Bitte um Unterstützung FSI – Familienministerium verweigert weiterhin Fördergelder

von Manndat

Auch die neue Familienministerin Anne Spiegel (Die Grünen) führt offenbar die Politik der Ausgrenzung von Vätervereinen fort. Wir haben berichtet, wie das Familienministerium, frauenpolitische Verbände, die Gleichstellungsbeauftragten und männerfeindliche Rabulisten versuchen, Vereine, die auch Väteranliegen thematisieren, aus der politischen Teilhabe auszugrenzen. Siehe

https://manndat.de/aktuelles/gleichstellungsbeauftragte-verhindern-gleichstellung-teil-1.html

https://manndat.de/aktuelles/gleichstellungsbeauftragte-verhindern-gleichstellung-teil-2.html

https://manndat.de/geschlechterpolitik/gleichstellungsbeauftragte-verhindern-gleichstellung-teil-3-der-experte.html

Es scheint so, als wollen die Machthaber Vereine wie das FSI durch finanzielles Ausbluten vernichten.

Es geht hier um mehr als nur den üblichen Krieg gegen Jungen, Väter und Männer. Es geht darum, ob die politischen Machthaber bestimmen dürfen, ob sie Menschen an demokratischen Prozessen ausgrenzen dürfen, nur weil ihnen deren Meinung nicht passt. Diese Frage wird sich an diesem Fall entscheiden und zeigen, wie weit es mit unserer Demokratie wirklich bestellt ist.

Textquelle ist die Website des Forums Soziale Inklusion 

„FSI bittet um weitere Spenden zur Unterstützung des Klageweges gegen das Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Auslöser ist die Weigerung des BMFSFJ, die von FSI beantragte (und vom Bundestag bewilligte) Förderung in Höhe von 400.000 € für 2021 an einen Verein (FSI) auszuzahlen, der sich für die Belange von Frauen und Männern, (getrennt erziehenden) Müttern und Vätern einsetzt.

Aktueller Grund für die Bitte um Spenden sind die gestiegenen Kosten der angestrengten Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, die sich entgegen der ursprünglichen Einschätzung als wesentlich höher als kalkuliert herausstellten.

Allein die im Voraus von FSI zu begleichenden Gerichtskosten belaufen sich auf 9.921,00 €. Dazu kommen die Kosten der weiteren anwaltlichen Vertretung.

Der Vorstand von FSI prüfte den Gedanken, die Klage aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen einzustellen, kam jedoch zu dem Schluss, die Unterstützer (m/w), die bereits mit ihrer Spende geholfen hatten, den Klageweg auch als „politisches Statement“ einzuschlagen, nicht enttäuschen zu wollen.

Der Bedarf liegt erneut in Höhe von 10.000 €.

Dieser Betrag wäre erreicht, wenn 100 Frauen und Männer jeweils 100 € auf das Vereinskonto überweisen würden:

FSI – Forum Soziale Inklusion e. V. – DE81 7115 2680 0030 1001 92 – Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg: BYLADEM1WSB

(Die Website des Forums Soziale Inklusion enthält hier auch einen Link zu Paypal.)

Historie:

Die Obstruktionspolitik des BMFSFJ hielt über das ganze Jahr 2021 an. Die vormalige Leitung des Ministeriums verschleppte 2021 die Bearbeitung des Projektantrags des Vereins so lange wie möglich: Erst einen Tag vor Vereidigung der aktuellen Bundesfamilienministerin (am 8. Dezember 2021) übersandte das Ministerium den rechtsmittelfähigen Bescheid an FSI mit der formulierten Ablehnung der Förderung (trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung zur Bearbeitung).

FSI reichte umgehend Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein (Dezember 2021). Das Gericht stellte mittlerweile (nach Überweisung der Gerichtskosten durch FSI im Januar 2022) dem BMFSFJ die Klage zu. Jetzt heißt es abzuwarten, wie das Ministerium vor Gericht argumentieren wird.

Im Ablehnungsbescheid führt das BMFSFJ einfache Behauptungen auf wie, es gäbe keine rechtliche Grundlage zur Bewilligung der Zuwendung an FSI: „Der Antrag wird abgelehnt, weil kein Anspruch auf Gewährung der Fördermittel für das o.g. Projekt besteht.“ Richtig ist jedoch: Rechtsgrundlage ist das Haushaltsgesetz vom 11. Dezember 2020. In namentlicher Abstimmung votierten 361 Abgeordnete für und 258 Abgeordnete gegen den Gesetzesentwurf.

Weiter wird behauptet: „Ein Anspruch auf Förderung ergibt sich auch nicht aus den Richtlinien des Bundesministeriums… über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann (Projektförderung) an Träger von bundesweiter Bedeutung …“ Richtig ist: Der Projektantrag entspricht vollumfänglich den Förderrichtlinien des BMFSFJ.

Das BMFSFJ behauptet auch: „Nach § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit Nr. 2.1. der o. g. Förderrichtlinie sind nur solche Vorhaben förderfähig, bei denen ein erhebliches Bundesinteresse festgestellt werden kann…Der Umstand, dass eine Förderung durch den Bund wünschenswert oder sinnvoll ist, rechtfertigt noch keine Zuwendung …“ So oder so ähnlich geht es weiter im Bescheid. FSI legt Wert auf die Feststellung, dass für seine Politik des Ausgleichs zwischen den Geschlechtern und zur Minderung der herrschenden Polarisierung in der Geschlechterpolitik ein erhebliches Bundesinteresse besteht.

Bestehende Zuwendungen an Verbände:

Spannend ist dabei auch der Umstand, an wen das BMFSFJ aktuell seine Zuwendungen auszahlt. FSI hat dazu eine Aufstellung der jeweiligen Summen mit den Namen der Verbände zur Veröffentlichung vorbereitet.

Wertung:

Das Verhalten des BMFSFJ reiht sich ein in die bekannte Verschleppungsstrategie des Ministeriums, mit den aktuellen Beispielen: Verweigerung der Veröffentlichung des Gutachtens „Gemeinsam getrennt Erziehen“ (anfänglich) und der „PETRA-Studie“ (anhaltend).

Das BMFSFJ arbeitet an seinem Glaubwürdigkeitsproblem, jedoch in die falsche Richtung.

Dankeschön:

Die Frauen und Männer des Vereins danken für jede Unterstützung.

Sollte FSI doch noch in den Genuss von öffentlichen Zuwendungen gelangen, wird FSI die Mittel konsequent für die Belange von Frauen UND Männern, getrennt erziehenden Müttern UND Vätern einsetzen.“

 

Quelle Beitragsbild: kreischende-frau-fotolia-urheber-rogistok_718.jpg

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Dr. Bruno Köhler

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.