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Melanie Klinger: „Intime Verletzungen – Weibliche und männliche Beschneidung (K)ein unzulässiger Vergleich?“

2012 wurde in Deutschland die Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung auch ohne medizinische Indikation gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Etwa ein halbes Jahr später wurden in Deutschland sämtliche Arten von Körperverletzungen an Mädchen durch Beschneidung gesetzlich verboten. Die politisch Verantwortlichen haben sich damit entgegen Art. 3 des GG für eine maximale geschlechterabhängige Ungleichbehandlung bei Körperverletzungen an Kindern durch Beschneidung entschieden.

Fridays for Future wird zur Antimännerbewegung

Einer der Erfolgsfaktoren für den „Verdammungsfeminismus“ (Prof. Amendt) ist sicher die Fähigkeit, Graswurzelbewegungen zu okkupieren. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit, dass Fridays for Future feministisch wird - oder war es das schon von Beginn an?

Dritter Genderkongress in Nürnberg

In diesem Jahr hat zum dritten Mal der Deutsche Genderkongress stattgefunden. Zeit, nicht nur über den dritten Genderkongress zu berichten, sondern auch ein Fazit zu ziehen und einen Ausblick zu geben.

Salomonisches Gerichtsurteil zu Beschneidung eines Jungen

Am 12.12.2012 entschied sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich, Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ausdrücklich zu legalisieren. In der Schweiz kam nun ein Gericht in einem solchen Fall zu einem ganz anderen Urteil.

Mensch, Olaf!

Wie sagte Joaquin Phoenix in dem Film „8 mm“ einmal so schön: „Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, veränderst du nicht den Teufel, der Teufel verändert dich“. In den letzten Wochen war zu sehen, wie der Beinahe-Chef der SPD zu einer Art modernem „Faust“ mutierte. Dann fuhr er zur Hölle und seitdem ist es merkwürdig still. Wo steckt er nur?

Schafft Land Berlin Unschuldsvermutung im Strafrecht ab?

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ So steht es in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In Berlin soll es jetzt heißen: „Ist streitig, ob eine Person (…) diskriminiert worden ist, so trifft die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes vorgelegen hat.“ Ist das noch menschenrechtskonform?

Radikalisierung beim Marginalisieren männlicher Gewaltopfer nimmt zu

Es gibt mehr männliche als weiblich Gewaltopfer. In der Wahrnehmung scheint es aber deutlich weniger männliche als weibliche Gewaltopfer zu geben. Eine Folge des radikalen Verschweigens männlicher Gewaltopfer.

Frauenunion (CDU) lobt männermordende Länder

Stellen Sie sich vor, ein Amokläufer würde in eine Schule eindringen und vorrangig weibliches Lehrpersonal ermorden und eine männerpolitische Vereinigung würde dann diese Schule als Vorbild bezüglich des männlichen Lehreranteils benennen. Nun, das ist nur ein erfundenes Beispiel an maximaler Geschmacklosigkeit. Aber es gibt auch ein reales Beispiel für eine analoge Geschmacklosigkeit in Form der CDU, genauer gesagt in Form der Frauenunion, die Frauenlobby der CDU.

Niemand mag Pop-ups!

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