Wollen Grüne schwule Väter diskriminieren?
In unserem Beitrag „Ehe für alle diskriminiert Schwulenehe“ haben wir bereits darauf hingewiesen, dass schwule Väter offensichtlich diskriminiert werden. Wir haben nicht nur Recht behalten. Nun haben die Grünen sogar einen Gesetzesentwurf eingebracht, der genau diese Diskriminierung noch verstärken soll. Es zeigt die Doppelmoral der Grünen, die sich als Kämpfer für Homosexuelle inszeniert aber in Wirklichkeit schwulenfeindlich ist. Michael Kauch, Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben, prangert die Grünen wegen dieses von dieser Partei eingebrachten Gesetzesentwurf an:
Es ist richtig und überfällig, dass die Ehefrau der leiblichen Mutter eines Kindes automatisch bei Geburt seine zweite rechtliche Mutter wird – allerdings nur dann, wenn das Kind mittels einer Samenbank gezeugt wurde oder der leibliche Vater eingewilligt hat. Denn mit der rechtlichen Mutterschaft der Co-Mutter verliert der oft schwule Vater seine Verwandtschaft zum Kind und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Den Grünen sind schwule Väter und Mehreltern-Familien aber erkennbar egal. An jeder Stelle ihres Gesetzentwurfes wird der Vater soweit wie möglich entrechtet. Der Entwurf ist rein aus der Sicht lesbischer Zwei-Mütter-Familien geschrieben, in denen der Vater keine Rolle spielen soll. Immer mehr Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern auch der Vater bzw. die Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie Zwei-Mütter-Familien. Hierbei haben die Grünen versagt: statt emanzipatorisch für alle Familienformen zu wirken, bleiben sie in heteronormativen Denkmustern gefangen.
Konkret kann nach dem grünen Entwurf der Vater seine Vaterrechte nur durchsetzen, indem er die Mutterschaft der Co-Mutter im Konflikt vor Gericht anfechtet. Absurderweise gilt das sogar, wenn alle Beteiligten wollen, dass der leibliche Vater auch rechtlicher Vater des Kindes wird. Einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen kennt der grüne Gesetzentwurf nicht. Außerdem schließt der grüne Gesetzentwurf aktiv rechtliche Mehrelternschaften aus, indem die Vaterschaftsanerkennung und die Mutterschaftsanerkennung sich ausschließen.
Der Gesetzentwurf ist darüber hinaus auch eine Mogelpackung. Denn anders als der Titel suggeriert, kann nach dem Entwurf jede – auch nicht verheiratete – Partnerin der Mutter mittels Mutterschaftsankennung den leiblichen Vater verdrängen. Die Bestimmung zum Ausschluss der Anfechtbarkeit bei Vorliegen einer sozial-familiären Bindung ist völlig einseitig formuliert. Ob der Vater eine sozial-familiäre Bindung zum Kind hat, spielt keine Rolle und die sozial-familiäre Bindung der nicht-verheirateten Partnerin der Mutter wird im gemeinsamen Haushalt meist bejaht werden – und schon ist der Vater seiner Rechtsmittel beraubt. Hier geht es nicht um die Angleichung an die Ehe für alle, hier geht es um die Entrechtung von schwulen Vätern.
Benachteiligen Grüne schwule Väter? Lucas Schoppe eist in seinem Beitrag „Das Kind als Beute“ auf „mantau“ darauf hin:
Was die Ausbeutung von Kindern für die Bedürfnisse Erwachsener angeht, hat keine andere Partei im Deutschen Bundestag eine so schreckliche Geschichte wie die Partei Bündnis 90/Die Grünen. Ein neuer Gesetzesentwurf zeigt, dass die Grünen leider gar nicht auf die Idee kommen, sie könnten aus dieser Geschichte irgendetwas lernen.
Er zitiert den Liberalen Tim Walter bei Facebook (verlinkt bei Genderama).
Für mich hat die Misandrie in dem Antrag auf eine Abstammungsrechtsreform der Grünen aus der vergangenen Woche jetzt ein Maß erreicht, wo man die Menschenverachtung bei den Bündnisgrünen auf eine Stufe mit anderen menschenverachtenden Ideologien wie Antisemitismus und Rassismus stellen muss. Wer offen die Entrechtung von Vätern fordert, gehört nicht in ein deutsches Parlament, sondern woanders hin.
Was bezwecken die Grünen, die sich in der Diskussion um das Wechselmodell einmal mehr als massive Gegner der gleichberechtigten Partnerschaft von Mann und Frau entpuppt haben, nach ihrer Darlegung mit dem Entwurf?
„Mit diesem Gesetzentwurf sollen die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden. Hierzu wird […] die sog. gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert.
Es geht also tatsächlich den Grünen wieder einmal nur um die weibliche Hälfte der Menschen. Lucas Schoppe geht deshalb mit ihnen, die sich als Kämpfer für Gleichberechtigung inszenieren, aber diese notorisch missachten, zurecht hart ins Gericht:
Eine Politik, für die der grüne Vorschlag ein Beispiel ist, lässt sich vielleicht mit dem Begriff „Postfaschismus“ bezeichnen. Einige wesentliche Elemente faschistischer Ideologie werden dabei reproduziert und oberflächlich mit Elementen moderner Politik versetzt. Hier bedeutet das: Die Mutterfixierung ist Mittel- und Angelpunkt des ganzen grünen Vorschlags, wird aber versetzt mit einer Rhetorik der Gleichberechtigung Homosexueller.
Wie oberflächlich und aufgesetzt diese Gleichberechtigungs-Rhetorik ist, zeigt sich dann schon am nicht einmal kaschierten Desinteresse gegenüber homosexuellen Vätern. Die werden rechtlich ebenso benachteiligt wie alle anderen Väter auch – so wie auch das Recht von Kindern auf die Sorge beider Eltern hier keine Rolle spielt. Alles läuft hinaus auf die Entscheidung der leiblichen Mutter, deren Wille den Rechten aller anderen Beteiligten vorgezogen wird.
Die Kinder bleiben bei den Grünen Beute der Bedürfnisse Erwachsener.
Ein Mitglied der Grünen verteidigt stattdessen in einem Leserbrief auf Genderama vom 20. Juni 2018: “Debatte über grüne Familienpolitik” die Frauenzentriertheit der Grünen:
Das Problem hierbei ist nicht, dass die GRÜNEN alle Männer, vor allem die Schwulen, entrechten wollen (…). Es geht darum, dass die Annahme der Elternschaft für nicht verheiratete Männer immer schwieriger ist, weil im Gegensatz zur Mutter die Vaterschaft nicht eindeutig ersichtlich ist. Die Ausnahme sind (…) Ehemänner. Und mit denen soll die Ehefrau gleich gestellt werden, das finde ich auch richtig so.
Zumal im Falle einer Befruchtung per Samenbank kein Interesse der Väter an einer rechtlichen Partnerschaft vorausgesetzt werden kann. Der andere Fall sind private Leihväter, die dann üblicherweise eine Abmachung dazu haben.
Die Idee mit Mehrfachelternschaft (z.B. inklusive Leiheltern) finde ich in beide Richtungen sehr gut, aber das lässt das Gesetz leider noch nicht zu. (…)
Hier wirkt sich offenbar die von Beginn an schwule Männer diskriminierende „Ehe für alle“ deutlich aus. Wir haben dies in unserem Beitrag schon ausführlich dargelegt. Wenn künstliche Befruchtung mittels Samenbanken erlaubt ist aber Leihmutterschaften verboten sind, werden schwule Ehen diskriminiert. Die Grünen versuchen hier nichts, um diese Diskriminierung zu beseitigen, sondern nutzen diese offenbar sogar noch aus, um unverheiratete Männer noch mehr zu benachteiligen, wie sie ohnehin schon sind. So hat sich auch Christian Schmidt von „Alles Evolution“ sich in seinem Beitrag vom 20.6.2018 „Benachteiligt der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Rechts an „Die Ehe für alle“ schwule Männer?“ intensiv mit dem Thema befasst. Er hat dort auch den Gesetzesentwurf und dessen Begründung ausführlich analysiert:
Die bisherige rechtliche Lage sieht vor, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat und als Vater derjenige gilt, der mit ihr verheiratet ist. Bei unverheirateten muss der Vater erst durch eine entsprechende Erklärung oder gar kein Vaterfeststellungsverfahren festgestellt werden. Ein Nichtvater, der dank der Ehe hingegen Vater ist, wird als Vater vermutet und muss daher anfechten. (…) Die gleiche Vermutung besteht bei lesbischen und homosexuellen Paaren eben nicht.
Auch er sieht Probleme mit dem Gesetzentwurf und sieht vor allem den biologischen Vater einmal mehr benachteiligt:
„Fehlende oder unzureichende Beziehungen eines Kindes zu einem Elternteil benachteiligen das Kind und schaffen Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.
Deswegen dehnen wir eine Vermutung, die in keinem Fall hier zutreffend sein kann, auf lesbische Paare aus, verweigern aber gleichzeitig Männern, die tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit oder sogar unstreitig der Vater des Kindes sind, diese Vaterschaft, wenn die Mutter nicht zustimmt, und verweisen ihn darauf, dass er das ja einklagen kann.
Das muss vielen Vätern doch etwas wie Hohn vorkommen. (…)
Innerhalb der lesbischen Ehe besteht also noch ein gewisses „Opt Out“, wie auch bei der heterosexuellen, nur dass man dort nachweisen muss, dass man nicht der Vater ist.
Der männerpolitische Publizist Kevin Fuchs (Cuncti) schreibt an Genderama zu dem von dieser Partei eingebrachten Gesetzesentwurf:
Nach dem Gesetz ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater. Das will man nun scheinbar auf Ehefrauen in gleichgeschlechtlichen Ehen übertragen. (…)
Ersetzt man in diesem Entwurf die „Zweitmutter“ durch „Vater“ erhält man die gegenwärtige Situation bei heterosexuellen Vätern. (…)
Es herrscht bei uns bis heute eine merkwürdige sittliche Vorstellung: Frauenanliegen sind wichtig, Männeranliegen relativ. Das ist eine Konstante in der ganzen Gleichstellungspolitik. Und diese Sitte setzt sich hier fort.
Anders kann man sich nicht erklären, warum die Leute nicht mal im Ansatz auf die Idee kommen, die männliche Perspektive zu berücksichtigen.
Es spielt hier keine Rolle, ob man schwul ist. Als Mann ist man in der Gleichstellung unsichtbar.
Ein anderer Genderama-Leser schreibt an Arne Hoffmann:
Ich bin seit vielen Jahren im Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) engagiert, und dort wurde im letzten Jahr unter Anwesenheit auch von prominenten Mitgliedern der Grünen ein Positionspapier zum Thema Familienrecht verabschiedet.
Wenn man dieses Positionspapier mit dem Gesetzentwurf der Grünen vergleicht, dann geht der Gesetzentwurf bei lesbischen Paaren über die Forderungen des LSVD hinaus. (…) Von den Forderungen des LSVD in Bezug auf schwule Paare findet sich hingegen nichts im Gesetzentwurf. Eine gewisse Enttäuschung macht sich da bei mir breit.
In einem weiteren Leserbrief an Genderama, den der Schreiber zuvor an die Grünen und deren Abgeordnete Ulle Schauws geschickt hatte, ohne eine Antwort zu erhalten (das ignorante verhalten kennen wir), heißt es::
Jeder Mensch, der jemals auf dieser Erde wandelte, hat genau zwei leibliche Elternteile, und zwar eine Frau und einen Mann. Und genau diesen beiden Menschen sollten zunächst einmal die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten am gemeinsamen Nachwuchs haben.
Derzeit ist es jedoch so, dass Männer auf Grund des Ehestatus rechtlich als Väter gelten. Ganz gleich, ob sie leibliche oder soziale Väter sind oder auch nicht. Gleichzeitig hat ein unehelicher Vater zunächst mal keinerlei Rechte am eigenen Nachwuchs und muss auf die Güte der Mutter hoffen oder einen mühsamen, steinigen Weg über das Gericht gehen. (…)
Eine Liberalisierung von Abstammungstests (mittlerweile sogar schon vor der Geburt möglich), eine Änderung des Sorgerechts (bzw. der Sorgepflicht ) mit gleichen Rechten und Pflichten für leibliche Mütter und leibliche Väter wären ein Schritt weg von der momentan die Männer diskriminierenden Rechtslage hin zu einer gleichberechtigten Behandlung von Müttern und Vätern, bei der ein Elterndasein auf Augenhöhe möglich wäre. Wenn auf Grund persönlicher Situationen die Elternschaft Einzelner nicht möglich oder erwünscht ist, bleibt die Möglichkeit, dass eine dritte Person die Elternschaft per Adoption übernimmt.
´94 000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften weist der Mikrozensus für das Jahr 2015 aus´ heißt es hier. Wie viele Väter weist der Mikrozensus 2015 aus? Interessieren sich die Grünen für die rechtliche Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppe? Dieser Vorstoß zeigt mir ein weiteres Mal, dass dem nicht so ist und die Grünen für mich als alleinerziehenden Vater eines Sohnes auch weiterhin nicht wählbar sind.
Fazit
Seit Jahrzenten werden die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern in der Geschlechterpolitik ignoriert. Daran hat auch die Einführung der geschlechterpolitischen Strategie Gender Mainstreaming, mit dem man Männern viel versprochen und nahezu gar nichts gehalten hat, ebenso wenig geändert wie die Einrichtung eines jungen- und männerpolitischen Referats im Frauenministerium (!), das Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern marginalisiert, oder die Schaffung eines feministischen „ Bundesforums Männer“, diese vom Frauenministerium (!) bezahlte „Männermeinung von frauenpolitischen Gnaden“ oder die Antidiskriminierungsstelle, die Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern als „positive Maßnahme“ gutheißt und sich ohnehin als frauenpolitisches Werkzeug instrumentalisieren lässt.
Diese eklatanten Fehler der Geschlechterpolitik pflanzen sich in der Bewältigung neuer Herausforderungen für die moderne Gesellschaft fort, wie es sich hier bei der Gesetzgebung für homosexuelle Paare aufgrund des jahrzehntelangen geschlechterpolitischen Totschweigens des biologischen Vaters zeigt. Die Grünen legen einen Gesetzesentwurf vor, das schwule Männer benachteiligt und biologische Väter noch mehr benachteiligt als bisher.
Wir gehen dabei noch nicht einmal von Absicht aus. Für die Grünen ist die Ausgrenzung von Jungen, Vätern und Männern sowie deren berechtigte Anliegen, aus der Geschlechterpolitik schon so selbstverständlich, dass ihnen der eklatante Sexismus gar nicht mehr auffällt.
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