Die Rolle rückwärts zur Männerwehrpflicht – 3
Die Rolle rückwärts zur Männerwehrpflicht – 3
„Frauen sollten aus der Wehrpflicht komplett rausgehalten werden“, meint die Expertin für Militärrecht, Frau Dr. Kathrin Groh, in einem Interview mit Elisabeth Winkler vom MDR AKTUELL. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der die beiden Damen erörtern, wie man mit diesem massiven Eingriff in die individuelle Freiheit von jungen Männern durch die Rolle rückwärts zum Männerrollenbild des Kriegers am besten nutzen sollte, wirkt abstoßend. Und Sie dehnen die Wehrpflicht gleich noch auf eine generelle Dienstpflicht für Männer aus.
Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. (Bundespräsident Roman Herzog)
Im ersten Teil haben wir dargelegt, welche Konsequenzen Wehrpflicht in der Realität für Männer hat, haben schon einmal über die Geschlechterpolitik und ihre Ausreden geschrieben und haben den Teil mit Soldatinnen bei Schönwetterlage beendet.
Der zweite Teil schloss sich daran mit Soldatinnen bei Schlechtwetterlage an. Wir haben anhand der Rechtsprechung zur Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Wehrpflicht eine Rangfolge von Selbstbestimmungs- und damit Menschenrechten kennengelernt, die es laut Menschenrechtskonvention gar nicht geben dürfte, und haben schließlich gezeigt, wie die Rolle rückwärts zum Männerrollenbild des Kriegers frauenpolitisch genutzt wird, um Rosinen zu picken. Damit geht es jetzt weiter.
Die zweite Packung Rosinen – Männerzwangsdienste und Frauenförderung
Als nächstes wird die Männerdiskriminierung durch einen reinen Männerzwangsmilitärdienst zur Frauendiskriminierung umgemünzt. Frau Winkler beklagt jetzt nämlich den geringen Frauenanteil auf Führungspositionen bei der Bundeswehr:
Dann sind wir wieder bei dem Punkt, dass die Bundeswehr grundsätzlich attraktiver werden müsste, eben auch für Frauen. Ich denke da halt besonders daran, dass von 200 Generälen nur drei Frauen sind und eben auch nur im Sanitätskorps.
Frau Dr. Groh dazu:
Also erstmal ist das ein Riesenproblem für die Bundeswehr. Unter Frau von der Leyen wurden ja Attraktivitätsoffensiven für Frauen gestartet und die haben durchaus auch gefruchtet. Aber dieses „Momentum“, das ist weg durch den Überfall Russlands auf die Ukraine. Das Ziel der Wehrtüchtigkeit verändert das Klima in der Bundeswehr wieder hin zum zu diesem Kämpfertum. Und die Belange der Frauen fallen mal wieder so ein bisschen hinten runter. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat eine Umfrage gemacht. Die Bundeswehr hat tatsächlich in der Attraktivität als Arbeitgeber für Frauen in den letzten drei Jahren um 50 Prozent verloren.
Das liegt auch daran, dass die Chancen für Frauen in der Bundeswehr in Führungspositionen zu kommen, sehr gering sind. Das Problem ist, um in die ganz hohen Ränge zu kommen, muss man viele verschiedene Verwendungen durchlaufen. Das heißt, man wird so gut wie alle zwei Jahre in eine neue Verwendung gesteckt und muss in der Regel auch umziehen. Und das machen Sie mal, wenn Sie gerade Mutter geworden sind und nicht wissen, wie Sie die Kinderbetreuung regeln sollen. Welcher Mann macht das mit, der nicht vielleicht selber noch bei der Bundeswehr ist?
Und dann bekommen die Frauen natürlich auch mit, dass die Bundeswehr eben ein typischer Männerbund ist. Und der muss von Frauen erst einmal aufgebrochen werden. Und so etwas dauert lange, das heißt man kämpft, und kämpft die ganze Zeit und möchte dann vielleicht irgendwann nicht mehr.
Im Rahmen der „Attraktivitätsoffensive“ wurde übrigens der Schützenpanzer Puma unter von der Leyen „auch für Hochschwangere tauglich ausgestattet, sollte es im neunten Monat in Afghanistan auf Patrouillenfahrt zu einer Spontangeburt kommen.“ Dazu gab es Handtaschen, Schuhe und selbst Umstandskleidung für Schwangere. Und jetzt plötzlich stellt es sich heraus, dass im Kriegsfall der Einsatz von Frauen – auch von nicht schwangeren Frauen – gar nicht feministisch opportun ist.
Da befinden zwei Frauen, dass man Männer, und zwar ausschließlich Männer, zur Bundeswehr zwangsdienstverpflichten soll, und klagen dann, dass es zu viele Männer beim Bund gibt, so dass sie mit ihrer bloßen Existenz Frauen vom Wehrdienst abhalten würden. Es ist die typische Unterverantwortlichkeit der Frau, mit der Frauenaktivistinnen erwachsenen Frauen die Fähigkeit zu einer selbstbestimmten Entscheidung aberkennen, soweit diese frauenpolitisch nicht konform ist, und diese Männern in die Schuhe schieben.
Welcher Mann macht das mit, der nicht vielleicht selber noch bei der Bundeswehr ist, fragt Frau Dr. Groh, und kritisiert die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf ausschließlich bei Frauen. Das ist eine rhetorische Frage, d. h. es soll suggerieren, das mache kein Mann mit. In der Realität ist das Gegenteil der Fall. Denn i.d.R. muss das jeder Mann mitmachen, weil in Deutschland in Politik und Gesellschaft die Vereinbarkeitsproblematik bis heute ausschließlich als Frauenfrage betrachtet wird. Bei Männern fragt niemand nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, man ignoriert sie einfach. Und die deutsche Politik ist da ein ganz schlechtes Vorbild. So ist Deutschland bis heute noch nicht einmal bereit, Vätern die EU-Richtlinie 2019/1158/EU zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen, nach der Vätern (bzw. zweiter Elternteil) zehn Tage bezahlten Urlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zugesprochen bekommen müssen.
Eine Studie aus Deutschland zeigt, dass mittlerweile Väter die schlechtesten Jobchancen haben. Eine Vielzahl von weiteren Studien aus dem In- und Ausland zeigen, dass Männer bei Bewerbungsverfahren benachteiligt werden. Auf die Meta-Studie zur Diskriminierung bei Bewerbungsverfahren aus 361.645 individuellen Stellenbewerbungen, die gezeigt hat, dass die Diskriminierung von Frauen bei männlich konnotierten und ausgewogenen Arbeitsplätzen im Laufe der Zeit abgenommen hat, während die Benachteiligung von Männern bei weiblich konnotierten Arbeitsplätzen im Laufe der Zeit stabil blieb, haben wir oben schon hingewiesen.
Sowohl Frau Dr. Groh als auch Frau Winkler erwähnen keine einzige dieser Studien.
Die dritte Packung Rosinen – Die Gender-Care-Gap-Masche
Bei dieser extrem polarisierenden Darstellung bleibt es nicht aus, dass Frau Dr. Groh zu dem Schluss kommt, dass es gerechtfertigt sei, dass Männer nicht nur zur Wehrpflicht, sondern sogar ganz zur allgemeinen Dienstpflicht herangezogen werden sollten. Frau Dr. Groh erweitert die schon genannten zwei Packungen Rosinen für die Frauenprivilegierung (keine Frauenwehrpflicht + Frauenfördermaßnahmen für Führungspositionen in der Bundeswehr) um eine weitere Packung Rosinen für ihre Geschlechtsgenossinnen, nämlich einer generellen Dienstpflicht für Männer, über die Wehrpflicht hinaus:
So, dass nur Männer zur Wehrpflicht und ergänzend zur allgemeinen Dienstpflicht herangezogen werden. Ich finde, dass Frauen da komplett rausgehalten werden sollten.
Egal wie man so eine Dienstpflicht begründet, ob mit „die Gesellschaft muss resilienter“ werden oder „die Gesellschaft muss wieder in den Zusammenhalt finden“. Frauen sind und tun das alles sowieso schon. Sie sind zu 70 Prozent in den sozialen Berufen und machen um die 40 Prozent mehr unbezahlte Pflege-Arbeit für die Gesellschaft, für die Familien als Männer.
Auch hier wird wieder die typische Unterverantwortlichkeit der Frau als Rechtfertigung vorgebracht. Weil erwachsene Frauen von sich aus sich häufiger als Männer freiwillig aus eigenem Willen entscheiden, einen sozialen Beruf zu wählen, sollen Männern als Gegenleistung dafür wesentliche Grundrechte entzogen werden und ihnen zugemutet werden, sich zwangsrekruktiert in Kriegen psychisch oder physisch verstümmeln oder gar umbringen zu lassen.
Unabhängig von der damit zum Ausdruck gebrachten Empathielosigkeit gegenüber zwangsrekrutierten Männern ist verfassungsrechtlich eine solche allgemeine Dienstpflicht ausschließlich für Männer sehr fragwürdig. Denn der Männerzwangsdienst dient ja grundsätzlich nur zur Landesverteidigung. Eine generelle Dienstpflicht für Männer, nur weil sie Männer sind, ist grundgesetzlich nicht vorgesehen. Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog brachte dies in seiner Ansprache am 15. November 1995 anlässlich der Kommandeurtagung der Bundeswehr auf den Punkt:
Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet.
Diese Sichtweise auf die Wehrpflicht unterscheidet sich grundlegend vom Selbstbedienungsfeminismus bei Männerleben, wie ihn Frau Dr. Groh propagiert und von Frau Winkler kolportiert wird.
Die Tatsache, dass man eine Männerwehrpflicht für gerechtfertigt hält, weil Frauen zu 70 Prozent in den sozialen Berufen tätig seien, suggeriert, dass die Arbeit von Männern weniger für die Gesellschaft wert wäre. Das ist naiv. So etwas erwartet man eigentlich nur von Leuten, die glauben, dass soziale Einrichtungen vom Himmel fallen und nicht durch gesellschaftliche Arbeit erwirtschaftet werden müssen. Erwirtschaftet auch in besonders gefährlichen Berufen. Fast alle tödlichen Arbeitsunfälle betreffen Männer, in der EU 94 Prozent. In Deutschland und der Schweiz ist der Prozentsatz knapp darunter, in Österreich knapp darüber. Das feministische Musterland Finnland verzeichnet übrigens ganze 100% Männeranteil bei tödlichen Arbeitsunfällen.
Zudem arbeiten Männer häufiger in technischen Berufen und der Job bei der Bundeswehr hat sehr viel mit Technik zu tun. Eine solche Begründung ist also absurd.
Frau Dr. Groh kommt schließlich auch noch mit dem Kalauer Care-Arbeit. 40 Prozent mehr Frauen leisten unbezahlte Pflegearbeit für die Gesellschaft. Das ist durchaus anerkennenswert.
Betrachtet man das genauer, bedeutet dies, dass die unbezahlte Pflegearbeit auf 42 Prozent Männer und 58 Prozent Frauen verteilt ist. Und weil Männer nicht 50 Prozent sondern „nur“ 42 Prozent der unbezahlten Pflegearbeit leisten, sollen ihnen zum Ausgleich die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG), der Gleichberechtigung (Art. 3 GG), des Schutzes vor Arbeitszwang (Art. 12 Abs. 2 GG) und der unantastbaren Würde des Menschen (Art. 1 GG) wesentlich eingeschränkt oder ganz aberkannt werden, wobei die mögliche Todesfolge oder Verstümmelung im Ernstfall billigend in Kauf genommen wird.
Und zwar ALLEN Männern, auch denjenigen, die 42 Prozent der unbezahlten Pflegearbeit leisten, während die Frauen, die keine unbezahlte Pflegearbeit leisten, weder das eine noch das andere zu machen brauchen. So sieht „Gleichberechtigung“ in Zeiten des Feminismus aus.
Und während Frau Groh die 40 Prozent mehr unbezahlte Pflegearbeit von Frauen für die Gesellschaft explizit erwähnt, erwähnt sie, wie oben schon bei den Gender Gaps, wieder nicht die Tatsache, dass Männer bei der Feuerwehr und beim THW wesentlich häufiger soziale Arbeit leisten als Frauen. Auch hier: einfach nicht erwähnen.
„Zum 31. 12. 2022 waren in Deutschland 113.996 Frauen (11,23 Prozent) in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv.“ (Quelle: Feuerwehrverband: „Statistik – Anzahl der Frauen“ https://www.feuerwehrverband.de/presse/statistik/, Abruf 14.5.25)
Daraus errechnet sich die Zahl der Männer in der Freiwilligen Feuerwehr zu 88,77% oder 901.106 Männer. Das heißt, Männer leisten 690 Prozent mehr Care-Arbeit bei der Feuerwehr als Frauen.
Im THW liegt laut Information des THW der Frauenanteil aktuell bei rund 17 Prozent. Von den insgesamt rund 88.000 Ehrenamtlichen im THW sind 15.500 weiblich (Quelle Pressemitteilung THW vom 7.3.25). Wobei anzumerken ist, dass 15.500 von 88.000 auf eine Stelle genau 18 Prozent und nicht 17 Prozent sind. Gehen wir von 18 Prozent aus, heißt das; dass Männer gut 360 Prozent mehr Care-Arbeit beim THW als Frauen leisten.
Und schließlich und endlich betrug im Jahr 2024 der Frauenanteil in der Bundeswehr 13,62 Prozent. Daraus errechnet sich die Zahl der Männer in der Bundeswehr zu 86,38 Prozent (Quelle: Statista Anteil der Soldatinnen in der Bundeswehr bis 2024, 11.03.2025; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/809135/umfrage/anteil-der-soldatinnen-in-der-bundeswehr/). Das heißt, Männer leisten jetzt schon 530 Prozent mehr Wehrdienst als Frauen.
Und während man die 42 Prozent der Frauen bei der unbezahlten Pflegearbeit hervorhebt, und deswegen als „Ausgleich“ Männerzwangsdienste fordert, der einen massiven Eingriff in ihre individuelle Freiheit darstellt, lassen Frau Dr. Groh und Frau Winkler die 690 Prozent mehr Care-Arbeit bei der Feuerwehr, 360 Prozent mehr Care-Arbeit beim THW und 530 Prozent mehr Wehrdienst von Männern unerwähnt und es wird kein Frauenzwangsdienst gefordert.
Diese Doppelmoral kann man schon als zynisch bezeichnen.
Unerwähnt bleibt auch die Tatsache, dass Frauen auch deshalb mehr unbezahlt pflegen können, weil Männer deutlich öfter die Versorgerrolle auch für die Pflegenden übernehmen. Die Auswertung der Gender Care Studie hat zudem gezeigt, dass Frauen und Männer in Partnerschaften die Care-Arbeit und die Versorgerarbeit so aufteilen, dass die Gesamtarbeit für beide nahezu gleich ist. Auch hier verkürzt Frau Dr. Groh wieder die Fakten zum Gender Care Gap. Denn wenn man die Zahlen zum Bericht des Statistischen Bundesamtes zum Gender Care Gap genauer unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass der Gender Care Gap nicht das zeigt, was uns damit suggeriert wird:
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Bei dem Bericht des Statistischen Bundesamtes zum Gender Care Gap handelt es sich um keine objektive Analyse der Situation von Frauen und Männern mit offenem Ergebnis, wie es ursprünglich im Sinne eines Gender Mainstreaming vorgesehen war, sondern um eine tendenziöse Interpretation der Daten der Zeitverteilung zugunsten frauenförderpolitischer Zwecke. So werden manche Daten nur frauenspezifisch detaillierter ausgewertet.
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Männer und Frauen teilen selbstständig die Arbeit partnerschaftlich gerecht untereinander auf. Die Daten zeigen eindeutig, dass Männer und Frauen sowohl als Paare mit Kindern als auch als Paare ohne Kinder es nahezu perfekt schaffen, unbezahlte und bezahlte Arbeit so zu verteilen, dass beide die gleiche Gesamtarbeitszeit aufweisen.
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Betrachtet man die gesamte Arbeitszeit, also unbezahlte und bezahlte Arbeit zusammengerechnet, leisten Frauen durchschnittlich mehr Arbeit als Männer. Dieser Unterschied resultiert aber ausschließlich aus der höheren Gesamtarbeitszeit aufgrund höherer Care-Arbeit alleinstehender und alleinerziehender Frauen.
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Der Gender Care Gap taugt nicht als Maß für Gleichberechtigung, da die durchschnittliche, wöchentliche Mehrarbeit von Frauen ausschließlich daraus resultiert, dass alleinlebende Frauen von sich aus, also aus eigenem Antrieb, ohne von einem Partner dazu absichtlich oder unabsichtlich gedrängt worden zu sein, mehr Care-Arbeit leisten.
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Männer leisten durchschnittlich mehr Erwerbsarbeit als Frauen, egal ob alleinstehend, in Partnerschaft ohne Kind oder in Partnerschaft mit Kind.
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Bei Männern in Partnerschaft ohne Kind ist der Anteil der Erwerbsarbeit deutlich höher, als wenn Männer alleinstehend sind, nämlich 231 Minuten länger, während bei Frauen in Partnerschaft ohne Kind sich die Erwerbsarbeit nur geringfügig erhöht, nämlich um lediglich 29 Minuten.
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Die Daten zeigen, dass Männer deutlich mehr Zeitaufwand in die gleiche bezahlte Arbeitszeit investieren als Frauen.
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Gemeinschaftliche Care-Arbeit erhöht durchschnittlich die Care-Arbeitszeit. Zählt man die Care-Arbeit des durchschnittlichen alleinlebenden Mannes mit der Care-Arbeit der durchschnittlichen alleinlebenden Frau zusammen und vergleicht sie mit der Summe der Care-Arbeit von Frauen und Männern in Paaren ohne Kinder, zeigt sich, dass bei Paaren ohne Kinder die Frau 51 Minuten und der Mann 52 Minuten mehr Care-Arbeit leistet, als wenn beide alleinstehend wären. In Partnerschaft ohne Kind wird also zusammen 103 Minuten, also 1 Stunde 40 Minuten mehr Care-Arbeit pro Woche geleistet, als wenn man die Care-Arbeit für alleinlebende Männer und Frauen zusammenzählt.
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„Care-Arbeit“ ist nicht nur Arbeit, sondern kann auch Freizeit sein. Bei der Care-Arbeit kann auch rein freiwillig auferlegte Arbeit enthalten sein. Gute Beispiele sind hier die Tätigkeiten wie die „Pflege von Nutztieren (inkl. Pferde)“, die „Haustierpflege“ und „Hund spazieren führen“. Man kann sich nicht freiwillig als Zeitvertreib ein Haustier halten und die Zeit, die dann dafür aufgewendet wird, ernsthaft als diskriminierende Arbeitszeit interpretieren. Aber auch „Ehrenamt/Freiwilliges Engagement“ ist hier zu nennen. Manchmal ist auch nicht immer klar zu unterscheiden, ob eine Aktivität eine unliebsame, aber notwendige Tätigkeit oder eine Freizeitaktivität ist. Beispiele sind hier die „Herstellung von Textilien“ und „Einkaufen vor Ort“. Herstellung von Textilien kann notwendige, unliebsame Arbeit bedeuten, aber auch Hobbys wie Stricken oder Häkeln. Und Einkaufen kann ein notwendiger Pflichteinkauf sein oder auch ein vergnügliches Shopping. Viele solcher Tätigkeiten sind auch geschlechtercharakteristisch unterschiedlich ausgeprägt. Auch dies zeigt, dass der Gender Care Gap kein Maß für die Gleichberechtigung der Geschlechter liefern kann.
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Die höhere Gesamtarbeitszeit von Frauen resultiert auch aufgrund höherer Care-Arbeit alleinerziehender Frauen. Der Gender Care Gap ist damit ein Maß für eine verfehlte Familienpolitik, die auf alleinerziehende Mütter setzt, anstatt Väter stärker in die Erziehungsarbeit in der Familie zu integrieren. Die Weigerung der Ampel-Koalition, die EU-Richtlinie 2019/1158/EU zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen, die für Väter zehn Tage bezahlten Urlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes vorsieht, ist dafür ebenso beispielhaft, wie die Weigerung, das Wechselmodell entgegen dem Koalitionsvertrag nicht in den Mittelpunkt des neuen Sorgerechts zu stellen.
Wir hatten damals schon geahnt, dass der Gender Care Gap in seiner maximal polarisierenden Darstellung dazu dienen könnte, die Rolle rückwärts zur reinen Männerwehrpflicht zu rechtfertigen.
Nach dieser doch sehr einseitigen „Argumentation“, bei der man die Gegenargumente einfach verschweigt, ist klar, dass Frau Dr. Groh nur zu einem Schluss kommen kann:
Eine allgemeine Dienstpflicht wäre für mich eine allgemeine Dienstpflicht nur für Männer. Die könnte man durchaus gerecht organisieren, als Ergänzung zur Wehrpflicht, indem man sagt: Du kannst dir grundsätzlich aussuchen, ob du zum Bund gehst oder was im Zivilbereich machst.
Kriegsdienstverweigerungsrecht im Krieg nicht sicher
Unabhängig davon, dass die Wehrpflicht ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers ist, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet, wie es Bundespräsident Roman Herzog schon sagte (siehe oben), halten wir diesen Vorschlag für irreführend. Denn Frau Dr. Groh weiß, dass der BGH am 16.1.2025 einen Beschluss gefasst hat, nachdem im Tenor im Verteidigungsfall das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden kann:
„Ein unabdingbarer Grundsatz der einschränkungslosen Aufrechterhaltung des Kriegsdienstverweigerungsrechts auch im Verteidigungsfall lässt sich ihr (der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung; M.S.) bereits auf nationaler Ebene nicht entnehmen.“ (BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 11/24 vom 16. Januar 2025)
Eine Verfassungsänderung sei hierfür nach Auffassung des BGH nicht nötig. Das bedeutet, dass Männern auch in Deutschland ihr grundgesetzliches Recht auf Kriegsdienstverweigerung, selbst wenn ihr Gewissen es ihnen verbietet, nichts nützt. Wenn ein Verteidigungsfall nach Art. 115a GG ausgerufen würde, können sie trotzdem zwangsrekrutiert in den Krieg geschickt werden.
Zwar sieht Frau Professorin Kathrin Groh das anders. Aber für die Männer, für die sie einen Zwangsdienst fordert, ist relevant, was die BGH-Rechtsprechung sagt, und nicht die Sichtweise von Frau Dr. Groh. Spätestens hier hätte Frau Winkler sich zu Wort melden und auf dieses BGH-Urteil hinweisen müssen. Aber auch hier verkörpert Frau Winkler das Schweigen im Walde und lässt ihre Leser im Irrglauben, dass Männer im Kriegsfall den Kriegsdienst uneingeschränkt verweigern dürften.
Im letzten Teil werden wir weitere „Argumente“ zur reinen Männerwehrpflicht erörtern, hören aber auch Kritik zu der Doppelmoral bezüglich der Rolle rückwärts zur reinen Männerwehrpflicht und kommen zur Kernfrage und letztendlich zur wesentlichen Erkenntnis aus der Wiedereinführung zur reinen Männerwehrpflicht.
Quelle Beitragsbild: AdobeStock_26905063
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