„Der deutsche Bürger wird immer noch belogen“ – die Väterbewegung im Interview

von Dr. Bruno Köhler

Was war für Sie im Gegensatz dazu das positivste Beispiel eines Umgangsrechtsprozesses, der Ihnen Hoffnung auf eine Besserung der Zustände gegeben hat?

Auch hier möchte ich nicht ein „best-of“ zelebrieren, sondern möchte auf Entwicklungen aufmerksam machen.

Seit 2009, dem Jahr des Filmstartes von „Der Entsorgte Vater“ ist für mich eine deutliche Veränderung bemerkbar, die sich sukzessive ausweitet. Diese Veränderung betrifft noch nicht das gesamte System, sondern stellt eher Einzelphänomene im System dar, die aber alle Bereiche betreffen. Diese positive Entwicklung ist für den einzelnen Betroffenen in seinem Fall oft nicht wahrnehmbar, außerdem vollzieht sie sich so langsam und in mikroskopischen Schritten, dass neu Betroffene sich nicht vorstellen können, dass die Situation vor fünf oder zehn Jahren noch viel schlimmer war.

Wenn wir befürchtet hatten, dass der Umstieg vom FGG zum FamFG z.B. gerade im Bereich der Möglichkeit, als Beistand an familiengerichtlichen Verfahren teilzunehmen, eine Verschlechterung bedeuten könnte, muss ich feststellen, dass ich seither mit etwa 50 Verfahren jährlich an die Grenze meiner ehrenamtlich möglichen Leistungsfähigkeit gekommen bin.

Außerdem nehme ich die Summe der Richterinnen und Richter als sehr offen und kreativen Lösungsfindungen gegenüber aufgeschlossen wahr. Ich konnte auch immer wieder spektakuläre Ergebnisse mitgestalten, was ich vor fünf bis zehn Jahren noch für Utopie gehalten hätte.

Wenn man die neuen Entscheidungen in Richtung sorgerechtlicher Lösungen für nicht eheliche Väter betrachtet oder wenn man bedenkt, dass sich der Deutsche Familiengerichtstag in einem Arbeitskreis mit dem „Wechselmodell“ oder gar mit dem Zusammenhang von „Wechselmodell und Unterhalt“ beschäftigt, muss man konstatieren, dass verhärtete Strukturen aufweichen.

Es ist also nicht EIN Umgangsverfahren, das mir gezeigt hat, dass eine Besserung der Zustände in Sicht ist, sondern es ist inzwischen eine Fülle von Elementen, mit denen sich der Prozess der Veränderung beschreiben lässt.

Väter hatten bislang nach deutschem Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zaunegger-Urteil 2009 dieses deutsche Sorgerecht als diskriminierend und menschenrechtswidrig verurteilt, nachdem Horst Zaunegger als Kläger sage und schreibe acht Jahre lang um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hat. Vier Jahre hat die Politik gebraucht, um das Sorgerecht zu ändern. Gleichberechtigung von Müttern und Vätern im Sorgerecht existiert aber weiterhin nicht. Väter werden weiterhin benachteiligt. Wo sehen Sie den Fortschritt und wo die Probleme für Väter beim neuen Sorgerecht?

Die gewaltige Hypothek von Väterverachtung, die unser System kennzeichnet, hat sich in Sachen Sorgerecht schon viel früher geoutet. Allerdings haben die Medien diesen Umstand nicht erkennen wollen und gegenüber der Öffentlichkeit mit dazu beigetragen, dass er unter den Teppich gekehrt wurde.

Am 29.01.2003 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen einer Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter festgestellt, dass die Alleinsorge für die nicht eheliche Mutter immer noch verfassungskonform sei. Es hat diesen Wahnwitz – der sein musste, um sich weiter den mütterzentrierten Frauenförderstrukturen andienen zu können – damit begründet, dass es meinte, der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass nicht eheliche Mütter immer nur im Interesse ihres Kindes und nie egoistisch motiviert handeln. Das BVerfG kolportierte damit weiter die Mär von der immer guten Mutter, die vom deutschen Staat das Prädikat „gut“ als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt.

Da es aber diesen Schwachsinn nicht als Endresultat vernünftiger Überlegung hoch kompetenter Spezialisten stehen lassen konnte, gab es dem Gesetzgeber auf, zu prüfen, ob diese Annahme auch richtig sei.

Man stelle sich vor: Der deutsche Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die allgemeine Erkenntnis zu prüfen, ob Mütter auch die Fähigkeit haben könnten, hin und wieder schlechte Charaktereigenschaften zu zeigen. In Kombination mit der Überzeugung, dass nicht eheliche Väter noch nicht einmal die Chance hatten, sich prüfen zu lassen, ob sie über allen Zweifel an ihrem Gutmenschentum erhaben sein könnten, wird die Tumbheit des Systems deutscher Staatsmacht deutlich, die offen diskriminiert: Mutter = gut, Vater = schlecht.

Diese Gesetzmäßigkeit deutscher Misandrie auf ihre Konsistenz zu prüfen, war für unser System ohne Selbstreinigungskraft zu viel. Was folgen sollte, war eine gigantische Posse, die bisher der gesamten Medienlandschaft entging:

Die zuständige Justizministerin Zypries ließ damals prüfen. Und prüfen. Und als nach über fünf Jahren gegen Ende 2008 die Fragen auf abgeordnetenwatch.de immer drängender wurden, kam eine Antwort, die in ihrer Ungeheuerlichkeit auch heute noch nicht begriffen wird. Es lag inzwischen ein Ergebnis der Prüfung vor, aber es konnte nicht benutzt werden, weil die Prüfmethode zu unwissenschaftlich war!

Man stelle sich diese miese Tour vor. Gegen irgendeine Kleingruppe von Frauen angewandt, hätte es einen kollektiven Aufschrei in den internationalen Medien gegeben. Alle nicht ehelichen Väter Deutschlands meinten die Damen aber, unerkannt vor der Geschichte jahrelang an der Nase herumführen zu können. Sie haben die Rechnung ohne uns gemacht. Wir werden das Protokoll dazu sorgfältig führen.

Der weitere Ablauf ist schon in der Frage skizziert.

Dabei wird der deutsche Bürger immer noch belogen. Immer wieder kann man lesen, dass das BVerfG ja im Jahr 2010 die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht hätte. Punkt.

Das ist der übliche Euphemismus, mit dem in Deutschland Müllhalden zu „Entsorgungsparks“ umdefiniert werden. Die Formulierung in der Entscheidung von 2003, dass „gemeinsame Sorgeerklärungen möglich seien“ vermied bewusst die allgemein verständliche Erläuterung, dass es das gemeinsame Sorgerecht für Väter damals nur mit dem Einverständnis der Mutter gab.

Derselbe Euphemismus, mit dem damals der Machtmissbrauch von Müttern gedeckt wurde, wird eingesetzt, um die blamable Rolle des BVerfG im Jahr 2003 zu decken. Denn dies hat nicht einfach die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht. Korrekt ist, festzuhalten, dass das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezwungen wurde, zuzugeben, dass seine Entscheidung vom 29.01.2003 eben der Blödsinn war, für den wir ihn schon damals gehalten hatten. Und sie waren fast schon hektisch in ihrer Entscheidung und wollten die unangenehme Sache schnell und gründlich vom Tisch haben. Und weil sie wussten, dass die Politik in Deutschland mit der Regelung ein richtiges Problem haben wird, haben sie die Richterschaft der Familiengerichte angewiesen, schon mal auch ohne gesetzliche Regelung munter drauf los entscheiden zu können.

Und diese waren natürlich entsprechend vorsichtig, denn wie soll ein Richter erklären, dass er einem Vater das Gemeinsame Sorgerecht zugewiesen hat, der nach der Findung einer gesetzlichen Regelung durch die Maschen des neuen Netzes gefallen wäre?

Schon bald musste die väterdiskriminierende Politik in Berlin aufgeben. Unsere Damen und Herren Volksvertreter waren unfähig, sich auf eine Regelung zu einigen. Unsere überforderten Politikerinnen und Politiker meinten dann, sie würden zunächst einmal die Richterschaft beobachten, wie diese mit der quasi gesetzlosen Situation im freien Flug umgehen wird.

Seit wenigen Tagen haben wir inzwischen eine gesetzliche Lösung. Diese meint, dass eine deutsche Mutter immer sorgerechtsfähig sei. Ein Vater ist nur dann uneingeschränkt sorgerechtsfähig, wenn er eine qua Natur sorgerechtsfähige Frau heiratet und dadurch wohl über den Rechtsakt der Verehelichung mit dem Sorgerechtsvirus infiziert wird. Ein nicht ehelicher Vater muss aber erst auf seine Sorgerechtsfähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung muss in einem konfrontativen Gerichtsverfahren erfolgen, in dessen Verlauf die egozentrisch motivierte Mutter dazu aufgefordert wird, schmutzige Wäsche zu waschen und damit schlecht auszusehen.

Im Klartext:

Gemeinsame elterliche Verantwortungsübernahme muss in einem konfrontativen Verfahren mit dem Zwang zur Denunzierung eingeklagt werden.

Allein schon verfahrenssystematisch und darüber hinaus menschenrechtsrelevant ist diese neue Lösung prekär, entlarvt unser System weiterhin international und wird uns wieder nach Straßburg bringen.

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Lesermeinungen

  1. By JK

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