Plant die EU ein Gütesiegel für Männerdiskriminierung?

von Manndat

Zusammenfassung

Mit der InvestEU-Verordnung soll ein technischer Leitfaden für das Screening und die Nachhaltigkeitsprüfung von Projekten bereitgestellt werden, die Unterstützung aus dem Fonds „InvestEU“ erhalten.

Unternehmen werden nur dort noch von EU-Geldern, mit anderen Worten von unseren Steuergeldern, unterstützt oder mit Projekten versehen, wenn

  • diese Jungen, Väter und Männer nachweislich effektiv „positiv“ (d. h. zum Nutzen für die Frauenförderung) diskriminieren;

  • diese keine erheblichen Auswirkungen haben, die Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen könnten. Projekte, die Männer und Jungen unverhältnismäßig stark betreffen könnten, sind O.K., etwa wenn Männer oder Jungen benachteiligt werden, z. B. Jungen durch die Bildungsdiskriminierung;

  • frauendominierte Berufsbereiche besonderen Nutzen haben, Frauen besonders davon profitieren können oder wenn es (ausschließlich) für Frauen zu einer Verbesserung der Gesundheitsbedingungen führt;

  • Busverbindungen und Fahrpläne nach den Nutzungsgewohnheiten und den Bedürfnissen von Frauen angepasst werden;

  • für Frauen Arbeitsplätze geschaffen werden. Und dies, obwohl es auch EU-Länder gibt, in denen die Männerarbeitslosenquote höher ist als die Frauenarbeitslosenquote (wie etwa Deutschland oder Österreich).

  • behinderte Jungen und Männer benachteiligt werden.

Das Gütesiegel

Die EU will unter Ursula von der Leyen ein Art Gütesiegel einführen, das Unternehmen unter anderem nach „gesellschaftlichem Nutzen“ bewertet. Der exxpress schreibt:

„Die EU will große Teile der europäischen Wirtschaft daraufhin untersuchen, ob sie unter dem Strich gesellschaftlichen Nutzen oder eher Schaden stiften. Soziale Taxonomie – also ‚gute Firma, schlechte Firma‘ ist das Konzept.

Damit soll Anlegern signalisiert werden, welche Unternehmen dem Gemeinwesen dienen und sich deshalb für die immer wichtiger werdenden Anlagen nach sozialen Standards eignen. Die Klassifizierung bietet allerdings erhebliches Konfliktpotenzial; das zeigt ein internes Papier, das ‚Welt‘ vorliegt.

„Gute Firma, schlechte Firma“?

Ein ‚Runder Tisch‘ für nachhaltige Finanzen gibt darin Empfehlungen, wie Unternehmen auf ihren sozialen Nutzen hin bewertet werden sollten. Angeführt wird die Expertenrunde von Vertreterin der deutschen evangelischen kirchlichen Anleger, empfiehlt in einem Papier, das im November – vor dem ursprünglichen Veröffentlichungstermin – verfasst wurde, ein zweifaches Urteil: Stiften die Produkte und Dienstleistungen der betreffenden Unternehmen an sich sozialen Nutzen, oder sind sie sozial schädlich? Und verhält sich das Unternehmen abgesehen vom eigentlichen Produkt sozialverträglich, oder nicht?

So können Unternehmen danach beurteilt werden, ob sie allen Mitarbeitern auskömmliche Löhne zahlen, ob sie vor allem die weniger gut bezahlten Mitarbeiter regelmäßig schulen, wie hoch der Lohnunterschied zwischen Management und regulären Beschäftigten ist, oder in welchem Umfang sie Kinderbetreuung und betriebliche Altersvorsorge anbieten.“

„Auskömmliche Löhne“, „Lohnunterschied zwischen Management und regulären Beschäftigten“, „Kinderbetreuung“ und „betriebliche Altersvorsorge“? Dies klingt doch sehr nach Gender Pay Gap, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (für Frauen) und Gender Pension Gap. Wir denken, hier soll zumindest ein Maßstab für den Erhalt des Gütesiegels für Unternehmen bezüglich deren „gesellschaftlichem Nutzen“ an der „positiven“ Diskriminierung von Jungen und Männern gemessen werden.

Und tatsächlich. Recherchiert man näher, findet man ein Papier

„Der Fonds „InvestEU“- Leitfaden für die Nachhaltigkeitsprüfung

Technischer Leitfaden für die Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen des Fonds
„InvestEU
“ .

Datiert ist das Papier vom 14.4.2021.

Die Nachhaltigkeitsprüfung soll sich auf drei Themen beziehen: die Klimadimension, die Umweltdimension und die soziale Dimension.

Beim Themenbereich „soziale Dimension“ ist, wie sollte es anders sein, auch der Themenbereich „Gleichstellung der Geschlechter“. Wie üblich bedeutet das wieder einmal nur Frauenförderung durch Männerbenachteiligung. Auf S. 61 heißt es:

„Obwohl die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen in Europa gestiegen ist, bestehen weiterhin Ungleichheiten, z. B. geschlechtsspezifische Einkommensgefälle, die sich negativ auf die Stärkung der Teilhabe von Frauen auswirken. In der Screening-Phase sollte der Durchführungspartner

„• ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Projekt erhebliche Auswirkungen hat, die Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen könnten oder die spezifische geschlechtsspezifische Risiken oder diskriminierende soziale Normen mit sich bringen,“

Projekte dürfen also keine erheblichen Auswirkungen haben, die Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen könnten. Projekte, die Männer und Jungen unverhältnismäßig stark betreffen könnten, sind O.K., etwa wenn Männer oder Jungen benachteiligt werden, z. B. Jungen durch die Bildungsdiskriminierung.

„• ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Projekt erhebliche Risiken im Hinblick auf geschlechtsspezifische Diskriminierung und/oder geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung birgt, einschließlich früherer Beschwerden bezüglich dieser Aspekte und negativer Berichterstattung durch Medien/nichtstaatliche Organisationen über das Projekt und/oder den Projektträger.“

Hier ist zu erwarten, dass Politik und Medien weiterhin das enorme Gender Bias schüren, indem männliche Opfer von Gewalt unsichtbar gemacht werden. Und ab S. 77 ff. geht es unter „2.4.6 Positive Agenda“ weiter:

„Mit dem Verfahren der Nachhaltigkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass Projekte, für die eine Förderung aus dem Fonds ‚InvestEU‘ beantragt wird, anhand bestimmter sozialer Mindestkriterien angemessen geprüft werden. (…) Die positive Agenda umfasst folgende drei zentralen Elemente:

Geschlechtergleichstellung und Befähigung von Frauen zu aktiver Mitgestaltung

(…) So kann beispielsweise die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts im Verkehrssektor positive Auswirkungen mit sich bringen. Wegen langer, unzuverlässiger oder unsicherer Pendelstrecken verzichten Frauen häufig auf besser bezahlte, formelle Beschäftigungsverhältnisse, die tendenziell in Handels- und Wirtschaftszentren konzentriert sind, und nehmen dafür schlechter bezahlte, informelle oder Teilzeitjobs in Kauf, die näher bei ihrem Wohnort liegen. In diesem Fall würde die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten dazu führen, dass öffentliche Verkehrsmittel stärker genutzt werden und effektiver sind. Außerdem würden sich dadurch mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen ergeben. Im Wassersektor wiederum gibt es zahlreiche Belege dafür, dass weibliche Führungskräfte in der lokalen Wasserversorgung und Frauen als Botschafterinnen für gutes hygienisches Verhalten zu einer nachhaltigeren Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beitragen.
Eine vielfältige Belegschaft und die Beteiligung von Frauen an betrieblichen Entscheidungsprozessen können die Leistung und Kapitalrendite der Unternehmen erheblich beeinflussen. (…)“

Also auch hier: Gleichstellung = ausschließliche Orientierung an Fraueninteressen.

„Die Durchführungspartner sollten möglichst Folgendes unterstützen:

Projekte, bei denen die vorrangige Absicht darin besteht, ein anerkanntermaßen vorhandenes geschlechtsspezifisches Gefälle abzubauen, oder bei denen der Frauenanteil unter den Begünstigten überproportional hoch ist (z. B. Kliniken für reproduktive Gesundheit oder Unterstützung von Landwirtinnen beim Zugang zu Krediten);“

Das heißt, Finanzierung gibt es dort, wo der Frauenanteil überproportional ist oder Frauen besonders davon profitieren können.

„• einen Sektor, der in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und Zeitersparnis für Frauen transformative Auswirkungen haben kann (z. B. Pflegewirtschaft, Forschung in Bezug auf Gebärmutterhalskrebs);“

Das heißt, Finanzierung gibt es nur dort, wo frauendominierte Berufsbereiche besonderen Nutzen haben und wo es (ausschließlich) für Frauen zu einer Verbesserung der Gesundheitsbedingungen führt.

„• Integration bestimmter Konzeptionsmerkmale in Infrastrukturprojekten, um einen gleichberechtigten Zugang für Frauen und Männer sicherzustellen (z. B. Busverbindungen und Fahrpläne, die an die Nutzungsgewohnheiten und die Bedürfnisse von Frauen angepasst sind, geschlechtergerechte Architektur oder Stadtplanung);“

Man beachte nochmal: „Gleichberechtigter Zugang“ = Busverbindungen und Fahrpläne, die an die Nutzungsgewohnheiten und die Bedürfnisse von Frauen angepasst sind.

„• Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen, direkt und indirekt. Dazu gehören besondere Maßnahmen, um Frauen in die Erwerbstätigkeit zu bringen oder die berufliche Segregation auf der Ebene des Projektträgers und/oder während der Projektdurchführung zu beseitigen
(z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Diversitätsstrategien, die über die reine Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hinausgehen).“

Obwohl es auch EU-Länder gibt, in denen die Männerarbeitslosenquote höher ist als die Frauenarbeitslosenquote, soll es nur Finanzierungen geben, wenn für Frauen Arbeitsplätze geschaffen werden. In Deutschland und in Österreich ist die Männerarbeitslosenquote höher als die Frauenarbeitslosenquote. Das gilt auch für Finnland als feministisches Musterland. Trotzdem haben in Deutschland laut SGB III nur Frauen einen Anspruch auf Gleichstellung, Männer jedoch nicht.

Auch im Bereich der sozialen Inklusion setzt sich die Ausrichtung ausschließlich auf Frauenanliegen fort (S.79):

„Nichtdiskriminierung: Gezielte Ausrichtung auf bestimmte Gruppen, die beim Zugang zu Dienstleistungen mit Hindernissen konfrontiert sind, Einführung spezifischer Maßnahmen zur Förderung der Inklusion (z. B. Überwindung sozialer Normen, die den Zugang zu Gesundheitsdiensten einschränken, durch Sicherstellung des Zugangs für weibliche Erwerbstätige), Aufbau einer barrierefreien Infrastruktur (z. B. zur Ermöglichung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen.“

Im Sozialgesetzbuch Band IX gibt es verschiedene Diskriminierungen von männlichen Behinderten. Beispiele: In §64 SGB IX (1) 3. wird ausschließlich für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen Behinderten dagegen nicht.

In §49 SGB IX (2) werden ausschließlich behinderten Frauen gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote, nicht jedoch behinderten Männern.

Diese Sexismen zuungunsten von behinderten Jungen und Männern sollen offenbar beibehalten und weiter ausgebaut werden.

Überlassen wir nach so viel ausgeprägtem Doppelstandard das Schlusswort einer typisch selbstgefälligen Feministin:

„Feminismus setzt sich für eine gerechte Gesellschaft für alle Geschlechter ein.“

(Franziska Schutzbach)

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Lesermeinungen

  1. By Mathematiker

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  2. By Matze

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    • By Bruno

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