Wie ehrlich ist Franziska Giffey (SPD) zu Bürgern?

von Manndat

Obwohl Familienministerin Franziska Giffey auch für männliche Gewaltopfer in Familien zuständig ist, forderte sie in der FAZ vor einigen Monaten lediglich „ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern.“ Die Familienministerin schweigt nicht nur Gewalt gegen Männer, respektive auch häusliche Gewalt gegen Männer, tot. Wir haben dies vor kurzem in einem offenen Brief an die Ministerin bemängelt.

Zynismus

Entgegen ihrer eindeutigen Nicht-Aussage in der FAZ über Männer als Gewaltopfer betont die Ministerin in einer Rückantwort in ihrem Namen vom 1.6.2018, dass nicht nur sie sich für männliche Gewaltopfer genauso wie für weibliche einsetzen würde, sondern dass dies auch das Familienministerium schon immer getan hätte. Der komplette Antwortbrief ist im Anhang beigefügt. Eine Rückantwort, die man aufgrund der Erfahrung des Umgangs mit männlichen Opfern häuslicher Gewalt durch das Familienministerium nur als zynisch interpretieren kann.

Giffey schweigt männliche Gewaltopfer erneut tot

Am 19. Juli setzt sich die gleiche Ministerin auf Facebook, im Widerspruch zu Art. 2 und 3 des GG – und im Widerspruch zu ihrer Antwort vom 1.6.2018 –, nochmals eindeutig für den einseitigen Ausbau der Hilfe für Gewaltopfer für lediglich die weibliche Hälfte der Bevölkerung ein. 

Quelle: Hardcopy facebook

Wie ehrlich ist diese Ministerin zu Bürgern? Wir fühlen uns von ihr jedenfalls belogen.

Chronik der Ausgrenzung von männlichen Gewaltopfern

Nachfolgend unsere Rückantwort an die Ministerin aufgrund ihrer Stellungnahme zu unserem offenen Brief. Die darin aufgeführte Chronik der Ausgrenzung von männlichen Gewaltopfern haben wir aus den Recherchen des Blogs „Alternativlos Aquarium” von Gunnar Kunz aus der BMFSFJ- Reihe über die frauenpolitischen Familienministerinnen entnommen.

Unsere offene Mail vom 30.6.2018

Sehr geehrte Frau Ministerin,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unser Anliegen.

„Gute Politik beginnt für mich immer beim Betrachten der Wirklichkeit“. So werden Sie auf Ihrer Homepage zitiert.

In Ihrem Brief legen Sie dar:

Die Bundesregierung legt großem Wert auf den Schutz aller Menschen vor Gewalt. (…) Dazu gehört auch das 2002 in Kraft getretene ‚Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung‘ (Gewaltschutzgesetz), das selbstverständlich geschlechtsneutral ist und somit von Frauen und Männern in Anspruch genommen werden kann. (…) Männer und Jungen werden seit geraumer Zeit konsequent in den Blick der Gleichstellungspolitik genommen.

Das irritiert uns, denn die Wirklichkeit der Gleichstellungspolitik sieht anders aus, als Sie sie in Ihrem Brief darstellen. Ihre Aussage in Ihrem Antwortbrief widerspricht Ihrer öffentlichen Aussage, in der Sie unmissverständlich darlegen: „Wir brauchen ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern.“ Wir können nicht erkennen, dass Sie damit großen Wert auf den Schutz aller Menschen legen, wie Sie es in Ihrem Antwortbrief betonen, und dass Ihre Politik weniger einseitig ist als die Ihrer Vorgängerinnen.

Die erste Familienministerin, die auch Frauenministerin war, Claudia Nolte (CDU), förderte das „Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt“ (BIG) für vier Jahre mit zwei Millionen Mark, „damit Frauen und Kinder vor Gewalt geschützt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden“, und startete eine dreijährige Kampagne „Gewalt gegen Frauen“. Ergebnisse des von ihr beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen in Auftrag gegebenen Gutachtens, das sich auch mit männlichen Opfern häuslicher Gewalt befasste, blieben im Verborgenen.

Als zweite Ministerin startete im Jahr 2000 Christine Bergmann (SPD) ihren „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ und legte gemeinsam mit Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin den Entwurf zum Gewaltschutzgesetz vor unter dem Motto: „Der Schläger geht und die Geschlagene bleibt.“

Bergmanns Nachfolgerin Renate Schmidt (SPD) brachte 2004 eine Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ heraus und veröffentlichte das Praxishandbuch „Häusliche Gewalt gegen Frauen und gesundheitliche Versorgung“. 2005 veröffentlichte sie die Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, die u. a. zu dem Schluss kommt, dass weitere Forschung auf diesem Gebiet, eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewalt gegen Männer und der Ausbau eines entsprechenden Hilfesystems für gewaltbetroffene Männer nötig seien. Bis zum heutigen Tag wurde nicht eine einzige der Empfehlungen aus dieser Männerstudie umgesetzt.

Unter Federführung von der Leyens (CDU) wurde 2007 der Zweite Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erarbeitet. Sie brachte zudem eine Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ heraus.

Kristina Schröder (CDU) veranlasste 2010 einen „Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser“. Hilfsbedürftige Männer werden weiterhin ignoriert. Unter ihr wird der Erste Bundesgleichstellungsbericht veröffentlicht, der Jungen-, Väter- und Männeranliegen ausgrenzt, weil, so die Sachverständigen, diese Punkte Aufgabe zukünftiger Gleichstellungsberichte seien. Bei der Legalisierung von Körperverletzung von Jungen durch Beschneidung auch ohne medizinische Notwendigkeit 2012 stellt das für Jungen zuständige BMFSFJ klar, dass es ihr vor allem darauf ankommt, dass nicht auch Mädchen beschnitten werden dürfen.

Manuela Schwesig (SPD) brachte eine aktualisierte Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ heraus. Studien, die zeigen, dass häusliche Gewalt auch weiblich ist, blieben unerwähnt. Zum einjährigen Jubiläum des „Hilfstelefons für Frauen“ startete sie 2014 eine Plakataktion, die die üblichen Stereotype Frauenopfer – Männertäter verstärkt. 2015 erschien auf SAT 1 eine Produktion zum Thema Häusliche Gewalt. Nach dem Film „Die Unbeugsame“ und der Dokumentation „Verdammt verliebt – Mein Ausweg aus der Ehehölle“ verbreitete Frau Schwesig in einer von ihr geleiteten Diskussion ihre parteilich einseitigen Ansichten zum Thema. Auch Manuela Schwesig folgte nicht den Empfehlungen der Pilotstudie zur „Gewalt gegen Männer“. Stattdessen gibt sie eine Studie in Auftrag mit dem Titel: „Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Leben gehörloser Frauen“. Die Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung besetzte sie 2015 mit Feministinnen, darunter fünf Genderprofessorinnen und Anne Wizorek. Der unter ihrer Regie veröffentlichte Zweite Gleichstellungsbericht systematisierte die Ausgrenzung der Situation von Jungen Vätern und Männern.

Wie Einseitigkeit, mit der Ihr BMFSFJ nur Gewalt gegen Frauen thematisiert und männliche Opfer verschweigt und somit weibliche Täterinnen in Schutz nimmt, geht aus der im August 2017 aktualisierten Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ hervor. Im einleitenden Kapitel „Häusliche Gewalt: ein gesellschaftliches Problem“ wird ausschließlich Gewalt gegen Frauen thematisiert. 21 Mal kommt darin der Begriff „Frauen“ vor und nicht ein einziges Mal der Begriff „Männer“.

Bundesweit gibt es fünf Männerhäuser, wovon lediglich die zwei Männerhäuser in Sachsen von der Politik finanziell unterstützt werden, neben über 400 Frauenhäusern, die allesamt von der Politik unterstützt werden und für deren Unterstützung sich Ihr Ministerium einsetzt. In dem Koalitionsvertrag Ihrer Regierung heißt es dazu:

Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen.

Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und inwieweit analog zum Unterhaltsvorschussgesetz eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.

Wir wollen das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffenen Frauen ausbauen, besser bewerben und die Online-Beratungsangebote erweitern. Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen werden wir in ganz Deutschland ermöglichen.

Wir werden prüfen, welche weiteren Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz von Frauen erforderlich sind.

Wir wollen eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit zu Hilfe, Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten dagegen durchführen.

Von Männern ist keine Rede.

Sie ignorieren nicht nur die in unserem Brief genannten namhaften Studien, die einen wissenschaftlich fundierten Blick unter Berücksichtigung der hohen Dunkelziffer auf das Thema Gewalt werfen, für uns macht es vielmehr den Eindruck, als wollten Sie die hohe Dunkelziffer nutzen, um den Anteil männlicher Opfer häuslicher Gewalt zu relativieren.

Wir können nicht erkennen, dass die Bundesregierung großen Wert auf den Schutz aller Menschen vor Gewalt legt, wie Sie behaupten. Zudem können wir dabei nicht erkennen, dass „Männer und Jungen seit geraumer Zeit konsequent in den Blick der Gleichstellungspolitik genommen“ würden, wie Sie darlegen.

Bei allem Respekt, aber wir interpretieren Ihren Brief als unaufrichtig.

Wir gehen davon aus, dass wir Ihren Antwortbrief in voller Länge veröffentlichen und wir bei unserem Bericht zu dieser doch sehr fragwürdigen Antwort auch Ihr Pressefoto nutzen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anhang: Antwort im Namen von Frau Ministerin Giffey vom 1.6.2018:

ich danke für Ihren offenen Brief „Marginalisieren männlicher Gewaltopfer“ an Frau Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten

Die Bundesregierung legt großen Wert auf den Schutz aller Menschen vor Gewalt.  Denn Gewalt schädigt und zerstört Menschen, ihr Selbstwertgefühl , ihre Potenziale und sie verletzt Menschenrechte. Gewaltfreiheit ist die Voraussetzung, dass Menschen sich entfalten, an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten können. Politik ist daher gefordert, für eine gewaltfreie Gesellschaft einzutreten.  Insbesondere Opfern von Gewalt , Schutz und Unterstützung zu bieten. Gewalttäter und Gewalttäterinnen sind zur Verantwortung zu ziehen. Zur Bekämpfung von Gewalt hat die Bundesregierung zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht. Dazu gehört auch das 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ (Gewaltschutzgesetz), das selbstverständlich geschlechtsneutral ist und somit von Frauen und Männern in Anspruch genommen werden kann.

Männer und Jungen werden seit geraumer Zeit konsequent in den Blick der Gleichstellungspolitik genommen. Eine ganze Reihe von Initiativen und Programmen richtet sich an sie.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) die Studie „Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2015“ veröffentlicht. Darin finden sich Zahlen zu Umfang und Ausprägungen von Gewalt in Paarbeziehungen für beide Geschlechter. Die Auswertung zeigt: Es sind zu 82 Prozent Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen (49 Prozent) lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt. Die Anzahl männlicher Opfer ist von 2012 auf 2015 von 19.971 Personen auf 23.167 Personen gestiegen. In diesem Zeitraum hat auch der Anteil männlicher Personen an allen Opfern von Partnerschaftsgewalt zu-genommen (2012: 16,5 Prozent; 2015: 18,2 Prozent).

Täter wie Opfer brauchen auf sie zugeschnittene professionelle Hilfe, um aus Gewaltspiralen auszusteigen und das Erlebte zu verarbeiten.  Hilfsangebote- sowohl für Frauen die von Gewalt betroffen sind als auch für Männer- fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Von häuslicher  und/ oder sexueller Gewalt betroffene Männer können heute (mit ihren Kindern) jederzeit Eheberatungs-, Familien- und auch Männerberatungsstellen kontaktieren. Für gewaltbetroffene Männer gibt es darüber hinaus derzeit fünf Einrichtungen, sog. Männerhäuser: in Oldenburg, Berlin, Dresden, Leipzig und Ketzin (Brandenburg).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thomas Spitzer

__________________

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat 415
Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn

Telefon: +493018-555-2736
Mobil: +4916090512205
E-Mail: thomas.spitzer@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de

www.bmfsfj.de/gleichstellungsatlas

Bild: Dr. Franziska Giffey (SPD) – Pressefoto

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