Zweiter Bericht zur Situation von Jungen und Männern in Deutschland 2012
9. Hilfebedürftigkeit (Sozialhilfe)
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) ist eine gesetzlich geregelte, bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfebedürftige, vorübergehend oder dauerhaft nicht erwerbsfähige Personen vor dem Renteneintrittsalter zur Gewährleistung eines Mindestlebensstandards.
Gegenüber dem Jahr 2008 hat sich 2010 die Kluft zwischen den Geschlechtern weiter vertieft. 2008 überstieg die Zahl der männlichen Hilfeempfänger die der weiblichen um nur 2,6 %. Im Jahr 2010 betrug diese Differenz jedoch 9,3 %. Diese Zunahme der relativen Sozialhilfebedürftigkeit von Männern deutet darauf hin, dass Männer zunehmend nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Was sagt die Politik dazu?
Armut ist weiblich.
Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen 2010 [22]
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