, wenn sie gestiegene Preisbereitschaften von Männern mit in ihr Preis-Leistungs-Angebot aufnehmen würden oder Frauen mit günstigen ‚Schnellvarianten‘ zu einer höheren Besuchsfrequenz animieren würden.

Auch würden viele Frauen vielleicht weniger selbst bügeln, wenn die Reinigungen attraktivere Angebote für sie hätten, was wiederum die Anschaffung einer entsprechenden Bügelmaschine bei den Reinigungen rechtfertigen könnte. Prof. Dr. Schleusener sieht die Kompetenz der Anbieter, sich konsequent an den Bedürfnissen/Preisbereitschaften der Kund_innen auszurichten, insgesamt noch als zu gering an. (Gender Pricing Studie S22f.)“

Die wesentlichen Ergebnisse

Die wesentlichen Ergebnisse der Gender-Pricing-Studie sind in Tabelle 19 des Berichtes aufgelistet. Nachfolgend ein Auszug von Daten, der die wesentlichen geschlechterspezifischen Differenzen wiedergibt.

Scrollen Sie bitte, falls die Tabelle nicht vollständig angezeigt wird.

Dienstleistungsgruppen Durchschnittlicher Aufschlag weiblich Durchschnittlicher Aufschlag männlich
Friseurdienstleistungen
Friseur_in: Haare schneiden kurz 48,9% -30,2%
Friseur_in: Haare schneiden lang 62,3% -34,6%
Bekleidungsdienstleistungen
Schuhreparatur -18,1% 25,7%
Änderungsschneiderei -0,4% 0,5%
Reinigung: Hemd/Bluse reinigen 29,9% -12,7%
Sonstige Dienstleistungen
Datingportal -73,9% 193,2%
Diskothek 100,0%
Besuch einer Sportveranstaltung -35,4% 77,5%

Quelle: Tabelle 19 der Gender-Pricing-Studie in der Variante vom Dez. 2017

Wir sehen, im Bereich der Friseurdienstleistungen und für Reinigung gibt es durchschnittlich höhere Preise für Frauen als für Männer.

Umgekehrt gibt es im Bereich der Schuhreparatur und bei Datingportalen, Diskotheken und Besuch von Sportveranstaltungen durchschnittlich höhere Preise für Männer.

Bei den Bekleidungsdienstleistungen entsprechen die niedrigeren Preise für Männer bei der Reinigung in etwa den niedrigeren Preisen für Frauen bei der Schuhreparatur.

Ambivalente Berücksichtigung sachlicher Begründungen für die Preisunterschiede

Die ADS legt in ihrer Antwort an uns bezüglich unserer Kritik an der Gender-Pricing-Studie dar, dass die geschlechterspezifischen Preisunterschiede für Waxing und Schuhreparaturen durch den deutlichen Unterschied im Bereich Material- und Hilfsmittelbedarf erklärbar wären. Dies geht aus der Studie auch hervor, aber die Preisunterschiede im Bereich Friseurdienstleistungen sind ebenso erklärbar.   

Die Befragung der Frisiersalons zu den Hintergründen sowie zu den Zeiten, die sie für Termine mit Frauen und Männern einplanen, zeigen, dass Friseur_innen nahezu durchgängig davon ausgehen, dass die Dienstleistung für Frauen zeitintensiver ist, und das aus mehreren Gründen: der Komplexität der Frisur, dem Beratungsbedarf der Frauen, der selteneren Frequenz und damit stärkeren Schnittanpassung, den auch bei kurzen Haaren in der Regel relativ längeren Haaren. Rechnet man die Zeit pro Minute, nivellieren sich die Kostenunterschiede: In der Regel werden für Männer 30 Minuten, für Frauen 45 Minuten eingeplant. (S.122)

Diese Aussage können die Forscherinnen auch tatsächlich feststellen:

Die Argumentation der Betriebe, dass bei Frauen bei vergleichbarer Haarlänge stets ein deutlich höherer Arbeitsaufwand entsteht, kann zwar durch Beobachtung und Befragung von Kund_innen in der Tendenz beobachtet und daher auch teilweise bestätigt werden, (…)

Unwissenschaftlicher Umgang mit den Ergebnissen

In der Fortsetzung des Satzes wird es jedoch unwissenschaftlich:

(…) jedoch besteht nur eine sehr eingeschränkte Wahloption für Frauen. D. h., eine Frau, die einen ‚Männerschnitt mit wenig Aufwand‘ wünscht, wird sich diesen Wunsch i. d. R. nicht zu äußern trauen bzw. nicht erfüllt bekommen. (S.122)

Unabhängig davon, ob es wirklich eine Diskriminierung darstellt, wenn eine Kundin sich „nicht traut“, einen „Männerschnitt mit wenig Aufwand“ zu verlangen, wird hier mit bloßen Vermutungen (Frauen würden sich i. d. R. nicht trauen, nach einem billigeren Männerhaarschnitt zu verlangen) und Unterstellungen (sie würden ihn nicht erfüllt bekommen) ein Ergebnis kurzerhand relativiert. Aber es geht noch weiter:

Trotz dieser Begründungen ist die Pauschalität dieser Zeitannahmen zu hinterfragen, und es besteht gerade wegen der benannten Leistungsunterschiede auch die Möglichkeit einer Bepreisung der Leistungen unabhängig vom Geschlecht. (S.122)

Obwohl die Forscherinnen klare Begründungen für die unterschiedlichen Preise erhalten haben und diese auch bestätigen können, wird diese Erklärung ohne Belege einfach in Zweifel gestellt. Eine solche Vorgehensweise ist fragwürdig und wissenschaftlich nicht haltbar. Zudem wurden bei den Begründungen der höheren Preise für Schuhreparaturen von Männer diese nicht in gleicher Weise in Zweifel gestellt. Das ist weiterer deutlicher Hinweis für eine von vorne herein ergebnisorientierte Studie.

Und auch die unterschiedlichen Preise für die Reinigung Hemd/Bluse sind eindeutig erklärbar. So steht in der Studie:

Die Argumentation basiert auf dem Argument, dass Blusen stets von Hand gebügelt werden müssen, wohingegen Hemden meist automatisiert gebügelt/geglättet werden. Dieses Argument ist für die Autorinnen schwer in dem beobachteten Umfang nachzuvollziehen: In diesem Zusammenhang konnten über eine kurze Internetrecherche mehrere Produkte gefunden werden, die auch Blusen automatisiert glätten können (z. B. TUBIE oder Butler MAESTRO).

Dass Blusen wesentlich aufwändiger zu bügeln sind als Hemden, weiß jeder, der schon einmal gebügelt hat. Auf K-Tipp heißt es:

Herrenhemden sind meist ohne Taillierung geschnitten und haben breitere Ärmel und Achseln. Sie bestehen größtenteils aus Baumwolle, sind oft bügelfrei ausgerüstet und somit steif und brettig. Damenblusen hingegen sind fast immer tailliert und vergleichsweise kompliziert aufgebaut, können Fältchen und Rüschen aufweisen. Zudem variiert das Material von Blusen stark, was je nach Modell eine andere Behandlung verlangt. 

Der effektive Preisunterschied entsteht aber nach dem Waschen: Herrenhemden werden ausgeschleudert und feucht über eine warme Puppe gespannt. Aus der Puppe ausdringender Dampf bügelt das Hemd glatt. Nur Manschetten und Kragen müssen von Hand nachgebügelt werden. Taillierte Damenblusen hingegen können nach der Wäsche nicht über eine Puppe gestülpt werden. Sie müssen vollständig von Hand gebügelt werden. So werden bei einem Hemd 80 Prozent der Reinigung maschinell und 20 Prozent von Hand erledigt. Bei Damenblusen ist es genau umgekehrt.

Es ist also irrelevant, ob es auch Bügelautomaten für Blusen gibt, da das manuelle Nachbügeln bei Blusen aufwändiger ist als bei Hemden.

Fazit – sachliche Begründungen zu den Preisunterschieden

Wie wir feststellen konnten, gibt es sowohl bei den Preisunterschieden im Bereich Friseure und Hemden/Blusen-Reinigung zuungunsten von Frauen als auch bei den Preisunterschieden zuungunsten von Männern bei der Schuhreparatur sachliche Begründungen, die nicht mit Geschlechterdiskriminierung zu tun haben und die nicht klar widerlegt werden können, die teilweise sogar im Rahmen der Studie bestätigt wurden. Die sachliche Begründung der Preisunterschiede wird jedoch nur dort akzeptiert, wo die Unterschiede zuungunsten von Männern ausfallen. Sachliche Begründungen, die die Unterschiede zuungunsten von Frauen belegen, werden pauschal in Frage gestellt. Für dieses Ignorieren vermeintlich geschlechterspezifischer Unterschiede, die jedoch sachlich begründbar sind, gibt es in der Geschlechterpolitik andere Beispiele, wie der Gender Pay Gap.

Die deutlichsten Preisdiskriminierungen gibt es zuungunsten von Männern

Schauen wir uns die Tabelle 19 der Gender-Pricing-Studie in der Variante vom Dezember 2017 an, erkennen wir, dass in den Zeilen zu „sonstige Dienstleistung“ im Vergleich zu der  Ursprungsfassung deutliche Unterschiede vorhanden sind.

In der blauen Spalte „Alle Dienstleistungen – N“ ist die Zahl der untersuchten Dienstleistungen angegeben. In der Spalte „Anzahl preisgleicher Varianten“ ist die Zahl an untersuchten Dienstleistungen angegeben, bei denen keine geschlechterspezifischen Unterschiede festgestellt wurden. In der Spalte „Anzahl w teurer“ ist die Zahl an untersuchten Dienstleistungen angegeben, bei denen Frauen höher bepreist wurden. In der Spalte „Anzahl m teurer“ ist die Zahl an untersuchten Dienstleistungen angegeben, bei denen Männer höher bepreist wurden. Die Summe aus „Anzahl preisgleicher Varianten“, „Anzahl w teurer“ und „Anzahl m teurer“, die in der roten Spalte dargestellt ist, muss die Zahl aus „Alle Dienstleistungen – N“ ergeben. Dies ist auch bei allen Zeilen der Tabelle 19 der Fall außer in den Spalten zu „sonstigen Dienstleistungen“.

Scrollen Sie bitte, falls die Tabelle nicht vollständig angezeigt wird.

Dienstleistung Alle Dienstleistungen N (Laut Dez. 2017-Studie) Alle Dienstleistungen aus der Summe w teurer, m teuer und preisgleich Anzahl preisgleicher Varianten Anzahl w teurer Anzahl m teurer
Datingportal 8 12 5 0 7
Diskothek 5 6 5 0 1
Besuch Sportveranstaltung 8 6 2 0 4

Die Darstellung in der Tabelle 19 im Bereich der „sonstigen Dienstleistungen“ ist also nicht schlüssig. Das ist den Macherinnen der Studie offenbar gar nicht aufgefallen. Ein deutlicher Hinweis, dass die Macherinnen der Studie diesen Themenbereich gar nicht ernsthaft

Höherbepreisung von Männern musste nach oben korrigiert werden

Vergleicht man nun die beiden Versionen, zeigt sich als erste Erkenntnis, dass bei beiden Versionen die größten geschlechterspezifischen Preisunterschiede bei den „sonstigen Dienstleistungen“ vorkommen und allesamt zuungunsten von Männern ausfallen.

Variante Dez. 2017

neue Variante

Im Spaltenbereich „Preisungleiche Dienstleistungen“, also bei Datingportalen, Diskotheken und Sportveranstaltungen, mussten in der korrigierten Fassung alle geschlechterspezifischen Preisunterschiede (Aufschlag in €) zuungunsten der Männer sogar noch nach oben korrigiert werden.

Scrollen Sie bitte, falls die Tabelle nicht vollständig angezeigt wird.

Datingportal alte Version

7,15€

Datingportal neue Version

28,03€

Diskothek alte Version

Diskothek neue Version

6,00€

Besuch Sportveranstaltung alte Version 

1,00€

Besuch Sportveranstaltung neue Version 

2,60€

Prozentual betragen die Preisaufschläge für Männer bei Datingportalen 249,1% (alte und neue Variante), bei Diskotheken 100,0% (alte und neue Version) und beim Besuch von Sportveranstaltungen 100,0% (neue Version) bzw. 77,5% (alte Version).

Durch Verheimlichen von Bezugsdaten werden männliche Preisdiskriminierungen vertuscht

Die deutlichste Änderung ist jedoch in der linken Hauptspalte zu finden. Während in der Dezemberversion dort noch die konkreten Zahlen vorhanden waren, sind diese in der neuen Version ersetzt worden durch einen pauschalen Kommentar „normalerweise preisgleich“.

Damit wird zum einen die Zahl der untersuchten Dienstleistungen dieser Art in der Studie komplett verschwiegen und zum anderen ist die Aussage nach den uns vorliegenden Informationen schlichtweg falsch.

Das Verschweigen der Basisdaten in diesem Bereich ist ein höchst manipulativer Eingriff, denn sie macht den wissenschaftlichen Vergleich unmöglich, da eine Bezugsgröße fehlt, nämlich die Zahl der untersuchten Dienstleistungen. Wenn man 10 Preisunterschiede bei 10 Dienstleistungen (100%) feststellt, ist das Ausmaß der Preisdiskriminierung größer, als wenn man 10 Preisunterschiede bei 1000 Dienstleistungen (1%) feststellt.

Wenn die ADS in der neuen Version der Gender-Pricing-Studie nur noch die Absolutdaten der festgestellten Höherbepreisungen für Männer ausweist, also bei 7 Datingportalen, bei 5 Diskotheken und bei 4 Besuchen von Sportveranstaltungen, ohne darzulegen, wie viele dieser Dienstleistungen sie untersucht hat, ist das Ausmaß der Preisdiskriminierung nicht erkennbar.

Umgekehrt kann das Fehlen der Bezugsgröße das Ausmaß der Preisdiskriminierung von Männern verharmlosen. Genau dies geschieht beim Antwortschreiben der ADS an uns, indem dargelegt wird:

So konnten im Rahmen der Erhebung nur 7 Datingportale, die teurer für Männer waren (…), 5 Diskoveranstaltungen (…) und 4 Sportveranstaltungen gefunden werden, die Leistungen nach Frauen und Männern differenziert (…) anbieten. Bei allen diesen die Dienstleistungen waren Preise für Frauen begünstigt…

Dass offenbar überhaupt nur 8 Datingportale, 5 Diskotheken und 8 Sportveranstaltungen untersucht wurden, verschweigt die ADS und man kann dies auch nicht mehr erfahren, wenn man nicht über die Dez2017-Version der Gender-Pricing-Studie verfügt.

Eine solche Manipulation hat auch Anne Wizorek, immerhin von Familienministerin Schwesig als Sachverständige für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung auserkoren, bei ihrem Versuch unternommen, die Kölner Übergriffe an Silvester 2016/2017 als allgemeines Männerproblem darzustellen, indem sie u. a. die Absolutzahlen von Köln aus einer Gruppe von rund tausend Männern mit Übergriffen aus einer Gruppe von 5,9 Millionen Oktoberfestbesucher verglich, ohne diese auf die entsprechende Bezugsgröße zu beziehen.

Das konkrete Gender-Pricing

Da wir aber noch die Daten aus der ersten Version haben, können wir die Ergebnisse auf die untersuchten Dienstleistungen beziehen und somit die Preisdiskriminierungen vergleichen.

Scrollen Sie bitte, falls die Tabelle nicht vollständig angezeigt wird.

Dienstleistung

Anzahl untersuchter Dienstleistungsangebote N

(aus Dez 2017-Version)

Anzahl w teurer

(neue Version)

Anzahl m teurer

(neue Version)

Prozentsatz, in dem Männer höherbepreist werden

Datingportal

8

0

7

87,5

Diskothek

5

0

5

100

Besuch Sportveranstaltung

8

0

4

50

Die Untersuchungen ergaben also, dass Männer in 50 Prozent der untersuchten Sportveranstaltungen, in 87,5 Prozent der untersuchten Datingportalen und sage und schreibe in 100 Prozent der untersuchten Diskotheken höher bepreist werden.

Die geänderte Studie gibt diese Fakten jedoch nicht wieder. Die ADS geht sogar noch weiter. Sie resümiert in ihrer neuen Version der Gender-Pricing-Studie bei einer Höherbepreisung von Männern bei 50 Prozent, 87,5 Prozent und 100 Prozent der Fälle die Dienstleistungsangebote als „normalerweise preisgleich“.

Die ADS stellt sich also den Ergebnissen ihrer eigenen Studie nicht.

Marginalisierung der Höherbepreisung von Männern bei den sonstigen Dienstleistungen

Liest man die Antworten der ADS und der ARD auf unsere Kritik der Darstellung der Ergebnisse der Gender-Pricing-Studie, fällt auf, dass sich diese vorrangig darauf konzentrieren, die größten geschlechterspezifischen Preisunterschiede zuungunsten der Männer bei den sonstigen Dienstleistungen zu marginalisieren.

So wird ein Teil der untersuchten Datingportale als „Sexportale“ herabgesetzt und bei Diskotheken auf Ladies Nights abgehoben. Den Untersuchungsrahmen haben die Macherinnen der Studie aber selbst ausgewählt. Im Nachhinein unerwünschte Ergebnisse mit Bezug auf einen selbst ausgewählten Untersuchungsrahmen einfach zu relativieren, wäre unwissenschaftlich. Vielmehr ergibt sich uns ein Bild, dass man im Nachhinein, nachdem man „unerwünschte“ Ergebnisse erhalten hat, diese kurzerhand zu marginalisieren versucht, um sich diesen Ergebnissen nicht wissenschaftlich stellen zu müssen.

Weiter wird dargelegt, Rabattaktionen zugunsten einzelner Geschlechter seien ausdrücklich erlaubt. Zum einen ist natürlich fragwürdig, weshalb Preisunterschiede überhaupt untersucht werden, wenn die Macherinnen der Studie diese ohnehin für gerechtfertigt halten. Zudem zeigt die Gender-Pricing-Studie aber auch, dass ausschließlich Männer bei allen sonstigen Dienstleistungen höherbepreist werden. Wenn aber ausschließlich Männer bei allen geschlechterspezifischen Rabattierungen benachteiligt werden, liegt hier ein deutlicher Hinweis auf eine strukturelle Benachteiligung vor. Ein Hinweis, dessen nähere Verfolgung von den Forscherinnen unterlassen wurde.

Zudem sei die Höherbepreisung von Männern dann gerechtfertigt, wenn es im Interesse der Anbieter sei und „zum Geschäftsmodell“ gehöre. Wenn dies so wäre, wäre die ganze Gender-Pricing-Studie unsinnig, denn, dass Friseure Frauen höher bepreisen als Männer, liegt auch im Interesse der Friseure, sonst würden sie es nicht tun. Damit wäre diese Höherbepreisung allein schon gerechtfertigt und somit auch der Hype, den die Antidiskriminierungsstelle und Medien dazu verursachen, überflüssig.

Ebenso absurd, wenn auch aufschlussreich über das Männerbild der Macherinnen, ist deren Darlegung, Männer würden wegen der Frauen zu Sportveranstaltungen gehen. Offenbar hat das in den Medien kolportierte Männerbild eines dauernd schwanzfixierten Vollidioten und die in den Medien einseitig geführte MeToo-Debatte die Wahrnehmung nachhaltig verfälscht. Beim Besuch von Sportveranstaltungen geht es auch den meisten Männern zweifelsohne um die gezeigten sportlichen Leistungen, nicht, um heterosexuelle Kontakte zu knüpfen.

Zudem ist nicht schlüssig, weshalb solche Veranstaltungen z. B. auch für homosexuelle Männer nur dann attraktiv sein sollen, wenn auch genügend Frauen daran teilnehmen. Unabhängig davon ist eine solche „Begründung“ irrelevant, denn sie ist nur eine subjektive Einschätzung, also eine reine Vermutung („auch bei einigen Sportveranstaltungen scheint es im Interesse der Anbieter zu sein, dass auch Frauen daran teilnehmen“ – Hervorhebung durch uns) und damit für die Beurteilung einer wissenschaftlichen Studie ungeeignet.

Trickserei bei der Öffentlichkeitsarbeit

Die Ergebnisse der Studie werden weiterhin nicht neutral und objektiv dargestellt, sondern frauenpolitisch nützlich. Schon in der Zusammenfassung der Studie spiegelt sich die Diversität der Preisdiskriminierung nicht mehr wieder, sondern zielt auf frauenpolitische Zwecke ab. Im Kapitel „Fazit und Schlussfolgerungen“ auf Seite 190 heißt es:

Bei Dienstleistungen zeigen sich allerdings deutlicher geschlechtsspezifische Preisunterschiede. Das gilt insbesondere für Reinigungen und Frisierangebote:

Nur 11 % der Friseur_innen bieten z. B. einen gleichartigen Kurzhaarschnitt auch zum gleichen Preis an. Ein Drittel der Reinigungen bepreisen Herrenhemden und Damenblusen pauschal unterschiedlich.

Ein weiterer wichtiger Befund ist, dass geschlechtsspezifische Preisunterschiede bei Dienstleistungen, sofern sie feststellbar sind, meistens zu Lasten von Frauen gehen.

Dass deutlich geschlechtsspezifische Preisunterschiede insbesondere für Reinigung und Friseurangebote ausfallen, ist, wie wir oben dargelegt haben, nicht korrekt. Obwohl die Studie eindeutig Benachteiligungen für Männer ebenso wie für Frauen ergeben hat und sogar nachgewiesen wurde, dass die größten Preisdiskriminierungen zuungunsten Männern ausfallen, wird stattdessen im Speziellen ausschließlich auf die Preisunterschiede zuungunsten von Frauen abgehoben. Die deutlichen Preisunterschiede zuungunsten von Männern werden gar nicht mehr erwähnt. Damit wird eine einseitige oder doch zumindest vorrangige Diskriminierung von Frauen suggeriert, die so gar nicht existiert.

Die Darstellung nach außen durch Antidiskriminierungsstelle

Aber damit nicht genug. In der Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle vom 20.12.2017 stellt sich das Ergebnis der Gender-Pricing-Studie noch tendenziöser dar:

…Das Ergebnis: Während es bei Produkten kaum Preisunterschiede nach Geschlecht gibt, müssen bei Dienstleistungen wie Frisierangeboten und Textilreinigung Frauen für die gleiche Leistung deutlich mehr zahlen als Männer. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Studie ‚Preisdifferenzierungen nach Geschlecht in Deutschland‘ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. …

Knapp sechs von zehn (59 Prozent) der untersuchten Angebote haben unterschiedliche Preise für Frauen und Männer – das betrifft vor allem die Bereiche Frisier- und Reinigungsgewerbe. Bei Kurzhaarfrisuren macht der Preisaufschlag für Frauen im Schnitt 12,50 Euro aus, die Reinigung von Blusen kostet durchschnittlich 1,80 Euro mehr als die von Hemden. Etwa 89 Prozent der untersuchten Friseurinnen und Friseure bieten Standard-Kurzhaarfrisuren mit ausschließlich nach Geschlecht unterschiedenen Preisen an; ein Drittel der Reinigungen (32 Prozent) verlangen für Herrenhemden und Damenblusen pauschal unterschiedliche Preise.

Obwohl das Ergebnis Benachteiligungen für Frauen und Männer zeigt und zudem nachgewiesen wurde, dass die größten Preisdiskriminierungen zuungunsten von Männern ausfallen, suggeriert die ADS eine einseitige Preisdiskriminierung zuungunsten von Frauen.

Unterstützt wird diese frauenpolitisch ausgerichtete Halbwahrheit in der Darstellung des Ergebnisses durch ein großes blaues Plakat, auf dem im Hintergrund einige Friseurutensilien abgebildet werden, und auf dem in dicken, fetten Lettern steht:

„Frauen zahlen für einen vergleichbaren Kurzhaarschnitt 12,50 Euro mehr als Männer “

Im Plakat wird also ausschließlich die Höherbepreisung von Frauen angeprangert.

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle misst mit zweierlei Maß

Die Leiterin des ADS geht in der Pressemeldung aber noch weiter (Hervorhebungen durch MANNdat):

Wenn eine Person allein wegen ihres Geschlechts mehr zahlen muss, dann verstößt das im Grundsatz gegen das Diskriminierungsverbot‘, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. ‚Erfreulicherweise ist das im Produktbereich nur sehr selten der Fall. Wir empfehlen aber insbesondere dem Reinigungs- und dem Frisiergewerbe, Dienstleistungen eher nach der konkreten Art der Leistung und nicht pauschal nach dem Geschlecht anzubieten, sagte Lüders. In entsprechenden Preislisten sollte künftig auf eine Aufteilung nach Geschlecht verzichtet werden.

Frau Lüders empfiehlt also insbesondere dort nach der konkreten Art der Leistung und nicht pauschal nach dem Geschlecht anzubieten, wo die geschlechterspezifischen Preisunterschiede zuungunsten von Frauen ausfallen. Dort, wo die geschlechterspezifischen Preisunterschiede zuungunsten von Männern ausfallen, sieht die bekennende Feministin Christine Lüders offenbar bestenfalls nachrangigen Handlungsbedarf, und das, obwohl die größten Preisunterschiede zuungunsten von Männern ausfallen. Warum Christine Lüders weniger Handlungsbedarf sieht, wenn Männer draufzahlen müssen, erläutert sie nicht. Wir sehen hier eine geschlechterspezifische Ungleichbehandlung durch die Leiterin der ADS.

2HM liefert frauenpolitisch nützliche Ergebnisse

Nicht nur die ADS, sondern auch 2HM, das die Studie durchgeführt hat, suggeriert auf ihrer Homepage eine einseitige Preisbenachteiligung von Frauen:

Das Ergebnis: Während es bei Produkten kaum Preisunterschiede nach Geschlecht gibt, müssen bei Dienstleistungen wie Frisierangeboten und Textilreinigung Frauen für die vergleichbare Leistung deutlich mehr zahlen als Männer. Das geht aus der am 20. Dezember 2017 veröffentlichten Studie ‚Preisdifferenzierungen nach Geschlecht in Deutschland‘ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor.

Also auch das „wissenschaftliche“ Institut präsentiert seine Ergebnisse nicht wissenschaftlich objektiv, sondern in frauenpolitisch nützlicher Einseitigkeit. Die Tatsachen, dass es auch Preisbenachteiligungen von Männern gibt und die größten Preisbenachteiligungen bei Männern zu finde sind, werden einfach verschwiegen. Ist es das, was 2HM meint, wenn es verspricht, „wissenschaftliche Ergebnisse nützlich“ zu erstellen?

Die Darstellung des Ergebnisses in den öffentlich-rechtlichen Medien

Aber auch damit nicht genug. Auch in den 20:00-Uhr-Nachrichten des 20.12.2017 wurden die Ergebnisse der Gender-Pricing-Studie einseitig tendenziös dargestellt.

Sandra Stalinski heißt die vom Bundestag mit dem Medienpreis 2015 ausgezeichnete Journalistin, die zudem auf der Homepage für die Tagesschau über die Gender-Pricing-Studie „geschlechterpolitisch korrekt“ berichtet. Denn sie erwähnt zwar in einem Satz, dass in 1,4 Prozent der Fälle auch Männer für geschlechtsspezifische Produkte mehr zahlen müssen. Aber ansonsten stellt sie die Ergebnisse ebenfalls so dar, als würde die Preisdiskriminierung ausschließlich Frauen betreffen. So suggeriert sie schon mit der Überschrift „Frauen zahlen drauf“, es würden ausschließlich Frauen diskriminiert. Und so geht es in ihrem Bericht weiter:

Frauen verdienen nicht nur weniger als Männer, sie bezahlen auch noch mehr. Eine neue Studie sieht das Problem vor allem bei Dienstleistungen, wie beispielsweise beim Friseur. In 89 Prozent der Fälle zahlen Frauen drauf.

Beim Friseur wird gar kein Hehl daraus gemacht: Frauenhaarschnitte kosten mehr als die für Männer. Meist hängt direkt im Fenster eine Liste mit Preisen pauschal nach Geschlecht. Waschen, Schneiden, Föhnen: 44,90 Euro für Frauen mit kurzen oder mittellangen Haaren, 22 Euro für Männer – in ein und demselben Friseurgeschäft. Ein Preisaufschlag von 102 Prozent.

Auch sie hebt lediglich auf die Dienstleistungen ab, in denen Preisnachteile für Frauen gefunden wurden:

Vor allem Friseure und Reinigungen

Bei Friseuren ist die unterschiedliche Preisgestaltung besonders weit verbreitet. 89 Prozent der untersuchten Friseurgeschäfte betreiben laut Studie dieses so genannte ‚Gender Pricing“. …

Ebenfalls stark betroffen vom ‚Gender Pricing‘ sind Reinigungen: Hier waren in 32 Prozent der untersuchten Geschäfte Blusen pauschal teurer als Hemden – im Schnitt um 1,80 Euro.

Die größten Dienstleistungsdiskriminierungen im Bereich der Sportveranstaltungen, Datingportalen und Diskotheken verschweigt auch Stalinski in ihrer „Berichterstattung“.

Und Frau Stalinski weiter:

Frauen doppelt benachteiligt

Besonders pikant wird diese Tatsache, wenn man bedenkt, dass Frauen im Schnitt auch weniger verdienen als Männer…

Eine kleine Auswahl der Produkte, die ohne nachvollziehbaren Grund mehr kosten: Wer die Razor Rasierklingen ‘for Women‘ bei Aldi kauft, muss 4,49 Euro bezahlen. Die exakt gleichen Klingen für Männer kosten hingegen 3,89 Euro. Der einzige Unterschied: Die Verpackung der Frauenklingen ist rosa, die für Männer blau. Und auch bei den Kleinsten wird schon nach Geschlecht abkassiert: Das DM-Kinderschaumbad ‚Prinzessin Sternenzauber‘ kostet bei 500ml 2,95 Euro. Die Jungs-Variante ‚Saubär‘ nur 1,75 Euro.

Der Bericht wurde am 20.12.2017 um 11:00 Uhr veröffentlicht. In dem Beitrag können Sie übrigens auch die Konterfeis der drei Frauenlobbyistinnen sehen, die für die Gender-Pricing-Studie und deren einseitige Darstellung verantwortlich sind.

Auf diese einseitig tendenziöse Darstellung haben wir die ARD hingewiesen. Die ARD antwortete uns mit Mail vom 29.1.2018:

Leider sind wir in der Zuschauerredaktion des Ersten für derart detaillierte inhaltliche Anmerkungen nicht die richtige Anlaufstelle. Daher leiten wir Ihre Einlassungen mit der Bitte um direkte Beantwortung an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der ‚Tagesschau‘-Redaktion weiter.

Grundsätzlich können wir Ihnen aber mitteilen, dass sich die Reporter und Redakteure der ARD bei jedem Thema bemühen, möglichst gute journalistische Arbeit zu leisten und alle Aspekte angemessen zu beleuchten. Dazu gehört auch, Betroffene beider Seiten ausreichend zu Wort kommen zu lassen.

Bei ihrer Arbeit verfolgen die Journalisten der ARD als oberstes Ziel, gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen. Bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien.

Keinesfalls sind wir mit dem Ersten Deutschen Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert; die Journalisten unterliegen keiner politischen Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden und dass die Berichterstattung alle gesellschaftlichen Interessen widerspiegelt.

Nach zweieinhalb Monaten meldete sich schließlich bei uns ein „Publikumsservice ARD-aktuell“. In einer sehr herablassenden Art wurde uns dabei eine Rechtfertigung für die einseitige Darstellung der Gender-Pricing-Studienergebnisse in der Tagesschau gegeben, die vorrangig darauf beruht, frauenpolitisch unbequeme Fakten u.a. mit einem sehr fragwürdigen Männerbild kleinzureden, die uns natürlich in keiner Weise überzeugte (siehe Anhang).

Ein solcher Umgang eines mit Gebührenzwang finanzierten öffentlich-rechtlichen Senders mit den zahlenden Kunden erklärt die große Ablehnung der Rundfunkgebühren in der Bevölkerung, die eine unabhängige Studie jetzt gezeigt hat.

Auch die einseitig tendenziöse Darstellung der Ergebnisse der Gender-Pricing-Studie wurde nicht geändert. Deshalb gehen wir davon aus, dass diese einseitig tendenziöse Darstellung kein Fehler ist, sondern bewusst so geschieht.

Es ist verständlich, dass sich immer mehr Bürger gegen eine solche „Berichterstattung“ wehren. Es gibt sogar schon eine Petition dagegen.

Auch „MDR aktuell“ führt die Bürger in die Irre mit seinem Beitrag „Presseschau: Frauen zahlen bei Dienstleistungen oft mehr“:

Frauen bezahlen mehr als Männer – das hat eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben. Vor allem bei Dienstleistungen bestehe ein Gender Pay Gap.

Das Forschungsinstitut war zu einer Stellungnahme nicht bereit.

„Purple“ Framing

Diese tendenziöse Berichterstattung zur Gender-Pricing-Studie enthüllt eindrucksvoll, wie die Bürger, ausgehend von der staatlichen Exekutive bis hin zur Berichterstattung durch die mit Zwangsabgaben finanzierten öffentlich-rechtlichen Medien, einseitig parteiisch informiert werden. Framing nennt man auf neudeutsch diese Art der Manipulation der Bürger.

Priming

Priming ist ein psychologisches Konzept und spielt in der Geschlechterpolitik eine wesentliche Rolle. Medien schenken dabei bestimmten Themen größere Beachtung und berichten häufiger oder ausschließlich über sie. Die Medienkonsumenten halten sie deshalb für wichtiger, z. B. wenn häufiger über Gewalttaten gegen Frauen berichtet wird als über Gewalttaten gegen Männer, obwohl Männer häufiger Opfer von Gewalt werden. Die Medienagenda wirkt also auf die Einstufung „wichtig“ vs. „unwichtig“, im vorliegenden Fall „wichtige weibliche Gewaltopfer“ vs. „unwichtige männliche Gewaltopfer“.

Wenn man die Ergebnisse so darstellt, als wären nur Frauen diskriminiert und Männer privilegiert, erzeugt dies im Medienkonsumenten den Wunsch nach entsprechender „Gerechtigkeit“ und damit auch die Akzeptanz für Frauenförder- und Männerdiskriminierungspolitik.

Fazit

Die tendenziöse Berichterstattung zur Gender-Pricing-Studie enthüllt eine massive Manipulation der Bürger. Die Plumpheit, mit der diese hier umgesetzt wird, ist selbst für uns überraschend. Der ganze Ablauf der Gender-Pricing-Studie hat nichts mit objektiver Diversität bei der Betrachtung geschlechterspezifischer Diskriminierungen zu tun. Er ist ein hervorragendes Beispiel, wie die frauenpolitischen Akteurinnen beim Agenda-Setting durch psychologische Konzepte wie Framing und Priming den Bürgern das Bild einer einseitigen Frauendiskriminierung und Männerprivilegierung vorgaukeln, das so gar nicht existiert, und somit die Akzeptanz für noch mehr Frauenförderung und noch mehr Männerdiskriminierung schafft.

Der Ablauf der Gender-Pricing-Studie bestätigt auch nochmals deutlich die frauenpolitisch parteiische Ausrichtung der Antidiskriminierungsstelle und zeigt eindrucksvoll, wie Geschlechterpolitik funktioniert:

  • Fakten, die gegen eine frauenspezifische Diskriminierung sprechen, werden aus der Betrachtung von vorne herein ausgeschlossen (hier die Dienstleistung, die von Frauen und Männern finanziert, aber ausschließlich Frauen zur Verfügung stehen).
  • Die frauenpolitische Lobby (hier der Deutsche Juristinnenbund) ist von Beginn in die Studie mit einbezogen. Vereine, die Nachteile und Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern thematisieren, werden ausgegrenzt.
  • Das Ergebnis wird nach außen frauenpolitisch nützlich dargestellt, indem einfach die Ergebnisse zuungunsten von Frauen kolportiert, während andererseits die Ergebnisse zuungunsten von Männern kurzerhand unter den Teppich gekehrt werden. (Framing)
  • Die öffentlich rechtlichen Medien, hier am Beispiel der mit Zwangsgebühren von Frauen und Männern finanzierten Tagesschau, suggerieren in ihrer Berichterstattung den Bürgern eine einseitige Diskriminierung von Frauen, die gar nicht existiert. (Priming)

Wir sind der Auffassung, dass allein schon der ganze Ablauf der Gender-Pricing-Studie, von der Ausgrenzung von männerbenachteiligenden Dienstleistungen über die einseitige Einbeziehung frauenpolitischer Lobby bis hin zur einseitigen Darstellung des Ergebnisses, das eine einseitige Preisdiskriminierung zuungunsten von Frauen suggeriert, die gar nicht existiert, und weiter bis zum vorrangigen frauenspezifischen Engagement der ADS-Leiterin Lüders, eine Dienstleistungsdiskriminierung von Männern darstellt.

Was können wir daraus lernen?

Man muss die Berichte der Antidiskriminierungsstelle und der öffentlich-rechtlichen Medien zu Frauendiskriminierung in Zweifel ziehen und sie sehr kritisch hinterfragen. Es kann sein, dass sich hinter einem medialen Hype bezüglich Frauendiskriminierung in Wirklichkeit auch – und sogar insbesondere – eine Männerdiskriminierung versteckt, die von den Verantwortlichen aber aus konzeptionellen Gründen totgeschwiegen wird (Framing, Priming).

Wenn Sie weitere Beispiele solcher verzerrten einseitigen Darstellungen zur geschlechterspezifischen Diskriminierung kennen, lassen Sie es uns wissen.

Anhang

Unsere Rückantwort auf die E-Mail der Antidiskriminierungsstelle vom 10.5.2018

Gerne werden wir auch Ihre zweite Stellungnahme in unserer Analyse veröffentlichen.

Natürlich werden Sie immer neue „Argumente“ finden, die nach Ihrer Ansicht die Höherbepreisung von Männern rechtfertigen. Damit argumentieren Sie aber an unserer Kritik weit vorbei. Unsere Kritik besteht darin, dass es eben mindestens genauso gute sachliche Argumente gibt, die die Höherbepreisung von Frauen bei Friseuren und Reinigungen begründen, wie für die Höherbepreisung von Männern und die von Ihnen nicht abschließend widerlegt, sondern im Rahmen Ihrer Untersuchung sogar bestätigt werden konnten. Trotz nicht minder sachlicher Begründung skandalisieren Sie jedoch die Höherbepreisung von Frauen, während Sie gleichzeitig die Höherbepreisung von Männern mit immer neuen „Begründungen“ marginalisieren und somit eine einseitige frauenspezifische Diskriminierung suggerieren, die so gar nicht existiert.

Unsere Kritik setzt dabei schon am Beginn der Studie an. Die Antidiskriminierungsstelle hat die Bewertung der Untersuchungsdaten keiner neutralen Stelle, sondern der frauenpolitischen und damit einer geschlechterpolitisch parteiischen Lobby, in Person von Frau Wersig, Mitglied und mittlerweile Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, überlassen. Höherbepreisung von Männern bedeutet Dienstleistungsprivilegierung von Frauen. Dass eine frauenpolitische Lobby kein Interesse daran hat, solche Preisprivilegierungen ihrer Klientel beseitigen zu wollen, liegt auf der Hand. Ihre Studie war also von Beginn an nicht ergebnisoffen, sondern frauenpolitisch fokussiert.

Die Vehemenz, mit der Sie versuchen, das eindeutige Ergebnis Ihrer Studie kleinzureden, nämlich dass die größten geschlechterspezifischen Höherbepreisungen in allen „sonstigen Dienstleistungen“ zu finden sind und zwar ausschließlich zuungunsten der Männer, vermittelt uns zusätzlich den Eindruck, dass man bei der Untersuchung auf frauenpolitisch unliebsame Ergebnisse gestoßen ist, die man nicht zugeben und schon gar nicht thematisieren möchte.

Die Historie lehrt, dass es sich beim Diskriminierungsverständnis um einen Entwicklungsprozess handelt. Viele Benachteiligungen, die sich für frühere Generationen als unproblematisch und unvermeidbar darstellten, hat man erst im Rückblick als ungerechtfertigt erkannt. Es ist z. B. gerade einmal fünf Generationen her, dass in den USA, dem ersten Land der Menschenrechte, Sklaverei legal war und es erst eines blutigen Bürgerkrieges bedurfte, um diese offiziell abzuschaffen.

Aber es gibt auch den umgekehrten Fall, nämlich, dass Diskriminierungen zunehmend gesellschaftlich akzeptiert werden. Wer hätte noch vor zehn oder fünfzehn Jahren gedacht, dass es in Deutschland einmal ein Gesetz geben wird, nach dem ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet wird, einen arbeitslosen, alleinerziehenden Vater gegenüber einer kinderlosen weiblichen Managerin allein aufgrund seines Geschlechtes bei Beförderung und Einstellung zu benachteiligen? Heute gilt dies schon als völlig normal und wird gar nicht mehr hinterfragt. Die normative Kraft des Faktischen.

Wir wissen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht eingeführt wurde, um Diskriminierung zu verbieten, denn diese war seit Bestehen des Grundgesetzes schon in dessen Artikel 3 verboten, sondern um dieses Grundrecht auf Diskriminierungsfreiheit einzuschränken, also um ausdrücklich Diskriminierung zu erlauben. „Positive“ Diskriminierung oder „positive“ Maßnahme, wie es im AGG steht, nennt man dies euphemistisch. Seitdem ist die Akzeptanzschwelle für die Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männern immer weiter gesunken. Ihre Antidiskriminierungsstelle hat dazu wesentlich mit beigetragen. Wie niedrig diese Schwelle ist, ist aus § 64 SGB IX (im alten SGB noch wortgleich in §44 SGB IX) erkennbar. Sie kennen das. Wir haben uns bezüglich der Beseitigung dieser Ungleichbehandlung schon an Ihre Stelle gewendet und Sie haben unser Anliegen abgelehnt. Danach werden ärztlich verordnete Übungen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, nur behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen ausdrücklich zugestanden, nicht jedoch behinderten oder von Behinderung bedrohten Jungen und Männern. Die laut AGG erlaubten „positiven“ Maßnahmen gegen männliche Mitbürger gehen heute also schon so weit, dass man es als gerechtfertigt findet, kleinen behinderten Jungen allein aufgrund ihres Geschlechts die gleichen Chancen auf Integration in die Gesellschaft zu erschweren oder gar komplett zu behindern. Und Ihre Stelle duldet dies.

Wir möchten jetzt noch vollständigkeitshalber auf Ihre „konkreten“ Argumente eingehen.

Ihre Aussage

„Dies zeigt der zweite Teil der Tabelle. Im Vergleich zur ersten Tabelle haben sich die Anzahlen und Aufschläge preisungleicher Angebote zuungunsten der Männer entgegen Ihrer Aussage sogar erhöht.“

ist so nicht korrekt. Dass Sie in der neuen Version die Höherbepreisungen zuungunsten von Männern sogar noch nach oben korrigieren mussten, weil diese in Ihrer ersten Version falsch waren, haben wir nicht bestritten. Wir kritisierten, dass Ihre neue Version der Tabelle 19 auf S. 121 die Zahl der untersuchten „sonstigen Dienstleistungen“ unterschlägt. Das ist eindeutig erkennbar. Damit ist eine Bezugsgröße, die das Ausmaß der gefundenen Höherbepreisungen zuungunsten von Männern bei „sonstigen Dienstleistungen“ aus der neuen Tabelle 19 erkennen lässt, nicht mehr möglich. Uns ist dies nur möglich, weil wir auch noch die alte Dezemberversion haben, aus der die Anzahl hervorgeht. Wie Sie auf das Ergebnis kommen, dass bei 50 bis 100% Höherbepreisung von Männern bei Datingportalen, Sportveranstaltungen und Diskotheken die Dienstleistungsangebote „normalerweise preisgleich“ seien, bleibt nach wie vor verborgen.

Auch Ihre Behauptung, diese Dienstleistungen seien in der Grundgesamtheit nicht zählbar gewesen, überzeugt nicht. Wir sind der Ansicht, dass die Forscherinnen sehr wohl wissen, wie viele Dienstleistungsangebote sie untersucht haben. Und selbst wenn Sie tatsächlich nicht in der Lage wären, quantifizieren zu können, wie viele Dienstleistungen Sie untersucht haben, wären Sie auch gar nicht in der Lage, einzuschätzen, ob diese normalerweise preisgleich sind oder nicht. Sie verlieren sich einmal mehr in Widersprüchen.

Fakt ist, dass Ihre Studie die höchsten geschlechterpolitischen Preisdifferenzierungen zuungunsten von Männern in den sonstigen Dienstleistungen festgestellt hat. Diese Fakten können Sie nicht wegdiskutieren. Anstatt sich diesen Ergebnissen aber nun sachlich zu stellen, reden Sie diese Tatsachen klein, indem Sie den Großteil der von Ihnen untersuchten Datingportale als „Sexportale“ herabsetzen und bei Diskotheken auf Ladies Nights abheben, darlegen, sie seien gar nicht quantifizierbar und zudem meinen, solche Preisdifferenzierungen seinen ohnehin zulässig. Dabei stellt sich die Frage, warum Sie überhaupt dann solche Dienstleistungen ausgewählt und untersucht haben.

Vielmehr ergibt sich uns ein Bild, dass im Nachhinein, nachdem man „unerwünschte“ Ergebnisse erhalten hat, diese kurzerhand zu marginalisieren versucht, um sich diesen Ergebnissen nicht wissenschaftlich stellen zu müssen.

Sie legen weiter dar:

„Wie Sie wissen, sind in der deutschen Rechtsprechung Rabatt-Aktionen zugunsten einzelner Geschlechter (wie es Sie übrigens auch für Männer gibt, etwa im Konsumentenbereich) ausdrücklich erlaubt“.

Diese Aussage ist zu relativieren. Zum einen überrascht es uns, ausgerechnet von der ADS zu lesen, dass eine Einzelfallentscheidung geschlechterspezifische Rabatte pauschalisiert rechtfertigen würde. Wie Ihre Gender-Pricing-Studie nämlich auch ergibt, werden ausschließlich Männer bei allen sonstigen Dienstleistungen höherbepreist. Wenn aber ausschließlich Männer bei allen geschlechterspezifischen Rabattierungen benachteiligt werden, liegt hier ein deutlicher Hinweis auf eine strukturelle Benachteiligung vor. Ein Hinweis, dessen nähere Verfolgung von Ihnen unterlassen worden wäre.

Zudem ist natürlich fragwürdig, weshalb Sie Preisunterschiede überhaupt untersuchen, wenn Sie diese ohnehin für gerechtfertigt halten.

Zweite Antwort der Antidiskriminierungsstelle zu unserer Analyse der Gender-Pricing-Studie vom 12.4.2018

Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Vorwurf, die Studie „Preisdifferenzierungen nach Geschlecht“ würde unzulässige Preisdifferenzierungen gegenüber Männern nicht adäquat wiedergeben, ist unzutreffend. Das Gegenteil ist der Fall: Preisdifferenzierungen werden in der Studie umfassend und nach Geschlechtern aufgeschlüsselt – nur so kommen Sie selbst zu Ihren Beobachtungen. Zu der von Ihnen angesprochenen redaktionellen Korrektur einer Tabelle: Der erste Teil der Tabelle stellt im Bericht stets die Grundgesamtheit dar, die in der ersten Version fälschlicherweise die preisungleichen Dienstleistungen enthielt, die richtigerweise erst im zweiten Teil der Tabelle dargestellt sind. Da diese Dienstleistungen in der Grundgesamtheit nicht zählbar waren, insbesondere die Anzahl an allen angebotenen Sportveranstaltungen und Partys, mussten wir hier eine nicht-numerische Angabe machen („normalerweise preisgleich“). Die Aussage, dass es einzelne Veranstaltungen der Anbieter gibt, nämlich Ladies-Nights und sexbezogene Datingportale (6 von 7 der preisungleichen Portale waren auf Vermittlung sexueller Kontakte fokussiert), in denen Frauen mit erheblichen Rabatten und überwiegend sogar kostenfrei die Dienstleistung oder mit weiteren kostenfreien Sachleistungen kombiniert erhalten, bleibt ausdrücklich bestehen. Dies zeigt der zweite Teil der Tabelle. Im Vergleich zur ersten Tabelle haben sich die Anzahlen und Aufschläge preisungleicher Angebote zuungunsten der Männer entgegen Ihrer Aussage sogar erhöht.

 Erlauben Sie uns eine weitere Anmerkung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat auf die Skandalisierung der Tatsache, dass sexbezogene Dating- und Seitensprungportale (von denen wir sieben angeschaut haben) für Männer mehr kosten als für Frauen, bewusst verzichtet. Wie Sie wissen, sind in der deutschen Rechtsprechung Rabatt-Aktionen zugunsten einzelner Geschlechter (wie es Sie übrigens auch für Männer gibt, etwa im Konsumentenbereich) ausdrücklich erlaubt (Urteil des AG Gießen vom 29.05.2011-Az. 47 C 12/11 https://openjur.de/u/210948.html).

Mit einer Veröffentlichung unseres Schreibens vom 19.03.2018 sind wir nur einverstanden, sofern sie den gesamten Schriftverkehr, d. h. auch diese klarstellende Antwort umfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Franke

Referatsleiter
ADS-2/Grundsatzangelegenheiten u. Forschung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Tel: 03018555-1820
Fax: 03018555-41865
E-Mail: bernhard.franke@ads.bund.de
Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de

 

Unsere Rückantwort an die Publikumsservice ARD-aktuell vom 10.5.2018

Sehr geehrter Publikumsservice ARD-aktuell,

vielen Dank, dass Sie sich doch noch bereit erklärt haben, Ihren zahlenden Kunden eine Antwort zu geben. Wir gehen davon aus, dass wir Ihre Stellungnahme veröffentlichen dürfen.

Ihre Rechtfertigung für Ihre einseitige Darstellung der Gender-Pricing-Studienergebnisse in der Tagesschau überzeugt uns in keiner Weise.

Sie legen dar, dass Sie sich bei Ihrer Berichterstattung auf das bezogen hätten, was Ihnen die „Macher“ der Studie auf deren Pressekonferenz dargelegt hätten. Wir erwarten von einem guten Journalismus, dass er die Studie, über die er schreibt und von der er sicherlich, wie üblich, für die Pressekonferenz einen Vorabzug erhalten hat, auch gewissenhaft durchliest und Diskrepanzen zwischen Studienergebnis und Aussagen der „Macher“ der Studie nicht nur kritisch würdigt, sondern diese Diskrepanzen in der Pressekonferenz auch schon konkret hinterfragt. Das ist offensichtlich nicht geschehen.

Für die Höherbepreisung von Frauen beim Reinigungsservice und bei den Friseuren gibt es ebenso wie für die Höherbepreisung von Männern bei den Schuhreparaturen sachliche Begründungen, die von den Macherinnen der Gender-Pricing-Studie nicht abschließend widerlegt, ja sogar bestätigt werden konnten, wie aus der Gender-Pricing-Studie selbst hervorgeht. Deshalb ist Ihre ungleiche Würdigung der Ergebnisse sachlich objektiv nicht gerechtfertigt. Und sie rechtfertigt auch nicht, dass Sie verschweigen, dass die größten Höherbepreisungen bei den „sonstigen Dienstleistungen“ festgestellt wurden und zwar allesamt zuungunsten von Männern.

Ihre Ansicht, die Höherbepreisung von Männern sei dann gerechtfertigt, wenn es im Interesse der Anbieter sei und „zum Geschäftsmodell“ gehöre, ist zudem nicht schlüssig. Wenn dies so wäre, wäre die ganze Gender-Pricing-Studie unsinnig, denn, dass Friseure Frauen höher bepreisen als Männer, liegt auch im Interesse der Friseure, sonst würden sie es nicht tun. Damit wäre diese Höherbepreisung nach Ihrer Logik allein schon gerechtfertigt und somit auch der Hype, den die Antidiskriminierungsstelle und Sie in Person von Frau Stalinski dazu verursachen, überflüssig.

Ihre Begründung, die Höherbepreisung von Männern bei Datingportalen, Spotveranstaltungen und Diskotheken sei gerechtfertigt, da diese im Interesse der Männer lägen, ist allein schon wegen der mangelnden Differenzierung bzw. der Pauschalisierung obsolet. Zudem ist nicht schlüssig, weshalb solche Veranstaltungen z. B. auch für homosexuelle Männer nur dann attraktiv sein sollen, wenn auch genügend Frauen daran teilnehmen. Unabhängig davon ist eine solche „Begründung“ irrelevant, denn sie ist nur ihre subjektive Einschätzung, also eine reine Vermutung („auch bei einigen Sportveranstaltungen scheint es im Interesse der Anbieter zu sein, dass auch Frauen daran teilnehmen“ – Hervorhebung durch uns) und damit für die Beurteilung einer wissenschaftlichen Studie ungeeignet.

Irrelevant ist auch Ihre Rechtfertigung, bei den untersuchten Diskotheken wären auch sogenannte „Ladies Nights“ dabei gewesen, denn den Untersuchungsrahmen haben die Macherinnen selbst ausgewählt. Im Nachhinein unerwünschte Ergebnisse mit Bezug auf einen selbst ausgewählten Untersuchungsrahmen einfach zu relativieren, wäre unwissenschaftlich.

Ebenso absurd, wenn auch aufschlussreich über Ihr Männerbild, ist Ihre Vermutung, Männer würden wegen der Frauen zu Sportveranstaltungen gehen. Sie dürfen das in Ihren Seifenopern kolportierte Männerbild eines dauernd schwanzfixierten Vollidioten und die in den Medien einseitig geführte MeToo-Debatte nicht mit der Realität verwechseln. Wir versichern Ihnen, dass es beim Besuch von Sportveranstaltungen auch den meisten Männern zweifelsohne um die gezeigten sportlichen Leistungen geht, nicht um heterosexuelle Kontakte.

Sie legen zudem dar:

„Die Benachteiligung von Frauen beim Gender Pay Gap, der nach den aktuellsten Berechnungen in Gesamtdeutschl[a]nd bei 21 Prozent liegt, lässt sich auch nicht dadurch wegdiskutieren, dass es in einigen wenigen Bundesländern anders sein mag.“

Dies geht an unserer Kritik weit vorbei. Unsere Kritik richtete sich gegen Ihre unseriöse und tendenziöse Berichterstattung und Sie können zweifelsohne nicht wegdiskutieren, dass

  1. Sie in Person von Frau Stalinski die 21 Prozent Gender Pay Gap thematisieren, aber die 50 bis 100 Prozent Höherbepreisung von Männer bei Datingportalen, Sportveranstaltungen und Diskotheken einfach verschweigen, und dies, obwohl es bei der Berichterstattung um den Gender Pricing Gap und nicht den Gender Pay Gap geht, und
  2. Sie ausschließlich einseitig und damit tendenziös nur den Gender Gap zuungunsten von Frauen, nicht jedoch den Gender Pay Gap zuungunsten der Männer erwähnen.

Im Übrigen halten wir Ihre herablassende Art, mit der Sie meinen, der Gender Pay Gap zuungunsten von Männern sei nicht erwähnenswert, weil er „nur“ einige wenige Länder beträfe, für unangebracht und überflüssig. Es handelt sich dabei immerhin um die Hälfte der neuen Bundesländer. Zudem geht es dabei um Menschen, die ebenso wie alle anderen ihre Zwangsgebühren zu Ihrer Finanzierung zahlen müssen.

Aus den vorgenannten Gründen halten wir Ihre Berichterstattung, die die Höherbepreisung und Gender Pay Gaps nur dort skandalisiert, wo sie von frauenpolitischem Interesse ist, aber dort verschwiegt, wo sie frauenpolitisch unbequem ist, nach wie vor für tendenziös und unseriös.

Antwort des Publikumsservice ARD-aktuell vom 10.4.2018 (nach zweieinhalb Monaten!) zu unserem offenen Brief vom 28.1.2018 wegen der einseitigen Berichterstattung zur Gender-Pricing-Studie

Ihre Anfrage wurde uns von der Zuschauerredaktion des Ersten zur Beantwortung weitergeleitet. Wir bitten zu entschuldigen, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Aufgrund der Vielzahl der Zuschriften an die Redaktion war das leider nicht früher möglich. Zu Ihrer Kritik an einem Beitrag auf tagesschau.de zum Thema Gender-Pricing-Studie gestatten Sie uns folgende Anmerkungen:

Gegenstand des Artikels von Sandra Stalinski sind die Inhalte der genannten Studie. Bei der Gewichtung orientierte die Autorin sich an der Gewichtung, die die Autoren der Studie selbst vornehmen. Die Studie untersucht Dienstleistungen und Produkte, bei denen es unterschiedliche Preise für Frauen und Männer gibt. Da die Unterschiede bei den Produkten laut Studie relativ gering ausfallen, haben die Macher der Studie in ihrer Pressekonferenz einen Schwerpunkt auf Dienstleistungen gelegt. Und hier stechen die höheren Preise für Frauen insbesondere bei Friseurdienstleistungen und Reinigungen heraus, da sie flächendeckend vorkommen und somit sehr viele Menschen betreffen.
 
Ihr Beispiel von Schuhreparaturen, die für Männer teurer sein können, ist zu vernachlässigen, weil es sich hier nur um eine sehr geringe Anzahl, nämlich genau zehn Fälle handelt, bei der das von den Studienautoren nachgewiesen werden konnte. Mit der flächendeckenden Diskriminierung bei Haarschnitten und Reinigungen ist das nicht zu vergleichen.
 
Auch Ihr Beispiel von Benachteiligungen von Männern bei Datingportalen, Disco-Besuchen und Sportveranstaltungen überzeugt uns nicht: Insbesondere bei den ersten beiden gehören die Rabatte für Frauen zum Geschäftsmodell. Da es sich um Dienstleistungen handelt, die nur funktionieren können bzw. für Männer attraktiv sind, wenn auch genügend Frauen daran teilnehmen. Da sich in aller Regel weniger Frauen als Männer auf den einschlägigen Datingportalen tummeln, nutzen die Anbieter Rabatte, um Frauen anzulocken, weil die Männer sonst womöglich unter sich blieben. Ähnliches gilt für die Ladies Nights in Discotheken. Und auch bei einigen Sportveranstaltungen scheint es im Interesse der Anbieter zu sein, dass auch Frauen daran teilnehmen. Dass es sich hierbei nicht um eine Diskriminierung von Männern handelt, sondern es vielmehr einen sachlichen Grund für die Rabatte für Frauen gibt, haben Gerichte bereits geklärt.
 
Differenziert wird dem Artikel am Beispiel der Dienstleistungen, indem das Friseurhandwerk zum Vorwurf der Diskriminierung zitiert wird: Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sieht das allerdings differenzierter: „In einem guten Friseursalon entstehen Preise durch eine Mischkalkulation, bei der die durchschnittliche Zeit, die ein Haarschnitt benötigt und auch die Ausbildung der Mitarbeiter eine Rolle spielen“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Müller. Frauenhaarschnitte seien in der Tat anspruchsvoller als Männerhaarschnitte. Aber wenn eine Frau einen hundertprozentigen Männerhaarschnitt wolle, solle sie auch nur diesen Preis bezahlen und das mit dem Friseur vorher besprechen. Generell empfiehlt er den Friseuren aber eine offensivere Kommunikation: „Wir müssen Preisklarheit und Transparenz schaffen, das ist ganz zentral.“

Die Unterschiede bei den Produkten werden in dem Beitrag geringer gewichtet – genau wie die Autoren der Studie es taten. Differenziert wird aber auch hier durchaus, indem es heißt: In 1,4 Prozent der Fälle müssen aber auch Männer für geschlechtsspezifische Produkte mehr zahlen.
 
Die Benachteiligung von Frauen beim Gender Pay Gap, der nach den aktuellsten Berechnungen in Gesamtdeutschlend bei 21 Prozent liegt, lässt sich auch nicht dadurch wegdiskutieren, dass es in einigen wenigen Bundesländern anders sein mag. Ihren Vorwurf der unseriösen und tendenziösen Berichterstattung weisen wir nach Prüfung des Beitrags zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Unsere Rückantwort an die Antidiskriminierungsstelle vom 9.4.2018

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Rückantwort auf unsere Analyse Ihrer Gender Pricing Studie. Wir gehen davon aus, dass wir diesen Brief veröffentlichen dürfen.

Wir können allerdings Ihre Kritik an unserer Analyse Ihrer Studie nicht nachvollziehen.

Aus Ihrer Studie geht hervor, dass es für die Höherbepreisung von Frauen beim Friseur und bei der Reinigung von Blusen im Gegensatz zu Hemden ebenso sachliche Gründe gibt, die Sie nicht eindeutig widerlegen können, ja sogar bestätigen konnten, wie für die Höherpereisung von Männern bei der Schuhreparatur. 

Weiterhin haben wir festgestellt, dass Sie die Gender Pricing Studie mittlerweile abgeändert haben. In der Tabelle 19 auf S.121 der von Ihnen geänderten neuen Version ist, im Gegensatz zur altern Dezember-Version, die für eine wissenschaftliche und objektive Auswertung essentielle Bewertungsbasis, nämlich die konkrete Anzahl der von Ihnen untersuchten „sonstigen Dienstleistungen“, nicht mehr zu entnehmen. Dadurch ist dem unbedarften Leser nicht mehr ersichtlich, dass Sie die deutlichsten Gender Pricing Gaps bei Diskotheken, Datingportalen und Spotveranstaltungen – und zwar allesamt zuungunsten von Männern – ermittelt haben.

Legt man die Untersuchungszahlen aus der ersten Version zugrunde, ergibt sich zusammen mit ihrer neuen, geänderten Version die Feststellung, dass bei 5 von 5 der untersuchten Diskotheken, also bei 100% der Diskotheken, eine Preisdifferenzierung zuungunsten von Männern gefunden wurde, ebenso bei 7 von 8 Datingportalen, also bei 87,5% der untersuchten Datingportale und bei 4 von 8 Sportveranstaltungen, also bei 50% der untersuchten Sportveranstaltungen. Das Ausmaß dieses enormen Gender Pricing Gaps zuungunsten von Männern ist durch Ihre nachträgliche Änderung der Studie nicht mehr erkennbar.

Sie gehen aber sogar noch einen Schritt weiter. Trotz eines von Ihnen festgestellten Gender Pricing Gaps zuungunsten von Männern bei 100% der untersuchten Diskotheken, bei 87,5% der untersuchten Datingportale und bei 50% der untersuchten Sportveranstaltungen behaupten Sie in Tabelle 19 der neuen Version der Gender Pricing Studie dreist, es läge bei diesen Veranstaltungen normalerweise Preisgleichheit vor.

Diese nachträgliche „Korrektur“ Ihrer Studie, mit der Sie sie wissenschaftlich unbrauchbar und das Ausmaß der Preisdiskriminierung von Männern unsichtbar machen, bestätigt das Ergebnis unserer Analyse eindrucksvoll.

Mit freundlichen Grüßen

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Lesermeinungen

  1. By Michael Kühnapfel

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

  2. By Michael Kühnapfel

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

  3. By Mario

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

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