MANNdat versteht sich als unabhängige, überparteiliche Interessenvertretung für männliche Bürger. Wir wollen die Bürgerrechte von Jungen und Männern stärken, bestehende Benachteiligungen bekannt machen und dazu beitragen, sie zu überwinden.
In der folgenden Übersicht zeigen wir Beispiele auf, wo Jungen und Männer benachteiligt werden. Daraus leiten wir konkrete Forderungen an die politisch Verantwortlichen ab. Die Glaubwürdigkeit von Geschlechterpolitik wird sich daran messen lassen müssen, inwieweit sie bereit ist, auch dort Gleichberechtigung und Gleichstellung erreichen zu wollen, wo Jungen und Männer benachteiligt werden. (Stand: November 2015)
I. Bildung/Jugendpolitik
I.1. Heute besteht ein massiver Gender Education Gap, ein geschlechterspezifisches Bildungsgefälle zu Ungunsten der Jungen.
- Jungen weisen schlechtere Schulleistungen auf und stellen auf Haupt- und Sonderschulen die Mehrheit, auf Gymnasien die Minderheit der Schüler.
- Bekannt ist auch, dass Jungen sich im Bereich Motorik und Sprachkompetenz langsamer als Mädchen entwickeln, was ihre Chancen schon bei der Einschulung verschlechtert. Nicht erst bei der Einschulung, sondern schon im Alter von vier Jahren ist eine verbindliche Gesundheitsuntersuchung von Kindern durchzuführen, damit Mängel in der Entwicklung (z.B. bei der Sprachfähigkeit oder Motorik) frühzeitig erkannt werden können. Auffälligkeiten in diesen Bereichen treten vorwiegend bei Jungen auf (vgl. hierzu auch die Studie „Not am Mann“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung aus dem Jahr 2007).
- Jungen erhalten außerdem nach verschiedenen Studien, u.a. einer Studie des Bundesbildungsministeriums, für gleiche Leistungen im Schnitt schlechtere Schulnoten als Mädchen. Sie werden auch bei gleichen Noten von den Lehrkräften seltener als gymnasialgeeignet angesehen als Mädchen. Siehe hierzu unsere Mitteilung Schlechtere Noten bei gleichen Leistungen.
- Laut PISA-Studie 2012 ist der geschlechterspezifische Lesekompetenzunterschied zu Ungunsten der Jungen innerhalb von 12 Jahren von 35 auf 44 Punkte angewachsen. Im Bereich Mathematik beträgt der geschlechterspezifische Kompetenzunterschied (zu Lasten der Mädchen) lediglich 14 Punkte. Im Bereich Naturwissenschaften gibt es überhaupt keine Unterschiede mehr. Trotzdem gibt es neben 100 staatlich subventionierten reinen Mädchen-Förderprojekten im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich lediglich 3 staatlich unterstützte Jungenleseförderprojekte. Darunter nur ein einziges, das von einem Bildungsministerium unterstützt wird. Siehe hierzu unsere Studie „Jungen bleiben die Stiefkinder deutscher Bildungspolitik“.
Wir fordern eine gezielte Förderung von Jungen in der Schule. Außerdem bedarf es einer deutlich stärkeren Berücksichtigung der Eigenarten von Jungen in Unterricht und Erziehung. Im Vorschul- und Grundschulbereich brauchen Jungen eine gezielte Förderung in Sprachentwicklung und Motorik.
Wir fordern weiterhin eine gezielte jungenspezifische Leseförderung. Gleichstellungsstellen und Jugendeinrichtungen müssen neben der Mädchenförderung auch zu einer gezielten Jungenförderung verpflichtet werden.
I.2. Eine Analyse von Critical Science ergab eine deutliche Ungleichverteilung der BAFöG-Unterstützung zu Ungunsten von Männern. Der Vergleich des Anteils der BAföG-Empfänger nach Geschlecht und Schultyp zeigt, dass sich diese Nachteile von Jungen nicht auf eine geschlechtsspezifische Verteilung auf die Schultypen zurückführen lassen. Stattdessen liegt unabhängig von der Bildungsinstitution der Anteil männlicher BAföG-Empfänger konstant und deutlich unter ihrem Anteil an den entsprechenden Schülern oder an den Studenten. Siehe hierzu unsere Studie Jungen bei BAFöG benachteiligt und das Petitionsverfahren Diskriminierung bei BAFöG-Vergabe zulässig. Das Bundesbildungsministerium sieht keinen Handlungsbedarf, weil das Gesetz für beide Geschlechter gelten würde. Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz müssen aber nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Benachteiligungen beseitigt werden. Nach §3 (2) Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Nach §2 AGG (1) Ziffer 3 sind Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung. Entgegen AGG und der von der deutschen Politik propagierten Strategie „Gender Mainstreaming“ wird hier eine Beseitigung der Benachteiligungen von Jungen bei der BAFöG-Förderung abgelehnt.
Wir fordern eine Beseitigung der Benachteiligung der BAFöG-Vergabe bei Jungen und männlichen Jugendlichen.
I.3. Auch speziell ausländische Jungen oder allgemein Jungen mit Migrationshintergrund werden von der Politik auf allen Ebenen benachteiligt. Sie, die die Gruppe der größten Bildungsverlierer darstellen, werden aus Integrationsmaßnahmen gezielt ausgegrenzt. So stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2004 eine Studie über die Situation der Migrationskinder in Deutschland vor, die sich ausschließlich mit der Situation der weiblichen Jugendlichen beschäftigte, ohne auf die männlichen Migrationskinder einzugehen. Beim Integrationsgipfel 2006 kam ebenfalls nur die Situation von Frauen und Mädchen zur Sprache. 2009 wurde im nationalen Bildungsplan als Integrationsmaßnahme ausschließlich eine Bildungsinitiative für Migrantinnen gefordert, nicht jedoch für männliche Migranten.
Ausländische Jungen stellen heute den Großteil der Schulabbrecher und den geringsten Teil der Jugendlichen mit Abitur. Ausführliche Informationen erhalten Sie zu diesem Thema in unseren Studien Migrantenjungen und Politik und Integration von Jungen mit Migrationshintergrund durch Bildung und Perspektive. Nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Zuwanderung ist diese Politik der Ausgrenzung von männlichen Migrantenjugendlichen aus der Integrationspolitik zu beenden und die gezielte Förderung männlicher Migrantenjugendlicher in Angriff zu nehmen.
II. Arbeitsmarkt/ökonomische Benachteiligungen
II.1. Rund drei Viertel aller Wohnungslosen in Deutschland sind Männer. Dennoch richten sich geschlechterspezifische Hilfsangebote von Beratungsstellen nahezu ausschließlich an Frauen. Ähnliches gilt für Angebote wie Sucht- und Ernährungsberatung, Selbstbehauptungskurse und Migrantenförderung. Eine Geschlechterpolitik, die vorgibt, die Anliegen und Belange beider Geschlechter gleichberechtigt berücksichtigen zu wollen, muss auch die wohnungslosen Männer mit ins Boot holen. Wir fordern deshalb, dass für Männer in sozialen Notlagen verstärkt Hilfsangebote bereitgestellt werden, die auf ihre speziellen Probleme zugeschnitten sind.
II.2. Seit einigen Jahren ist die Männerarbeitslosigkeit, insbesondere die männliche Jugendarbeitslosigkeit, deutlich höher als die Frauenarbeitslosigkeit. Schon im Jahr 2010 lag die absolute Zahl der arbeitslosen Männer in Deutschland um 19 Prozent höher als die der Frauen. Die Arbeitslosenquote betrug 7,9 Prozent bei den Männern und 7,5 Prozent bei den Frauen. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Jahreszahlen 2010). 2012 lag die männliche Jugendarbeitslosigkeit bundesdurchschnittlich um 21 Prozent höher als die weibliche. Dennoch gibt es mehr frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als solche für Männer. Die damalige Bundesanstalt für Arbeit verlautbarte schon in der Presseinfo Nr. 52 vom 06.08.2003 zu den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zwischen Juli 2002 und Juni 2003, dass Männer deutlich weniger von der Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit profitieren.
Weiterhin geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit 2012 hervor, dass männliche Hartz-IV-Empfänger weitaus häufiger empfindliche Kürzungen der Geldleistungen hinnehmen als weibliche.
Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert.
II.3. § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Mittlerweile existiert eine gesetzliche Frauenquote in der Wirtschaft. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer (z.B. im erzieherischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich) gibt es nicht. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen oder die analoge Ausweitung auf Männer in unterrepräsentierten Bereichen.
II.4. Die Gesetze schreiben die vorrangige Einstellung und Beförderung von Frauen selbst in solchen Bereichen des öffentlichen Dienstes vor, in denen Frauen mittlerweile massiv überrepräsentiert sind. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50 Prozent jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Stattdessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, die Einstellung von Männern gefördert werden (z.B. im erzieherischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich).
III. Gesundheit
III.1. Die geschlechterspezifische Gesundheitspolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten ihren Fokus auf Frauen- und Mädchengesundheit gerichtet. Angesichts der um etwas mehr als fünf Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Wir fordern stattdessen:
- Die medizinische Forschung muss sich stärker um den Mann, seinen Körper und seine Gesundheit kümmern. Sogar das Bundesgesundheitsministerium räumt schon seit langer Zeit ein, dass es erhebliche Defizite bei der Erforschung, Erfassung und Darstellung männerspezifischer Gesundheitsprobleme gibt. Lange hat es gedauert, bis ein Männergesundheitsportal eingerichtet wurde. Und noch länger hat es gedauert, bis ein Männergesundheitsbericht erstellt wurde. 2014, also 13 Jahre nach dem Frauengesundheitsbericht, war es dann soweit. Der Männergesundheitsbericht 2014 des Robert-Koch-Institutes legt einige Themenfelder dar, in denen Handlungsbedarf besteht, so z.B.:
- In der Unfallprävention sind männerspezifische Aspekte stärker zu berücksichtigen (etwa riskantes Verhalten).
- Es werden sensitivere Screeninginstrumente gegenüber depressiven Symptomen bei Männern benötigt, diagnostische Kriterien für Depressionen müssen um eher männertypische Symptome (z.B. Aggressivität) erweitert werden. Das männerspezifische Hilfesuchverhalten ist zu erforschen; Verzerrungseffekte (Gender Bias) in der Depressionsdiagnostik (dass also Männer seltener als Frauen als depressiv erkannt werden) sind zu untersuchen und zu beseitigen.
- Weitere Studien zu sexuellen Funktionsstörungen und Unfruchtbarkeit bei Männern (etwa Auswirkungen auf die männliche Psyche).
- Entwicklung ansprechender und gut erreichbarer Angebote für körperliche Aktivität und Sport im Alltag für Männer (z.B. für ältere Männer, Betriebssportangebote).
- „Männliche Gewaltopfer“ sind sowohl im wissenschaftlichen Kontext als auch im öffentlichen und politischen Diskurs zu thematisieren. Auch sexuelle und häusliche Gewalt gegenüber Jungen und Männern sind zu enttabuisieren.
- Gesundheitliche Präventionsangebote sind so zu gestalten, dass Jungen und Männer deutlich besser erreicht und wahrgenommen werden; männergerechtere Gesundheitskommunikation.
- Konsequente Berücksichtigung männerspezifischer Präferenzen und Bedürfnisse als zentrales Qualitätskriterium für Gesundheitsförderung und Prävention, kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der Angebote und der Ansprache und Organisation im Hinblick auf Männergesundheit.
- Bedarf eines gesellschaftlichen Diskurses und einer Sensibilisierung über spezifische Aspekte der Männergesundheit.
- Prostatakrebsfrüherkennung wird mit einer Untersuchungsmethode abgespeist, die über 100 Jahre alt ist und keine befriedigende Früherkennung bietet. Die Verbesserung und Modernisierung der Prostatakrebsfrüherkennung muss deshalb endlich Gesundheitsziel in Deutschland werden und muss in den nationalen Krebsplan aufgenommen werden.
- Schon vor Beginn der gesetzlichen Krebsfrüherkennung gibt es ein Maximum bei Hodenkrebsneuerkrankungen. Deshalb müssen schon männliche Jugendliche über die Gefahren von Hodenkrebs und die Möglichkeiten der Selbstvorsorge besser aufgeklärt werden.
- Depressionen müssen bei Männern stärker erforscht und besser behandelt werden. Diese Krankheit wird bei Männern häufig nicht als solche erkannt oder sie wird ignoriert, obwohl beispielsweise knapp dreimal so viele Männer wie Frauen Suizid begehen (bei Jugendlichen sind es sogar geschätzt neunmal so viel; Quelle: Walter Hollstein, Was vom Manne übrigblieb, Krise und Zukunft des starken Geschlechts, Berlin 2008, S.87f).
- Die gleichen Forderungen gelten auch im Jugendbereich. Auch hier müssen sich die Gesundheitspolitik und das Gesundheitswesen stärker um die jungenspezifischen Krankheits- und Präventionsbelange kümmern. Beispiel ist hier die Studie „Die Versorgung übergewichtiger und adipöser Kinder und Jugendlicher in Deutschland“ der BZgA von 2007. Diese fand geschlechterspezifische Angebote lediglich für Mädchen (S. 77). Der Bericht empfahl deshalb, auch die Jungen geschlechterspezifisch ins Blickfeld zu nehmen: „Als neuer Handlungsbedarf zeichnen sich geschlechtsspezifische Angebote ab. Mädchen profitieren von einigen Maßnahmen deutlich, die bei Jungen keinen Effekt haben …Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind … rund doppelt so viele weibliche wie männliche Betroffene.“ (S. 86)
III.2. Knapp 75 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle und fast 91 Prozent aller Fälle von anerkannten Berufskrankheiten entfallen auf Männer, wie diverse amtliche Studien belegen. Der Männeranteil beträgt außerdem 82,6 Prozent bei den Arbeitsunfallrenten sowie 97,7 Prozent bei den Todesfällen von Berufserkrankten.
Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen speziell für Männer in risikoreichen Berufen sowie die konsequente Überwachung und Einhaltung der bestehenden Bestimmungen.
III.3. Jungen und Männer werden bei der Rehabilitation benachteiligt. Beispiel: In §64 SGB IX (1) 3. wird ausschließlich für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen Behinderten dagegen nicht.
III.4. In §49 SGB IX (2) wird ausschließlich behinderten Frauen gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote, nicht jedoch behinderten Männern. Wir fordern, dass Rehabilitationsmaßnahmen allein aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit und nicht in Abhängigkeit von Geschlecht als Kassenleistungen bezahlt werden und auch behinderten Männern Chancengleichheit in Erwerbsleben gesichert werden muss.
IV. Väterbelange und Väterrechte
IV.1. Die Gesetzgebung in Deutschland benachteiligt Väter. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht.
IV.2. Viele Väter müssen für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgelegten Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Da Kinder ein Anrecht auf Umgang mit beiden Eltern haben, muss selbiger auch bei einem Umzug eines Elternteiles sichergestellt bleiben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.
IV.3. Es sind auch vorrangig die Väter, die Teilzeit arbeiten oder in Elternzeit gehen, um ihre Kinder zu erziehen, die die größten Verlierer der gesetzlichen Frauenquote sind. Sie werden doppelt diskriminiert – zum einen durch die beruflichen Ausfallzeiten und zum andern aufgrund ihres Geschlechts.
IV.4. Die Benachteiligung nicht verheirateter Väter beim Sorgerecht muss vollständig beseitigt werden. Unverheiratete Väter erhalten nach wie vor nicht automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Sie können es bislang nur erhalten, wenn sie mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder es durch Antrag beim Familiengericht erteilt gekommen. Wenn die Mutter die gemeinsame Sorge nicht will und dies beim Gericht entsprechend begründet, so haben unverheiratete Väter oft schlechte Karten, denn die Familiengerichte entscheiden sehr häufig im Sinne der Mütter.
Wir fordern daher das gemeinsame Sorgerecht für Väter und Mütter ohne jegliche Einschränkung ab der Geburt des Kindes.
IV.5. Nach einer Trennung der Eltern muss es Vater und Mutter weiterhin möglich sein, in vollem Umfang Umgang mit ihren Kindern zu haben und etwa gleich viel Zeit mit ihnen verbringen zu können. Dies ist auch für die Entwicklung der Kinder am besten. Daher muss eine paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) für die Betreuung der Kinder als Standard etabliert werden, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist. Von dieser gleichverteilten Betreuung der Kinder darf nur einvernehmlich abgewichen werden können, nicht aber gegen den Willen des anderen Elternteils. Unterhaltszahlungen entfallen bei einer paritätischen Betreuung der Kinder.
IV.6. Bisher sind Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Es muss sich zeigen, ob die geplanten Neuregelungen wirklich eine rechtliche Besserstellung zweifelnder Väter bringen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.
IV.7. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums aus 2006 zufolge leiden nicht nur Mütter, sondern auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie. Vereinbarkeitsproblematik wird von Politik und Gesellschaft aber nach wie vor nahezu ausschließlich als Frauenthema wahrgenommen. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig verbreitete Aussage, dass Männer sich zu wenig an der Hausarbeit beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Ein Vergleich der Gesamt-Arbeitsbelastung (Erwerbstätigkeit plus Hausarbeit) bei berufstätigen Paaren ergibt außerdem eine im Durchschnitt größere zeitliche Belastung von Männern (Seite 15, Grafik „Arbeitsteilung von Paaren“). Wir fordern: Die zeitlichen Belastungen von Frauen und Männern müssen fairer beurteilt werden.
V Versorgungswesen
V.1. Nach einem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes (C-236/09) müssen alle neu abgeschlossenen Versicherungen ab dem 21.12.2012 mit Unisextarifen ausgestattet sein. Das wäre so lange gerecht, wie auch auf der anderen Seite dafür gesorgt würde, dass die zu erwartenden Auszahlungen für Männer und Frauen dieselben sind. Das ist jedoch bei Rentenversicherungen nicht der Fall. Der Grund liegt in der deutlich höheren Lebenserwartung von Frauen und der damit einhergehenden, deutlich längeren Rentenbezugsdauer. Für die jüngeren Jahrgänge droht in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar eine grundgesetzwidrige Negativverzinsung, auch wenn das bisher vehement bestritten wird. Um im Rahmen der Unisextarife eine wirkliche Geschlechtergerechtigkeit wieder herzustellen, ist daher vom Gesetzgeber Sorge zu tragen, dass die Rentenbezugsdauern von Männern und Frauen angeglichen werden. Deshalb fordern wir die Politik auf, Gesetze zu erlassen, die dieser strukturellen Benachteiligung von Männern begegnen, etwa in Form von geeigneten Maßnahmen zur Erhöhung der männlichen Lebenserwartung und/oder einem gendergerechten Renteneintrittsalter für Männer.
V.2. Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt – das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinderzuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.
VI. Gewalt
VI.1. Weit häufiger als Frauen werden Männer zu Opfern von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 60 Prozent aller Opfer). Laut WHO sind zwei Drittel aller Gewaltopfer männlichen Geschlechts. Doch die meisten Maßnahmen der Vorbeugung, Beratung und Hilfe stehen in erster Linie Frauen zur Verfügung. Wir fordern, die geschlechterspezifische Gewaltopferbetrachtung gleichberechtigt auf männliche Gewaltopfer auszudehnen.
VI.2. Das Bundesfamilienministerium hat inzwischen anerkannt, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen. Dennoch verbreiten Politik und Medien weiterhin die Legende von den Frauen als Opfer gewalttätiger Männer. Männer werden als Opfer häuslicher Gewalt kaum zur Kenntnis genommen. Weibliche Täterschaft ist ein gesellschaftliches Tabu; deswegen trauen sich nur wenige Männer, bei der Polizei Anzeige gegen ihre Partnerinnen zu erstatten. Oft wird ihnen auch nicht geglaubt, und es mangelt außerdem an geeigneten Hilfsangeboten für betroffene Männer. Männliche Opfer von Gewalt werden nicht als Opfer wahrgenommen, sondern als Versager in ihrer Männlichkeit. Wir fordern, dass häusliche Gewalt unabhängig vom Geschlecht bekämpft wird. Männliche Opfer von häuslicher Gewalt dürfen nicht länger ein Tabu sein.
VI.3. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet nur selten Erwähnung. Ebenso wenig die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind, in der Türkei sogar zwei Drittel. Hier fordern wir mehr Objektivität bei Politik, Hilfsorganisationen und Medien.
VI.4. Während viele Initiativen gegen Beschneidungen und Genitalverstümmelungen bei Frauen kämpfen, wurde Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung per Gesetz im Jahr 2012 ausdrücklich legalisiert und Jungen damit die Grundrechte aus Artikel 1, 2 und 3 wesentlich eingeschränkt. Die rituelle Beschneidung von Jungen findet überall auch dort statt, wo auch Mädchen beschnitten werden. In Ländern der Dritten Welt werden solche Verstümmelungen auch um nichts weniger brutal vorgenommen als bei Mädchen. Die dabei entstehenden Verletzungen und Todesfälle bei Jungen werden jedoch von der Politik lediglich stillschweigend zur Kenntnis genommen. Jungen wird damit entgegen den politischen Lippenbekenntnissen immer noch mehr Gewalt zugemutet als Mädchen. Das ist in einer Gesellschaft, die Gleichberechtigung ehrlich meint, nicht akzeptabel. Wir fordern die Politik deshalb auf, Gewalt gegen Jungen effektiv zu bekämpfen anstatt zu fördern.
VI.5. Medien und Politik bekämpfen zu Recht Gewalt von Männern gegen Frauen, während umgekehrt der Gewalt von Frauen gegen Männer durch Medien und Politik Vorschub geleistet wird, sei es etwa dadurch, dass Gewalt gegen Männer als Werbegag benutzt wird, oder dass Gewalt gegen Jungen und Männer gezielt ignoriert wird.
VII. Männer im Rechtssystem
VII.1. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer. Für Deutschland wurde ein “Frauenrabatt” vom Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich Vultejus, Berlin, bestätigt (“Zeitschrift für Rechtspolitik” 3/2008 vom 11. April 2008). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.
VII.2. Falschbeschuldigungen gegenüber Männern bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung sowie das Vortäuschen selbiger stellen ein in der kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema dar. Eine Studie des LKA Bayern zu diesem Thema spricht zwar nur von einem Anteil von 7,4% zweifelsfrei nachweisbaren Falschbeschuldigungen (PDF Seite 180). Es verwundert daher nicht, dass ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit der Aktenanalyse zu dieser Studie äußerte(*): „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Anstatt diese Situation zu beseitigen, wurden auf Initiative des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) 2015 die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die solche Falschbeschuldigungen faktisch erleichtern. Sie hierzu unseren Gastbeitrag ‚Will Heiko Maas Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung „legalisieren“?‘.
Wir fordern, dass solche Falschbezichtigungen von Amts wegen konsequent juristisch verfolgt und bei Verdacht auf Falschbeschuldigungen gezielt Ermittlungen in diese Richtung angestellt werden.
(*) Der Punkt wurde am 29.03.2012 auf dankenswerten Hinweis der „Emma“ ergänzt.
VIII Streitkräfte
VIII.1. Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber nicht abgeschafft worden. Auch wenn keine jungen Männer mehr zur Bundeswehr oder zum Zivildienst müssen: Die Männerbenachteiligung ist nach wie vor im Grundgesetz (Artikel 12a, Absatz 1) verankert. Wir fordern eine Grundgesetzänderung zur vollständigen Abschaffung der Wehrpflicht oder nötigenfalls einer Ausdehnung auf beide Geschlechter.
VIII.2. Auch innerhalb der Streitkräfte werden Frauen durch diverse Gesetze und Bestimmungen gegenüber Männern bevorzugt. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Auch bei anderen internen Vorschriften, der Ausbildung (Sportnormen) und den Auslandseinsätzen (häufig nur Innendienst) ist eine Bevorzugung von Soldatinnen festzustellen. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für tatsächliche Gleichbehandlung sorgen.
IX Geschlechterpolitik
IX.1. Seit 2011 gibt es nicht nur Zukunftstage für Mädchen („Girls‘ Days“), sondern bundesweit endlich auch flächendeckend Angebote für Jungen. Oft hapert es aber noch an der Umsetzung der „Boys‘ Days“, werden Angebote für Mädchen immer noch zahlreicher vorgehalten und intensiver beworben. Siehe hierzu unsere Studie Wie viel Boys‘ Day steckt im Girls‘ & Boys‘ Day?. Wir fordern auch hier das gleiche Engagement für Jungenzukunftstage ein, wie es seit Jahren Mädchen erhalten. Dazu gehört, dass den Jungen nicht nur unattraktive, schlecht bezahlte „Frauenberufe“ schmackhaft gemacht werden, sondern auch interessante und gut bezahlte weibliche Berufsfelder, wie z.B. Tierarzt oder Arzt.
IX.2. An den Hochschulen herrscht bei den sogenannten Gender Studies die feministische Sicht der Dinge vor. Wir fordern: Schluss damit! Frauen- und Männerperspektiven müssen in den Lehrplänen gleichermaßen berücksichtigt werden.
IX.3. Es gibt in der Bundesrepublik lediglich Frauenministerien, aber keine Ministerien, die speziell für Jungen- und Männeranliegen zuständig sind. Geschlechterpolitik in Deutschland ist Frauenpolitik. Daran hat auch die Einrichtung eines Referats “Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer” im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nichts geändert. Wir fordern die Einrichtung geschlechterpolitischer Exekutive, die verpflichtet ist, die Anliegen von Jungen und Männern in gleichem Maße und mit gleichem Engagement in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik zu vertreten.
IX.4. Die Politik des Gender Mainstreaming soll zwar die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern berücksichtigen, ist in der Praxis aber kaum mehr als die Fortführung der altbekannten Frauenpolitik.
- Wir fordern, dass Geschlechterpolitik nicht länger nur als Frauenpolitik verstanden werden darf, sondern genauso die Situation und Probleme der Männer und Jungen ins Blickfeld nimmt.
- Gleichstellungsbeauftragte in Behörden und Kommunen – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – sind faktisch nur für Frauenangelegenheiten zuständig. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten müssen paritätisch besetzt oder ganz gestrichen werden.
- Gesetze in Bund und Ländern, wonach die Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertreter nur Frauen sein dürfen und nur von Frauen gewählt werden dürfen, sind abzuschaffen.
- Männern ist das aktive und passive Wahlrecht für diese Posten einzuräumen.
- Der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten ist auf beide Geschlechter zu erweitern.