Das CORRECTIV-Imperium schlägt zurück
Wir hatten es bereits in unserem Beitrag „Richtigstellung zu diffamierendem CORRECTIV-Artikel“ geahnt. CORRECTIV, denen unsere Richtigstellung zu ihren scheinargumentativen Diffamierungen offenbar ganz und gar nicht passte, legt nochmals nach. Wenn es Sie als kritisch denkende Menschen interessiert, was der selbsternannte Faktenchecker diesmal an Scheinargumenten raushaut, lohnt es sich, weiterzulesen.
In unserem Fazit unserer Beiträge zum Diffamierungsartikel von CORRECTIV und Süddeutschen hatten wir schon geschrieben, man gewinne den Eindruck, CORRECTIV wolle sich für höhere Aufgaben im Lohnschreiber-Milieu qualifizieren, als wolle man „denen da oben“ zeigen, dass die Redaktion brauchbar sei. Als wolle CORRECTIV dies bestätigen, legt man nun einen zweiten Antiväterartikel auf Basis einer Ansammlung von Scheinargumenten nach.
„Väterrechtler auf dem Vormarsch“ heißt der neue Diffamierungsartikel. Wie schon der erste Diffamierungsartikel basiert dieser erneut auf Scheinargumentation. So wird, wie so oft bei CORRECTIV, im Einführungstext ein Strohmannargument aufgetischt: „Krude Thesen, ausgefeiltes Lobbying und jede Menge Frauenhass: Sogenannte Väterrechtler machen vehement Einfluss in Politik und Justiz geltend – und untergraben den Gewaltschutz von Frauen und Kindern. CORRECTIV zeigt, wie ihre Netzwerke funktionieren.“
Spoiler: Konkrete Belege für diesen angeblichen Frauenhass oder die angeblichen kruden Thesen liefert auch dieses Machwerk von CORRECTIV und Stern nicht. Stattdessen wird uns z. B. wieder der gleiche Antiväteraktivist, dessen mangelnde Seriosität wir anhand des letzten Diffamierungsartikels von CORRECTIV aufgezeigt haben, als „Experte“ aufgetischt, der natürlich ebenfalls keine konkreten Belege für seine Unterstellungen liefern kann.
CORRECTIV und sein Problem mit demokratischen Grundrechten
Das einzige „Vergehen“, das CORRECTIV und der Stern den Väteraktivisten vorwerfen können, ist deren Versuch, ihre Anliegen und Belange in die politische Diskussion einzubringen. Dies werfen die Artikelschreiber samt Pseudoexperten den Väteraktivisten auch vor. Das ist zum einen eine Doppelmoral, denn, dass Mütteraktivisten sich für ihre Anliegen engagieren und das noch satt alimentiert mit Steuergeldern über die Bunderegierung, wird nicht kritisiert.
Zudem ist das, was CORRECTIV und der Stern hier bei den Väteraktivisten kritisieren, kein „Vergehen“, wie dies im Artikel suggeriert wird. „Politische Partizipation und politisches Engagement sind Voraussetzung und wesentliches Merkmal einer funktionierenden und lebendigen Demokratie.“ So heißt es in der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Und diese Partizipation beschränkt sich Gott sei Dank nicht nur auf Wahlen, in denen man Politiker wählen kann, die sich dann hinterher damit brüsten, zu tun, was sie wollen, egal was ihre Wähler denken.
Weitere Möglichkeiten für politische Partizipation sind die Mitgliedschaft in Parteien und Organisationen (z. B. MANNdat e.V.), Bürgerbegehren, Volksentscheid, Bürgerinitiativen, Petitionen, Beteiligung in der Kommune, E-Partizipation, politische Aktionen, Demonstrationen usw. Das Petitionsrecht ist z. B. sogar ausdrücklich in Artikel 17 GG verankert: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist das Recht, Eingaben an jedwede Stelle und Ämter zu adressieren, dabei angehört zu werden und vor allem in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Lackmustest für demokratische Einstellung
Es ist eine immer wiederkehrende Charakteristik der Antimänner- und Antiväterlobby, diese Grundrechte, die natürlich auch Männern und Vätern offenstehen, kriminalisieren zu wollen. Heutzutage wird oft von Demokratie und Demokratiefeindlichkeit geredet. Demokratiefeindlichkeit erkennt man auch daran, inwieweit Bürger kriminalisiert werden sollen, wenn sie ihre für eine Demokratie typische, grundgesetzlich verankerte Teilhabe am politischen Diskurs in Anspruch nehmen wollen.
Ein anderer Partner
Ein Unterschied zum letzten CORRECTIV-Artikel ist, dass diesmal nicht die Süddeutsche als Partner von CORRECTIV fungiert. Vielleicht sind deren Mitarbeiter noch damit beschäftigt, die alten Schulranzen ihnen unliebsamer Politiker zu durchsuchen. Stattdessen mischt diesmal der Stern mit. Dass wir hier nur auf CORRECTIV eingehen, hängt damit zusammen, dass der Stern mittlerweile bekanntermaßen so Mainstream ist, dass man befürchten muss, er habe sich vom Journalismus verabschiedet, wie dies eine Glosse der NZZ pointierte. Zudem ist CORRECTIV ohnehin mit dem Stern vernetzt, wie wir noch zeigen werden.
Hintergrund: (Weibliches) Alleinerziehen als Befreiung…
Seit Ende des letzten Jahrhunderts ist die Alleinerziehende ein Wunschmodell der Familienpolitik in Deutschland. Nicht zuletzt das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat dieses Wunschmodell politisch etablieren helfen. Kaum ein anderer Name ist damit stärker verbunden als der von Anita Heiliger.
Diese deutsche Feministin und Soziologin war von 1973 bis 2006 Mitarbeiterin des DJI, propagierte die heute noch üblichen Männertäter-Frauenopfer-Stereotype und bekämpfte vehement das Sorgerecht von Vätern (vgl. Anita Heiliger und Eva-K. Hack (Hrsg.): Vater um jeden Preis? Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht. Frauenoffensive 2008, ISBN 3-88104381-0). Ihr Buch Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Lebensform und als gesellschaftliche Chance, Centaurus-Verl.-Ges., Pfaffenweiler 1991, ISBN 3-89085-517-2, ist das Standardwerk der Das-Kind-gehört-zur Mutter-Lobbyisten. Es findet sich natürlich auch auf der Seite von Familienrecht in Deutschland, in der die aktuellen Beiträge zur Bekämpfung des Wechselmodells gesammelt werden, u. a. auch die beiden von uns analysierten CORRECTIV-Beiträge.
Das DJI hat wesentlichen Einfluss auf die Jugend- und Familienpolitik in Deutschland, da es die Politik in diesen Themenfeldern berät. Das DJI wird überwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und zu einem kleineren Teil von den Bundesländern finanziert. Weitere Zuwendungen kommen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie u. a. von Stiftungen, der Europäischen Kommission und von Institutionen der Wissenschaftsförderung.
…und Väterfeindlichkeit als Normalität
Franzjörg Krieg vom Väteraufbruch für Kinder kritisiert diese „politisch-ideologische Prädisposition in Deutschland, die das mütterzentrierte Residenzmodell vorgibt. Mit dieser politischen Orientierung haben wir eine vorgegebene Schieflage in Deutschland: Das WM [Wechselmodell] wird politisch pauschal aus ideologischen Gründen abgelehnt, weil es an der Vormachtstellung der Mutter kratzen könnte, die das Monopol auf den Alleinbesitz des Kindes für sich reklamiert.“
Krieg weiter:
Das Faktum, dass im Residenzmodell ein Elternteil (zu 90% [Anm: 2021 waren es bereits 15% alleinerziehende Väter; siehe unten] die Mutter) alles bekommt (the winner takes it all), das Kind, das Geld und die Zusicherung, immer alles richtig gemacht zu haben und auch weiterhin immer alles richtig zu machen, und dass der andere das Kind genommen bekommt, dafür alles zu zahlen hat und pauschal zum Schuldigen gekürt wird, ist eine Ungeheuerlichkeit von menschenrechtswidrigem Format. Und obendrein steckt der Staat, der mitverdienen will, den verlierenden Zahler noch in die Steuerklasse 1 und behandelt ihn wie einen kinderlosen Single, der sich eben ein teures Hobby leistet. (…)
Und es gibt die internationale Studienlage: rund 60 internationale Studien belegen, dass das WM mit Abstand die beste Lösung ist. Dass das in Deutschland glatt ignoriert wird, ist eine rein politisch-ideologische Sache.
Deshalb verwundert nicht, dass Deutschland alles andere ist als ein väterfreundliches Land. Beispiele, außer den zuvor schon genannten:
Väter müssen regelmäßig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihre Menschenrechte zu erhalten.
Väter bekommen die weitaus geringsten Einladungen zu Bewerbungsgesprächen.
Die Ampel-Koalition missachtet die EU-Richtline zum Vaterschaftsurlaub.
Die Ampelregierung kürzt die ohnehin schon karge Unterstützung männlicher Opfer häuslicher Gewalt.
Vereinen, die sich auch für die berechtigten Anliegen von Vätern einsetzen, werden die vom Deutschen Bundestag genehmigten Fördergelder durch die Regierung vorenthalten.
Panik der Das-Kind-gehört-zur Mutter-Lobbyisten
Trotz all dieser Widrigkeiten sind aber immer mehr Alleinerziehende Väter. Im Jahr 2022 waren 15 % der Alleinerziehenden Väter, die in Deutschland mit ihren minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben. So teilt es das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung mit. Nur zehn Jahre zuvor lag er noch bei lediglich 10 %. Auch die Zahl der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern hat um satte 44 % zugenommen, von 166.000 im Jahr 2012 auf 239.000 im Jahr 2022. Die Zahl der alleinerziehenden Mütter ging im selben Zeitraum um 10 % zurück, nämlich von 1,48 Millionen auf 1,33 Millionen.
Diese Entwicklung versetzt die konservativen, rückwärtsgewandten Das-Kind-gehört-zur Mutter-Lobbyisten in Panik. Diese möchten natürlich, dass die Alleinerziehenden wieder nahezu ausschließlich Mütter sind. Der Vater darf zwar gerne der Mutter durch mehr Erziehungsarbeit den Rücken freihalten, aber wenn die Beziehung dann in die Brüche geht, soll er möglichst schnell und bequem wieder zum reinen Versorgervater degradiert werden dürfen.
Deshalb läuft derzeit passend dazu die Schmutzkampagne gegen das Wechselmodell, dessen verstärkte Einführung die Ampelkoalition zwar im Koalitionsvertrag versprochen hat, es aber nach gut zwei Jahren Ampel so aussieht, als wolle sie dieses Versprechen im Gegensatz zu anderen Regelungen im Koalitionsvertrag brechen. Den Hintergrund der Kampagne haben wir schon bei der Analyse unseres ersten CORRECTIV-Beitrages erläutert. Die Aktivisten der Kampagne gegen das Wechselmodell verweisen auch explizit auf die beiden CORRECTIV-Beiträge, nämlich auf den, den wird hier analysieren und den, den wir vor kurzem schon analysiert haben.
Die Kontaktschuldmethode
Kern des neuen Artikels ist eine Vernetzungskarte, in der mittels Kontaktschuldmethode eine „Vernetzung“ zwischen unterschiedlichen Vereinen und Personen konstruiert wird.
Zu Kontaktschuld schreibt Wikipedia:
Der Vorwurf der Kontaktschuld stellt die äußerliche Tatsache eines „Kontaktes“ mit zu Recht oder zu Unrecht politisch verdächtigten Personen als solchen heraus, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, von welcher Art die Beziehungen waren oder welchen Inhalt die bei Gelegenheit des „Kontaktes“ geführten Gespräche gehabt haben. Statt den Diffamierten selbst zu zitieren, sein Handeln zu charakterisieren, seine Beweggründe zu nennen, werden Orte, an denen er sich aufgehalten hat, oder Personen, mit denen er gesprochen hat, Publikationsorgane, in denen er geschrieben, Veranstaltungen, auf denen er gesprochen hat, Organisationen, in denen er mitwirkt, politisch verdächtigt und sodann ein Rückschluss auf die politische Einstellung des Angegriffenen selbst gezogen. Somit ist das Kontaktschuld-Konstrukt Teil des breiten Spektrums von argumentum ad hominem, das heißt, nicht die Sache wird angegriffen, sondern die Person. Es ist ein klassisches Pseudoargument und jedenfalls im Strafverfahren zur juristischen Beweisführung ungeeignet, weil es nicht auf Tatsachen beruht. Das Konstrukt der Kontaktschuld ähnelt dem logischen Fehlschluss der Association Fallacy (deutsch etwa: „unzulässige Inbezugsetzung von Personen und/oder Sachverhalten“).
Im Grunde geht das Scheinargument der Kontaktschuldmethode so: A hatte ein Gespräch mit B. B war schon auf der gleichen Veranstaltung wie C und C wird als schlechter Mensch definiert, also ist auch A ein schlechter Mensch.
Die Vernetzungskarte
Die „Vernetzungskarte“ von CORRECTIV und Stern sieht wie folgt aus:
Die von CORRECTIV und dem Stern in ihrem Diffamierungsartikel dargestellten Vernetzungen der „bösen“ Väterrechtler (Quelle)
Ob die „Vernetzungen“, wie sie sie CORRECTIV und Stern dargestellt haben, alle so stimmen bzw. richtig sind, haben wir nicht im Einzelnen geprüft. Wir nehmen sie aber als Grundlage, um das methodische Vorgehen von CORRECTIV und Stern zu zeigen.
All diese Vernetzungen bzw. politische Teilhabeaktivitäten werden von CORRECTIV und Stern als „frauenfeindlich“ – also als die von „Bösen“ – gebrandmarkt, obwohl dies nichts anderes ist als die legitime und legale Inanspruchnahme zulässiger politischer Partizipation, wie sie allen Bürgern, also auch Männern und Vätern, zustehen. Das haben wir oben ausgeführt.
Was CORRECTIV und der Stern ihren Lesern verschweigen
Wie wir in unseren Beiträgen „Wie seriös ist CORRECTIV wirklich“ gezeigt haben, greift CORRECTIV oft auf Halbwahrheiten zurück. Dies ist auch in dem neuen Diffamierungsartikel so. So verschweigen CORRECTIV und der Stern in ihrer Vernetzungskarte einige sehr wichtige Vernetzungen. Einige haben wir oben schon genannt. Andere Beispiele:
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Der Väteraufbruch für Kinder ist Mitglied im Bundesforum Männer, das von Bundesfamilienministerium unter der Grünen-Politikerin Lisa Paus mitfinanziert wird.
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Die Bundesfamilienministerin ist Mitglied im Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), einer der größten Gegner der Väterrechtsvereine.
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MANNdat war schon auf einer Podiumsdiskussion bei der Heinrich-Böll-Stiftung beteiligt. Moderator der Podiumsdiskussion war Thomas Gesterkamp, also der Antiväteraktivist, den Keller standardmäßig als „Experten“ verwendet. Gesterkamp war zudem auch schon öfters als Redner bei Veranstaltungen des Väteraufbruchs für Kinder geladen.
Vernetzung MANNdat und Heinrich-Böll-Stiftung: Teilnahme MANNdat an Podiumsdiskussion bei der Heinrich-Böll-Stiftung 2006; Quelle: SCHRIFTEN DES GUNDA-WERNER-INSTITUTS, BAND 1 „Männerpolitik(en)“ – Dokumentation einer Fachtagung des Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse und der Heinrich-Böll-Stiftung am 30.6./1.7.2006 in Berlin (Quelle)
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MANNdat war zudem auch schon als Sachverständiger zur Jungenförderung von den Grünen im Landtag Baden-Württemberg geladen.
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Gabriele Keller war übrigens auch schon bei Veranstaltungen wie der Enteignungskonferenz auf einer Podiumsdiskussion „Follow the money – Der deutsche Immobilienmarkt als Tummelplatz für Oligarchen, Kriminelle und Steuerhinterzieher“ zusammen mit Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit; externer Projektleiter «Wem gehört die Stadt?» bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung), moderiert von Katalin Gennburg (MdA DIE LINKE Berlin) geladen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine der Linken nahe Stiftung.
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CORRECTIV ist z. B. über Tolgay Azman mit dem Stern und dem Weltwirtschaftsforum in Davos vernetzt. Denn Tolgay Azman wurde 2017 in die Chefredaktion von stern Digital berufen. 2018 wurde er Teil der europäischen „Forbes 30 Under 30” und gehörte zu den Global Shapers, einer Initiative des Weltwirtschaftsforums in Davos. stern Digital ist der Digitalableger von Stern.
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Zudem ist CORRECTIV z. B. über Florian Löffler mit der den Grünen nahe Heinrich-Böll-Stiftung vernetzt. Florian Löffler hat als Head of Creation bei Polisphere in den letzten Jahren unterschiedliche Digitalprojekte verantwortet – darunter für die Alfred Herrhausen Gesellschaft, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft. Seit 2022 unterstützt er bei CORRECTIV das Projekt „European Fact-Checking Standards Network”– eine EU-geförderte Initiative zur Schaffung eines europaweiten Kodex’ für die professionelle Integrität von Faktencheck-Organisationen.
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Die FDP ist bekannterweise Mitglied der Bundesregierung und damit auch mit der SPD und den Grünen koaliert, d.h. vernetzt.
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Die AfD ist als einer der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag mit der Linken vernetzt.
Das sind nur einige Beispiele. Aber sie sollen reichen, um zu zeigen, wie CORRECTIV und der Stern hier manipulieren. Denn wenn man das präsentierte Väterrechtler-Netzwerk erweitert und um diese Beispiele ergänzt, entsteht in etwa solch ein (vollständigeres) Netzwerk (nur schematisch):
Schematische Darstellung der Vernetzung aus dem Diffamierungsartikel mit einigen der von CORRECTIV und dem Stern verschwiegenen Vernetzungen.
Framing
Wie schon oben dargelegt ist das Agenda-Setting von CORRECTIV und dem Stern so, dass Mütterlobbyisten die „Guten“ sind und Väterlobbyisten die „Bösen“. Begründungen dazu gibt es nicht, denn beide haben das Recht ihre Anliegen in die politische Diskussion einzubringen. Dieses völlig unbegründete Agenda-Setting gehört zum Konzept. Nennen wir deshalb die von CORRECTIV und Stern bei den Kontakten aufgeführten Namen, Vereine und Projekte kurz die „Bösen“ (weil sie scheinbar mit den vermeintlich „bösen“ Väterrechtlern Kontakte pflegen) und von CORRECTIV und Stern verschwiegenen Kontakte kurz die „Guten“. Nun muss man einfach noch die Vernetzungen mit den „Guten“ unter den Teppich kehren und nur die Vernetzungen der „Bösen“ auflisten und schon hat man das Vernetzungsschema, das CORRECTIV und der Stern ihren Lesern präsentieren. Betrachten wir nun die oben erweiterte Vernetzungskarte und vergleichen wir diese mit der Vernetzungskarte aus dem CORRECTIV- und Stern-Artikel mit diesem Framing.
Dieses „Framing“ ist eine Manipulationstechnik. Wir haben dies umfassend am Beispiel der tendenziösen Berichterstattung zur Gender-Pricing-Studie durch Antidiskriminierungsstelle und ARD dargelegt. Bei der ARD gibt es sogar ein spezielles „Framing-Manual“, also eine Anleitung für einen öffentlich-rechtlichen Sender zur Manipulation.
Mit dieser Kombination von Kontaktschuldmethode und Halbwahrheiten, hier in Form eines Framings, hat man eine schnelle und einfache Möglichkeit, Verschwörungstheorien zu basteln. Durch die Kontaktschuldmethode konstruiert man ein vermeintliches Netzwerk der „Bösen“, vertuscht Vernetzungen mit den „Guten“, um das gewünschte Feindbild nicht abzuschwächen, und schon hat man ein „Netzwerk des Bösen“ konstruiert, das es zu bekämpfen gilt. Und sei es durch Entzug der Grundrechte zur politischen Partizipation. Dieser schwerwiegende Eingriff wird als gerechtfertigt verkauft, geht es doch um die Beseitigung des „Bösen“. Mit solchen fadenscheinigen Rechtfertigungen hat man früher Hexen verbrannt.
Auf welche „Qualitätsmerkmale“ legt CORRECTIV bei Experten Wert?
Gabriela Keller ist Autorin des hier betrachteten Artikels und war schon Mitautorin des letzten CORRECTIV-Artikels, in dem MANNdat diffamiert wurde. Eine Parallele der beiden Artikel ergibt sich auch bei der Auswahl der „Experten“. Der von Keller auch in diesem Artikel aufgeführte „Experte“ Gesterkamp geht bei der Kontaktschuldmethode sogar so weit, dass er Kontakte erfindet. So hat Gesterkamp z. B. MANNdat in einem seiner Artikel schon als Redner in einen Antifeministenkongress in der Schweiz hineinerfunden, obwohl MANNdat dort gar nicht anwesend war. Interessant ist in diesem Zusammenhang mit dem hier betrachteten Artikel von CORRECTIV und dem Stern, dass Keller Gesterkamp hier wieder als „Experte“ aufführt, obwohl wir Frau Keller und CORRECTIV über diese mangelnde Seriosität Gesterkamps schon in unserer Analyse des letzten Artikels in Kenntnis gesetzt haben. Dies lässt tief blicken, auf welche „Qualitätsmerkmale“ CORRECTIV bei „Experten“ Wert legt.
CORRECTIV und die Unwahrheit
Offenbar scheint CORRECTIV in Person von Frau Keller die Methoden des Herrn Gesterkamp sogar zum Vorbild zu nehmen. Keller schreibt nämlich, wir hätten auf ihre Anfrage nicht geantwortet. Das ist nicht korrekt. Wir hatten auf Kellers Anfrage sogar noch fristgemäß (ja, sie hat uns sogar eine sehr knappe Frist gesetzt) geantwortet. Kellers Anfrage:
Ich bin Reporterin beim Recherchezentrum und recherchiere derzeit mit dem Stern zu Väterrechtlergruppen und maskulinistischen Vereinen. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen an Sie und bitte um Antwort bis Freitag, 15. September, 14 Uhr. Falls ich bis dahin nichts von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie sich nicht äußern möchten.
Dann hat sie einige Fragen zu der Parteimitgliedschaft eines Mitglieds gestellt. Und wir haben am 13.9.23, also innerhalb ihrer gesetzten Frist, so geantwortet:
Guten Tag Frau Keller,
wir sind weder eine Väterrechtlergruppe noch ein „maskulinistischer“ Verein und insofern für Ihre Anfrage keine Adresse. Als beständig anwachsende, überparteiliche, geschlechterpolitische Initiative bearbeiten wir ca. 30 politische Themen.
Zu Anfragen über unsere Kontaktseite, die sich nicht auf diese Themen beziehen, nehmen wir grundsätzlich keine Stellung und leiten diese auch nicht weiter.
Zugegeben, die Antwort ist nicht die, die Frau Keller gerne hören wollte, aber es ist eine Antwort und was in unserer Antwort steht, entscheiden wir.
CORRECTIV und die ethischen Standards für den Journalismus
Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Dazu gehört auch die Richtigstellung. Dazu heißt es im Pressekodex:
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Wir haben unsere Analyse zum Diffamierungsartikel von CORRECTIV und der Süddeutschen als Richtigstellung an die betreffenden Einrichtungen geschickt. Obwohl Keller in dem hier betrachteten Artikel auch den alten Diffamierungsartikel über MANNdat erwähnt, wird auf unsere Richtigstellung nicht verwiesen.
Was ist noch interessant am Artikel von CORRECTIV und dem Stern?
Einen wichtigen Einblick gibt es noch. Laut Artikel von CORRECTIV und Stern gäbe es im Bundesjustizministerium offenbar eine interne Einschätzung der Vereine, die sich für die berechtigten Anliegen von Vätern einsetzen. In dem Betrag heißt es:
In der internen Einschätzung heißt es: Die Vereine seien bislang „sehr fordernd“ aufgetreten und „ausschließlich auf die Väterseite fixiert“ [Anm.: was bei einem Väterverein nicht überraschen dürfte. Wir verweisen hier nochmals auf das Recht auf politische Partizipation, die dem Bundesjustizministerium auch bekannt sein dürfte. Ein Frauenverein ist ja auch ausschließlich auf die Frauenseite fixiert]. Generell gehe es immer darum, „vermeintliche Ungerechtigkeiten zu Lasten der Väter so schnell wie möglich abzustellen“. Von weiteren Treffen sei daher abgesehen worden.
Ist eine solche Formulierung väterfeindlich?
Laut Deutschem Bundestag ist der Begriff „Souverän“ wie folgt definiert:
Der Souverän ist der Inhaber der umfassenden Hoheitsgewalt im Staat, nach außen (völkerrechtlich) wie nach innen (staatsrechtlich). In demokratischen Republiken und parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist das Volk der Souverän, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt. Die Souveränität wird begrenzt durch das Völkerrecht und die Grundrechte der Einzelnen.
In einer Demokratie ist also das Volk – und damit die Bürger – der Souverän.
Geht man davon aus, dass CORRECTIV und der Stern uns hier keine gefälschten Dokumente präsentieren, bieten die Überheblichkeit, mit der das Bundesjustizministerium hier Dossiers über den Souverän verfasst, einen unmittelbaren Eindruck, wie zumindest Teile des Bundesjustizministeriums zur Demokratie stehen. Vielen Dank an CORRECTIV und den Stern für diesen interessanten Einblick.
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„Erst ignorieren die dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen die dich, dann gewinnst du.“
Wir sind schon deutlich in der dritten Phase. Lange wird sich die Väterdiskriminierung nicht mehr halten.
Ich weiss nicht, ob COLLECTIV, Gesterkamp oder das BM-gegen-Männer „Big Red“ als Feministin betrachten würde. Jedenfalls bezeichnet sie sich selbst als eine. Ihr war die automatische Zuteilung des Sorgerechts der Kinder zu den Müttern ein Dorn im Auge und nach ihrer Auffassung sollte das patriarchale System als Ursache dessen bekämpft werden. Weit sind die Femis da noch nicht gekommen.
Frauenpolitik ist schon widersprüchlich. Simone de Beauvoir sagte mal: „Keine Frau sollte das Recht haben, zu Hause zu bleiben und die Kinder großzuziehen. Die Gesellschaft sollte völlig anders sein. Frauen sollten diese Wahl nicht haben, und zwar genau deshalb, weil, wenn es eine solche Möglichkeit gibt, zu viele Frauen sich dafür entscheiden würden.“