Bundesjustizministerium wird unter Christine Lambrecht (SPD) schwulen- und väterfeindlicher

von Manndat

Lambrecht und die „Reform“

Mit den von Bundesjustizministerin Lambrecht angedachten Reformen im Abstammungsrecht ist das Bundesjustizministerium seinem Ruf als zweites „Frauenministerium“ vollends gerecht geworden. U. a. berichten die Legal Tribune und die Katholische Nachrichtenagentur.

Die „Reformen“ lassen sich in drei Eckpunkten schnell zusammenfassen:

  1. Bisher schon benachteiligte Väter werden noch mehr benachteiligt.
  2. Schwule Partnerschaften und damit Schwule werden benachteiligt.
  3. Lesbische Partnerschaften und damit Lesben werden privilegiert.

Sachlich ist eine solche Ungleichbehandlung nur schwer begründbar. Es gibt zahlreiche Studien, die zeigen, wie wichtig Väter für Kinder sind. Einziges Unterscheidungsmerkmal, mit der Ministerin Lambrecht Menschen unterschiedliche Rechte gibt, ist das Geschlecht dieser Menschen. Damit bleiben bzw. werden Menschen allein aufgrund ihres Geschlechts ungleich behandelt.

Familienschutz.de kommentiert:

So besteht die wesentliche Änderung des Gesetzes in der Aussetzung des bislang üblichen Adoptionsverfahrens für lesbische Partnerinnen von Frauen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wird. Die sogenannte »Mit-Mutter« oder »Co-Mutter« soll nach dem Willen der Ministerin eine »rechtlich gesicherte Stellung« neben der Geburtsmutter erhalten, ohne »dass hierzu eine aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss.« Diese Regelung soll sowohl für eheliche wie auch für nichteheliche lesbische Lebensgemeinschaften gelten. Homosexuelle männliche Paare, so führt die Ministerin aus, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie müssen weiterhin den Weg der Adoption gehen, da die »erste Stelle Elternstelle der leiblichen Mutter« vorbehalten bleibt.

Die Frage nach den Rechten des biologischen Vaters interessiert Lambrecht offenbar nicht, wenn dem Vater das Sorgerecht zugunsten der mit dem Kind nicht verwandten Lebenspartnerin der Mutter entzogen wird. Zur Väter- und Schwulenbenachteiligung führt Familienrecht.de weiter aus:

Der kalkulierte Vaterverlust wird dem Kind aufgezwungen, weil egoistische Selbstverwirklichung den nagenden Zweifel überlagert, ob das »Wunschkind« durch das bewusste Vorenthalten seines zweigeschlechtlichen Ursprungs und die damit verbundene Abwehr alles Männlichen Schaden nehmen könnte. Pikant an Lambrechts Entwurf ist zudem, dass nicht verheirateten Paaren mit dem Zuerkennen des automatisch geteilten Sorgerechts mehr Rechte zugestanden werden als nicht verheirateten heterosexuellen Paaren. Für diese gilt weiterhin, dass die Mutter bei der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht erhält. Obwohl der deutsche Sonderweg beim Sorgerecht bereits vor elf Jahren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als diskriminierend eingestuft wurde, hat sich die Rechtslage für Väter nicht geändert. In der Sorgerechtsregelung für lesbische Paare scheint der Diskriminierungsvorwurf hingegen seine Wirkung zu zeigen.

Lambrecht setzt männerdiskriminierende Gesetzgebung von Heiko Maas fort

Den Grundstein für dieses erneut Männer diskriminierende Gesetz legte Lambrechts Amtsvorgänger (noch vor Barley) und Parteigenosse Heiko Maas mit der „Ehe für alle“. Schon damals wurden die Weichen für diese Sexismen, wie sie jetzt von Lambrecht fortgeführt werden, gestellt. Wir berichteten damals darüber.

Tagesspiegel wird zum „Massenmörder“?

Mit dieser deutlichen Verschärfung der Ungleichbehandlung von Menschen im Sorgerecht aufgrund ihres Geschlechts bzw. ihrer sexuellen Ausrichtung wird Frauen faktisch ein „Kindererziehungsgen“ und Männern ein „Versorgergen“ politisch attestiert. Wie rückständig dieses Rollenbild von Lambrecht ist, zeigt sich daran, dass sogar eher männerfeindliche Medien diese Ungleichbehandlung kritisieren. So beschäftigt sich die Süddeutsche Zeitung, die ja immerhin sogar Frauen Anleitungen zu Falschbeschuldigungen gibt, mit dem Artikel „Nur wenn die Mutter will“ und bezieht klar Stellung: „Unverheiratete Väter werden weiter benachteiligt.“

Und sogar der Tagesspiegel, der vor Kurzem noch Menschen, die Anliegen von Jungen Vätern und Männern thematisieren, in einem qualitativ minderwertigem Diskreditierungsartikel pauschal in die Nähe von Massenmördern und Rechtsradikalen rückte, übernimmt zumindest teilweise die Sichtweise dieser „Massenmörder“ in seinem Artikel unter der Schlagzeile „Gesetzliches Misstrauen gegen Väter“.

Irreführung

Indes, von Medien, wie dem Tagesspiegel, darf man sich durch diese theatralisch zur Schau getragene Empörung nicht in die Irre führen lassen. Fakt ist, dass diese Braunpinsel-Journaille wesentlich mitverantwortlich ist für solch eine Entwicklung. Wer jeden, der die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern thematisiert, in die rechte Ecke und in die Nähe von Massenmördern schiebt, ebnet willfährig den Weg für solche väter- und schwulenfeindlichen Entscheidungen.

Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention

Lambrechts Vorstoß ist ein klarer Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, wie der Väteraufbruch für Kinder anmerkt:

„Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, mit beiden leiblichen Eltern – also Mutter und Vater – aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden“, erläutert Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. „Genau dies schließen die Überlegungen aus dem Justizministerium aber aus – Väter werden hier völlig ausgeschlossen und schwule Paare offen diskriminiert.”

(…) Auch die weiteren Reformvorschläge zum Sorgerecht oder zur Doppelresidenz (Wechselmodell) sind wenig ambitioniert. Lambrecht sagte dazu im Interview: „Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht.“ Ähnliche Aussagen gab es in jeder Legislatur seit über 30 Jahren – in der Folge ist Deutschland zum familienrechtlichen Entwicklungsland verkommen. Unter den aktuellen und voraussichtlich auch weiterhin andauernden rechtlichen Rahmenbedingungen leiden hunderttausende Kinder getrennter Eltern.

„Die jetzt angekündigten Vorschläge bilden bestenfalls den Minimalkonsens aus dem Koalitionsvertrag ab, nicht aber die Bedürfnisse von Eltern und Kindern. Die Politik verweigert sich in dem Bereich weiterhin hartnäckig echten Reformen. Das muss man mittlerweile als demokratische Arbeitsverweigerung von Volksvertretern sehen – die Rechnung zahlen die Eltern und vor allem die Kinder“ meint Witt.

Der Gymnasiallehrer und Blogger Lucas Schoppe zum Gesetzentwurf:

Demnach „soll etwa bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein können, ohne dass hierzu ein aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss. Es bleibt aber dabei, dass ein Kind immer nur zwei Eltern haben kann.“

Das heißt: der leibliche Vater ist damit dann ganz draußen. Was passiert denn aber, wenn der auch einen Partner hat und dasselbe machen will?

Dazu die Justizministerin:

„Wir wollen daran festhalten, dass die erste Elternstelle der leiblichen Mutter, die das Kind geboren hat, vorbehalten bleibt.“

Also Regelungen für lesbische Paare, aber nicht für homosexuelle Männer.

Auf der Ebene der Definitionen werden hier leibliche Väter einfach wegbestimmt, so dass für Lambrecht selbst überhaupt kein Problem mehr besteht: Wieso, sind doch zwei Eltern da, ist doch alles wie immer?

Dass sie dem Erleben von Kindern mit solchen opportunen und bequemen Definitionsmanövern nicht ansatzweise gerecht wird, interessiert sie gar nicht. Die Kinderperspektive kommt bei ihr gar nicht vor, sie ist sogar so vollständig ausgeschlossen, dass Lambrecht (und ich bin sicher, ohne rot zu werden) behauptet:

„Dabei geht es mir besonders um die Interessen des Kindes und das Kindeswohl.“
Denn nur dann, wenn man die Interessen von jemandem ganz restlos und überhaupt nicht mehr wahrnimmt, kann man völlig beliebig behaupten, diese Interessen zu vertreten.

Der Entwurf kommt – mit der Konzentration auf lesbische Paare – modern daher, und Kritiker werden daher auch mit Sicherheit als rückständig, vielleicht auch lesbenfeindlich etc. abgetan werden.

Tatsächlich ist dieser Entwurf jedoch in seiner unverhohlenen Mutterfixiertheit erschütternd reaktionär und fällt weit hinter das zurück, was für viele Paare in Deutschland (zum Glück) schon selbstverständlich ist – nämlich die Einsicht, dass Vater und Mutter beide für ihre Kinder existentiell wichtig sind.

Diese Strategie, Mütter- und jetzt auch Lesbenprivilegien gesetzlich zu zementieren, ist väterfeindliche Praxis alter Schule und hat mit den realen Fakten nichts zu tun. Denn wie wichtig Väter für Kinder sind, haben schon viele Studien belegt.

Hat der Deutschen Juristinnenbund im Bundesjustizministerium das Sagen?

Es ist schon auffällig, dass die Justizministerin sich ganz bewusst gegen den Rat der von ihr eingeholten Expertenmeinungen entschieden hat, dass unverheiratete Väter, deren Vaterschaft rechtlich anerkannt ist, mit Geburt des Kindes, wie die Mutter, automatisch sorgeberechtigt sein sollen, und stattdessen den Wünschen des Deutschen Juristinnenbundes entsprochen hat. Die Legal Tribune meint dazu:

Das dürfte damit zusammenhängen, dass insbesondere Frauenrechtsorganisationen einem Automatismus von Anfang an kritisch gegenüber gestanden haben und wohl noch stehen. So hatte der Deutsche Juristinnenbund seinerzeit etwa erklärt, dass die Mutter nicht selten einen guten Grund habe, den Vater nicht immer mit im Boot zu haben.

Markus Witt vom Väteraufbruch für Kinder kommentiert dazu auf Twitter:

Sollte diese Minimallösung, die von ALLEN Experten befürwortet wurde, nicht kommen, dann kann das @BMJV_Bund auf Experten zukünftig verzichten. Politik nach Parteibuch braucht kein know-how oder Fakten. #Sorgerecht #Männerdiskriminierung #Klientelpolitik

Franzjörg Krieg wird sogar noch deutlicher:

„Es wird eine breite Reform des Sorge- und Umgangsrechts angekündigt und eine Expertenkommission eingesetzt. Diese erarbeitet Vorschläge, die auch den Weg in die Öffentlichkeit finden und endlich ein Mindestmaß an angemessenen Veränderungen bringen (Wegfall des 1671, Reform des 1626a, etc).  

Was macht unsere Bundesjustizministerin von der SPD? Sie folgt dem Grundsatzprogramm ihrer Partei und überwindet das Männliche und Väterliche: Auch wenn ich diese Expertenkommission einsetzte, muss ich nicht auf das hören, was diese empfehlen. Es wird keine Reform geben, denn diese würde gegen das Grundsatzprogramm unserer Partei verstoßen. Lassen wir also alles beim Alten.

Wieviel Hochnäsigkeit, Arroganz, Diskriminierungsabsicht und verblendeter Ideologie gehören dazu, uns Männer und Väter auf diese Weise Jahrzehnte lang zu verarschen?

Es kann NUR EINE KONSEQUENZ geben:
 – Austritt aus der SPD
 – Abstrafen der SPD bei allen Umfragen und Wahlen
 – Konfrontation aller „Genossen“ mit diesen Abläufen
 Inzwischen sind unter 5% für die SPD ein historisch überfälliges Ziel!

Verbreitet das auf allen Plattformen und lasst euch nicht weiter verarschen.“

Auch die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr kritisiert Lambrecht scharf:

Der Ministerin sei Ideologie offenbar wichtiger als eine kindeswohlorientierte Familienpolitik: „Sie schlägt sich auf die Seite von Frauenrechtsaktivisten und vergisst dabei die Kinder.“

Warum gibt Lambrecht das Geld des Steuerzahlers für Expertisen aus, wenn sie sich eh vor den Karren des deutschen Juristinnenbundes spannen lässt? Vielleicht hat Lambrecht darauf gehofft, dass unter den Experten mindestens einer ist, der ihr die fachliche Absolution für ihre Benachteiligung von Schwulen und Vätern gibt. Wir wissen es nicht.

Katharina Barley, die Vorgängerin von Frau Lambrecht als Justizministerin, Lambrechts Parteigenossin und selber Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes, hat ihr kurzes Intermezzo auf dem Justizministerinnenposten offenbar nicht nur für ihren Karrieresprung nach Brüssel genutzt, sondern auch um den Einfluss ihrer Bundeskolleginnen im Ministerium zu erhöhen. Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sie ja schon ihren Fördersitz im Förderbus ausschließlich für Frauenverbände.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hat die wahre Macht im Justizministerium mittlerweile der Deutsche Juristinnenbund und ist Lambrecht nur noch Strohfrau?

Wir wissen es nicht. Eins ist sicher. Mit Lambrecht wird das Bundesjustizministerium jedenfalls noch väterfeindlicher als es ohnehin schon war. Schlimmer geht in der Frauenpolitik offenbar immer.

 

 

 

 

 

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Lesermeinungen

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