MANNdat im Gespräch mit Mario Lichtenheldt

von Manndat

Das alles zeigt, wie realitätsfern die offizielle Politik derzeit agiert. Es zeigt aber auch, dass man Politik gegen das eigene Volk offenbar eben doch nur bis zu einer bestimmten Grenze machen kann – und die scheint mit der Absicht, die massenhafte Körperverletzung von Kindern legalisieren zu wollen, DEUTLICH überschritten zu sein!

MANNdat e.V.: „Zugegeben etwas überraschend wirkt im Vorlagentext der Briefaktion der Vorschlag einer „übergangsweisen Straffreiheit von Beschneidungen unter kontrollierten Bedingungen“, um einen „Wandel innerhalb der Religionen von Zwangsbeschneidung von Kindern hin zu freiwilligen Beschneidungen zustimmungsfähiger Erwachsener“ voranzutreiben. Ist diese Formulierung nicht eben gerade der „Blankoscheck ohne Verfallsdatum“, vor dem die Deutsche Kinderhilfe warnt, oder verfolgen Sie damit einen ganz bestimmten Zweck? Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass eine solche Formulierung nicht zum Bumerang wird?

Mario Lichtenheldt: Ehrlich gesagt habe ich persönlich bei diesem Kompromissvorschlag auch Bauchschmerzen, kann mich aber andererseits den Argumenten, die für ihn sprechen, nicht entziehen. Der Vorschlag soll ein Signal sein an die Religionsgemeinschaften, ein Signal, das deutlich sagt: „Ja, wir wollen Vielfalt, auch die der Religionen, aber selbstverständlich auf dem Boden des Grundgesetzes! Es muss sich etwas ändern. IHR müsst etwas ändern.“ Das braucht Zeit und am besten erfolgt diese Veränderung eben nicht über das Strafrecht, sondern aus den Religionsgemeinschaften selbst heraus. Denn eine Veränderung aus Überzeugung ist nachhaltiger, als wenn nur widerstrebend ein Gesetz befolgt und bei erster Gelegenheit umgangen wird.

Es soll vermieden werden, dass Betroffene, vor allem diejenigen, denen bislang jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, nun massenweise kriminalisiert werden und dass Beschneidungen in die viel zitierten Hinterzimmer oder ins Ausland abgedrängt werden. Ein „Blankoscheck ohne Verfallsdatum“ ist der Vorschlag aber mitnichten! Er gewährt eine Gnadenfrist, die klar und deutlich sagt: Ändert etwas und fangt JETZT damit an! Wir leben gemeinsam in einem Rechtsstaat – und DER wird sich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf der Nase herumtanzen lassen! Auch Religionen können und MÜSSEN sich ändern, wenn es um Menschenrechte und insbesondere um Kinderrechte geht.

Begleitet werden könnte dieser Prozess von einer aktiven Aufklärungskampagne. Zu denken wäre auch an eine Beratungspflicht ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch. Klar muss aber sein: Das ist kein Dauerzustand! Der Status Quo am Ende der Frist muss mit den Menschenrechten, dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar sein.

Die Gefahr, dass der Vorschlag zum Bumerang wird, besteht in der Tat. Wenn man diesen Vorschlag umsetzen will, dann braucht es eine Politik mit Rückgrat, Beständigkeit und Qualifikation, eine Politik, die sich der Menschen, der Kinder annimmt, statt stets und ständig nur den Erhalt der eigenen Macht und die nächsten Wahlen im Blick zu haben. Und in allen drei Punkten habe ich bei der gegenwärtigen Regierung doch einige Zweifel, dass sie einer solchen Aufgabe gewachsen ist. Umso wichtiger ist es, dass das Engagement aller fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Bürger weitergeht, damit sich weder die derzeitige noch künftige Regierungen ihrer Pflicht insbesondere gegenüber den betroffenen Kindern entziehen können.

MANNdat e.V.: „Herr Lichtenheldt, vielen Dank für das Gespräch!“

Stellungnahme von MANNdat bezüglich unserer Interviewpartner

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