Was es bedeutet, in einer feministischen Partei zu sein

von Manndat

Am Fall Gelbhaar erklärt uns die Vorsitzende der Grünen Jugend, Jette Nietzard, offen und unmissverständlich, was es bedeutet, in einer feministischen Partei zu sein. Besonders fragwürdig dabei ist, wie die Partei sich gegenüber den Menschenrechten als Basis unseres Grundgesetzes positioniert.

Beim Fall des Grünen-Politikers und Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar handelt es sich um Belästigungsvorwürfe, die von Parteigenossinnen gegenüber dem Politiker anonym erhoben wurden. Solche MeToo-Skandale werden in der Regel von den Medien extensiv ausgeschlachtet. Häufig wird medial der Beschuldigte, auch wenn er die Vorwürfe zurückweist, dabei vorverurteilt, bevor ein Gerichtsverfahren überhaupt eröffnet wird. Im Fall Gelbhaar war es der rbb, der die Missbrauchsvorwürfe publik gemacht. Besonders schwer wog dabei der Vorwurf von Anne K., nach dem es zu einem erzwungenen Kuss mit Gelbhaar gekommen sei.

Wir erwartet, verlor Gelbhaar wegen der Vorwürfe seine Direktkandidatur für den Bundestag. Nachfolgerin wurde die Landesabgeordnete Julia Schneider. Gut für die Frauenquote.

Allerdings ergab eine Recherche des Tagesspiegels, dass die Vorwürfe von Anne K. nicht nur haltlos sind. Die „Betroffene“ Anne K. existiert überhaupt nicht. Das ist zwar ein sehr außergewöhnlicher Fall und zeigt, wie extrem leichtsinnig und unprofessionell der ÖRR bei solchen MeToo-Aktionen ggfs. agiert. Aber das allein wäre heutzutage kein Skandal mehr. Durch die öffentliche Ruflynchjustiz, bevor ein Verfahren überhaupt begonnen wird, wird häufig Leben und Karriere des Beschuldigten nachhaltig zerstört, auch wenn sich die Beschuldigungen im Nachhinein als falsch erweisen. Medien-Business as usual in Zeiten von MeToo also.

Besonders wird das Ganze dadurch, dass Gelbhaar nicht nur seine Direktkandidatur an Frau Schneider verlor. Vor dem Hintergrund der Vorwürfe hat Gelbhaar nämlich auch noch seine Kandidatur für Listenplatz zwei, der als so gut wie sicher gilt, um in den Bundestag einziehen zu können, zurückgezogen. Stattdessen wurde der Grünen-Politiker Andreas Audretsch gewählt. Und Audretsch ist der Wahlkampfmanager des Kanzlerkandidaten der Grünen Robert Habeck. Zudem war Audretsch bis vor zehn Jahren als Hörfunk-Journalist unter anderem für den rbb, also dem Sender der den Gelbhaar-Fall öffentlich machte, tätig. Na, da klingelt es natürlich im Stübchen. Und dies macht den Vorfall mitten im Wahlkampf für die Öffentlichkeit so interessant.

Was es bedeutet, in einer feministischen Partei zu sein

Die wirkliche Brisanz liegt jedoch darin, was der Vorgang über die Einstellung der Grünen zu Menschenrechten zu Tage bringt.

Die Grüne-Jugend-Chefin Jette Nietzard positioniert sich in dem Fall für sie typisch radikalfeministisch. „Wo Macht existiert, wird Macht missbraucht“, so die Grüne-Jugend-Chefin. Meinte sie damit die Macht der Feministinnen bei den Grünen? Vermutlich nicht. Denn sie wollte sich zwar nicht zu Einzelheiten im Fall des Berliner Abgeordneten äußern, meint aber zu wissen, dass er falsch gehandelt hat: „Stefan Gelbhaar ist nicht der einzige Mann, der in dieser Partei – oder in jeder anderen Partei – Fehler begangen hat. Wie groß diese sind, […] weiß ich nicht.“ Und dann sagt Frau Nietzard, was es bedeutet, in einer feministischen Partei zu sein:

„Was es aber bedeutet, in einer feministischen Partei zu sein, ist, dass Betroffenen geglaubt wird“.

Das bedeutet, der Grundsatz der Unschuldsvermutung, verankert in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, gilt bei den Grünen nicht. Das bestätigt auch Nietzard selbst: „Die Unschuldsvermutung gilt immer vor Gericht. Aber wir sind eine Organisation, und wir sind kein Gericht.“ Es gelte „nicht unbedingt moralisch das Gleiche wie gerichtlich“. Frau Nietzard glaubt also scheinbar, in dieser Missachtung eines Menschenrechts sogar den Ausdruck moralischer Überlegenheit über den Menschenrechten bei den Grünen erkennen zu können.

Wie Philosoph Philipp Hübl in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) erklärt, müsse die Unschuldsvermutung jedoch auch im Alltag gelten. Es dürfe nicht sein, dass eine Behauptung reicht, um einen Menschen zum Schuldigen zu machen. Die Sprecherin der Grünen Jugend übersehe kurioserweise die Möglichkeit der Verleumdung.

Gerade aus diesem Grunde wäre es wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil an Falschbeschuldigungen ist. MANNdat und Agens fordern schon seit 2012, Falschbeschuldigungen zu untersuchen. Das Bundesamt für Justiz lehnt die Durchführung der von MANNdat und AGENS e. V. angeregten Forschungsvorhaben jedoch ab. Hier finden Sie das Antwortschreiben des Bundesamtes für Justiz.

Ebenso ist eine Forderung von MANNdat, Falschbeschuldigungen in ähnlichem Umfang zu bestrafen, wie die Tat, derer man beschuldigt wird, wenn diese tatsächlich stattgefunden hätten. Der Rechtsanwalt Alexander Stevens in der Berliner Zeitung dazu:

„Leider stehen die Konsequenzen falscher Angaben, ob Falschaussage, falsche eidesstattliche Versicherung oder falsche Verdächtigung in keinerlei Relation zu den Folgen, die diese hätten, wenn die Falschheit nicht ans Licht kommt“, so Stevens. Die Abschreckung, Behörden und Gerichte aus welchen Gründen auch immer zu belügen, ist in Deutschland laut Stevens relativ klein und steht in keinerlei Verhältnis zu den Folgen, die drohen, wenn der Lüge geglaubt wird.

„Wird man etwa fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigt, führt das im Falle einer Verurteilung zu bis zu 15 Jahren Gefängnis, wohingegen die falsche Verdächtigung meist mit einer kleinen Geldstrafe geahndet wird.“

Laut dem Rechtsanwalt hätte Gelbhaar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren gedroht, wenn der erfundene übergriffige Kuss vor Gericht gelandet wäre.

Trotzdem (oder vielleicht sogar deswegen?) wird auch unsere Forderung nach einer angemessenen Strafe für Falschbeschuldigerinnen wird von den Verantwortlichen verweigert. Im Gegenteil, NGOs, die sich für die berechtigten Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern einsetzen, werden aus dem geschlechterpolitischen Dialog ausgegrenzt.

Und wer nun glaubt, scheinargumentativ („Kein echter Schotte“) meinen zu können, eine solche Interpretation von feministischer Partei sei ein Einzelfall einer Grünen-Politikerin, dann ist darauf hinzuweisen, dass Nietzard nicht irgendeine Grünen-Politikerin ist, sondern die Chefin der Grünen Jugend, und sie sagt über die Unschuldsvermutung genau das, was bei den Grünen offiziell verankert ist. Im Artikel „Aufarbeitung und Verantwortung“ heißt es zur Arbeitsweise der Ombudsstelle unter „Wie wir arbeiten“ tatsächlich:

„Wir stellen die Betroffenengerechtigkeit in den Vordergrund. Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend.“

Das entspricht der feministischen Forderung „Glaubt den Frauen“, auch wenn es genügend Beispiele von Opfern solcher weiblichen Falschbeschuldigungen gibt. Gustl Mollath wurde auf Veranlassung seiner Frau zwangspsychiatrisiert. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis, weil eine Kollegin eine Vergewaltigung erfand. Die meisten solcher Fälle sind den Medien im Gegensatz zu den MeToo-Prozessen aber höchstens eine kurze Erwähnung wert, wie Michelle R., die für ihre Falschbeschuldigung nur 40 Arbeitsstunden Strafe erhalten hat, oder die Frau, die serienmäßig Männer (insgesamt 11) der Vergewaltigung beschuldigte.

Diese „Betroffenengerechtigkeit“ gilt natürlich nicht gegenüber falschbeschuldigten Männern. Denn Betroffene können nach feministischem Dogma („Patriarchat“) nur Frauen sein, da Männer keine Betroffene sein können, sondern nur Täter. Und wenn sie Betroffene wären, dann bezahlen sie lediglich ihre patriarchale Dividende, also die Erbschuld Ihrer Väter und Vorväter gegenüber den Frauen. Eine pauschale Schuldzuweisung, die wie ein Perpetuum Mobile unvermindert immer neue Frauenförderung generiert. Die feministische Influencerin und queere Aktivistin Leonie Plaar alias „Frau Löwenherz“ formulierte es bei Maybrit Illner so: „Am Ende glaube ich lieber einer Lügnerin als einem Vergewaltiger“. Das heißt, der der Vergewaltigung Beschuldigte ist feministisch gesehen ein Vergewaltiger, auch wenn klar ist, dass die Beschuldigerin lügt.

Was Frau Nietzard sagt, entspricht damit grüner Realität. Sobald also ein Vergewaltigungsvorwurf eines weiblichen Grünenmitglieds gegenüber einem männlichen Grünenmitglied geäußert wird, ist das Urteil über den Beschuldigten in den Reihen der Grünen automatisch gefallen.

Insofern war Stefan Gelbhaar natürlich bewusst, dass er als männliches Grünenmitglied auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen seiner weiblichen Parteigenossen ausgeliefert ist. Als Mann hat er aufgrund umfassender Frauenquotenregelungen nicht nur wesentlich geringere Chancen als ein weibliches Mitglied auf einen Abgeordnetenposten. Durch das Frauenstatut mit Frauenveto können Meinungen von männlichen Mitgliedern unterdrückt werden. Und mit einer „Glaubt den Frauen“-Arbeitsweise der Ombudsstelle kann ein weibliches Grünenmitglied jederzeit durch ihren Daumen nach unten ein männliches Mitglied ins Karriereaus katapultieren.

Özcan Mutlu hat die Partei nach 35 Jahren aufgrund dieser Machtkonstellationen verlassen:

„Die aktuellen Vorfälle sind kein isolierter Einzelfall, sondern Ausdruck eines tief verwurzelten strukturellen Problems im grünen Landesverband Berlin“, kritisierte Mutlu. „Stefan Gelbhaar wurde aufgrund einer haltlosen und offensichtlich falschen Anschuldigung sexueller Belästigung nicht nur öffentlich diffamiert, sondern politisch vernichtet.“ Das Muster sei immer gleich: „Es wird mit Unterstellungen gearbeitet, die jeglicher Grundlage entbehren, deren Zerstörungskraft jedoch unwiderruflich bleibt.“

Ein besonderes Problem dabei ist, dass diese Missachtung der Unschuldsvermutung offenbar auch schleichend in die Rechtspraxis in Deutschland Einzug finden soll. Wir verweisen hierzu nur auf unsere Stellungnahme zum neuen Eckpunktepapier des neuen Familienrechts der Ampel-Regierung, nach der durch Frau Paus (Grüne) als Familienministerin in Kooperation mit Justizminister Herrn Buschmann von der feministischen Partei der FDP ja die Unschuldsvermutung bei Sorgerechtsstreitereien durch eine Schuldvermutung ersetzt werden sollte. Ein rechtsstaatlich ordentliches Strafverfahren bei Partnerschaftsgewalt mit Urteil wäre damit für das Sorge- und Umgangsrecht nicht mehr erforderlich. Es würde durch eine „Risikoanalyse“ ersetzt. Wie sichergestellt werden soll, dass dem Missbrauch bei Sorgerechts- und Umgangsrechtstreitigkeiten damit nicht Tür und Tor geöffnet wird, bleibt im Verborgenen. Dies wäre ein deutlicher Rückschritt im Familienrecht in die dunklen Zeiten des „Missbrauchs mit dem Missbrauch“ bei Sorgerechtskriegen. Vor diesem Hintergrund ist auch die massive Antiväterkampagne gegen das Wechselmodell zu sehen.

Es besteht zu befürchten, dass die Grünen versuchen werden, ihre Moralvorstellungen bezüglich Unschuldsvermutung weiterhin zukünftig politisch in die Rechtsprechung einfließen zu lassen.

Übrigens: Für die anderen Frauen, außer der erfundenen Anne K., die Belästigungsvorwürfe gegenüber Gelbhaar geäußert haben, gilt bezüglich eventueller Falschbeschuldigung auch bei den Grünen, im Gegensatz zu den beschuldigten Männern, die Unschuldsvermutung. Es ist die übliche Rosinenpickerei der Feministen. Oder, um es mit den Moralmaßstäben der Grünen auszudrücken, wie Frau Nietzard dies formuliert hat: Im Gegensatz zu den Grünen-Männern, für die eine über der Falschbeschuldigung stehende Sondermoral gilt, gelten für Frauen nur die – nach Ansicht der Grünen – moralisch minderwertigen Menschenrechte.

Das Schlusswort überlassen wir Jan Fleischhauer. Seine Kolumne zu der Geschichte gipfelt in dem Satz:

„Wo immer Grüne demnächst politische Verantwortung übernehmen – von Positionen, in denen sie über das Schicksal von Menschen zu entscheiden haben, sollte man sie besser fern halten.“

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Mathematiker

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.